Samstag, November 17, 2018

Wie Fondsanleger eine "Zusatzrendite" erzielen können! Erste Erfolge!

Am 11. Juli 2018 hatte der BSZ e.V. mit einem viel beachteten  Bericht  Privatanleger gefragt, ob sie für Investmentfonds Ausgabeaufschläge gezahlt haben und ob sie diese zurück holen möchten. 

Daraufhin haben sich bei dem BSZ e.V. so viele Anleger gemeldet, dass mit Datum vom 06.11. 2018 noch ein zweiter Beitrag zu diesem Thema veröffentlicht wurde.

Jetzt sind die ersten Erfolge zu vermelden.

Die mit der Führung der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Ausgabeaufschlag“ betraute BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei teilt mit: 

„Eine namhafte Fondsgesellschaft hat angekündigt, Mandantschaft unserer Kanzlei den Ausgabeaufschlag zu erstatten. Zusätzlich würden darauf für einen Zeitraum von mehr als sieben Jahre Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über Basiszins gezahlt. Zudem erklärte man sich bedingt bereit, die bisherigen Fondsanteile in eine professionell beratener Kundschaft vorbehaltene Anlageklasse umzutauschen, in der keine Auslagen/Vergütungen für Bestandsprovisionen berechnet werden dürften“.

Der BSZ e.V. gratuliert zu diesem schönen Erfolg.  Für den Anleger, mit kleinem Aufwand, große Wirkung!

Aber Achtung! Verjährung jetzt prüfen lassen!

Da zum Ende diesen Jahres wieder ein folgenschweres Datum bevorsteht, hier der gute Rat eines erfahrenen Prozessrechtlers:

Warten Sie nicht, bis es dann doch zu spät ist. Wenn Sie z. B. 2015 in Investmentfonds investiert haben und daraus Ansprüche hergeleitet werden können, müssen Sie damit rechnen, dass schon mit Ende 2018 die kurze Verjährung nach §§ 195, 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB eintritt. Wer das nicht riskieren will, wird noch in diesem Jahr aktiv.

Die hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  verhindert den Verjährungseintritt fachgerecht, - wenn Sie diese rechtzeitig mandatieren. Zögern Sie nicht, bevor die Anwälte aus Zeitgründen keine Mandate mehr annehmen können. Gerade für Fondsanleger gilt: Kleiner Aufwand, große Wirkung!

Interessiert an weiteren Informationen?

Und so einfach können Sie als Mitglied der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Ausgabeaufschlag“ teilhaben:

Schicken sie an die hier berichtende BSZ e. V. Anlegerschutzkanzlei unverbindlich zu jedem mit Ausgabeaufschlag angeschafften Fonds die jeweilige "Wertpapier - Abrechnung Ausgabe Investmentfonds" per Post zu oder machen sie den Anwälten  per Fax oder Mail zugänglich, wie auch die Daten einer Rechtsschutzversicherung und die Kontoverbindung für zukünftige Zahlungen an Sie.

Sollten auf das Aufgeld Bonifikationen/Erstattungen erfolgt sein, die sich nicht aus der Wertpapierkaufabrechnung, etc., ergeben, bitten die Rechtsanwälte um Unterrichtung auch darüber. Bei unklarem Verjährungsablauf empfiehlt sich eine baldige Anfrage. Nach Sichtung der Unterlagen werden die Rechtsanwälte, für Sie ohne Kosten, schriftlich eine Erfolgseinschätzung Ihres Falls abgeben und im Regelfall ein Mandat zur Rückforderung des Ausgabeaufschlags antragen. Deckungsanfragen bei der Rechtsschutzversicherung, von deren Deckungsübernahme der Mandatsumfang abhängig wäre, erfolgen ebenfalls kostenlos.

Treten Sie jetzt der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Ausgabeaufschlag“ bei und kontaktieren Sie dann sofort die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte. Sie werden überrascht sein, mit wie wenig eigenem Einsatz sich Ihnen vielversprechende Möglichkeiten auftun sollten.

Anleger die gerne eine Zusatzrendite haben möchten profitieren als Fördermitglied der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Ausgabeaufschlag“  von einem exklusiven Erfahrungsvorsprung und der „Original – Vertretung“.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Ausgabeaufschlag“   kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
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Telefon: 06071-9816810
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jg

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen, die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten, können sich hier in die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de

Dieser Text gibt den Beitrag vom 17.11.2018 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.



Donnerstag, November 15, 2018

P&R Container: Aus der Schweiz kommen gute Nachrichten für die P&R-Anleger

Die Chancen der P&R Anleger haben sich schlagartig verbessert. Der teilweise an die Wand gemalte Totalverlust ist vom Tisch.

Nachstehend geben wir mit freundlicher Empfehlung des Autors den aktuellen Bericht vom  15. 11. 2018 auf www.investmentcheck.de   wieder:

***
P&R-Gründer bezwungen. Der Insolvenzverwalter kann endlich auf die Schweizer P&R zugreifen

Der in Untersuchungshaft sitzende Heinz R. hat offenbar seinen Widerstand aufgegeben. Wie Michael Jaffé, Insolvenzverwalter der deutschen P&R-Gesellschaften heute mitteilte, hat er nun endlich vollen Zugriff auf die Schweizer P&R Equipment & Finance, bei der die Mieten und Verkaufserlöse der noch vorhandenen Container auflaufen. Bisher hat die Anteile dieser Gesellschaft Heinz R. gehalten. Nun gehören sie den deutschen P&R-Gesellschaften und Heinz R. wurde aus dem Verwaltungsrat entlassen.

Hoffnung

Auch wenn die zu erwartende Insolvenzquote laut Insolvenzverwalter Jaffé immer noch von ganz vielen Unwägbarkeiten abhängt, so kann er den Leid geplagten Anlegern durch den Zugriff auf das in der Schweiz liegende Vermögen etwas Hoffnung vermitteln: „Nachdem wir bereits einen alleinvertretungsberechtigten Verwaltungsrat installieren konnten, haben wir im Rahmen unserer vielfältigen Stabilisierungs- und Sicherungsmaßnahmen in Bezug auf die Schweizer P&R nun eine weitere wichtige Hürde genommen. Die Gesellschaft und das dort laufende Container-Management sind nunmehr im direkten Zugriff der Insolvenzverwalter. Wichtig ist vor allem, dass der Geschäftsbetrieb der nicht insolventen Schweizer P&R völlig ungestört weiterläuft, alle laufenden Zahlungen geleistet werden können und sichergestellt ist, dass die dort eingehenden Gelder über die deutschen Insolvenzverfahren an die Anleger verteilt werden können“.

Prüfungstermin.

In der neuen Pressemitteilung hat Jaffé nun auch den gerichtlichen Prüfungstermin für die angemeldeten Forderungen mitgeteilt. Dieser wird am Mittwoch, den 29. Mai 2019 stattfinden. Außerdem hat er sein Ziel bekräftigt, im Jahr 2020 eine erste Zahlung an die Gläubiger leisten zu können.

BaFin.

