Donnerstag, Juli 12, 2018

Anlagebetrug: Der Wiederbeschaffungsbetrug ist das miese Folgeprodukt des Kapitalanlagebetrugs.

Menschen, die Geld durch Anlagebetrug verloren haben, erholen sich mitunter nicht mehr von ihren Verlusten. „Meist haben diese Anleger den Versprechen der Finanzberater von garantiert hoher Rendite bei minimalem Risiko vertraut“, sagt Horst Roosen Vorstand des BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. und seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig.

Kein seriöser Anlageberater garantiert seinen Kunden Ergebnisse. Der Anlageberater kann nur darüber informieren wie sich die Anlage in der Vergangenheit entwickelt hat und dass sich daraus auf keinen Fall eine Vorhersage für die Zukunft ableiten lässt, die jegliches Risiko ausschließen würde.

  • Anleger die Verluste erlitten haben, sollten auf der Hut sein, wenn ihnen Angebote ins Haus flattern, die ihnen die Rückholung ihres verlorenen Kapitals versprechen. Hier wird oft die Not der Anleger zum eigenen Vorteil missbraucht.  

Mit den Listen von Anlegern die Geld verloren haben, oder Opfer eines Anlagebetrugs geworden sind, wird ein schwunghafter Handel betrieben. 

Die falschen Helfer versprechen, das verlorene Geld wieder zu beschaffen, oder bieten sogar den Kauf der Anlage an. Meist dienen diese Versprechen nur als Köder um hohe Gebühren zu kassieren.

Mitunter verbünden sich sogar Rechtsanwälte mit den jeweils betreffenden Anlageberatern und gelangen so, gegen das Versprechen, nicht gegen die Berater vor zu gehen, an die Adressen der Anleger. Aus diesem Handel erklärt sich dann auch, warum manche Anwälte in kürzester Zeit Hunderte mitunter sogar Tausende geschädigte Anleger „vertreten“.    

Anlegerlisten werden sogar mehrmals verkauft.

Dahinter steckt die Theorie, dass Menschen die einmal einem Betrug aufgesessen sind  auch ein zweites oder drittes Mal getäuscht und abkassiert werden können.

Die in den „Hilfsangeboten“ formulierten „guten Erfolgsaussichten“ sind oft nicht Anderes als juristisch verbrämte Unverbindlichkeiten. Aufgestellte Behauptungen erweisen sich oft als falsch oder frei erfunden.

Vorsicht ist auch bei kostenlosen Angeboten angebracht!

Niemand kann eine ehrliche Leistung ohne Lohn erbringen. Mehr ist dazu nicht zu sagen!

  • Wenn Sie Ihre Anlage professionell überprüfen lassen möchten und sich auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen möchten, stehen die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte  für Fragen gerne jederzeit zur Verfügung.

Fördermitglieder einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft  können sich von den BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten kostenlos beraten lassen. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.
  • Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung.

Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in eine  BSZ e.V. Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail:  bsz-ev@t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu     

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen, die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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