Der beste Anlegerschutz ist, wenn sich die geschädigten
Anleger wehren und zwar ohne eigenes finanzielles Risiko! Die Anleger investieren in der Regel ihr
erspartes Geld in der sicheren Annahme, dass es sich bei öffentlich und von
Banken angebotenen Finanzprodukten um solide Anlagen mit einem geringen Risiko
zur Altersvorsorge handele.
Diese Annahme wird oft durch werbende Äußerungen die
Sicherheit suggerieren sollen, durch versprochene renditeträchtige
Rentenzahlungen, durch die zugrunde liegenden Verkaufsprospekte und einer auf
diesen Erklärungen aufbauenden Anlagestimmung geweckt. Viele Initiatoren werben
im Internet, in Zeitungen, Zeitschriften mit Werbebriefen und Inseraten unter
anderem auch mit dem Hinweis auf namhafte Politiker und Wirtschaftsprüfergutachten
um das Vertrauen der Anleger.
Grüne Fonds, gutes
Gewissen, grauenhafte Renditen: Geschlossene Ökofonds erfreuen sich seit einigen Jahren
zunehmender Beliebtheit. So können sich nicht nur umweltbewusste Personen an
der Energiewende beteiligen und damit auch noch Geld verdienen. Statt einer
nachhaltigen Rendite erwirtschaften viele Ökofonds ( Anlagen zur Gewinnung und
Speicherung erneuerbarer Energien wie Windkraft, Solarenergie, Geothermie,
Wasser- und Gezeitenkraftwerke) aber empfindliche Verluste. Die Anbieter stellen nicht selten Renditen
zwischen 5 und 10 Prozent in Aussicht. Den attraktiven Renditechancen stehen
scheinbar nur geringe Risiken gegenüber, weil die staatlich garantierten
Einspeisevergütungen für den Strom aus den Anlagen die Geldanlage absichern
sollen.
Die Praxis sieht aber
häufig anders aus:
Dort waren spektakuläre Pleiten bei grünen Anlagen in den vergangenen Jahren an
der Tagesordnung. So haben Anleger bereits erleben müssen, wie bei ihren als
"sichere und lukrative Investition" beworbenen Windkraft- und
Solarfonds die Lichter ausgingen. Anstelle von "sonnigen Zinsen zwischen 7
und 10 Prozent" bescherte ihnen die Pleite satte Verluste.
Der Bundesgerichtshof (BGH) verpflichtete mit seiner
Rechtsprechung bereits vor einiger Zeit Banken, Sparkassen, Volksbanken und
Anlageberater zu einer umfassenden Risikoaufklärung. Daraus abgeleitet müssen
Berater vor einer Anlageempfehlung, in einen Schiffsfonds zu investieren, genau
prüfen, ob die Anlage in einen Schiffsfonds mit den Anlagezielen des Bankkunden
überhaupt vereinbar ist. Es kommt also auf das Risiko an, welches der Kunde
bereit ist einzugehen. Weiter müssen die Anlageberater ihren Kunden ausführlich
über die Funktionsweise und die Risiken eines Schiffsfonds aufklären. Es handelt
sich dabei um das Pflichtenpaar der Anlageberater, welches mit anlagegerechter
und anlegergerechter Beratung umschrieben wird.
Der Vorstand des BSZ Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V. bleibt deshalb bei seiner Einschätzung, dass die
teilweise Existenz vernichtenden Pleiteskandale die Kleinanleger hinnehmen
müssen, das Paradebeispiel einer Kombination aus bewusster Falschberatung des
eigenen Profits wegen, Aufsichtsversagen und dem Bruch staatlicher
Schutzversprechungen - gerade auch im Hinblick auf die Forderung zur privaten
Altersvorsorge - gegenüber den Kapitalanlegern in Deutschland darstellt. Aber
was soll man auch von einer Regierung erwarten, die ihren Bürgern mit Sprüchen
wie "die Rente ist sicher" finanzielle Sicherheit im Alter
vorgaukelt, sich dann aber mit der Finanzindustrie verbündet und Ihren Bürgern
Anlagemodelle wie z. B. die Riesterente zumutet.
Der BSZ stellt schon jahrelang die Frage wo denn eigentlich
das Geld welches bei den Anlegern
eingesammelt wurde verblieben ist. Denn bei Insolvenz oder Verhaftung der
Betrüger sind die Tresore, die Konten und die Taschen meist leer. Zu ihrer
Verteidigung können sich die Drahtzieher aber erstaunlicherweise oft teuerste
Anwälte leisten.
Jetzt ist es an das
Licht gekommen.
Es ist richtig was der BSZ e.V. schon jahrelang behauptet.
Das Geld ist in den Auslandstresoren der Finanzindustrie gelandet. Alles schön
verschleiert über eine oder mehrere Briefkastenfirmen. Das „Datenleck“ der
Kanzlei Mossack Fonseca aus Panama ist nur ein Mosaiksteinchen in dem
weltumspannenden Netzwerk der
Offshore-Industrie, welches sich aus Anwaltskanzleien, Vermögensverwaltern,
Banken, Steuerkanzleien, Treuhändern und
abertausenden Strohmännern und Frauen zusammensetzt. Natürlich ist alles was
man anbietet und tut legal!
Abenteuerlich bis
grotesk sind mitunter die Verkaufsargumente der Banken und Anlageberater, die
ihren Kunden miese Anlageprodukte als sicher und lukrativ aufschwatzen.
Die Verkäufer dieser todsicheren Investitionen verdienen ihr
Geld ausschließlich durch den Verkauf dieser Produkte, würden aber selbst nie
einen Cent darin investieren. Die Ratschläge sind oft so mies, dass die Berater
ihre Empfehlungen gleich aus der Lostrommel ziehen könnten, wobei sie nach
allen Regeln der Wahrscheinlichkeitsrechnung mehr Erfolg haben müssten. Es gibt
Berater die Produkte empfehlen, die dem überwiegenden Teil ihrer Klienten statt
der versprochenen Rendite ein sattes Minus bescheren.
Hunderttausende
Anleger haben mit zweifelhaften Kapitalanlagen Ihr Geld verloren.
Die systematische
Geldvernichtung ist Teil einer wie geschmiert laufenden Finanzindustrie.
Als Beleg stehen dafür zum Beispiel die Massenverkäufe von schwindelhaft
überbewerteten Schrottimmobilen, die von aggressiven Drückerkolonnen als
Steuersparmodelle unters Volk gebracht wurden.
Viele Kapitalanlagestrategien erweisen sich als Reinfälle.
Mit Schrottimmobilien, Bauherrenmodellen, Film- und Medienfonds, Schiffsfonds,
Schneeball- und Pyramidensystemen, und wertlosen Billigaktien zieht sich eine
Ausplünderungsspur durchs ganze Land. Jährlich werden Milliardenbeträge
versenkt, meist das Geld von Kleinanlegern.
Für Anleger denen beim Abschluss der Investition zum
Beispiel in Schiffsfonds, versichert wurde, dass es sich bei Schiffsfonds generell
um eine sichere Kapitalanlage handelt, ist die aktuelle Entwicklung
überraschend und katastrophal. Viele Anleger hatten die Anlage im Schiffsfonds
als Altersversorgung gedacht. Statt satter Ausschüttungen sind die Betroffenen nun
von hohen Rückzahlungsforderungen betroffen.
Kapitalanlageopfer
können in der Regel von der Gesellschaft
keine Solidarität erwarten.
Geschädigte Kapitalanleger werden immer öfter
von Rechtsanwälten umworben die ihnen versprechen das verloren gegangene Geld einzuklagen.
Sicher ist das allerdings nicht, warnt Horst Roosen, Vorstand des BSZ Bund für
soziales und ziviles Rechtsbewußtsein.e.V. der bereits seit 1998 aktiv im
Anlegerschutz tätig ist. Sicher kann sich der betroffene Anleger nur
sein, dass er eine hohe Anwaltsrechnung erhält und ob sein Anwalt mit seiner
rechtlichen Einschätzung richtig liegt, das erfährt er erst wenn der Richter
gesprochen hat.
Da die Kapitalanlageopfer in der Regel von der
Gesellschaft keine Solidarität erwarten können, bleibt nur noch der Anwalt als
scheinbar solidarischer Partner übrig. Auch die Presse zeigt wenig Zuwendung
für die Opfer. Die Medien berichten lieber ausführlich über das luxuriöse
Prasser-Leben der schillernden Anlagebetrüger weil das angeblich für die
Öffentlichkeit von größerem Interesse sei. Auch durch die Vielzahl der Opfer
geht der Einzelne mit seinem Schicksal praktisch in der Masse als
uninteressante graue Maus unter.
Oft wird dann noch
behauptet, die Anleger hätten es den Betrügern zu leicht gemacht sie um ihr
Geld zu bringen.
Flugs wird den Anlageopfern eine gewisse
Mitschuld zugeschrieben. Sie sein ja schlussendlich selbst daran schuld sich
leichtfertig auf fragwürdige Geschäfte eingelassen zu haben und außerdem seien
sie zu gierig gewesen. Das Mitgefühl der Gesellschaft für die Opfer der
Finanzgangster hält sich also in Grenzen.
Selbst Richter neigen manchmal dazu das Pendel
für die Bedeutung der Mitwirkung für die Schadenszurechnung und
Tatbestandsverwirklichung zum Nachteil der Geschädigten ausschlagen zu lassen.
Das ist wohl der Preis dafür, dass Richter auch nur Menschen sind und sich
kaum vom gesellschaftlichen und sozialen Kontext unabhängig machen können.
Massenabfertigung, schlecht vorbereitete oder
gar aussichtslose Klagen, da ist der Misserfolg mitunter schon
vorprogrammiert, für den betroffenen Anleger. Erfolgreich war der Anwalt. Für
sich selbst! Schließlich berechnet sich sein Honorar nach dem Streitwert
und nicht nach der Güte seiner Arbeit. Bei einem Streitwert von 10 000.- Euro
sind das immerhin 745,40 Euro die dem Anleger in Rechnung gestellt werden
können. Da lohnt es sich dann schon wenn man 100 oder mehr geschädigte Anleger
eingesammelt hat.
- „Wenn
sich die Kleinanleger auch weiterhin widerstandslos ausplündern lassen,
ist eine immer extremere Kapitalkonzentration nur noch eine Frage der
Zeit“, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V. Schon jetzt
befindet sich die Hälfte aller Geldvermögen bei nur 10% der Bevölkerung.
Der beste
Anlegerschutz ist, wenn sich die geschädigten Anleger wehren und zwar ohne
eigenes finanzielles Risiko!
- Nur
durch die massenhafte Rückforderung des angelegten Geldes wird sich die
miese Abzockerei von Kleinanlegern von selbst erledigen.
95% der abgezockten Anleger wehren sich nicht! Schuld daran sind hohe Anwalts und
Gerichtskosten. Und der Ausgang einer Gerichtsverhandlung ist immer ungewiss.
Also halten die geschädigten Anleger, zur Freude der Banken, die Füße still. Diese Situation bewirkt aber, dass sich
nichts ändert und die Anleger weiterhin ausgenommen werden.
Das soll sich nun
ändern, die Anleger wollen nicht mehr als die
gierigen Deppen dastehen die selbst an Ihrem Unglück schuld sind!
Kapitalanleger die glauben, dass Sie bei ihrer Kapitalanlage
nicht richtig beraten wurden, ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden
oder nicht alles mir Rechten Dingen zugeht, können sich jetzt der BSZ e.V.
Fördergemeinschaft Solidarservice anschließen.
Der BSZ e.V. Solidar-Service bietet seinen Mitgliedern über
BSZ Vertrauensanwälte kostenlos die Prüfung von Schadensersatzansprüchen und
die Durchführung erster außergerichtlicher Schritte. Möglich macht das die
Kooperation zwischen dem BSZ e.V., dem ESK Express Schutzbund gegen
Kapitalvernichtung, drei Prozessfinanzierungsgesellschaften, Fachanwälten für
Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwälten für Steuerrecht.
. Der BSZ e.V. hat Anlegern nun die Möglichkeit eingeräumt
sich innerhalb einer Solidargemeinschaft betroffener Anleger sich selbst zu
finanzieren.
Der Anleger welcher
fallbezogen verlässlich wissen möchte, welche konkreten Möglichkeiten für seine
Anlage tatsächlich bestehen, kann wie folgt vorgehen:
1. Beantragen Sie die BSZ® e.V. Solidar-Fördermitgliedschaft
mit Einmal-Förderbeitrag. Den einmaligen Förderbeitrag bestimmen Sie selbst, er
sollte aber 150.- Euro nicht unterschreiten.
2. Senden Sie uns, zur Weiterleitung an den BSZ e.V.
Vertrauensanwalt, unverbindlich (soweit noch vorhanden) die schriftlichen
Unterlagen oder Kopien der betreffenden Anlage zu, die Sie vor oder anlässlich
der Anteilszeichnung oder des – Erwerbs erhalten haben.
3. Sollte der Anschaffung eine Beratung vorangegangen sein,
wäre eine (soweit erinnerlich) kurze Schilderung der Beratungssituation
hilfreich.
4. Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen,
sollten Sie uns die entsprechenden Daten angeben. In vielen Fällen besteht ein
Anspruch auf Kostenübernahme, den die Rechtsanwälte gern vorab mit der
Versicherung abklären.
Das Ziel der BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälte ist es,
ihren Mandanten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten
aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und
effizient zu ihrem Recht zu verhelfen. Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse
zu vermeiden, finden die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Sach- und Rechtslage
angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer
Mandanten vor Gericht zu vertreten.
Einleitung
außergerichtlicher Schritte
Die Informationen, welche die Rechtsanwälte den Unterlagen
und Angaben entnehmen, genügen in aller Regel, um einen ersten und falls
erforderlich auch einen zweiten außergerichtlichen Schritt einzuleiten. Oft
reicht dies aus um die Angelegenheit erfolgreich zu beenden. Sie als Mitglied
der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice zahlen von der beigetriebenen
Summe einen Förderbeitrag.
Haben die
außergerichtlichen Bemühungen nicht zu dem gewünschten Ergebnis geführt,
entstehen dem
Auftraggeber bis dahin keine Kosten.
Der Rechtsanwalt kann aber durch den damit verbundenen Erkenntnisgewinn
eine fundierte Empfehlung für die weitere Vorgehensweise aussprechen. Der
Auftraggeber erhält in diesen Fällen kostenlos ein spezifiziertes Angebot wie
weiter verfahren werden könnte, welches er dann annehmen oder ablehnen kann.
Weitere Informationen so wie einen Antrag zur Aufnahme in
die BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice finden Sie auf der Internetseite
www.sammelklagen.de
Direkter Link zum Anmeldeformular:
Anfragen gerne auch per Fax oder Briefpost.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071- 9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
Internet: http://www.sammelklagen.de
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
“RECHT § BILLIG“ DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO
SICHERN.
Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis
spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten,
können sich hier in
die Anwaltssuche eintragen lassen.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 16.11. 2018 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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