Die Chancen der P&R Anleger haben sich schlagartig
verbessert. Der teilweise an die Wand gemalte Totalverlust ist vom Tisch.
Nachstehend geben wir mit freundlicher Empfehlung des Autors
den aktuellen Bericht vom 15. 11. 2018
auf www.investmentcheck.de wieder:
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P&R-Gründer bezwungen. Der
Insolvenzverwalter kann endlich auf die Schweizer P&R zugreifen
Der in Untersuchungshaft sitzende Heinz R. hat offenbar
seinen Widerstand aufgegeben. Wie Michael Jaffé, Insolvenzverwalter der
deutschen P&R-Gesellschaften heute mitteilte, hat er nun endlich vollen
Zugriff auf die Schweizer P&R Equipment & Finance, bei der die Mieten
und Verkaufserlöse der noch vorhandenen Container auflaufen. Bisher hat die
Anteile dieser Gesellschaft Heinz R. gehalten. Nun gehören sie den deutschen
P&R-Gesellschaften und Heinz R. wurde aus dem Verwaltungsrat entlassen.
Hoffnung
Auch wenn die zu erwartende Insolvenzquote laut
Insolvenzverwalter Jaffé immer noch von ganz vielen Unwägbarkeiten abhängt, so
kann er den Leid geplagten Anlegern durch den Zugriff auf das in der Schweiz
liegende Vermögen etwas Hoffnung vermitteln: „Nachdem wir bereits einen
alleinvertretungsberechtigten Verwaltungsrat installieren konnten, haben wir im
Rahmen unserer vielfältigen Stabilisierungs- und Sicherungsmaßnahmen in Bezug
auf die Schweizer P&R nun eine weitere wichtige Hürde genommen. Die
Gesellschaft und das dort laufende Container-Management sind nunmehr im
direkten Zugriff der Insolvenzverwalter. Wichtig ist vor allem, dass der
Geschäftsbetrieb der nicht insolventen Schweizer P&R völlig ungestört
weiterläuft, alle laufenden Zahlungen geleistet werden können und sichergestellt
ist, dass die dort eingehenden Gelder über die deutschen Insolvenzverfahren an
die Anleger verteilt werden können“.
Prüfungstermin.
In der neuen Pressemitteilung hat Jaffé nun auch den
gerichtlichen Prüfungstermin für die angemeldeten Forderungen mitgeteilt.
Dieser wird am Mittwoch, den 29. Mai 2019 stattfinden. Außerdem hat er sein
Ziel bekräftigt, im Jahr 2020 eine erste Zahlung an die Gläubiger leisten zu
können.
BaFin.
Eine interessante Lektüre für die P&R-Anleger lieferte
wieder mal die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen. Sie haben in einer
Kleinen Anfrage an die Bundesregierung die Aktivitäten der BaFin hinterfragt,
die im September ein „Auskunfts- und Vorlageersuchen zum Vertrieb von
Direktinvestments der P&R Transport-Container GmbH“ verschickte. (Die
Fragen zu P&R finden sich ab Seite 37 der BT-Drucksache 19/5371) Insgesamt
acht Banken und elf Finanzdienstleistungsinstitute wurden angeschrieben.
Traurige Erkenntnis dabei ist, dass diese offenbar blind auf die langjährige
Erfahrung von P&R vertrauten. Einige nutzten auch die Ausrede, sie hätten
die Anlagen „nur auf ausdrücklichen Kundenwunsch besorgt“. Die Provisionen von
bis zu fünf Prozent der Anlagesumme wurden trotzdem gerne kassiert. Sogar die
häufig dann später über P&R direkt abgeschlossenen Folgegeschäfte hat
P&R mit einer Provision von 2,5 Prozent vergütet. Laut Bundesregierung war
das Teil der „vertraglichen Kundenschutzregelung“. Daniel Bauer von der
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) lässt gerade prüfen, welche Haftungsansprüche
daraus eventuell ableitbar sind. Ganz ohne Chancen scheinen diese nicht zu
sein, weil eines der befragten Institute bereits Rückstellungen gebildet hat.
Ein anderes Finanzdienstleistungsinstitut hat „die Bildung einer
prophylaktischen Rückstellung“ geplant. Der Rest hat gegenüber der
Finanzaufsicht erklärt, keine Rückstellungen gebildet oder geplant zu haben.
Folgeinsolvenz.
Gegen wen Anleger eventuell Haftungsansprüche anmelden,
müssen sie sich allerdings gut überlegen. Ein größerer Vertrieb von
P&R-Containern, die WFS Wirtschafts- und Finanzberatung Schröder GmbH &
Co. KG aus Rosengarten hat bereits einen Insolvenzantrag gestellt. Jürgen
Schröder hat auf Anfrage erklärt, dass 45 Prozent der Provisionseinnahmen aus
den P&R-Geschäften kamen. Da diese Umsätze komplett weg fielen und auch die
Geschäfte mit anderen Anbietern dadurch massiv litten, war der Schritt für ihn
unausweichlich. Vor einigen Tagen hat der Insolvenzverwalter nun sogar
angezeigt, dass „die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig
fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht“.
Loipfinger’s Meinung.
Es ist seit langer Zeit die beste Nachricht für
P&R-Anleger. Allerdings ergeben sich daraus keine Wunder. Jetzt kann
endlich das umgesetzt werden, was bisher als realistisches Szenario für die
weitere Vermarktung im Raum steht. Ein Risiko, das die Schäden auf bis zu 100
Prozent ausweiten hätte können, ist vom Tisch. Die Ermittlungen der
Staatsanwaltschaften aus München und Zug (investmentcheck berichtete vergangene
Woche exklusiv) inklusive der Inhaftierung dürften zur Aufgabe von Heinz R.
beigetragen haben.
NEU: Das Buch
„Achtung, Anlegerfallen!“
Seit 27.02.2018 ist das neue Buch „Achtung, Anlegerfallen!“ von investmentcheck-Herausgeber
Stefan Loipfinger im Buchhandel erhältlich.
Es zeigt auch für Laien verständlich die Fallstricke der verbal einfallsreichen
und immer komplexeren Kreationen von Banken und Versicherungen auf.
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Bei den BSZ e.V. Interessengemeinschaften melden sich durch die tägliche
Berichterstattung viele Anleger die mit den unterschiedlichsten Kapitalanlagen
Verluste erlitten haben.
Die BSZ e.V. Interessengemeinschaften werden durch
hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte
dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische
Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen
Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen.
Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut.
Durch Kooperationen mit Fachanwälten für Steuerrecht,
Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese
Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und
Verhandlungsstrategie.
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern
bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte.
- Sie
können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ
e.V. Interessengemeinschaft P&R Container anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft P&R Container kann kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail:
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Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
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