Am 11. Juli 2018 hatte der BSZ e.V. mit einem viel
beachteten Bericht
Privatanleger gefragt, ob sie für Investmentfonds Ausgabeaufschläge gezahlt
haben und ob sie diese zurück holen möchten.
Daraufhin haben sich bei dem BSZ e.V. so viele Anleger
gemeldet, dass mit Datum vom 06.11. 2018 noch ein zweiter Beitrag
zu diesem Thema veröffentlicht
wurde.
Jetzt sind die ersten
Erfolge zu vermelden.
Die mit der Führung der BSZ e.V. Interessengemeinschaft
„Ausgabeaufschlag“ betraute BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei teilt mit:
„Eine namhafte Fondsgesellschaft hat angekündigt,
Mandantschaft unserer Kanzlei den Ausgabeaufschlag zu erstatten. Zusätzlich
würden darauf für einen Zeitraum von mehr als sieben Jahre Zinsen in Höhe von 5
Prozentpunkten über Basiszins gezahlt. Zudem erklärte man sich bedingt bereit,
die bisherigen Fondsanteile in eine professionell beratener Kundschaft
vorbehaltene Anlageklasse umzutauschen, in der keine Auslagen/Vergütungen für
Bestandsprovisionen berechnet werden dürften“.
Der BSZ e.V. gratuliert zu diesem schönen Erfolg. Für den Anleger, mit kleinem Aufwand, große
Wirkung!
Aber Achtung!
Verjährung jetzt prüfen lassen!
Da zum Ende diesen Jahres wieder ein folgenschweres Datum
bevorsteht, hier der gute Rat eines erfahrenen Prozessrechtlers:
Warten Sie nicht, bis es dann doch zu spät ist. Wenn Sie z.
B. 2015 in Investmentfonds investiert haben und daraus Ansprüche hergeleitet
werden können, müssen Sie damit rechnen, dass schon mit Ende 2018 die kurze
Verjährung nach §§ 195, 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB eintritt. Wer das nicht riskieren
will, wird noch in diesem Jahr aktiv.
Die hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei
verhindert den Verjährungseintritt fachgerecht, - wenn Sie diese rechtzeitig
mandatieren. Zögern Sie nicht, bevor die Anwälte aus Zeitgründen keine Mandate
mehr annehmen können. Gerade für Fondsanleger gilt: Kleiner Aufwand, große
Wirkung!
Interessiert an
weiteren Informationen?
Und so einfach können Sie als Mitglied der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft „Ausgabeaufschlag“ teilhaben:
Schicken sie an die hier berichtende BSZ e. V. Anlegerschutzkanzlei
unverbindlich zu jedem mit Ausgabeaufschlag angeschafften Fonds die jeweilige
"Wertpapier - Abrechnung Ausgabe Investmentfonds" per Post zu oder
machen sie den Anwälten per Fax oder Mail zugänglich, wie auch die Daten
einer Rechtsschutzversicherung und die Kontoverbindung für zukünftige Zahlungen
an Sie.
Sollten auf das Aufgeld Bonifikationen/Erstattungen erfolgt
sein, die sich nicht aus der Wertpapierkaufabrechnung, etc., ergeben, bitten
die Rechtsanwälte um Unterrichtung auch darüber. Bei unklarem Verjährungsablauf
empfiehlt sich eine baldige Anfrage. Nach Sichtung der Unterlagen werden die
Rechtsanwälte, für Sie ohne Kosten, schriftlich eine Erfolgseinschätzung Ihres
Falls abgeben und im Regelfall ein Mandat zur Rückforderung des Ausgabeaufschlags
antragen. Deckungsanfragen bei der Rechtsschutzversicherung, von deren
Deckungsübernahme der Mandatsumfang abhängig wäre, erfolgen ebenfalls
kostenlos.
Treten Sie jetzt der BSZ e.V. Interessengemeinschaft
„Ausgabeaufschlag“ bei und kontaktieren Sie dann sofort die hier berichtenden
BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte. Sie werden überrascht sein, mit wie wenig
eigenem Einsatz sich Ihnen vielversprechende Möglichkeiten auftun sollten.
Anleger die gerne eine Zusatzrendite haben möchten profitieren als Fördermitglied der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Ausgabeaufschlag“ von einem exklusiven Erfahrungsvorsprung und der „Original – Vertretung“.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft „Ausgabeaufschlag“ kann kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
jg
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen, die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO
SICHERN.
Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis
spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten,
können sich hier in
die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser
Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de
Dieser Text gibt den Beitrag vom 17.11.2018 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen