Mittwoch, Juli 18, 2018

TIV TRENDINVEST GMBH & CO. UMWELTFONDS KG: Absolute Verjährung jetzt prüfen lassen!

Verjährung von möglichen Schadensersatzansprüchen in Zusammenhang mit der TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds Zweite KG und der TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds Dritte KG.

Manchen betroffenen TIV-Anlegern droht in Kürze die absolute Verjährung potentieller Schadensersatzansprüche.

Es ist zu beachten, dass taggenau 10 Jahre nach Zeichnung die absolute Verjährung von möglichen Schadensersatzansprüchen gegen Berater und Prospektverantwortliche droht. Nach Informationen der hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei ist vor allem der TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds Zweite KG betroffen.

Es ist daher Eile geboten.

Betroffenen Anlegern ist dringend eine Prüfung der Sach- und Rechtslage durch einen auf den Bereich des Kapital- und Anlagerechts spezialisierten Rechtsanwalt zu empfehlen.

Nach Angaben diverser TIV-Anleger liefen Beratungsgespräche nach einem bestimmten Muster ab:

Die Anlage wurde als sichere Investition und als für die Altersvorsorge geeignet präsentiert

Es fand keine Aufklärung:
  • über das bestehende Totalverlustrisiko,
  • das Fehlen eines Zweitmarkts, auf dem die Beteiligung jederzeit veräußert werden kann,
  • die Gefahr einer Rückzahlungspflicht von Ausschüttungen (diese wurden vielfach als feste Rendite bzw. Gewinne dargestellt)
  • sowie weitere aufklärungspflichtige Umstände statt.

Zudem erfolgte überwiegend keine oder keine rechtzeitige Übergabe des über 60-seitigen Fondsprospekts.

Der Bundesgerichtshof geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die Aufklärung des Anlegers über die für die Anlageentscheidung wesentlichen Umstände richtig und vollständig sein muss. Weiter muss die Beratung anlegergerecht sein. Die Grenze einer anlegergerechten Beratung ist z. B. dann überschritten, wenn der Berater einem Anleger, der eine sichere Anlage für die Altersvorsorge abschließen möchte, die hiesige Beteiligung empfiehlt.

Bereits mit Urteil vom 13.04.2015 hatte das Landgericht Berlin einer von der hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei vertretenen Anlegerin, die sich an der TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds KG treuhänderisch beteiligt hatte, in einem ähnlich gelagerten Fall Schadensersatz zugesprochen. Hintergrund war, dass der dort tätige Anlageberater die Anlegerin zur Überzeugung des Gerichts nicht darauf hingewiesen hatte, dass es sich um eine unsichere und damit für die Altersvorsorge ungeeignete Anlage handelt.

Diese BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte reichen aktuell für zahlreiche Anleger des TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds Zweite KG und des Nachfolgefonds Klagen wegen fehlerhafter Beratung gegenüber dem jeweiligen Anlageberater und/oder der Treuhänderin ein.

Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten eines etwaigen Prozesses wegen fehlerhafter Anlageberatung. Es empfiehlt sich daher in jedem Fall eine anwaltliche Beratung.

  • Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft TIV TRENDINVEST GMBH & CO. UMWELTFONDS KG anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die  BSZ e.V. Interessengemeinschaft TIV TRENDINVEST GMBH & CO. UMWELTFONDS KG kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden


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Rechtshinweis
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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 18.07. 2018 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.








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