Samstag, November 17, 2018

Wie Fondsanleger eine "Zusatzrendite" erzielen können! Erste Erfolge!

Am 11. Juli 2018 hatte der BSZ e.V. mit einem viel beachteten  Bericht  Privatanleger gefragt, ob sie für Investmentfonds Ausgabeaufschläge gezahlt haben und ob sie diese zurück holen möchten. 

Daraufhin haben sich bei dem BSZ e.V. so viele Anleger gemeldet, dass mit Datum vom 06.11. 2018 noch ein zweiter Beitrag zu diesem Thema veröffentlicht wurde.

Jetzt sind die ersten Erfolge zu vermelden.

Die mit der Führung der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Ausgabeaufschlag“ betraute BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei teilt mit: 

„Eine namhafte Fondsgesellschaft hat angekündigt, Mandantschaft unserer Kanzlei den Ausgabeaufschlag zu erstatten. Zusätzlich würden darauf für einen Zeitraum von mehr als sieben Jahre Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über Basiszins gezahlt. Zudem erklärte man sich bedingt bereit, die bisherigen Fondsanteile in eine professionell beratener Kundschaft vorbehaltene Anlageklasse umzutauschen, in der keine Auslagen/Vergütungen für Bestandsprovisionen berechnet werden dürften“.

Der BSZ e.V. gratuliert zu diesem schönen Erfolg.  Für den Anleger, mit kleinem Aufwand, große Wirkung!

Aber Achtung! Verjährung jetzt prüfen lassen!

Da zum Ende diesen Jahres wieder ein folgenschweres Datum bevorsteht, hier der gute Rat eines erfahrenen Prozessrechtlers:

Warten Sie nicht, bis es dann doch zu spät ist. Wenn Sie z. B. 2015 in Investmentfonds investiert haben und daraus Ansprüche hergeleitet werden können, müssen Sie damit rechnen, dass schon mit Ende 2018 die kurze Verjährung nach §§ 195, 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB eintritt. Wer das nicht riskieren will, wird noch in diesem Jahr aktiv.

Die hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  verhindert den Verjährungseintritt fachgerecht, - wenn Sie diese rechtzeitig mandatieren. Zögern Sie nicht, bevor die Anwälte aus Zeitgründen keine Mandate mehr annehmen können. Gerade für Fondsanleger gilt: Kleiner Aufwand, große Wirkung!

Interessiert an weiteren Informationen?

Und so einfach können Sie als Mitglied der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Ausgabeaufschlag“ teilhaben:

Schicken sie an die hier berichtende BSZ e. V. Anlegerschutzkanzlei unverbindlich zu jedem mit Ausgabeaufschlag angeschafften Fonds die jeweilige "Wertpapier - Abrechnung Ausgabe Investmentfonds" per Post zu oder machen sie den Anwälten  per Fax oder Mail zugänglich, wie auch die Daten einer Rechtsschutzversicherung und die Kontoverbindung für zukünftige Zahlungen an Sie.

Sollten auf das Aufgeld Bonifikationen/Erstattungen erfolgt sein, die sich nicht aus der Wertpapierkaufabrechnung, etc., ergeben, bitten die Rechtsanwälte um Unterrichtung auch darüber. Bei unklarem Verjährungsablauf empfiehlt sich eine baldige Anfrage. Nach Sichtung der Unterlagen werden die Rechtsanwälte, für Sie ohne Kosten, schriftlich eine Erfolgseinschätzung Ihres Falls abgeben und im Regelfall ein Mandat zur Rückforderung des Ausgabeaufschlags antragen. Deckungsanfragen bei der Rechtsschutzversicherung, von deren Deckungsübernahme der Mandatsumfang abhängig wäre, erfolgen ebenfalls kostenlos.

Treten Sie jetzt der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Ausgabeaufschlag“ bei und kontaktieren Sie dann sofort die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte. Sie werden überrascht sein, mit wie wenig eigenem Einsatz sich Ihnen vielversprechende Möglichkeiten auftun sollten.

Anleger die gerne eine Zusatzrendite haben möchten profitieren als Fördermitglied der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Ausgabeaufschlag“  von einem exklusiven Erfahrungsvorsprung und der „Original – Vertretung“.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Ausgabeaufschlag“   kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail:  bsz-ev@t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu     

jg

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen, die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 17.11.2018 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.



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