Freitag, Juli 20, 2018

Diesel-Nachrüstung: Kunden berichten von Problemen nach den Updates.

Leistungsverlust, Mehrverbrauch, etc. Auch die Gerichte gehen bei ihren Entscheidungen im Abgas-Skandal inzwischen von einem erhöhten Verschleiß bei den betroffenen Fahrzeugen aus und sprechen den Besitzern Schadensersatz zu.

Die Software-Updates wurden bisher nur bei 2,9 Millionen Fahrzeugen durchgeführt. So geraten die Ziele der Bundesregierung in Gefahr, berichten am 19. 7. 2018 zahlreiche Medien, darunter auch der Bonner Generalanzeiger.

Die von den Autokonzernen im Zuge des Abgas-Skandals versprochene Software-Nachrüstung bei Dieselautos kommt demnach nur schleppend voran. Damit sei das Ziel von Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) gefährdet, wonach bis Jahresende bei etwa 5,3 Millionen Diesel-Pkw die Schadstoffemissionen um bis zu 30 Prozent gesenkt sein sollen, heißt es im Generalanzeiger.

Nach Angaben des Verkehrsministeriums wurden bisher lediglich 2,9 Millionen Fahrzeuge umgerüstet, schreibt die Zeitung. In den nächsten gut fünf Monaten müssen demnach noch 2,4 Millionen Autos ein Software-Update bekommen.

Scheuer sieht demnach noch erheblichen Handlungsbedarf bei den Autokonzernen, die beim Diesel-Gipfel mit der Bundesregierung im August vorigen Jahres die Umrüstung von 5,3 Millionen Fahrzeugen bis Ende 2018 zugesagt hatten. Er hatte sie bereits aufgefordert, bis zum 1. September die Entwicklung für eine bessere Software abzuschließen, damit das Kraftfahrtbundesamt alle Updates prüfen und freigeben kann. Das dauert laut Generalanzeiger in der Regel acht Wochen.

Das Schneckentempo beziehe sich im Wesentlichen auf die freiwillige Umrüstung von Diesel mit Euro-Norm 5 und 6 von deutschen und internationalen Herstellern. Die Nachrüstung der Wagen aus einer verpflichtenden Rückrufaktion von Volkswagen vom Typ Euro 5 sei den Angaben zufolge zu 96 Prozent abgeschlossen

Inzwischen berichten Kunden von Problemen nach den Updates: Leistungsverlust, Mehrverbrauch, etc. Auch die Gerichte gehen bei ihren Entscheidungen im Abgas-Skandal inzwischen von einem erhöhten Verschleiß bei den betroffenen Fahrzeugen aus und sprechen den Besitzern Schadensersatz zu.

Wenn Sie zu den geschädigten Fahrzeug-Besitzern gehören, sollten Sie unbedingt jetzt handeln.

Die hier berichtenden BSZ e.V. Vertrauensanwälte prüfen für Sie Rücktritts-, Rückabwicklungs- und Schadensersatzansprüche.

Bei der Durchsetzung Ihrer Kundenrechte ist es sinnvoll, anwaltlich begleitet zu werden.  Die Kanzlei dieser Rechtsanwälte hat in Sachen Abgasmanipulation bereits für eine Vielzahl von Mandanten die notwendigen juristischen Schritte eingeleitet und zahlreiche, durchweg positive Ergebnisse erreicht.

  • Diese Rechtsanwälte sind Experten für Schadensersatz.

  • Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  vertreten Sie gegen alle Hersteller -, auch um technische Hardware-Lösungen durchzusetzen.

  • Die Autohersteller haben betrogen und müssen jetzt die Kosten für die geeignete Abhilfe tragen.

  • Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  erläutern Ihnen gern, was Sie unternehmen müssen, damit Sie am Ende nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben.

Den in Auszügen zitierten Artikel finden Sie  HIER. http://bit.ly/2O3BcFB

Betroffene Fahrzeugbesitzer können sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal anschließen und von qualifizierten BSZ e.V. Vertrauensanwälte  ihre Rechte prüfen und wahrnehmen lassen.

Auch Sie wollen Ihre rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf Abgas-Skandal kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen, die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Mittwoch, Juli 18, 2018

TIV TRENDINVEST GMBH & CO. UMWELTFONDS KG: Absolute Verjährung jetzt prüfen lassen!

Verjährung von möglichen Schadensersatzansprüchen in Zusammenhang mit der TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds Zweite KG und der TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds Dritte KG.

Manchen betroffenen TIV-Anlegern droht in Kürze die absolute Verjährung potentieller Schadensersatzansprüche.