Eine interessante Lektüre für die P&R-Anleger lieferte wieder mal die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen. Sie haben in einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung die Aktivitäten der BaFin hinterfragt, die im September ein „Auskunfts- und Vorlageersuchen zum Vertrieb von Direktinvestments der P&R Transport-Container GmbH“ verschickte. (Die Fragen zu P&R finden sich ab Seite 37 der BT-Drucksache 19/5371) Insgesamt acht Banken und elf Finanzdienstleistungsinstitute wurden angeschrieben. Traurige Erkenntnis dabei ist, dass diese offenbar blind auf die langjährige Erfahrung von P&R vertrauten. Einige nutzten auch die Ausrede, sie hätten die Anlagen „nur auf ausdrücklichen Kundenwunsch besorgt“. Die Provisionen von bis zu fünf Prozent der Anlagesumme wurden trotzdem gerne kassiert. Sogar die häufig dann später über P&R direkt abgeschlossenen Folgegeschäfte hat P&R mit einer Provision von 2,5 Prozent vergütet. Laut Bundesregierung war das Teil der „vertraglichen Kundenschutzregelung“. Daniel Bauer von der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) lässt gerade prüfen, welche Haftungsansprüche daraus eventuell ableitbar sind. Ganz ohne Chancen scheinen diese nicht zu sein, weil eines der befragten Institute bereits Rückstellungen gebildet hat. Ein anderes Finanzdienstleistungsinstitut hat „die Bildung einer prophylaktischen Rückstellung“ geplant. Der Rest hat gegenüber der Finanzaufsicht erklärt, keine Rückstellungen gebildet oder geplant zu haben.

Folgeinsolvenz.

Gegen wen Anleger eventuell Haftungsansprüche anmelden, müssen sie sich allerdings gut überlegen. Ein größerer Vertrieb von P&R-Containern, die WFS Wirtschafts- und Finanzberatung Schröder GmbH & Co. KG aus Rosengarten hat bereits einen Insolvenzantrag gestellt. Jürgen Schröder hat auf Anfrage erklärt, dass 45 Prozent der Provisionseinnahmen aus den P&R-Geschäften kamen. Da diese Umsätze komplett weg fielen und auch die Geschäfte mit anderen Anbietern dadurch massiv litten, war der Schritt für ihn unausweichlich. Vor einigen Tagen hat der Insolvenzverwalter nun sogar angezeigt, dass „die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht“.

Loipfinger’s Meinung.

Es ist seit langer Zeit die beste Nachricht für P&R-Anleger. Allerdings ergeben sich daraus keine Wunder. Jetzt kann endlich das umgesetzt werden, was bisher als realistisches Szenario für die weitere Vermarktung im Raum steht. Ein Risiko, das die Schäden auf bis zu 100 Prozent ausweiten hätte können, ist vom Tisch. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaften aus München und Zug (investmentcheck berichtete vergangene Woche exklusiv) inklusive der Inhaftierung dürften zur Aufgabe von Heinz R. beigetragen haben.


NEU: Das Buch „Achtung, Anlegerfallen!“

Seit 27.02.2018 ist das neue Buch „Achtung, Anlegerfallen!“ von investmentcheck-Herausgeber Stefan Loipfinger im Buchhandel erhältlich.  Es zeigt auch für Laien verständlich die Fallstricke der verbal einfallsreichen und immer komplexeren Kreationen von Banken und Versicherungen auf.

***
Bei den  BSZ e.V. Interessengemeinschaften  melden sich durch die tägliche Berichterstattung viele Anleger die mit den unterschiedlichsten Kapitalanlagen Verluste erlitten haben.

Die BSZ e.V. Interessengemeinschaften werden durch hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut.

Durch Kooperationen mit Fachanwälten für Steuerrecht, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte.

  • Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Immer öfter verschwindet das Geld der Anleger in „dunklen Löchern“!

Der beste Anlegerschutz ist, wenn sich die geschädigten Anleger wehren und zwar ohne eigenes finanzielles Risiko!  Die Anleger investieren in der Regel ihr erspartes Geld in der sicheren Annahme, dass es sich bei öffentlich und von Banken angebotenen Finanzprodukten um solide Anlagen mit einem geringen Risiko zur Altersvorsorge handele.

Diese Annahme wird oft durch werbende Äußerungen die Sicherheit suggerieren sollen, durch versprochene renditeträchtige Rentenzahlungen, durch die zugrunde liegenden Verkaufsprospekte und einer auf diesen Erklärungen aufbauenden Anlagestimmung geweckt. Viele Initiatoren werben im Internet, in Zeitungen, Zeitschriften mit Werbebriefen und Inseraten unter anderem auch mit dem Hinweis auf namhafte Politiker und Wirtschaftsprüfergutachten um das Vertrauen der Anleger.

Grüne Fonds, gutes Gewissen, grauenhafte Renditen: Geschlossene Ökofonds erfreuen sich seit einigen Jahren zunehmender Beliebtheit. So können sich nicht nur umweltbewusste Personen an der Energiewende beteiligen und damit auch noch Geld verdienen. Statt einer nachhaltigen Rendite erwirtschaften viele Ökofonds ( Anlagen zur Gewinnung und Speicherung erneuerbarer Energien wie Windkraft, Solarenergie, Geothermie, Wasser- und Gezeitenkraftwerke) aber empfindliche Verluste.    Die Anbieter stellen nicht selten Renditen zwischen 5 und 10 Prozent in Aussicht. Den attraktiven Renditechancen stehen scheinbar nur geringe Risiken gegenüber, weil die staatlich garantierten Einspeisevergütungen für den Strom aus den Anlagen die Geldanlage absichern sollen.

Die Praxis sieht aber häufig anders aus: Dort waren spektakuläre Pleiten bei grünen Anlagen in den vergangenen Jahren an der Tagesordnung. So haben Anleger bereits erleben müssen, wie bei ihren als "sichere und lukrative Investition" beworbenen Windkraft- und Solarfonds die Lichter ausgingen. Anstelle von "sonnigen Zinsen zwischen 7 und 10 Prozent" bescherte ihnen die Pleite satte Verluste.

Der Bundesgerichtshof (BGH) verpflichtete mit seiner Rechtsprechung bereits vor einiger Zeit Banken, Sparkassen, Volksbanken und Anlageberater zu einer umfassenden Risikoaufklärung. Daraus abgeleitet müssen Berater vor einer Anlageempfehlung, in einen Schiffsfonds zu investieren, genau prüfen, ob die Anlage in einen Schiffsfonds mit den Anlagezielen des Bankkunden überhaupt vereinbar ist. Es kommt also auf das Risiko an, welches der Kunde bereit ist einzugehen. Weiter müssen die Anlageberater ihren Kunden ausführlich über die Funktionsweise und die Risiken eines Schiffsfonds aufklären. Es handelt sich dabei um das Pflichtenpaar der Anlageberater, welches mit anlagegerechter und anlegergerechter Beratung umschrieben wird.

