Für zwei weitere Conti-Schiffsfonds musste Anfang Juli
Insolvenz angemeldet werden. Betroffen sind die Schiffsfonds MS Conti Achat und
MS Conti Almandin.
Das Amtsgericht Neubrandenburg eröffnete am 3. Juli 2018 die
vorläufigen Insolvenzverfahren über die Conti 172. Schifffahrts-GmbH & Co.
Bulker KG MS Conti Achat und Conti 174. Schifffahrts-GmbH & Co. Bulker KG
MS Conti Almandin (Az.: 701 IN 425/18 und 701 IN 427/18).
Achat und Almandin
zählen zu den Edelsteinen.
Für die Anleger erwies sich die Beteiligung an den 2010
aufgelegten gleichnamigen Schiffsfonds allerdings nicht als besonders
werthaltig. Die Ausschüttungen blieben deutlich hinter den Erwartungen zurück
oder ganz aus. Ein Hauptproblem für die Fondsgesellschaften war, dass die
beiden Supramax-Bulker anfangs mit festen Charterverträgen mit der
südkoreanischen Reederei STX Pan Ocean ausgestattet waren. Als diese im Jahr
2013 Gläubigerschutz beantragen mussten, wurden die Charterverträge schließlich
gekündigt. Die erforderlichen Chartereinnahmen konnten anschließend weder die
MS Conti Achat noch die MS Conti Almandin erzielen.
Nach der Insolvenz der
Fondsgesellschaften drohen den Anlegern erhebliche finanzielle Verluste bis hin
zum Totalverlust.
Möglicherweise müssen die Anleger auch damit rechnen, dass
der Insolvenzverwalter bereits erhaltene Ausschüttungen von ihnen wieder
zurückfordert. „Die Situation für die Anleger ist ernst. Allerdings besteht
auch die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen, um sich vor
den drohenden finanziellen Verlusten zu schützen“, sagt der hier berichtende
BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Schadensersatzansprüche
können insbesondere aufgrund einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein.
Als sich die Anleger im Jahr 2010 an den beiden Schiffsfonds
beteiligen konnten, war die Krise der Handelsschifffahrt längst ersichtlich.
Aufgrund sinkender Nachfrage bei gleichzeitigen Überkapazitäten gerieten
etliche Schiffsfonds in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten, die oft
genug in der Insolvenz mündeten.
„Anleger erwerben mit ihren Fondsanteilen unternehmerische
Beteiligungen und stehen somit auch im Risiko. Über dieses Risiko und besonders
über die Möglichkeit des Totalverlusts müssen die Anleger in den
Beratungsgesprächen umfassend aufgeklärt werden“, erklärt der Rechtsanwalt, der
bereits zahlreiche geschädigte Schiffsfonds-Anleger vertreten hat. Dabei hat
sich immer wieder gezeigt, dass die Risiken in den Beratungsgesprächen
verschwiegen oder nur unzureichend erwähnt wurden und Schiffsfonds sogar als
sichere Geldanlagen für die Altersvorsorge angepriesen wurden. „Bei solchen
Beratungsfehlern können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden“, so der
BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.
Bei der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds haben
sich durch die häufige Berichterstattung bereits eine sehr große Zahl
betroffener Anleger gemeldet.
Die Interessengemeinschaft wird durch hochqualifizierte BSZ
e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen
in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische
Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte
Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem
gesamten Bundesgebiet betreut. Durch
Kooperationen mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern sowie externen
Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen
Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.
- Anleger
die sich nicht mit der eingetretenen Entwicklung ihrer Schiffsfonds abfinden
möchten, oder mit der Rückforderung von Ausschüttungen konfrontiert sind, können eine rechtliche Überprüfung ihrer
Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden
Schadensersatzmöglichkeiten durch Beitritt zu der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Schiffsfonds vornehmen lasse.
Flankierend zu unserer Online Berichterstattung bieten wir
jeden Sonntag den BSZ e.V. Newsletter „recht§billig“ damit sie keinen Beitrag verpassen.
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bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
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