Es ist zu beachten, dass taggenau 10 Jahre nach Zeichnung die absolute Verjährung von möglichen Schadensersatzansprüchen gegen Berater und Prospektverantwortliche droht. Nach Informationen der hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei ist vor allem der TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds Zweite KG betroffen.

Es ist daher Eile geboten.

Betroffenen Anlegern ist dringend eine Prüfung der Sach- und Rechtslage durch einen auf den Bereich des Kapital- und Anlagerechts spezialisierten Rechtsanwalt zu empfehlen.

Nach Angaben diverser TIV-Anleger liefen Beratungsgespräche nach einem bestimmten Muster ab:

Die Anlage wurde als sichere Investition und als für die Altersvorsorge geeignet präsentiert

Es fand keine Aufklärung:
  • über das bestehende Totalverlustrisiko,
  • das Fehlen eines Zweitmarkts, auf dem die Beteiligung jederzeit veräußert werden kann,
  • die Gefahr einer Rückzahlungspflicht von Ausschüttungen (diese wurden vielfach als feste Rendite bzw. Gewinne dargestellt)
  • sowie weitere aufklärungspflichtige Umstände statt.

Zudem erfolgte überwiegend keine oder keine rechtzeitige Übergabe des über 60-seitigen Fondsprospekts.

Der Bundesgerichtshof geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die Aufklärung des Anlegers über die für die Anlageentscheidung wesentlichen Umstände richtig und vollständig sein muss. Weiter muss die Beratung anlegergerecht sein. Die Grenze einer anlegergerechten Beratung ist z. B. dann überschritten, wenn der Berater einem Anleger, der eine sichere Anlage für die Altersvorsorge abschließen möchte, die hiesige Beteiligung empfiehlt.

Bereits mit Urteil vom 13.04.2015 hatte das Landgericht Berlin einer von der hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei vertretenen Anlegerin, die sich an der TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds KG treuhänderisch beteiligt hatte, in einem ähnlich gelagerten Fall Schadensersatz zugesprochen. Hintergrund war, dass der dort tätige Anlageberater die Anlegerin zur Überzeugung des Gerichts nicht darauf hingewiesen hatte, dass es sich um eine unsichere und damit für die Altersvorsorge ungeeignete Anlage handelt.

Diese BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte reichen aktuell für zahlreiche Anleger des TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds Zweite KG und des Nachfolgefonds Klagen wegen fehlerhafter Beratung gegenüber dem jeweiligen Anlageberater und/oder der Treuhänderin ein.

Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten eines etwaigen Prozesses wegen fehlerhafter Anlageberatung. Es empfiehlt sich daher in jedem Fall eine anwaltliche Beratung.

  • Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft TIV TRENDINVEST GMBH & CO. UMWELTFONDS KG anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die  BSZ e.V. Interessengemeinschaft TIV TRENDINVEST GMBH & CO. UMWELTFONDS KG kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 18.07. 2018 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.








Dienstag, Juli 17, 2018

Schiffsfonds: MS Conti Achat und MS Conti Almandin sind insolvent.

Für zwei weitere Conti-Schiffsfonds musste Anfang Juli Insolvenz angemeldet werden. Betroffen sind die Schiffsfonds MS Conti Achat und MS Conti Almandin.

Das Amtsgericht Neubrandenburg eröffnete am 3. Juli 2018 die vorläufigen Insolvenzverfahren über die Conti 172. Schifffahrts-GmbH & Co. Bulker KG MS Conti Achat und Conti 174. Schifffahrts-GmbH & Co. Bulker KG MS Conti Almandin (Az.: 701 IN 425/18 und 701 IN 427/18).


Achat und Almandin zählen zu den Edelsteinen.

Für die Anleger erwies sich die Beteiligung an den 2010 aufgelegten gleichnamigen Schiffsfonds allerdings nicht als besonders werthaltig. Die Ausschüttungen blieben deutlich hinter den Erwartungen zurück oder ganz aus. Ein Hauptproblem für die Fondsgesellschaften war, dass die beiden Supramax-Bulker anfangs mit festen Charterverträgen mit der südkoreanischen Reederei STX Pan Ocean ausgestattet waren. Als diese im Jahr 2013 Gläubigerschutz beantragen mussten, wurden die Charterverträge schließlich gekündigt. Die erforderlichen Chartereinnahmen konnten anschließend weder die MS Conti Achat noch die MS Conti Almandin erzielen.

Nach der Insolvenz der Fondsgesellschaften drohen den Anlegern erhebliche finanzielle Verluste bis hin zum Totalverlust.

Möglicherweise müssen die Anleger auch damit rechnen, dass der Insolvenzverwalter bereits erhaltene Ausschüttungen von ihnen wieder zurückfordert. „Die Situation für die Anleger ist ernst. Allerdings besteht auch die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen, um sich vor den drohenden finanziellen Verlusten zu schützen“, sagt der hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Schadensersatzansprüche können insbesondere aufgrund einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein.

Als sich die Anleger im Jahr 2010 an den beiden Schiffsfonds beteiligen konnten, war die Krise der Handelsschifffahrt längst ersichtlich. Aufgrund sinkender Nachfrage bei gleichzeitigen Überkapazitäten gerieten etliche Schiffsfonds in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten, die oft genug in der Insolvenz mündeten.

„Anleger erwerben mit ihren Fondsanteilen unternehmerische Beteiligungen und stehen somit auch im Risiko. Über dieses Risiko und besonders über die Möglichkeit des Totalverlusts müssen die Anleger in den Beratungsgesprächen umfassend aufgeklärt werden“, erklärt der Rechtsanwalt, der bereits zahlreiche geschädigte Schiffsfonds-Anleger vertreten hat. Dabei hat sich immer wieder gezeigt, dass die Risiken in den Beratungsgesprächen verschwiegen oder nur unzureichend erwähnt wurden und Schiffsfonds sogar als sichere Geldanlagen für die Altersvorsorge angepriesen wurden. „Bei solchen Beratungsfehlern können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden“, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Bei der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds haben sich durch die häufige Berichterstattung bereits eine sehr große Zahl betroffener Anleger gemeldet.

Die Interessengemeinschaft wird durch hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut.  Durch Kooperationen mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.

  • Anleger die sich nicht mit der eingetretenen Entwicklung ihrer Schiffsfonds abfinden möchten, oder mit der Rückforderung von Ausschüttungen konfrontiert sind,  können eine rechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten  durch Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds vornehmen lasse.

Flankierend zu unserer Online Berichterstattung bieten wir jeden Sonntag den BSZ e.V. Newsletter „recht§billig“  damit sie keinen Beitrag verpassen.

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Montag, Juli 16, 2018

BSZ e.V. informiert: "MCE Erste Zweitmarktportfolio Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG"

Trotz Restrukturierungsmaßnahmen hat sich der Fonds bisher nicht erholen können und wird liquidiert. Anleger müssen mit dem Totalverlust ihrer Anlage rechnen.

Wenn Sie Ihr Kapital retten wollen, müssen Sie jetzt handeln.

Der Zweitmarktfonds, der sich an Schiffsgesellschaften beteiligte, ist in der Krise. Trotz Restrukturierungmaßnahmen hat sich der Fonds bisher nicht erholen können und wird liquidiert. Als Anleger müssen Sie mit dem Totalverlust Ihres investierten Kapitals rechnen.

Mit dem genannten Fonds konnten sich Anleger an der „MCE Erste Zweitmarktportfolio Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG“ (MCE 01 Zweitmarktportfolio IC 2) beteiligen. Es handelt sich bei dem Fonds um einen sogenannten Zweitmarktfonds. Die Gesellschaft beteiligte sich via Portfolio an einer Vielzahl von Schiffsgesellschaften. Den Anlegern wurde durch die Darstellung der Konzeption eine besondere Sicherheit suggeriert. Verstärkt wurde diese Annahme durch vermeintlich besondere und sicherheitsorientierte Auswahlkriterien.

Der Investitionsfokus lag dabei auf Containerschiffen der Größen 1.000 bis 6.500 TEU, die durchschnittlich vier bis 12 Jahre alt sein sollten. Ergänzend sollte sich die Gesellschaft an Tanker, Bulk-Carriern und vereinzelnd an kleineren oder größeren Containerschiffen, Spezialschiffen und Mehrzweckfrachtern beteiligen. Das Investitionsvolumen wurde mit rund 24 Mio. Euro ausgewiesen. Dem Prospekt ist zu entnehmen, dass der Fonds mindestens bis zum 31.12.2020 laufen sollte. Für diese Zeit wurde den Anlegern ein Vermögenszuwachs nach Steuern von jährlich sechs bis acht Prozent, gemessen am Beteiligungskapital.

Dieses Ziel wird die Gesellschaft definitiv nicht erreichen. Sie hat sich verspekuliert.

Vor Liquidationsbeschluss wurden die Anleger zudem aufgefordert, bei Restrukturierungsmaßnahmen mitzuwirken und einen Abwicklungsbeitrag in Höhe von acht Prozent ihrer Einlagesumme zu zahlen.