Der Vorstand des BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. bleibt deshalb bei seiner Einschätzung, dass die teilweise Existenz vernichtenden Pleiteskandale die Kleinanleger hinnehmen müssen, das Paradebeispiel einer Kombination aus bewusster Falschberatung des eigenen Profits wegen, Aufsichtsversagen und dem Bruch staatlicher Schutzversprechungen - gerade auch im Hinblick auf die Forderung zur privaten Altersvorsorge - gegenüber den Kapitalanlegern in Deutschland darstellt. Aber was soll man auch von einer Regierung erwarten, die ihren Bürgern mit Sprüchen wie "die Rente ist sicher" finanzielle Sicherheit im Alter vorgaukelt, sich dann aber mit der Finanzindustrie verbündet und Ihren Bürgern Anlagemodelle wie z. B. die Riesterente zumutet.

Der BSZ stellt schon jahrelang die Frage wo denn eigentlich das Geld welches bei den  Anlegern eingesammelt wurde verblieben ist. Denn bei Insolvenz oder Verhaftung der Betrüger sind die Tresore, die Konten und die Taschen meist leer. Zu ihrer Verteidigung können sich die Drahtzieher aber erstaunlicherweise oft teuerste Anwälte leisten.

Jetzt ist es an das Licht gekommen.

Es ist richtig was der BSZ e.V. schon jahrelang behauptet. Das Geld ist in den Auslandstresoren der Finanzindustrie gelandet. Alles schön verschleiert über eine oder mehrere Briefkastenfirmen. Das „Datenleck“ der Kanzlei Mossack Fonseca aus Panama ist nur ein Mosaiksteinchen in dem weltumspannenden Netzwerk  der Offshore-Industrie, welches sich aus Anwaltskanzleien, Vermögensverwaltern, Banken, Steuerkanzleien, Treuhändern  und abertausenden Strohmännern und Frauen zusammensetzt. Natürlich ist alles was man anbietet und tut legal!

Abenteuerlich bis grotesk sind mitunter die Verkaufsargumente der Banken und Anlageberater, die ihren Kunden miese Anlageprodukte als sicher und lukrativ aufschwatzen.

Die Verkäufer dieser todsicheren Investitionen verdienen ihr Geld ausschließlich durch den Verkauf dieser Produkte, würden aber selbst nie einen Cent darin investieren. Die Ratschläge sind oft so mies, dass die Berater ihre Empfehlungen gleich aus der Lostrommel ziehen könnten, wobei sie nach allen Regeln der Wahrscheinlichkeitsrechnung mehr Erfolg haben müssten. Es gibt Berater die Produkte empfehlen, die dem überwiegenden Teil ihrer Klienten statt der versprochenen Rendite ein sattes Minus bescheren.

Hunderttausende Anleger haben mit zweifelhaften Kapitalanlagen Ihr Geld verloren.

Die systematische  Geldvernichtung ist Teil einer wie geschmiert laufenden Finanzindustrie. Als Beleg stehen dafür zum Beispiel die Massenverkäufe von schwindelhaft überbewerteten Schrottimmobilen, die von aggressiven Drückerkolonnen als Steuersparmodelle unters Volk gebracht wurden.

Viele Kapitalanlagestrategien erweisen sich als Reinfälle. Mit Schrottimmobilien, Bauherrenmodellen, Film- und Medienfonds, Schiffsfonds, Schneeball- und Pyramidensystemen, und wertlosen Billigaktien zieht sich eine Ausplünderungsspur durchs ganze Land. Jährlich werden Milliardenbeträge versenkt, meist das Geld von Kleinanlegern.

Für Anleger denen beim Abschluss der Investition zum Beispiel in Schiffsfonds, versichert wurde, dass es sich bei Schiffsfonds generell um eine sichere Kapitalanlage handelt, ist die aktuelle Entwicklung überraschend und katastrophal. Viele Anleger hatten die Anlage im Schiffsfonds als Altersversorgung gedacht. Statt satter Ausschüttungen sind die Betroffenen nun von hohen Rückzahlungsforderungen betroffen.

Kapitalanlageopfer können  in der Regel von der Gesellschaft keine Solidarität erwarten.

Geschädigte Kapitalanleger werden immer öfter von Rechtsanwälten umworben die ihnen versprechen das verloren gegangene Geld einzuklagen. Sicher ist das allerdings nicht, warnt Horst Roosen, Vorstand des BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein.e.V. der bereits seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig ist.  Sicher kann sich der betroffene Anleger nur sein, dass er eine hohe Anwaltsrechnung erhält und ob sein Anwalt mit seiner rechtlichen Einschätzung richtig liegt, das erfährt er erst wenn der Richter gesprochen hat.

Da die Kapitalanlageopfer in der Regel von der Gesellschaft keine Solidarität erwarten können, bleibt nur noch der Anwalt als scheinbar solidarischer Partner übrig. Auch die Presse zeigt wenig Zuwendung für die Opfer. Die Medien berichten lieber ausführlich über das luxuriöse Prasser-Leben der schillernden Anlagebetrüger weil das angeblich für die Öffentlichkeit von größerem Interesse sei. Auch durch die Vielzahl der Opfer geht der Einzelne mit seinem Schicksal praktisch in der Masse als uninteressante graue Maus unter.

Oft wird dann noch behauptet, die Anleger hätten es den Betrügern zu leicht gemacht sie um ihr Geld zu bringen.

Flugs wird den Anlageopfern eine gewisse Mitschuld zugeschrieben. Sie sein ja schlussendlich selbst daran schuld sich leichtfertig auf fragwürdige Geschäfte eingelassen zu haben und außerdem seien sie zu gierig gewesen. Das Mitgefühl der Gesellschaft für die Opfer der Finanzgangster hält sich also in Grenzen.

Selbst Richter neigen manchmal dazu das Pendel für die Bedeutung der Mitwirkung für die Schadenszurechnung und Tatbestandsverwirklichung zum Nachteil der Geschädigten ausschlagen zu lassen. Das ist wohl der Preis dafür, dass Richter auch nur Menschen sind und sich kaum  vom gesellschaftlichen und sozialen Kontext unabhängig machen können.

Massenabfertigung, schlecht vorbereitete oder gar aussichtslose Klagen, da ist der Misserfolg mitunter  schon vorprogrammiert, für den betroffenen Anleger. Erfolgreich war der Anwalt. Für sich selbst! Schließlich berechnet sich sein Honorar  nach dem Streitwert und nicht nach der Güte seiner Arbeit. Bei einem Streitwert von 10 000.- Euro sind das immerhin 745,40 Euro die dem Anleger in Rechnung gestellt werden können. Da lohnt es sich dann schon wenn man 100 oder mehr geschädigte Anleger eingesammelt hat.

  • „Wenn sich die Kleinanleger auch weiterhin widerstandslos ausplündern lassen, ist eine immer extremere Kapitalkonzentration nur noch eine Frage der Zeit“, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.  Schon jetzt befindet sich die Hälfte aller Geldvermögen bei nur 10% der Bevölkerung.

Der beste Anlegerschutz ist, wenn sich die geschädigten Anleger wehren und zwar ohne eigenes finanzielles Risiko!

  • Nur durch die massenhafte Rückforderung des angelegten Geldes wird sich die miese Abzockerei von Kleinanlegern von selbst erledigen.

