Trotz Restrukturierungsmaßnahmen hat sich der Fonds bisher
nicht erholen können und wird liquidiert. Anleger müssen mit dem Totalverlust
ihrer Anlage rechnen.
Wenn Sie Ihr Kapital
retten wollen, müssen Sie jetzt handeln.
Der Zweitmarktfonds, der sich an Schiffsgesellschaften
beteiligte, ist in der Krise. Trotz Restrukturierungmaßnahmen hat sich der
Fonds bisher nicht erholen können und wird liquidiert. Als Anleger müssen Sie
mit dem Totalverlust Ihres investierten Kapitals rechnen.
Mit dem genannten Fonds konnten sich Anleger an der „MCE
Erste Zweitmarktportfolio Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG“ (MCE 01
Zweitmarktportfolio IC 2) beteiligen. Es handelt sich bei dem Fonds um einen
sogenannten Zweitmarktfonds. Die Gesellschaft beteiligte sich via Portfolio an
einer Vielzahl von Schiffsgesellschaften. Den Anlegern wurde durch die
Darstellung der Konzeption eine besondere Sicherheit suggeriert. Verstärkt
wurde diese Annahme durch vermeintlich besondere und sicherheitsorientierte
Auswahlkriterien.
Der Investitionsfokus lag dabei auf Containerschiffen der
Größen 1.000 bis 6.500 TEU, die durchschnittlich vier bis 12 Jahre alt sein
sollten. Ergänzend sollte sich die Gesellschaft an Tanker, Bulk-Carriern und
vereinzelnd an kleineren oder größeren Containerschiffen, Spezialschiffen und
Mehrzweckfrachtern beteiligen. Das Investitionsvolumen wurde mit rund 24 Mio.
Euro ausgewiesen. Dem Prospekt ist zu entnehmen, dass der Fonds mindestens bis
zum 31.12.2020 laufen sollte. Für diese Zeit wurde den Anlegern ein
Vermögenszuwachs nach Steuern von jährlich sechs bis acht Prozent, gemessen am
Beteiligungskapital.
Dieses Ziel wird die
Gesellschaft definitiv nicht erreichen. Sie hat sich verspekuliert.
Vor Liquidationsbeschluss wurden die Anleger zudem
aufgefordert, bei Restrukturierungsmaßnahmen mitzuwirken und einen
Abwicklungsbeitrag in Höhe von acht Prozent ihrer Einlagesumme zu zahlen.
- Um
den Druck auf die Anleger zu erhöhen, wurde ihnen bei Nichtleistung mit
persönlichen Konsequenzen gedroht, was schlichtweg unseriös ist.
Die den hier berichtenden BSZ er.V. Anlegerschutzanwälten bekannten Zeichnungsempfehlungen der Banken erfolgten
ab 2008, also zu einem Zeitpunkt, als auch das Charterratenniveau wegen der
angewachsenen Übertonnage seinen steilen Sinkflug begann. Es war bereits klar
absehbar, dass sich die Charterraten so schnell nicht wieder wird erholen
werden. Im Gegenteil, sie mussten weiter fallen.
Gleichwohl wurde in zahlreichen diesen Rechtsanwälten bekannten
Beratungssituationen behauptet, die Beteiligung „MCE 01 Zweitmarktportfolio IC
2“ sei ein solides, sicheres Investment, das darüber hinaus attraktive Renditen
verspreche. Die zahlreichen konkret bestehenden Risiken und Besonderheiten, die
konkrete Absehbarkeit des Eintritts der Risiken, die hohen Weichkosten der
Beteiligung, die nicht werthaltig in den Fonds flossen, oder die Tatsache, dass
hinter dem Rücken der Anleger hohe Provisionen an den Vertrieb flossen, um
dieses Investment „in den Markt zu drücken“
So ließen die
beratenden Banken ihre Kunden sehenden Auges in einen zusammenbrechenden Markt
investieren.
Auch der Fondsprospekt selbst ist wenig erhellend im
Hinblick auf die konkret bestehenden Risiken und die prekäre Marktsituation.
Für das Fondsportfolio wurde angesichts der damaligen Marktaussichten mit
völlig unrealistischen Einnahmen kalkuliert. Zudem wurde auch im Fondsprospekt
nicht auf die zahlreichen, konkret bestehende Risiken im Zusammenhang mit der
Investition hingewiesen.
Prospektfehler
ermöglichen eine sogenannte Prospekthaftungsklage.
- Sie
können jetzt gemeinsam mit anderen Anlegern klagen, was die Kosten
deutlich verringert. Diese Rechtsnwälte haben für Prospekthaftungsklagen
eine besondere Strategie entwickelt, mit der sie die Kosten für jeden
Anleger auf unter zehn Prozent seiner Beteiligungshöhe reduzieren können.
Darin enthalten sind Gerichts- und eigene Anwaltskosten im
Klageverfahren sowie die Kosten für die Beteiligung an dem von ihnen
initiierten Kapitalanleger-Musterverfahren (KapMuG) vor dem Hanseatischen
Oberlandesgericht Hamburg.
Die Anwälte vertreten bereits in anderen KapMuG-Verfahren
gegen verschiedene Fonds bzw. deren Verantwortliche weit über 1.000 Anleger und
die jeweiligen Musterkläger. Aufgrund der nachgewiesenen Expertise dieser
Rechtsanwälte haben die Oberlandesgerichte jeweils den Musterkläger in
verschiedenen Verfahren aus dem Kreis derer Mandanten ausgewählt.
Wenn Sie Ihr Kapital retten wollen, müssen Sie jetzt
handeln. Auf den Tag genau zehn Jahre nach Zeichnung des Fonds verjähren
unwiderruflich alle Ansprüche.
Zögern Sie daher nicht, sich Rechtsrat einzuholen. Die BSZ
e.V. Anlegerschutzanwälte prüfen für Sie im Rahmen einer kostenfreien
Erstberatung Ihre Möglichkeiten zu Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.
Bei den unterschiedlichen
BSZ e.V. Interessengemeinschaften haben sich durch die tägliche Berichterstattung
bereits eine sehr große Zahl betroffener Anleger gemeldet.
Die Interessengemeinschaft wird durch hochqualifizierte BSZ
e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen
in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische
Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte
Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem
gesamten Bundesgebiet betreut.
Durch Kooperationen
mit Fachanwälten für Steuerrecht, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen
erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess-
und Verhandlungsstrategie.
Anleger die sich nicht mit der nunmehr eingetretenen
Entwicklung ihrer Beteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche und
steuerrechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden
Schadensersatzmöglichkeiten durch Beitritt zu der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft MCE
Zweitmarktportfolio vornehmen lasse.
Schließen Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft MCE Zweitmarktportfolio an.
Flankierend zu unserer Online Berichterstattung bieten wir
jeden Sonntag den BSZ e.V. Newsletter „recht§billig“ damit sie keinen Artikel verpassen
Sie wollen weiterhin informiert bleiben!
Dann melden Sie sich hier zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft MCE Zweitmarktportfolio an!
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rechtlichen und steuerrechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V.
Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der
Dinge bringen lassen?
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern
bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne
Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft MCE
Zweitmarktportfolio anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf MCE Zweitmarktportfolio kann
kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch
per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
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Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
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hh
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen, die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO
SICHERN.
Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis
spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten,
können sich hier in
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