Verjährung von möglichen Schadensersatzansprüchen in
Zusammenhang mit der TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds Zweite KG und
der TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds Dritte KG.
Manchen betroffenen TIV-Anlegern droht in Kürze die absolute
Verjährung potentieller Schadensersatzansprüche.
Es ist zu beachten, dass taggenau 10 Jahre nach Zeichnung
die absolute Verjährung von möglichen Schadensersatzansprüchen gegen Berater
und Prospektverantwortliche droht. Nach Informationen der hier berichtenden BSZ
e.V. Anlegerschutzkanzlei ist vor allem der TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds
Zweite KG betroffen.
Es ist daher Eile
geboten.
Betroffenen Anlegern ist dringend eine Prüfung der Sach- und
Rechtslage durch einen auf den Bereich des Kapital- und Anlagerechts
spezialisierten Rechtsanwalt zu empfehlen.
Nach Angaben diverser TIV-Anleger liefen Beratungsgespräche
nach einem bestimmten Muster ab:
Die Anlage wurde als sichere Investition und als für die
Altersvorsorge geeignet präsentiert
Es fand keine Aufklärung:
- über
das bestehende Totalverlustrisiko,
- das
Fehlen eines Zweitmarkts, auf dem die Beteiligung jederzeit veräußert
werden kann,
- die
Gefahr einer Rückzahlungspflicht von Ausschüttungen (diese wurden vielfach
als feste Rendite bzw. Gewinne dargestellt)
- sowie
weitere aufklärungspflichtige Umstände statt.
Zudem erfolgte überwiegend keine oder keine rechtzeitige
Übergabe des über 60-seitigen Fondsprospekts.
Der Bundesgerichtshof geht in ständiger Rechtsprechung davon
aus, dass die Aufklärung des Anlegers über die für die Anlageentscheidung
wesentlichen Umstände richtig und vollständig sein muss. Weiter muss die
Beratung anlegergerecht sein. Die Grenze einer anlegergerechten Beratung ist z.
B. dann überschritten, wenn der Berater einem Anleger, der eine sichere Anlage
für die Altersvorsorge abschließen möchte, die hiesige Beteiligung empfiehlt.
Bereits mit Urteil vom 13.04.2015 hatte das Landgericht
Berlin einer von der hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei vertretenen
Anlegerin, die sich an der TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds KG
treuhänderisch beteiligt hatte, in einem ähnlich gelagerten Fall Schadensersatz
zugesprochen. Hintergrund war, dass der dort tätige Anlageberater die Anlegerin
zur Überzeugung des Gerichts nicht darauf hingewiesen hatte, dass es sich um
eine unsichere und damit für die Altersvorsorge ungeeignete Anlage handelt.
Diese BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte reichen aktuell für
zahlreiche Anleger des TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds Zweite KG und
des Nachfolgefonds Klagen wegen fehlerhafter Beratung gegenüber dem jeweiligen
Anlageberater und/oder der Treuhänderin ein.
Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so
übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten eines etwaigen Prozesses wegen
fehlerhafter Anlageberatung. Es empfiehlt sich daher in jedem Fall eine
anwaltliche Beratung.
- Für
die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene
Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits
seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied
des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft TIV TRENDINVEST GMBH & CO.
UMWELTFONDS KG anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft TIV TRENDINVEST GMBH & CO. UMWELTFONDS KG kann
kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch
per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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cllb
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aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
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spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten,
können sich hier in
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Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de
Dieser Text gibt den
Beitrag vom 18.07. 2018 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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