95% der abgezockten Anleger wehren sich nicht!  Schuld daran sind hohe Anwalts und Gerichtskosten. Und der Ausgang einer Gerichtsverhandlung ist immer ungewiss. Also halten die geschädigten Anleger, zur Freude der Banken, die Füße still.  Diese Situation bewirkt aber, dass sich nichts ändert und die Anleger weiterhin ausgenommen werden.

Das soll sich nun ändern, die Anleger wollen nicht mehr als die  gierigen Deppen dastehen die selbst an Ihrem Unglück schuld sind!

Kapitalanleger die glauben, dass Sie bei ihrer Kapitalanlage nicht richtig beraten wurden, ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles mir Rechten Dingen zugeht, können sich jetzt der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice anschließen.

Der BSZ e.V. Solidar-Service bietet seinen Mitgliedern über BSZ Vertrauensanwälte kostenlos die Prüfung von Schadensersatzansprüchen und die Durchführung erster außergerichtlicher Schritte. Möglich macht das die Kooperation zwischen dem BSZ e.V., dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung, drei Prozessfinanzierungsgesellschaften, Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwälten für Steuerrecht.

. Der BSZ e.V. hat Anlegern nun die Möglichkeit eingeräumt sich innerhalb einer Solidargemeinschaft betroffener Anleger sich selbst zu finanzieren.

Der Anleger welcher fallbezogen verlässlich wissen möchte, welche konkreten Möglichkeiten für seine Anlage tatsächlich bestehen, kann wie folgt vorgehen:

1. Beantragen Sie die BSZ® e.V. Solidar-Fördermitgliedschaft mit Einmal-Förderbeitrag. Den einmaligen Förderbeitrag bestimmen Sie selbst, er sollte aber 150.- Euro nicht unterschreiten.

2. Senden Sie uns, zur Weiterleitung an den BSZ e.V. Vertrauensanwalt, unverbindlich (soweit noch vorhanden) die schriftlichen Unterlagen oder Kopien der betreffenden Anlage zu, die Sie vor oder anlässlich der Anteilszeichnung oder des – Erwerbs erhalten haben.

3. Sollte der Anschaffung eine Beratung vorangegangen sein, wäre eine (soweit erinnerlich) kurze Schilderung der Beratungssituation hilfreich.

4. Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, sollten Sie uns die entsprechenden Daten angeben. In vielen Fällen besteht ein Anspruch auf Kostenübernahme, den die Rechtsanwälte gern vorab mit der Versicherung abklären.

Das Ziel der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte ist es,
ihren Mandanten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen. Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten.

Einleitung außergerichtlicher Schritte
Die Informationen, welche die Rechtsanwälte den Unterlagen und Angaben entnehmen, genügen in aller Regel, um einen ersten und falls erforderlich auch einen zweiten außergerichtlichen Schritt einzuleiten. Oft reicht dies aus um die Angelegenheit erfolgreich zu beenden. Sie als Mitglied der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice zahlen von der beigetriebenen Summe einen Förderbeitrag.

Haben die außergerichtlichen Bemühungen nicht zu dem gewünschten Ergebnis geführt,
entstehen dem Auftraggeber bis dahin keine Kosten.

Der Rechtsanwalt kann aber durch den damit verbundenen Erkenntnisgewinn eine fundierte Empfehlung für die weitere Vorgehensweise aussprechen. Der Auftraggeber erhält in diesen Fällen kostenlos ein spezifiziertes Angebot wie weiter verfahren werden könnte, welches er dann annehmen oder ablehnen kann.

Weitere Informationen so wie einen Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice finden Sie auf der Internetseite www.sammelklagen.de

Direkter Link zum Anmeldeformular:

Anfragen gerne auch per Fax oder Briefpost.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071- 9816829
E-Mail:   bsz-ev@t-online.de



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Dienstag, November 13, 2018

MBB Clean Energy Anleihen: Geld zurück ohne eigenes Risiko

Im Sommer 2015 musste die MBB Clean Energy AG (= MBB) die Segel streichen. Zu optimistisch waren die Pläne – die erste auf den Weg gebrachte Anleihe brachte bei weitem nicht den Emissionserfolg und auf die zweitplatzierte Schuldverschreibung wurde erst gar nichts eingezahlt.

Leidtragende sind die Anleger. Was MBB-Investoren ändern können, um einen Teil des Geldes zurück zu erhalten, erfahren sie hier.

Ausgangslage - Was bislang geschah?

Die Anleihe der MBB Clean Energy AG ist auf Grund der Insolvenz seit 2014 wertlos geworden. Die Forderung aus der MBB-Anleihe ist von den Anlegern mehrheitlich zur Insolvenztabelle angemeldet worden.

Was mit angemeldeten Forderungen geschah?

Die von MBB-Anlegern angemeldeten Forderungen sind von dem Insolvenzverwalter bestritten worden. Das bedeutet konkret, dass die meisten MBB-Anleger kein oder kaum Geld aus der am Ende zu verteilenden Insolvenzmasse erhalten werden. Der Hintergrund dafür ist, dass der Insolvenzverwalter der Ansicht ist, dass die MBB-Anleger einen (vorrangigen) Anspruch gegen den Treuhänder der MBB haben und aufgerufen sind, diesen Anspruch selbst zu realisieren.

Perspektive für die Zukunft

Inzwischen konnten einige MBB-Anleger teilweise Gelder von Dritten zurück erhalten, so dass sich auch für Sie eine Option ergeben kann, die wir Ihnen hier vorstellen möchten.

Die weitere positive Folge kann sein, dass ein Teil Ihrer Forderung im Insolvenzverfahren vom Insolvenzverwalter im Anschluss anerkannt wird und Sie am Ende des Insolvenzverfahrens doch noch einen Anteil an der Insolvenzmasse (= Insolvenzquote) erhalten werden.

Rechtliche Rahmenbedingungen für MBB-Anleger

Wir haben auf Grund der mittlerweile vorliegenden Gerichtsentscheidungen einen Weg erarbeitet, der sich in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht als eine Möglichkeit erweist, wenigstens einen Teil des Geldes zu sichern.

Überblick über Gerichtsentscheidungen

Bei der Analyse der uns vorliegenden gerichtlichen Entscheidungen lassen sich im Wesentlichen folgende Leitlinien erkennen:

-          Gerichtsprozesse gegen Depotbanken konnten in Einzelfällen die Verluste von MBB-Anleihegläubigern ausgleichen. Dieser Weg dürfte inzwischen kaum mehr gangbar sein, da Ansprüche in vielen Fällen nicht mehr durchsetzbar sind. Das heißt, dass bis auf wenige Einzelfälle ein gerichtlicher Erfolg gegen die Depotbanken nicht mehr erzielt werden kann.

-          Ein Verfahren gegen die Clearingstelle (= Clearstream Banking AG) oder die Zahlstelle (= Bankhaus Gebr. Martin AG) erscheint nach den vorliegenden Entscheidungen als wenig bis gar nicht aussichtsreich.

-          Der Treuhänder, der die Gelder von Ihnen als MBB-Anleger entgegengenommen und zum größten Teil an MBB Clean-Energy AG weitergeleitet hat, ist auf einen Betrag von etwa 15 Prozent inzwischen mehrfach erfolgreich zur Zahlung verurteilt worden. Hier sehen wir die besten Chancen, dass Sie einen Teil des Verlustes ausgleichen können.

Anspruchssicherung für Anleger muss bis Ende 2018 erfolgen

  • MBB-Anleger müssen im Auge behalten, dass für die noch verbleibenden rechtlichen Optionen zum Jahresende 2018 die Ansprüche verjähren werden, so dass Zugzwang besteht, will man zumindest einen Teil des eingesetzten Geldes gerichtlich geltend machen.

Gemeinsames Vorgehen vieler MBB-Anleger ist wirtschaftlich sinnvoll

Es  bietet sich alleine an, den Treuhänder der MBB-Anleihe in Anspruch zu nehmen. Da nach den vorliegenden Urteilen von dem Treuhänder lediglich ca. 15 Prozent des nominal eingesetzten Geldes mit hinreichender Aussicht auf Erfolg geltend gemacht werden kann, erscheint es aus wirtschaftlicher Hinsicht wenig sinnvoll, dass diese Forderung jeweils von einzelnen Anlegern individuell realisiert wird.

  • Deshalb bietet es sich an, dass sich möglichst viele Anleger zusammenschließen und gemeinsam gegen den Treuhänder vorgehen. Nach der aktuellen Einschätzung kann dieser Anspruch in diesem Jahr geltend gemacht werden – im kommenden Jahr ist dieser Anspruch verjährt und damit für MBB-Anleger definitiv verloren.

Wir haben ein Unternehmen zur Verfügung, das diese Aufgaben in organisatorischer und rechtlicher Hinsicht bündelt und in der Lage ist, ggf. ein Gerichtsverfahren mit anwaltlicher Hilfe durchzusetzen.
Dieses Unternehmen wird dabei rein auf Erfolgsbasis honoriert, so dass für die Anleiheanleger kein eigener finanzieller Einsatz erforderlich ist. Anmeldeschluss ist der 30. November 2018.

Anleger zahlen nur, wenn es auch wirklich Geld gibt!

Für welche Anleger kommt ein gemeinsames Vorgehen in Betracht

An dieser konzertierten Aktion können sich alle MBB-Anleger beteiligen,  die

·         die Anleihe als Erstzeichner erworben haben und

·         die Anleihe noch in dem Wertpapierdepot ihrer Bank verwahrt haben.

Für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche  wird Ihnen somit ein „Rundum Sorglos Paket“ angeboten!

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und sich als Fördermitglied des BSZ e.V. kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Clean Energy anzuschließen.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail:  bsz-ev@t-online.de

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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen, die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO SICHERN.


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Mittwoch, November 07, 2018

Verjährung 31.12.2018: Alle Eventualitäten bedenken! Noch vor Ende 2018 Verjährung hemmen, statt Geld verschenken.

Spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2018 werden wieder viele Ansprüche auch von Fondsanlegern verjährt sein und nicht mehr erfolgreich durchgesetzt werden können.

§ 199 BGB regelt den Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist nach § 195 BGB und der Verjährungshöchstfristen. Wie viele gesetzliche Bestimmungen sind auch diese nicht nur für den Laien oft schwer verständlich. Manchmal weiß auch die Fachwelt erst nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs, wie unterschiedliche Geschehensabläufe von der Rechtsprechung rückblickend beurteilt werden. Selten sind solche Leitentscheidungen erfreuliche Überraschungen. Enttäuschungen vermeidet, wer alle Eventualitäten einkalkuliert: Bei Verjährungen etwa den denkbar kürzesten Fristablauf.

Da zum Ende diesen Jahres wieder ein folgenschweres Datum bevorsteht, hier der gute Rat eines erfahrenen Prozessrechtlers:

Warten Sie nicht, bis es dann doch zu spät ist. Wenn Sie z. B. 2015 in Investmentfonds investiert haben und daraus Ansprüche hergeleitet werden können, müssen Sie damit rechnen, dass schon mit Ende 2018 die kurze Verjährung nach §§ 195, 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB eintritt. Wer das nicht riskieren will, wird noch in diesem Jahr aktiv.

Die hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  verhindert den Verjährungseintritt fachgerecht, - wenn Sie diese rechtzeitig mandatieren. Zögern Sie nicht, bevor die Anwälte aus Zeitgründen keine Mandate mehr annehmen können. Gerade für Fondsanleger gilt: Kleiner Aufwand, große Wirkung!

Betroffene können sich gerne zu der BSZ Interessengemeinschaft Verjährung anmelden, auch und gerade, wenn die Zeit noch nicht drängt. Sie werden überrascht sein, mit wie wenig eigenem Einsatz sich Ihnen vielversprechende Möglichkeiten auftun sollten.

Fakten zu der hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei:

Der Kanzleiinhaber und seine Mitstreiter sind ausschließlich im Kapitalanlagenrecht tätig und vertreten nur die Anlegerseite. Mit 30 Jahren Erfahrung in der Person des Kanzleigründers widmet sich die renommierte Kanzlei unabhängig mit Kompetenz, Engagement, Überzeugung und Erfolg der Erhaltung vorhandenen und Wiederherstellung verlorenen Vermögens von Privatanlegern und Sondervermögen. Nach der Erhebung WiWo-Top-Kanzleien des angesehenen Magazins WirtschaftsWoche ist der hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt einer der "besten deutschen Anlegeranwälte".

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Verjährung“ kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


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jg

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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen, die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten, können sich hier in die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de

Dieser Text gibt den Beitrag vom 07.11.2018 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.


Montag, November 05, 2018

Abmahnvereine übernehmen im ganzen Land hoheitliche Aufgaben und Bund, Länder und Kommunen sehen tatenlos zu.

Entgegen anders lautender Verlautbarungen einiger Kammern und Verbänden ist der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. nicht der Auffassung, dass das deutsche System der außergerichtlichen Streitbeilegung "im Grundsatz ein Erfolgsmodell" sei. „Die Abmahnung nehme hier zu Recht eine zentrale Funktion ein, erlaube sie doch bei sachgerechtem Einsatz, Konflikte unbürokratisch und ohne ein Einschreiten von Behörden oder Gerichten zu lösen.“

Diese zitierte unbürokratische Konfliktlösung ohne ein Einschreiten von Behörden oder Gerichten, kommt doch nur durch die finanzielle Nötigung des Abgemahnten zustande. „Man könnte es auch Erpressung nennen“. sagt BSZ e.V. Vorstand  Horst Roosen.

Derzeit ist Deutschland im Würgegriff der Abmahnindustrie gefangen, die offensichtlich auch von Interessengruppen und Konkurrenten unterstützt wird die niemand kontrolliert.

Der Abgemahnte, will er einen Prozess vermeiden, muss zwecks Beseitigung der Wiederholungsgefahr versichern, dass er für jeden weiteren Verstoß des beanstandeten Sachverhalts, eine Vertragsstrafe von bis zu mehreren Tausend Euro bezahlen wird.  
  
