Donnerstag, November 15, 2018

Immer öfter verschwindet das Geld der Anleger in „dunklen Löchern“!

Der beste Anlegerschutz ist, wenn sich die geschädigten Anleger wehren und zwar ohne eigenes finanzielles Risiko!  Die Anleger investieren in der Regel ihr erspartes Geld in der sicheren Annahme, dass es sich bei öffentlich und von Banken angebotenen Finanzprodukten um solide Anlagen mit einem geringen Risiko zur Altersvorsorge handele.

Diese Annahme wird oft durch werbende Äußerungen die Sicherheit suggerieren sollen, durch versprochene renditeträchtige Rentenzahlungen, durch die zugrunde liegenden Verkaufsprospekte und einer auf diesen Erklärungen aufbauenden Anlagestimmung geweckt. Viele Initiatoren werben im Internet, in Zeitungen, Zeitschriften mit Werbebriefen und Inseraten unter anderem auch mit dem Hinweis auf namhafte Politiker und Wirtschaftsprüfergutachten um das Vertrauen der Anleger.

Grüne Fonds, gutes Gewissen, grauenhafte Renditen: Geschlossene Ökofonds erfreuen sich seit einigen Jahren zunehmender Beliebtheit. So können sich nicht nur umweltbewusste Personen an der Energiewende beteiligen und damit auch noch Geld verdienen. Statt einer nachhaltigen Rendite erwirtschaften viele Ökofonds ( Anlagen zur Gewinnung und Speicherung erneuerbarer Energien wie Windkraft, Solarenergie, Geothermie, Wasser- und Gezeitenkraftwerke) aber empfindliche Verluste.    Die Anbieter stellen nicht selten Renditen zwischen 5 und 10 Prozent in Aussicht. Den attraktiven Renditechancen stehen scheinbar nur geringe Risiken gegenüber, weil die staatlich garantierten Einspeisevergütungen für den Strom aus den Anlagen die Geldanlage absichern sollen.

Die Praxis sieht aber häufig anders aus: Dort waren spektakuläre Pleiten bei grünen Anlagen in den vergangenen Jahren an der Tagesordnung. So haben Anleger bereits erleben müssen, wie bei ihren als "sichere und lukrative Investition" beworbenen Windkraft- und Solarfonds die Lichter ausgingen. Anstelle von "sonnigen Zinsen zwischen 7 und 10 Prozent" bescherte ihnen die Pleite satte Verluste.

Der Bundesgerichtshof (BGH) verpflichtete mit seiner Rechtsprechung bereits vor einiger Zeit Banken, Sparkassen, Volksbanken und Anlageberater zu einer umfassenden Risikoaufklärung. Daraus abgeleitet müssen Berater vor einer Anlageempfehlung, in einen Schiffsfonds zu investieren, genau prüfen, ob die Anlage in einen Schiffsfonds mit den Anlagezielen des Bankkunden überhaupt vereinbar ist. Es kommt also auf das Risiko an, welches der Kunde bereit ist einzugehen. Weiter müssen die Anlageberater ihren Kunden ausführlich über die Funktionsweise und die Risiken eines Schiffsfonds aufklären. Es handelt sich dabei um das Pflichtenpaar der Anlageberater, welches mit anlagegerechter und anlegergerechter Beratung umschrieben wird.

Der Vorstand des BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. bleibt deshalb bei seiner Einschätzung, dass die teilweise Existenz vernichtenden Pleiteskandale die Kleinanleger hinnehmen müssen, das Paradebeispiel einer Kombination aus bewusster Falschberatung des eigenen Profits wegen, Aufsichtsversagen und dem Bruch staatlicher Schutzversprechungen - gerade auch im Hinblick auf die Forderung zur privaten Altersvorsorge - gegenüber den Kapitalanlegern in Deutschland darstellt. Aber was soll man auch von einer Regierung erwarten, die ihren Bürgern mit Sprüchen wie "die Rente ist sicher" finanzielle Sicherheit im Alter vorgaukelt, sich dann aber mit der Finanzindustrie verbündet und Ihren Bürgern Anlagemodelle wie z. B. die Riesterente zumutet.

Der BSZ stellt schon jahrelang die Frage wo denn eigentlich das Geld welches bei den  Anlegern eingesammelt wurde verblieben ist. Denn bei Insolvenz oder Verhaftung der Betrüger sind die Tresore, die Konten und die Taschen meist leer. Zu ihrer Verteidigung können sich die Drahtzieher aber erstaunlicherweise oft teuerste Anwälte leisten.

Jetzt ist es an das Licht gekommen.

Es ist richtig was der BSZ e.V. schon jahrelang behauptet. Das Geld ist in den Auslandstresoren der Finanzindustrie gelandet. Alles schön verschleiert über eine oder mehrere Briefkastenfirmen. Das „Datenleck“ der Kanzlei Mossack Fonseca aus Panama ist nur ein Mosaiksteinchen in dem weltumspannenden Netzwerk  der Offshore-Industrie, welches sich aus Anwaltskanzleien, Vermögensverwaltern, Banken, Steuerkanzleien, Treuhändern  und abertausenden Strohmännern und Frauen zusammensetzt. Natürlich ist alles was man anbietet und tut legal!

Abenteuerlich bis grotesk sind mitunter die Verkaufsargumente der Banken und Anlageberater, die ihren Kunden miese Anlageprodukte als sicher und lukrativ aufschwatzen.

Die Verkäufer dieser todsicheren Investitionen verdienen ihr Geld ausschließlich durch den Verkauf dieser Produkte, würden aber selbst nie einen Cent darin investieren. Die Ratschläge sind oft so mies, dass die Berater ihre Empfehlungen gleich aus der Lostrommel ziehen könnten, wobei sie nach allen Regeln der Wahrscheinlichkeitsrechnung mehr Erfolg haben müssten. Es gibt Berater die Produkte empfehlen, die dem überwiegenden Teil ihrer Klienten statt der versprochenen Rendite ein sattes Minus bescheren.

Hunderttausende Anleger haben mit zweifelhaften Kapitalanlagen Ihr Geld verloren.

Die systematische  Geldvernichtung ist Teil einer wie geschmiert laufenden Finanzindustrie. Als Beleg stehen dafür zum Beispiel die Massenverkäufe von schwindelhaft überbewerteten Schrottimmobilen, die von aggressiven Drückerkolonnen als Steuersparmodelle unters Volk gebracht wurden.

Viele Kapitalanlagestrategien erweisen sich als Reinfälle. Mit Schrottimmobilien, Bauherrenmodellen, Film- und Medienfonds, Schiffsfonds, Schneeball- und Pyramidensystemen, und wertlosen Billigaktien zieht sich eine Ausplünderungsspur durchs ganze Land. Jährlich werden Milliardenbeträge versenkt, meist das Geld von Kleinanlegern.

Für Anleger denen beim Abschluss der Investition zum Beispiel in Schiffsfonds, versichert wurde, dass es sich bei Schiffsfonds generell um eine sichere Kapitalanlage handelt, ist die aktuelle Entwicklung überraschend und katastrophal. Viele Anleger hatten die Anlage im Schiffsfonds als Altersversorgung gedacht. Statt satter Ausschüttungen sind die Betroffenen nun von hohen Rückzahlungsforderungen betroffen.

Kapitalanlageopfer können  in der Regel von der Gesellschaft keine Solidarität erwarten.

Geschädigte Kapitalanleger werden immer öfter von Rechtsanwälten umworben die ihnen versprechen das verloren gegangene Geld einzuklagen. Sicher ist das allerdings nicht, warnt Horst Roosen, Vorstand des BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein.e.V. der bereits seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig ist.  Sicher kann sich der betroffene Anleger nur sein, dass er eine hohe Anwaltsrechnung erhält und ob sein Anwalt mit seiner rechtlichen Einschätzung richtig liegt, das erfährt er erst wenn der Richter gesprochen hat.

Da die Kapitalanlageopfer in der Regel von der Gesellschaft keine Solidarität erwarten können, bleibt nur noch der Anwalt als scheinbar solidarischer Partner übrig. Auch die Presse zeigt wenig Zuwendung für die Opfer. Die Medien berichten lieber ausführlich über das luxuriöse Prasser-Leben der schillernden Anlagebetrüger weil das angeblich für die Öffentlichkeit von größerem Interesse sei. Auch durch die Vielzahl der Opfer geht der Einzelne mit seinem Schicksal praktisch in der Masse als uninteressante graue Maus unter.

Oft wird dann noch behauptet, die Anleger hätten es den Betrügern zu leicht gemacht sie um ihr Geld zu bringen.

Flugs wird den Anlageopfern eine gewisse Mitschuld zugeschrieben. Sie sein ja schlussendlich selbst daran schuld sich leichtfertig auf fragwürdige Geschäfte eingelassen zu haben und außerdem seien sie zu gierig gewesen. Das Mitgefühl der Gesellschaft für die Opfer der Finanzgangster hält sich also in Grenzen.

Selbst Richter neigen manchmal dazu das Pendel für die Bedeutung der Mitwirkung für die Schadenszurechnung und Tatbestandsverwirklichung zum Nachteil der Geschädigten ausschlagen zu lassen. Das ist wohl der Preis dafür, dass Richter auch nur Menschen sind und sich kaum  vom gesellschaftlichen und sozialen Kontext unabhängig machen können.