  • Um den Druck auf die Anleger zu erhöhen, wurde ihnen bei Nichtleistung mit persönlichen Konsequenzen gedroht, was schlichtweg unseriös ist.

Die den hier berichtenden BSZ er.V. Anlegerschutzanwälten  bekannten Zeichnungsempfehlungen der Banken erfolgten ab 2008, also zu einem Zeitpunkt, als auch das Charterratenniveau wegen der angewachsenen Übertonnage seinen steilen Sinkflug begann. Es war bereits klar absehbar, dass sich die Charterraten so schnell nicht wieder wird erholen werden. Im Gegenteil, sie mussten weiter fallen.

Gleichwohl wurde in zahlreichen diesen Rechtsanwälten bekannten Beratungssituationen behauptet, die Beteiligung „MCE 01 Zweitmarktportfolio IC 2“ sei ein solides, sicheres Investment, das darüber hinaus attraktive Renditen verspreche. Die zahlreichen konkret bestehenden Risiken und Besonderheiten, die konkrete Absehbarkeit des Eintritts der Risiken, die hohen Weichkosten der Beteiligung, die nicht werthaltig in den Fonds flossen, oder die Tatsache, dass hinter dem Rücken der Anleger hohe Provisionen an den Vertrieb flossen, um dieses Investment „in den Markt zu drücken“

So ließen die beratenden Banken ihre Kunden sehenden Auges in einen zusammenbrechenden Markt investieren.

Auch der Fondsprospekt selbst ist wenig erhellend im Hinblick auf die konkret bestehenden Risiken und die prekäre Marktsituation. Für das Fondsportfolio wurde angesichts der damaligen Marktaussichten mit völlig unrealistischen Einnahmen kalkuliert. Zudem wurde auch im Fondsprospekt nicht auf die zahlreichen, konkret bestehende Risiken im Zusammenhang mit der Investition hingewiesen.

Prospektfehler ermöglichen eine sogenannte Prospekthaftungsklage.

  • Sie können jetzt gemeinsam mit anderen Anlegern klagen, was die Kosten deutlich verringert. Diese Rechtsnwälte haben für Prospekthaftungsklagen eine besondere Strategie entwickelt, mit der sie die Kosten für jeden Anleger auf unter zehn Prozent seiner Beteiligungshöhe reduzieren können.

Darin enthalten sind Gerichts- und eigene Anwaltskosten im Klageverfahren sowie die Kosten für die Beteiligung an dem von ihnen initiierten Kapitalanleger-Musterverfahren (KapMuG) vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg.

Die Anwälte vertreten bereits in anderen KapMuG-Verfahren gegen verschiedene Fonds bzw. deren Verantwortliche weit über 1.000 Anleger und die jeweiligen Musterkläger. Aufgrund der nachgewiesenen Expertise dieser Rechtsanwälte haben die Oberlandesgerichte jeweils den Musterkläger in verschiedenen Verfahren aus dem Kreis derer Mandanten ausgewählt.

Wenn Sie Ihr Kapital retten wollen, müssen Sie jetzt handeln. Auf den Tag genau zehn Jahre nach Zeichnung des Fonds verjähren unwiderruflich alle Ansprüche.

Zögern Sie daher nicht, sich Rechtsrat einzuholen. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte prüfen für Sie im Rahmen einer kostenfreien Erstberatung Ihre Möglichkeiten zu Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.

Bei den unterschiedlichen BSZ e.V. Interessengemeinschaften   haben sich durch die tägliche Berichterstattung bereits eine sehr große Zahl betroffener Anleger gemeldet.

Die Interessengemeinschaft wird durch hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut. 

Durch Kooperationen mit Fachanwälten für Steuerrecht, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.

Anleger die sich nicht mit der nunmehr eingetretenen Entwicklung ihrer Beteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche und steuerrechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten  durch Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft MCE Zweitmarktportfolio vornehmen lasse.

Schließen Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft MCE Zweitmarktportfolio  an.

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P&R und Magellan: Wie viel Seemannsgarn verträgt ein seriöses Container-Investment?

Die Staatsanwaltschaft ermittelt im Fall Magellan. Insolvenzverwalter Borchardt macht keine gute Figur. Manche Anlegeranwälte auch nicht!