Verweigert jemand die Unterlassungserklärung mit der Vertragsstrafe-Verpflichtung, wird gegen ihn  Klage erhoben oder eine einstweilige Verfügung beantragt. Dies ist für den Anwalt ebenfalls lukrativ, weil auch die passenden Verfügungsanträge im PC gespeichert sind und daher mit geringem Aufwand für die Tätigkeit im Prozess erneut Gebühren aus hohen Streitwerten fällig sind. Die erwirkten Urteile und Verfügungen verleihen dann wiederum den Abmahnungen erhöhten Nachdruck.

Damit ist das Geschäft für den Abmahnverein bzw. den Abmahnanwalt aber noch nicht gelaufen.

Es gibt Vereine/Anwälte die Hunderte manche sogar Tausende von Unterlassungserklärungen erwirkt haben. Das ist für diese Zeitgenossen der eigentliche Goldklumpen. Mit speziellen Programmen wird täglich geprüft, ob gegen eine Unterlassungserklärung verstoßen wurde. Ist dies der Fall wird eine Vertragsstrafe meist 5001.- Euro für jeden einzelnen Verstoß in Rechnung gestellt und auch beigetrieben.

Ein Vertragsstrafeversprechen einzuhalten ist nahezu unmöglich.

Das Internet ist weit verzweigt und verlinkt, das der erneute Verstoß vorprogrammiert ist. Auch der Manipulation sind hierbei Tür und Tor weit geöffnet.  Es soll Leute geben, die sich alleine aus Vertragsstrafen ein sorgenfreies Leben finanzieren.

So lange Verbände und/oder Rechtsanwaltskanzleien Abmahnungen wegen angeblicher Rechtsverletzungen verschicken können, bringen Sie die Abmahnopfer automatisch in eine juristische Zwickmühle:

  • Zahlt man, sitzt man automatisch in der Vertragsstrafenfalle.
  • Beauftragt man einen Rechtsanwalt wird es auch teuer.
  • Wenn man nichts macht, ist man so oder so der Dumme!

Man muss sich wirklich fragen, warum die Gerichte nicht prüfen ob sie mit ihrer Tätigkeit eventuell ein unredliches Geschäftsmodell unterstützen.

Unternehmen die sich von einem Wettbewerber durch ungesetzliche Handlungen benachteiligt oder geschädigt sehen,  sollten einmal darüber nachdenken ob es der Reputation ihres Unternehmens nicht dienlicher sein kann, wenn sie auf die Abmahnkeule verzichten und stattdessen zum Telefonhörer greifen und den entsprechenden Mitbewerber um Unterlassung bitten.  Durch diese wünschenswerte Vorgehensweise wird eine falsche Rechtshandlung nicht durch finanzielle Nötigung, sondern durch ein Gespräch zwischen zwei Wettbewerbern – die schlussendlich auch Kollegen sind- erreicht.

Das „Abmahnrecht“ bietet eine Fülle von Möglichkeiten, Geld auch aus den kleinsten Wettbewerbs- und Urheber Rechtsverstößen zu schlagen.  Das absurde ist, dass sich auch diese „Abmahner“ als „Organ der öffentlichen Rechtspflege“ wahrnehmen.  Hier wird mit frei erfundenen Streitwerten dem wirtschaftlich Schwächeren der Boden unter den Füßen weggezogen. Da werden kleine Unternehmen wegen mitunter an den Haaren herbeigezogenen Rechtsverstößen mit Existenz bedrohenden Geldforderungen konfrontiert.

Kleinen Unternehmen die über Internetverkaufsportale wie z.B. Ebay ihre Waren anbieten, werden von einem völlig aus dem Ruder gelaufenen  Abmahnunwesen teilweise sogar in die Insolvenz getrieben.

Die Abmahnvereine zusammen mit den Abmahnanwälten haben es mit ihrer ausufernden Abmahntätigkeit  geschafft, insbesondere den kleinen Internetverkäufern die Freude am Geschäft, mit den von den EU-Bürokraten ständig neu erlassenen Vorschriften und Auflagen gründlich zu vergällen.

Der Staat will nicht erkennen dass Abmahnvereine zusammen mit Rechtsanwälten in vielen Bereichen die private Rechtsdurchsetzung  zum Schaden der Bürger und der Wirtschaft längst übernommen haben.

Wenn der Staat die private Abmahnindustrie weiterhin wie einen Schutzgelderpresser agieren lässt untergräbt er immer mehr das Vertrauen in Regierung und Rechtsstaat.

Der Einsatz privater Wettbewerbs- Urheber- und Umwelt- „Rechtsschützer“ nimmt  weiter zu, offensichtlich weil sie den Staat kein Geld kosten. Wir erleben eine grundlegende Veränderung im Rechtsstaat Deutschland. Die Tätigkeit der Abmahnvereine beruht alleine auf wirtschaftlichen Anreizen, die an Kopfgeldjäger erinnern. Im Vordergrund steht nicht mehr das Anliegen, für einen fairen Wettbewerb zu sorgen, sondern die finanziellen Eigeninteressen der Abmahner.

Auf Bundesebene spiegelt der Einsatz von privaten Abmahnvereinen die Verpflichtung der Verwaltung wieder, die Größe und den Umfang des politischen Pflichtenkatalogs zu reduzieren, indem sie sich auf die Privatwirtschaft für früher von Bundesbediensteten erbrachte Tätigkeiten verlagert.

Bei dem BSZ e.V. findet man das Abmahnunwesen als eine gründlich aus dem Ruder gelaufene Paralleljustiz die erheblich eingeschränkt werden sollte. Es ist zwingend die Forderung nach einer politischen Lösung zu stellen. Wenn das geltende Recht einen Missstand legalisiert, wenn die bloße Anwendung des Rechts nicht ausreicht, eine solche asoziale Handlungsmöglichkeit zu bekämpfen, dann muss das geltende Recht überprüft werden.

Wenn tatsächlich Wettbewerbs- und Urheber- Rechtsverstöße lückenlos verfolgt werden sollen, dann gehört diese Aufgabe nicht in private Verfügungsgewalt.

Wenn die allzu verlockenden Spitzengebühren für Abmahntätigkeit wegfallen sollen, dann dürfen keine selbsterfundenen Streitwerte und Vertragsstrafen der Abmahner mehr von den Gerichten einfach durchgewinkt werden.

Der BSZ e.V. fordert schon seit langem, der Geschäftemacherei mit dem Abmahnwesen einen Riegel vorzuschieben.

„Wenn die Abmahngebühren auf 50.- Euro gedeckelt würden und die Vertragsstrafen in der Höhe realistischen Bedingungen entsprechend angepasst würden und an die Staatskasse abzuführen wären, dann wäre der Abmahnwahnsinn schlagartig beendet“ sagt Horst Roosen.

Es ist nicht zu erkennen, dass es weniger Abmahnungen geben wird.

Im Gegenteil! Die EU hat mit der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) ein Datenschuz-Monster geschaffen welches den Abmahnvereinen und Abmahnanwälten über viele Jahre gute Einkommen garantiert.  Die Angst vor dem Datenschutz-Monster ist durchaus berechtigt, denn Existenz bedrohende Strafen und Schadenersatzklagen sind möglich! Die DSGVO offenbart, welches Bild Brüssel von den EU-Bürgern hat.

Es ist in einem Rechtsstaat nicht hinzunehmen, dass Wettbewerbs- und Urheberrecht zum Nachteil kleiner Unternehmen in die Hände privater Firmen und Vereine gelegt werden. Das führt stets zu einem Konflikt zwischen der Rolle der staatlichen Institutionen um Rechte zu wahren, und der Rolle des privaten Abmahners der stets eigene finanzielle Interessen in den Vordergrund stellt.

Bundesjustizministerin Katarina Barley will gegen den Missbrauch von Abmahnungen vorgehen. Leider gebe es Anwaltskanzleien und Verbände, die mit missbräuchlichen Abmahnungen Kasse machten. „Dem will ich einen Riegel vorschieben“, versprach die Ministerin und legte den „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“ vor.

Der BSZ e.V. ist nicht der Meinung, dass Abmahnungen ein wichtiges Instrument zur außergerichtlichen Streitbeilegung bei Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht darstellen.

Wenn der Gesetzgeber glaubt, er müsse die von ihm erlassenen Gesetze und Verordnungen nahtlos überwachen, dann soll er das gefälligst selbst tun.  Der BSZ e.V. fordert die Abschaffung der Abmahn- und Klagebefugnis für private Abmahnvereine.

Wirtschaftlich schwachen Unternehmen, aber auch Vereinen, wie zum Beispiel der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e. V., der überhaupt nicht mit Gewinnerzielungsabsicht arbeitet, wird von einem völlig aus dem Ruder gelaufenen  Abmahnunwesen, ein Maulkorb umgehängt oder in die Insolvenz getrieben. Das neoliberale Gedankengut, dass wirtschaftlich Schwache vor allem selbst Schuld sind, zeigt hier das wahre Gesicht der neoliberalen Begriffshoheit von der sozialen Marktwirtschaft.

Große Wirtschaftsstrafverfahren dauern in Deutschland nicht selten viele Jahre.

Mitunter können diese Verfahren überhaupt nicht eröffnet werden, weil sie zwischenzeitlich verjährt sind. Wirtschaftsstarke Großunternehmen, die den Staat um hohe Millionen Beträge geprellt haben, führen ihr Geschäftsmodell einfach unbehelligt weiter.

Anders verhält es sich bei Abmahnungen.

Da hat die Justiz die Kapazitäten um absolut zeitnah  zu arbeiten. Das Abmahnsystem läuft wie geschmiert. Da gibt es keine Hoffnung auf Verjährung. Viele Abmahnungen dienen nicht der Rechtsdurchsetzung, sondern ausschließlich der Erzielung von Gebühren.

An der Rechtsstaatlichkeit zweifeln mittlerweile nicht nur die  von Abmahnungen Betroffenen Internethändler, sondern auch die Dieselfahrer. Hier steht der Deutsche Umwelt Hilfe e.V. in der Kritik.
Wenn Entscheidungen von Gerichten und nicht mehr von der Politik getroffen werden, dann widerspricht dies unserer Verfassung, denn die weist der Justiz den dritten Platz bei der Gewaltenteilung zu. Der erste Platz gehört dem Souverän, also uns dem Bürger. Die Bürger sind gerade dabei diesen Weg in den Richterstaat zu verhindern und wieder mehr Demokratie einzufordern. Das kann man an den Umfragewerten der politischen Parteien genau ablesen.

Die Berliner Republik hat sogar dafür gesorgt, dass es in ihrer Hauptstadt zu Fahrverboten kommt. Sie setzt sogar noch einen drauf, und schließt nicht aus, dass es auch für Euro-6 Diesel  zu Fahrverboten kommen könnte. Wie wenig verlässlich der Rechtsstaat für seine Bürger mittlerweile geworden ist, erfahren jetzt die Autokäufer die ihre Euro 4- und 5-Diesel mit der Kaufprämie durch neue Autos mit neuer Euro 6-Norm ersetzt haben.

Der Gesetzgeber sieht die Qualität des Rechtsstaates offensichtlich erst dann gewährleistet, wenn er mit zusätzlichen Gesetzen und Verordnungen totale Rechtsunsicherheit geschaffen hat.

Das Ergebnis:

Wer heute ein Paar Socken im Internet verkaufen möchte, ist gut beraten, wenn er vorher ein paar Semester Jura studiert. Denn wer nun glaubt, dass der Gesetzgeber die Einhaltung der von ihm erlassenen Vorschriften selbst überwacht und Verstöße selbst ahndet, hat noch nicht realisiert, dass die Politik sich selbst nicht mehr an Regeln hält. Die Exekutive, also die vollziehende Gewalt wurde hier in die Hände einer Abmahnindustrie gelegt.

Sind Abmahnvereine und Abmahnanwälte tatsächlich Organe der Öffentlichen Rechtspflege?

Wie sich dies dann in der Praxis darstellt geben wir hier in einem Auszug aus einer dem BSZ e.V. vorliegenden „Wettbewerbsrechtlichen Abmahnung“ des „IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V.“ wieder:

„Unsere gesetzliche verankerte Verbandsbefugnis zur Verfolgung von Wettbewerbsverstößen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG. Wir sind ein rechtsfähiger Verband zur Förderung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Interessen im Sinne des § 8 Absatz 3 Nr. 2 UWG……..“  „Zum Beispiel haben folgende Gerichte unsere Aktivlegitimation (Mitgliederzahl, personelle, sachliche und finanzielle Ausstattung) bestätigt:“ Es folgen dann über 2 DIN a 4 Seiten aufgelistet 123 Gerichtsurteile mit Aktenzeichen. 

Über den IDO Verband hat am 29.05.2018 das Fernsehmagazin Frontal 21 berichtet:

Es wurde der Fall einer kleinen Händlerin aufgezeigt, die einen Wollschal im Internet angeboten hatte. Frontal 21 berichtete, dass die Händlerin bei den Angaben zur Textilmischung "Wolle-Kaschmir-Mischung" angab. Damit hatte sie gegen das Wettbewerbsgesetz verstoßen, denn richtig wäre die Angabe "50 Prozent Wolle, 50 Prozent Kaschmir" gewesen. Wegen dieses kleinen Fehlers aber ist sie abgemahnt worden. Sie wehrte sich vor Gericht und bekam Recht, wegen Geringfügigkeit ihres Vergehens.

Frontal 21 berichtet weiter: „In vielen Fällen aber verlieren die Abgemahnten - selbst dann, wenn sie vor Gericht ziehen.

Genau das nutzen fragwürdige Abmahnvereine, die wegen Nichtigkeiten jedes Jahr Tausenden von Online-Händlern zunächst eine Abmahnung schicken, mit Gebühren von rund 250 Euro. Darüber hinaus fordert der Abmahner eine Unterlassungserklärung. Der Abgemahnte muss sich per Unterschrift verpflichten, einen solchen Wettbewerbsverstoß künftig zu unterlassen."

Einer aktuellen Studien zufolge hat bereits jedes zweite im Internet tätige Unternehmen eine Abmahnung erhalten, berichtet Frontal 21. Jeder fünfte Befragte hat es dabei mit dem IDO-Verband in Leverkusen zu tun bekommen, der als einer der aggressivsten Abmahnvereine allein im Jahr 2017 rund 7000 Abmahnungen an Kleinhändler des Internetportals DaWanda verschickte.

Das Frontal 21 Video „Vorsicht Abmahnung! Wie Online-Händler ruiniert werden“ können Sie sich HIER ansehen.

IDO e.V. hat Frontal 21, wie in dem Beitrag zu sehen ist, ein Interview und jede Stellungnahme verweigert, ebenso der mit dem IDO e.V. zusammen arbeitende Rechtsanwalt.

Der BSZ e.V. hatte wegen einer Vertragsstrafenforderung des IDO e.V. für ein befreundetes Unternehmen mit einer Kontaktaufnahme von Vereinsvorstand zu Vereinsvorstand versucht, mittels eines persönlichen Wunsches des BSZ Vorstands Horst Roosen an die IDO Geschäftsführerin Boddenberg, die Vertragsstrafenforderung zurückzunehmen. Die Reaktion: IDO unterstellt dem BSZ e.V. verbotene Rechtsberatung und lehnt jede Stellungnahme ab.

Dabei war dies nur  eine Kontaktaufnahme unter Vereinskollegen. Eine Rechtsberatung wurde vom BSZ e.V.gegenüber keiner Partei erbracht. Genau so wenig hatte der BSZ e.V. vom IDO e.V. verlangt den Vorgang mit ihm zu erörtern.  Der BSZ e.V. e.V. hat seine Meinung zu der Vertragsstrafenforderung mitgeteilt. Aber dazu keine Stellungnahme erwartet oder gar gefordert.

Da der Versuch diese Angelegenheit auf privater Basis von Vereinsvorstand zu Vereinsvorstand, auf Grund des Schreibens des IDO e.V. als gescheitert anzusehen ist, möchten wir die Einwendungen gegen die Vertragsstrafenforderung hier öffentlich machen:

Das Einwurf-Einschreiben des IDO e.V. vom 11.06. 2018 ist am  13.06.2018 gegen14.oo Uhr bei FPS Ltd. angekommen.

Am gleichen Tag um 16.30 war der entsprechende Eintrag geändert.

Die FPS Ltd. hat auf ihrem ebay-shop aktuell 477 Warenpositionen eingestellt. Nach Eingang des IDO Abmahnschreibens wurden alle eingestellten Positionen einzeln manuell aufgerufen und entsprechend geändert.

Im Schreiben vom 11.06.2018 stellt der IDO fest, dass die FPS Ltd. nach wie vor gegen die wettbewerbsrechtlichen Regeln verstoße.

Wenn 476 Positionen geändert wurden, bei einer aber noch der abgemahnte Text vorzufinden war, dann ist doch offensichtlich, dass es sich hier um ein bedauerlichen Fehler handelt.

Der Zweck einer Vertragsstrafe ist eine Sanktion, die bewirken soll, dass der Abgemahnte die Sache ernst nimmt und künftige Zuwiderhandlungen vermeidet.

Dass die FPS Ltd. die Sache ernst nimmt, geht alleine schon daraus hervor, dass ja 475 Positionen geändert wurden und eine leider vergessen wurde.

Ob man hier überhaupt von einem Verstoß oder Wiederholung reden kann sei dahingestellt. Dass Verschulden von FPS Ltd. ist lediglich ein kleines Versehen.

Nach Kenntniserhalt über die Entdeckung der Zuwiderhandlung wurde diese binnen 2 Stunden behoben.

Außerdem ist die nicht vorhandene Größe, die Unbekanntheit des Unternehmens und der Miniumsatz zu berücksichtigen, sollte man zu dem Schluss kommen können, in diesem Fall auf die geltend gemachte Vertragsstrafe verzichten zu können. Besonders auch unter Berücksichtigung des Zwecks der Vertragsstrafe, welche ja in erster Linie dazu beitragen soll künftige Wettbewerbsverstöße zu verhindern.

Darüber hinaus stellt sich nach Kenntisnahme eines Beitrages des Öffentlich Rechtlichen Fernsehmagazins Frontal 21 vom 29.05.2018  über den IDO Verband, für FPS Ltd. die Frage ob der IDO Verband sich die Abmahnung gegenüber  FPS Ltd. erschlichen hat.

Einer aktuellen Studien zufolge hat bereits jedes zweite im Internet tätige Unternehmen eine Abmahnung erhalten, berichtet Frontal 21.

Jeder fünfte Befragte hat es dabei mit dem IDO-Verband in Leverkusen zu tun bekommen, der als einer der aggressivsten Abmahnvereine allein im Jahr 2017 rund 7000 Abmahnungen an Kleinhändler des Internetportals DaWanda verschickte. Aus einer Studie der Firma Trusted Shops geht hervor, dass von sämtlichen wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen gegen Onlinehändler ganze 22% auf den IDO Verband gehen. Unter den von Wettbewerbsverbänden ausgesprochenen Abmahnungen soll der Anteil der Abmahnungen des IDO e.V. sogar bei 59% liegen.

DER IDO Verband spekuliert mit seiner kurz gesetzten Frist zur Unterzeichnung der Unterlassungserklärung offensichtlich darauf, dass dem Abgemahnten bei der Beseitigung der beanstandeten Verstöße Fehler unterlaufen und dann sofort die vereinbarte Vertragsstrafe geltend gemacht werden kann. Genau so ist es im hier geschilderten Fall passiert.

Daraus erklärt sich dann auch warum der IDO dem Abgemahnten in seiner Unterlassungserklärung nicht die Möglichkeit anbietet eine längere Aufbrauchsfrist zu vereinbaren, innerhalb welcher IDO von seinem in der Unterlassungserklärung geforderten Recht, eine Vertragsstrafe geltend zu machen, keinen Gebrauch macht.

Außerdem verzichtet der IDO auf die Aufklärung, dass sich das Unterlassungsversprechen nicht nur auf den abgemahnten Internetauftritt, sondern auf alle Internetauftritte des Abgemahnten bezieht.

Der IDO e.V. darf nur in den Branchen abmahnen, in denen er über eine bedeutende Anzahl von Mitgliedern verfügt. Der IDO Verband hat zum Beispiel der FPS Ltd gegenüber nicht den Nachweis erbracht eine bedeutende Anzahl von Mitgliedern der Branche Sportschuhe zu haben.

Der BSZ e.V. fordert die Abschaffung der in unserer Verfassung nicht vorgesehenen vierten Gewalt wie z. B. dem IDO verband oder dem DUH e.V.

Wenn Rechtsdurchsetzung von privaten auf Gewinn orientierten Unternehmen durchgeführt wird, dann widerspricht dies unserer Verfassung. Der BSZ e.V. wird versuchen mit ständiger Öffentlichkeitsarbeit den Weg in den Abmahnstaat zu verhindern und wieder mehr Rechtsstaatlichkeit einzufordern.

Jeder kann sich an dieser Aktion mit eigenen Berichten (werden auf den BSZ e.V. Internetseiten veröffentlicht)  und auch finanzieller Unterstützung beteiligen.

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