Massenabfertigung, schlecht vorbereitete oder gar aussichtslose Klagen, da ist der Misserfolg mitunter  schon vorprogrammiert, für den betroffenen Anleger. Erfolgreich war der Anwalt. Für sich selbst! Schließlich berechnet sich sein Honorar  nach dem Streitwert und nicht nach der Güte seiner Arbeit. Bei einem Streitwert von 10 000.- Euro sind das immerhin 745,40 Euro die dem Anleger in Rechnung gestellt werden können. Da lohnt es sich dann schon wenn man 100 oder mehr geschädigte Anleger eingesammelt hat.

  • „Wenn sich die Kleinanleger auch weiterhin widerstandslos ausplündern lassen, ist eine immer extremere Kapitalkonzentration nur noch eine Frage der Zeit“, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.  Schon jetzt befindet sich die Hälfte aller Geldvermögen bei nur 10% der Bevölkerung.

Der beste Anlegerschutz ist, wenn sich die geschädigten Anleger wehren und zwar ohne eigenes finanzielles Risiko!

  • Nur durch die massenhafte Rückforderung des angelegten Geldes wird sich die miese Abzockerei von Kleinanlegern von selbst erledigen.

95% der abgezockten Anleger wehren sich nicht!  Schuld daran sind hohe Anwalts und Gerichtskosten. Und der Ausgang einer Gerichtsverhandlung ist immer ungewiss. Also halten die geschädigten Anleger, zur Freude der Banken, die Füße still.  Diese Situation bewirkt aber, dass sich nichts ändert und die Anleger weiterhin ausgenommen werden.

Das soll sich nun ändern, die Anleger wollen nicht mehr als die  gierigen Deppen dastehen die selbst an Ihrem Unglück schuld sind!

Kapitalanleger die glauben, dass Sie bei ihrer Kapitalanlage nicht richtig beraten wurden, ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles mir Rechten Dingen zugeht, können sich jetzt der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice anschließen.

Der BSZ e.V. Solidar-Service bietet seinen Mitgliedern über BSZ Vertrauensanwälte kostenlos die Prüfung von Schadensersatzansprüchen und die Durchführung erster außergerichtlicher Schritte. Möglich macht das die Kooperation zwischen dem BSZ e.V., dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung, drei Prozessfinanzierungsgesellschaften, Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwälten für Steuerrecht.

. Der BSZ e.V. hat Anlegern nun die Möglichkeit eingeräumt sich innerhalb einer Solidargemeinschaft betroffener Anleger sich selbst zu finanzieren.

Der Anleger welcher fallbezogen verlässlich wissen möchte, welche konkreten Möglichkeiten für seine Anlage tatsächlich bestehen, kann wie folgt vorgehen:

1. Beantragen Sie die BSZ® e.V. Solidar-Fördermitgliedschaft mit Einmal-Förderbeitrag. Den einmaligen Förderbeitrag bestimmen Sie selbst, er sollte aber 150.- Euro nicht unterschreiten.

2. Senden Sie uns, zur Weiterleitung an den BSZ e.V. Vertrauensanwalt, unverbindlich (soweit noch vorhanden) die schriftlichen Unterlagen oder Kopien der betreffenden Anlage zu, die Sie vor oder anlässlich der Anteilszeichnung oder des – Erwerbs erhalten haben.

3. Sollte der Anschaffung eine Beratung vorangegangen sein, wäre eine (soweit erinnerlich) kurze Schilderung der Beratungssituation hilfreich.

4. Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, sollten Sie uns die entsprechenden Daten angeben. In vielen Fällen besteht ein Anspruch auf Kostenübernahme, den die Rechtsanwälte gern vorab mit der Versicherung abklären.

Das Ziel der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte ist es,
ihren Mandanten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen. Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten.

Einleitung außergerichtlicher Schritte
Die Informationen, welche die Rechtsanwälte den Unterlagen und Angaben entnehmen, genügen in aller Regel, um einen ersten und falls erforderlich auch einen zweiten außergerichtlichen Schritt einzuleiten. Oft reicht dies aus um die Angelegenheit erfolgreich zu beenden. Sie als Mitglied der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice zahlen von der beigetriebenen Summe einen Förderbeitrag.

Haben die außergerichtlichen Bemühungen nicht zu dem gewünschten Ergebnis geführt,
entstehen dem Auftraggeber bis dahin keine Kosten.

Der Rechtsanwalt kann aber durch den damit verbundenen Erkenntnisgewinn eine fundierte Empfehlung für die weitere Vorgehensweise aussprechen. Der Auftraggeber erhält in diesen Fällen kostenlos ein spezifiziertes Angebot wie weiter verfahren werden könnte, welches er dann annehmen oder ablehnen kann.

Weitere Informationen so wie einen Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice finden Sie auf der Internetseite www.sammelklagen.de

Direkter Link zum Anmeldeformular:

Anfragen gerne auch per Fax oder Briefpost.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071- 9816829
E-Mail:   bsz-ev@t-online.de



Rechtshinweis

Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

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Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten, können sich hier in die Anwaltssuche eintragen lassen.

Dieser Text gibt den Beitrag vom 16.11. 2018 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.




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