Der BSZ e.V. veröffentlicht auf seiner Internetseite www.fachanwalt-hotline.eu     täglich interessante Neuigkeiten für Kapitalanleger. Nachstehend geben wir Ihnen mit freundlicher Empfehlung des Autors den aktuellen Bericht vom 16. 07. 2018 auf www.investmentcheck.de   wieder:

Die Staatsanwaltschaft ermittelt im Fall Magellan. Insolvenzverwalter Borchardt macht keine gute Figur.

Anna Paulson (Name geändert) ist maßlos enttäuscht. Für sie ist die Arbeit des Insolvenzverwalters Peter Borchardt von der Hamburger Kanzlei Reimer längst nicht so zufriedenstellend, wie von vielen dargestellt. Die Insolvenz des Containeranbieters Magellan Maritime Services GmbH wirft strafrechtliche Fragen auf, an denen der Insolvenzverwalter offenbar wenig Interesse zeigt. Investmentcheck hat deshalb ausführlich recherchiert und bekam von Rechtsanwalt Borchardt keine Antworten auf wichtige Fragen.

Mietunterdeckungen.

Als Peter Borchardt am 18. Oktober 2016 vor die geladenen Anleger trat, hat er die Tragfähigkeit des Geschäftsmodells von Magellan stark in Frage gestellt: „Der von den Reedereien vereinnahmte Mietzins war in den vergangenen Jahren regelmäßig geringer als der den Investoren geschuldete Mietzins. Die Differenz bezogen auf jeden Einzelcontainer hat die Schuldnerin über die Marge aus der Veräußerung der Container an die Investoren sowie aus den in allen sonstigen Geschäftsbereichen operativ erzielten Betriebsüberschüssen finanziert und gedeckt.“ Er legte sogar die interne Kalkulation offen, die das Minus über rund 8,5 Jahre bis auf den Euro auswies. Und am Ende sollte der Verkauf am Markt noch mehr bringen, als ein Container dieses Alters erfahrungsgemäß einbringt.

Insolvenzursache.

Magellan bezog ihre Container fast ausschließlich von einem chinesischen Hersteller. Dieser hat für seine Rechnungen stillschweigend lange Zahlungsziele von bis zu einem Jahr eingeräumt. Warum Magellan diese überhaupt benötigte, wenn die Anleger die Käufe pünktlich bezahlten, wurde nicht erläutert. Offenbar nutzte Magellan die Liquidität zum Stopfen von Löchern, sonst hätte die geänderte Zahlungszielpraxis des Lieferanten, wonach die gelieferten Container zeitnah zu bezahlen waren, eigentlich kein Problem sein dürfen. Anna Paulson wünscht sich deshalb, dass ein Staatsanwalt den Fall eingehender prüft. Der Verdacht von Insolvenzverschleppung drängt sich geradezu auf.

Fehlbestände.

Für den Ruf nach einem Staatsanwalt gibt es auch noch weitere Gründe. Sie hat nämlich Container gekauft und mit Zertifikat bestätigt bekommen, die überhaupt nicht existieren. Damit ist sie nicht allein. Rund 5.000 Stahlboxen, die Anlegern mit Nummern zugeordnet wurden, gibt es nicht. Ein Teil ging auf hoher See verloren und Magellan hat den vom Reeder bezahlten Schadenersatz selbst eingestrichen. Ein anderer Teil wurde vom Hersteller nicht geliefert, weil offene Forderungen nicht beglichen wurden. Anna Paulson hat ihre Container aber bezahlt und auch bis zur Insolvenz die Mieten erhalten. Und offenbar sind die im Auftrag von Geschäftsführer Carsten J. verschickten Eigentumszertifikate und quittierten Rechnungen über die Kaufpreise das Papier nicht wert, auf dem sie stehen.

Containerverkauf.

Für die verschwundenen Container hat Anna Paulson keinen Cent aus dem als Erfolg dargestellten Verkauf an Buss erhalten. Sie ärgert sich aber auch über die abgerechneten Verkaufspreise der vorhandenen Boxen. Für einige erst wenige Jahre alte 40-Fuß High-Cube Container bekam sie bisher knapp 1.100 Euro ausbezahlt. Vor ein paar Jahren hat sie fast 4.000 Euro dafür bezahlt. Dabei sind beispielsweise Container mit 3,5 Jahren noch rund 75 Prozent des Neupreises wert. Bei einem Marktpreis von etwa 2.200 US-Dollar pro CEU Neutonnage waren das im Frühjahr 2017 beim Verkauf an Buss rund 2.500 Euro. Auch wenn sie noch einen kleinen Aufschlag auf den bisher ausbezahlten Betrag erhält, sieht sie die Verantwortung für dieses Desaster beim Insolvenzverwalter. Er war es, der anfänglich die Container in die Insolvenzmasse packen wollte.

