„Fast jeder zweite
Rentner in Deutschland, knapp 8,6 Millionen Menschen, bekommt weniger als 800
Euro im Monat“, schreibt Oskar
Lafontaine auf facebook. http://bit.ly/2uhkkD2 „Vor diesem Hintergrund ist es dann besonders
fatal, wenn jemand in eine Kapitalanlage „hineinberaten“ wurde, die als
Altersvorsorge vollkommen ungeeignet ist“ sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ
Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. und seit 1998 aktiv im
Anlegerschutz tätig.
Empfiehlt eine Bank, Sparkasse oder Volksbank einem älteren
Anleger, der Geld zur Altersvorsorge anlegen möchte, eine unternehmerische
Beteiligung, so haftet sie wegen nicht anlegergerechter Beratung. Dies auch insbesondere dann, wenn der
lebensältere Bankkunde mit den Ersparnissen seinen Lebensunterhalt bestreiten
will.
Das Kreditinstitut muss die Grundsätze der Bond-Entscheidung
des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem
Jahre 1994 beachten. Danach muss das Bankinstitut die Grundsätze der - Anleger-
und – anlagegerechten Beratung berücksichtigen. Gerade bei vielen Schiffsfondsbeteiligungen
und Unternehmensanleihen (Mitteilstandsanleihen) sind diese Grundsätze
missachtet worden.
Häufig kommt bei den
lebensälteren Anlegern das Gefühl auf, dass die Geldanlage sich nicht so
entwickelt, wie dies versprochen wurde.
- Dann
sollte der Senior mit einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
klären, ob eine Schadenersatzklage sinnvoll ist.
Bei den Provisionen wurden die Anleger häufig nicht
vollständig informiert. Mitarbeiter von Banken, Sparkassen und Volksbanken
sowie freie Berater müssen ihre Kunden über jede Provision informieren. Der
Senior muss wissen, was das Bankinstitut vom Fondsemissionshaus bekommt.
- Die
älteren Anleger wurden bei den Banken, Sparkassen und Volksbanken sowie
freien Anlageberatern oft als sogenannte AD - Kunden klassifiziert. AD
steht dabei diskriminierend für alt
und doof!
Geschädigte Anleger
müssen sich massiv wehren, und mit Nachdruck ihre gesetzlichen Rechte
einfordern.
Nur so besteht die Chance sein Geld wieder zu sehen. Solange
Anleger resignieren und sich nicht wehren wird sich an der jährlichen
Vernichtung von Anlegergeld in Milliardenhöhe nichts ändern und die kleinen
"Madoff´s werden sich weiterhin die Taschen vollstopfen.
Mitunter scheuen sich
die geschädigten Anleger das Gespräch mit eine Rechtsanwalt zu suchen, weil Sie
befürchten, dass dies viel Geld kosten könnte.
Das dem nicht so ist, liegt alleine darin begründet, dass es
zunächst einmal darum geht, feststellen zu lassen ob ein begründeter Anspruch
überhaupt besteht, wie hoch dieser beziffert werden kann, gegen wen sich dieser
richten könnte, wie und ob man dies durchsetzen kann und schlussendlich ob der
Anspruch nicht eventuell verjährt ist und welche Nebenforderungen zusätzlich
geltend zu machen wären.
Diese Prüfung ist auch
von ausgesuchten Spezialisten für kleines Geld zu haben.
- Ein
verantwortungsbewusster und seinen Mandaten verpflichteter Rechtsanwalt
wird dem Anleger seine ehrliche und unvoreingenommene Einschätzung über
den entsprechenden Fall deutlich mitteilen. Danach kann der Anleger immer
noch entscheiden, wie er denn schlussendlich weiter verfahren möchte!
Fazit des BSZ e.V.:
Der zwischen dem Anlageinteressenten und dem Anlageberater
zustande gekommene Auskunftsvertrag verpflichtet den Berater zu richtiger und
vollständiger Information über diejenigen tatsächlichen Umstände, die für den
Anlageentschluss des Interessenten von besonderer Bedeutung sind.
In vielen Gerichtsverhandlungen kommen die Richter nach
Anhörung der Beteiligten zu dem Ergebnis, dass genau diese Verpflichtungen von den Anlageberatern verletzt wurden. In
vielen Fällen hätten die Kapitalanlagen überhaupt nicht als Altersvorsorge
empfohlen werden dürfen.
Es lohnt sich deshalb
fast immer einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu Rate zu ziehen.
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank-
und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V.
die Interessengemeinschaft Anlagen zur
Altersvorsorge gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu
bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
Bei den BSZ e.V. Interessengemeinschaften haben sich durch die tägliche
Berichterstattung bereits eine sehr große Zahl betroffener Anleger gemeldet.
Die Interessengemeinschaft wird durch hochqualifizierte BSZ
e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen
in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische
Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte
Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem
gesamten Bundesgebiet betreut.
Durch Kooperationen
mit Fachanwälten für Steuerrecht, Wirtschaftsprüfern sowie externen
Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen
Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.
Anleger die sich nicht mit der nunmehr eingetretenen
Entwicklung ihrer Beteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche und
steuerrechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden
Schadensersatzmöglichkeiten durch Beitritt zu der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Anlagen zur
Altersvorsorge vornehmen lasse.
Schließen Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Anlagen zur Altersvorsorge an.
Flankierend zu unserer Online Berichterstattung bieten wir
jeden Sonntag den BSZ e.V. Newsletter „recht§billig“ damit sie keinen Artikel verpassen
Sie wollen weiterhin informiert bleiben!
Dann melden Sie sich hier zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft Anlagen zur Altersvorsorge an!
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern
bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne
Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Anlagen zur
Altersvorsorge anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf Anlagen zur Altersvorsorge kann
kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch
per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen, die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO
SICHERN.
Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis
spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten,
können sich hier in
die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser
Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen