Spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2018 werden wieder
viele Ansprüche auch von Fondsanlegern verjährt sein und nicht mehr erfolgreich
durchgesetzt werden können.
§ 199 BGB regelt den Beginn der regelmäßigen
Verjährungsfrist nach § 195 BGB und der Verjährungshöchstfristen. Wie viele
gesetzliche Bestimmungen sind auch diese nicht nur für den Laien oft schwer
verständlich. Manchmal weiß auch die Fachwelt erst nach einem Urteil des
Bundesgerichtshofs, wie unterschiedliche Geschehensabläufe von der
Rechtsprechung rückblickend beurteilt werden. Selten sind solche
Leitentscheidungen erfreuliche Überraschungen. Enttäuschungen vermeidet, wer
alle Eventualitäten einkalkuliert: Bei Verjährungen etwa den denkbar kürzesten
Fristablauf.
Da zum Ende diesen
Jahres wieder ein folgenschweres Datum bevorsteht, hier der gute Rat eines
erfahrenen Prozessrechtlers:
Warten Sie nicht, bis es dann doch zu spät ist. Wenn Sie z.
B. 2015 in Investmentfonds investiert haben und daraus Ansprüche hergeleitet
werden können, müssen Sie damit rechnen, dass schon mit Ende 2018 die kurze
Verjährung nach §§ 195, 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB eintritt. Wer das nicht riskieren
will, wird noch in diesem Jahr aktiv.
Die hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei verhindert den Verjährungseintritt
fachgerecht, - wenn Sie diese rechtzeitig mandatieren. Zögern Sie nicht, bevor
die Anwälte aus Zeitgründen keine Mandate mehr annehmen können. Gerade für
Fondsanleger gilt: Kleiner Aufwand, große Wirkung!
Betroffene können sich gerne zu der BSZ
Interessengemeinschaft Verjährung anmelden, auch und gerade, wenn die Zeit noch
nicht drängt. Sie werden überrascht sein, mit wie wenig eigenem Einsatz sich
Ihnen vielversprechende Möglichkeiten auftun sollten.
Fakten zu der hier
berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei:
Der Kanzleiinhaber und seine Mitstreiter sind ausschließlich
im Kapitalanlagenrecht tätig und vertreten nur die Anlegerseite. Mit 30 Jahren
Erfahrung in der Person des Kanzleigründers widmet sich die renommierte Kanzlei
unabhängig mit Kompetenz, Engagement, Überzeugung und Erfolg der Erhaltung
vorhandenen und Wiederherstellung verlorenen Vermögens von Privatanlegern und
Sondervermögen. Nach der Erhebung WiWo-Top-Kanzleien des angesehenen Magazins
WirtschaftsWoche ist der hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt einer
der "besten deutschen Anlegeranwälte".
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft „Verjährung“ kann kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
jg
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen, die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO
SICHERN.
Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis
spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten,
können sich hier in
die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser
Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de
Dieser Text gibt den Beitrag vom 07.11.2018 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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