Das von CMS Hasche Sigle erstellte Gutachten war für Paulson nur eine bestellte Arbeit, die Prof. Dr. Christoph Thole später wiederlegte. Was eigentlich gut für die Anleger sein sollte, entwickelte sich zum Bumerang. Kaufinteressenten für das Gesamtportfolio sprangen ab, wofür der Insolvenzverwalter indirekt die Begründung lieferte: „Aufgrund der rechtlichen und tatsächlichen Fragen, die sich aus den Direktinvestmentverträgen ergeben und der nach deutschem Recht folgenden Konsequenzen, gestalteten sich die Verhandlungen mit den ausländischen Interessenten besonders aufwendig und schwierig.“ Am Ende blieb nur noch Buss übrig, die sich trotz des günstigen Kaufpreises als Anlegerretter darstellen.

Neue Firma.

Paulson versteht die Welt nicht mehr. Von ihr bezahlte Container sind angeblich nicht da, weil Rechnungen nicht mehr bezahlt wurden. Dabei sind von ihr später noch gekaufte Boxen tatsächlich geliefert worden. Verantwortlich für das Desaster ist Carsten J., der seit fast eineinhalb Jahren als Geschäftsführer einer neuen Containerhandelsgesellschaft fungiert. Die Mercury Container Trading GmbH residierte sogar von Juni 2017 bis April 2018 in der Domstraße 17, also der Adresse von Magellan.

Staatsanwaltschaft.

Nach Recherchen von investmentcheck könnte Anna Paulson allerdings bald etwas Gerechtigkeit erfahren. Wie die Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Hamburg auf Anfrage mitteilte, wird gegen den Magellan-Geschäftsführer wegen des Verdachts auf Insolvenzverschleppung und Betruges ermittelt. Zum Stand der Ermittlungen konnte oder wollte die Pressesprecherin keine Aussagen machen. Carsten J. zeigte sich auf Nachfrage überrascht von den Ermittlungen. Er wisse nichts davon und könne deshalb auch nichts dazu sagen. Zu anderen Aspekten angesprochen war J. sehr zugeknöpft. Eine Art von Reue war in dem Telefonat nicht zu spüren. Er warnte sogar davor, seine neue Aktivität in Zusammenhang mit Magellan zu stellen. Deshalb an dieser Stelle zur Vermeidung von Missverständnissen der Hinweis, dass seine neuen Aktivitäten nur durch die Personenidentität mit ihm als Magellan-Geschäftsführer zusammen hängen. Außerdem gilt in Deutschland die Unschuldsvermutung.

Loipfinger’s Meinung.

Die Entrüstung von Anna Paulson ist völlig verständlich. Sie hat nicht nur bei Magellan, sondern auch bei P&R Geld verloren. Es kann nicht sein, dass ein Anlageskandal mit fehlenden Containern, falschen Zertifikaten und berechtigten Fragen einer möglichen Insolvenzverschleppung ohne strafrechtliche Aufklärung bleibt. Paulson ist ein Fall, den Borchardt in einem Bericht als typisch beschrieben hat: „Erschwerend kommt hinzu, dass einige Anleger offenbar einen großen Teil ihres Vermögens oder einen wesentlichen Teil ihrer Altersvorsorge bei der Schuldnerin investiert haben. Verständlicherweise sind viele dieser Anleger auch emotional stark in das Verfahren involviert.“ Trotz dieser Feststellung scheint Peter Borchardt nicht viel Interesse an einer wenigstens gefühlten Gerechtigkeit zu haben. Gegenüber Investmentcheck hat er Fragen nicht beantwortet, ob bei Magellan ein Betrugsverdacht vorliegt. Auch Fragen zu den Preisen aus dem Verkauf der Container wollte er nicht beantworten. Das wirft kein gutes Licht auf seine Arbeit.


NEU: Das Buch „Achtung, Anlegerfallen!“

Seit 27.02.2018 ist das neue Buch „Achtung, Anlegerfallen!“ von investmentcheck-Herausgeber Stefan Loipfinger im Buchhandel erhältlich.  Es zeigt auch für Laien verständlich die Fallstricke der verbal einfallsreichen und immer komplexeren Kreationen von Banken und Versicherungen auf.

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Bei den  BSZ e.V. Interessengemeinschaften  melden sich durch die tägliche Berichterstattung viele Anleger die mit den unterschiedlichsten Kapitalanlagen Verluste erlitten haben.

Die BSZ e.V. Interessengemeinschaften werden durch hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut.

Durch Kooperationen mit Fachanwälten für Steuerrecht, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.

Anleger die sich nicht mit der Entwicklung ihrer Kapitalanlage abfinden möchten, können eine rechtliche und steuerrechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten  durch Beitritt zu der jeweils betreffenden BSZ e.V. Interessengemeinschaft  vornehmen lasse.

Wenn Sie finanziell bei einem Container-Investment engagiert sind schließen Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R oder Magellan an.

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Auch Sie wollen Ihre rechtlichen und steuerrechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R oder Magellan anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf P&R oder Magellan kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail:  bsz-ev@t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu       

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Freitag, Juli 13, 2018

Oft werden Senioren in Kapitalanlagen „hineinberaten“, die für die Altersvorsorge vollkommen ungeeignet sind.

 „Fast jeder zweite Rentner in Deutschland, knapp 8,6 Millionen Menschen, bekommt weniger als 800 Euro im Monat“, schreibt  Oskar Lafontaine auf facebook. http://bit.ly/2uhkkD2  „Vor diesem Hintergrund ist es dann besonders fatal, wenn jemand in eine Kapitalanlage „hineinberaten“ wurde, die als Altersvorsorge vollkommen ungeeignet ist“ sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. und seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig.

Empfiehlt eine Bank, Sparkasse oder Volksbank einem älteren Anleger, der Geld zur Altersvorsorge anlegen möchte, eine unternehmerische Beteiligung, so haftet sie wegen nicht anlegergerechter Beratung.  Dies auch insbesondere dann, wenn der lebensältere Bankkunde mit den Ersparnissen seinen Lebensunterhalt bestreiten will.

Das Kreditinstitut muss die Grundsätze der Bond-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH)  aus dem Jahre 1994 beachten. Danach muss das Bankinstitut die Grundsätze der - Anleger- und – anlagegerechten Beratung berücksichtigen.  Gerade bei vielen Schiffsfondsbeteiligungen und Unternehmensanleihen (Mitteilstandsanleihen) sind diese Grundsätze missachtet worden.

Häufig kommt bei den lebensälteren Anlegern das Gefühl auf, dass die Geldanlage sich nicht so entwickelt, wie dies versprochen wurde.

  • Dann sollte der Senior mit einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht klären, ob eine Schadenersatzklage sinnvoll ist.

Bei den Provisionen wurden die Anleger häufig nicht vollständig informiert. Mitarbeiter von Banken, Sparkassen und Volksbanken sowie freie Berater müssen ihre Kunden über jede Provision informieren. Der Senior muss wissen, was das Bankinstitut vom Fondsemissionshaus  bekommt.

  • Die älteren Anleger wurden bei den Banken, Sparkassen und Volksbanken sowie freien Anlageberatern oft als sogenannte AD - Kunden klassifiziert. AD steht dabei diskriminierend für  alt und doof!

Geschädigte Anleger müssen sich massiv wehren, und mit Nachdruck ihre gesetzlichen Rechte einfordern.

Nur so besteht die Chance sein Geld wieder zu sehen. Solange Anleger resignieren und sich nicht wehren wird sich an der jährlichen Vernichtung von Anlegergeld in Milliardenhöhe nichts ändern und die kleinen "Madoff´s werden sich weiterhin die Taschen vollstopfen.

Mitunter scheuen sich die geschädigten Anleger das Gespräch mit eine Rechtsanwalt zu suchen, weil Sie befürchten, dass dies viel Geld kosten könnte.

Das dem nicht so ist, liegt alleine darin begründet, dass es zunächst einmal darum geht, feststellen zu lassen ob ein begründeter Anspruch überhaupt besteht, wie hoch dieser beziffert werden kann, gegen wen sich dieser richten könnte, wie und ob man dies durchsetzen kann und schlussendlich ob der Anspruch nicht eventuell verjährt ist und welche Nebenforderungen zusätzlich geltend zu machen wären.

Diese Prüfung ist auch von ausgesuchten Spezialisten für kleines Geld zu haben.

  • Ein verantwortungsbewusster und seinen Mandaten verpflichteter Rechtsanwalt wird dem Anleger seine ehrliche und unvoreingenommene Einschätzung über den entsprechenden Fall deutlich mitteilen. Danach kann der Anleger immer noch entscheiden, wie er denn schlussendlich weiter verfahren möchte!

Fazit des BSZ e.V.:

Der zwischen dem Anlageinteressenten und dem Anlageberater zustande gekommene Auskunftsvertrag verpflichtet den Berater zu richtiger und vollständiger Information über diejenigen tatsächlichen Umstände, die für den Anlageentschluss des Interessenten von besonderer Bedeutung sind.

In vielen Gerichtsverhandlungen kommen die Richter nach Anhörung der Beteiligten zu dem Ergebnis, dass genau diese Verpflichtungen  von den Anlageberatern verletzt wurden. In vielen Fällen hätten die Kapitalanlagen überhaupt nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen.

Es lohnt sich deshalb fast immer einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu Rate zu ziehen.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der  BSZ e.V. die Interessengemeinschaft Anlagen zur Altersvorsorge gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

Bei den  BSZ e.V. Interessengemeinschaften  haben sich durch die tägliche Berichterstattung bereits eine sehr große Zahl betroffener Anleger gemeldet.

Die Interessengemeinschaft wird durch hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut. 

Durch Kooperationen mit Fachanwälten für Steuerrecht, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.

Anleger die sich nicht mit der nunmehr eingetretenen Entwicklung ihrer Beteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche und steuerrechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten  durch Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Anlagen zur Altersvorsorge vornehmen lasse.

Schließen Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Anlagen zur Altersvorsorge an.

Flankierend zu unserer Online Berichterstattung bieten wir jeden Sonntag den BSZ e.V. Newsletter „recht§billig“ damit sie keinen Artikel verpassen

 Sie wollen weiterhin informiert bleiben!

Dann melden Sie sich hier zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft Anlagen zur Altersvorsorge an!

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Anlagen zur Altersvorsorge anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf Anlagen zur Altersvorsorge kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Donnerstag, Juli 12, 2018

Anlagebetrug: Der Wiederbeschaffungsbetrug ist das miese Folgeprodukt des Kapitalanlagebetrugs.

Menschen, die Geld durch Anlagebetrug verloren haben, erholen sich mitunter nicht mehr von ihren Verlusten. „Meist haben diese Anleger den Versprechen der Finanzberater von garantiert hoher Rendite bei minimalem Risiko vertraut“, sagt Horst Roosen Vorstand des BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. und seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig.

Kein seriöser Anlageberater garantiert seinen Kunden Ergebnisse. Der Anlageberater kann nur darüber informieren wie sich die Anlage in der Vergangenheit entwickelt hat und dass sich daraus auf keinen Fall eine Vorhersage für die Zukunft ableiten lässt, die jegliches Risiko ausschließen würde.

  • Anleger die Verluste erlitten haben, sollten auf der Hut sein, wenn ihnen Angebote ins Haus flattern, die ihnen die Rückholung ihres verlorenen Kapitals versprechen. Hier wird oft die Not der Anleger zum eigenen Vorteil missbraucht.  

Mit den Listen von Anlegern die Geld verloren haben, oder Opfer eines Anlagebetrugs geworden sind, wird ein schwunghafter Handel betrieben. 

Die falschen Helfer versprechen, das verlorene Geld wieder zu beschaffen, oder bieten sogar den Kauf der Anlage an. Meist dienen diese Versprechen nur als Köder um hohe Gebühren zu kassieren.

Mitunter verbünden sich sogar Rechtsanwälte mit den jeweils betreffenden Anlageberatern und gelangen so, gegen das Versprechen, nicht gegen die Berater vor zu gehen, an die Adressen der Anleger. Aus diesem Handel erklärt sich dann auch, warum manche Anwälte in kürzester Zeit Hunderte mitunter sogar Tausende geschädigte Anleger „vertreten“.    

Anlegerlisten werden sogar mehrmals verkauft.

Dahinter steckt die Theorie, dass Menschen die einmal einem Betrug aufgesessen sind  auch ein zweites oder drittes Mal getäuscht und abkassiert werden können.

Die in den „Hilfsangeboten“ formulierten „guten Erfolgsaussichten“ sind oft nicht Anderes als juristisch verbrämte Unverbindlichkeiten. Aufgestellte Behauptungen erweisen sich oft als falsch oder frei erfunden.

Vorsicht ist auch bei kostenlosen Angeboten angebracht!

Niemand kann eine ehrliche Leistung ohne Lohn erbringen. Mehr ist dazu nicht zu sagen!

  • Wenn Sie Ihre Anlage professionell überprüfen lassen möchten und sich auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen möchten, stehen die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte  für Fragen gerne jederzeit zur Verfügung.

Fördermitglieder einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft  können sich von den BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten kostenlos beraten lassen. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.
  • Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung.

Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in eine  BSZ e.V. Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail:  bsz-ev@t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu     

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen, die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten, können sich hier in die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de