Im Sommer 2015 musste die MBB Clean Energy AG (= MBB) die
Segel streichen. Zu optimistisch waren die Pläne – die erste auf den Weg
gebrachte Anleihe brachte bei weitem nicht den Emissionserfolg und auf die
zweitplatzierte Schuldverschreibung wurde erst gar nichts eingezahlt.
Leidtragende sind die Anleger. Was MBB-Investoren ändern
können, um einen Teil des Geldes zurück zu erhalten, erfahren sie hier.
Ausgangslage - Was
bislang geschah?
Die Anleihe der MBB Clean Energy AG ist auf Grund der
Insolvenz seit 2014 wertlos geworden. Die Forderung aus der MBB-Anleihe ist von
den Anlegern mehrheitlich zur Insolvenztabelle angemeldet worden.
Was mit angemeldeten
Forderungen geschah?
Die von MBB-Anlegern angemeldeten Forderungen sind von dem
Insolvenzverwalter bestritten worden. Das bedeutet konkret, dass die meisten
MBB-Anleger kein oder kaum Geld aus der am Ende zu verteilenden Insolvenzmasse
erhalten werden. Der Hintergrund dafür ist, dass der Insolvenzverwalter der
Ansicht ist, dass die MBB-Anleger einen (vorrangigen) Anspruch gegen den
Treuhänder der MBB haben und aufgerufen sind, diesen Anspruch selbst zu
realisieren.
Perspektive für die
Zukunft
Inzwischen konnten einige MBB-Anleger teilweise Gelder von
Dritten zurück erhalten, so dass sich auch für Sie eine Option ergeben kann,
die wir Ihnen hier vorstellen möchten.
Die weitere positive Folge kann sein, dass ein Teil Ihrer
Forderung im Insolvenzverfahren vom Insolvenzverwalter im Anschluss anerkannt
wird und Sie am Ende des Insolvenzverfahrens doch noch einen Anteil an der
Insolvenzmasse (= Insolvenzquote) erhalten werden.
Rechtliche
Rahmenbedingungen für MBB-Anleger
Wir haben auf Grund der mittlerweile vorliegenden
Gerichtsentscheidungen einen Weg erarbeitet, der sich in rechtlicher und
wirtschaftlicher Hinsicht als eine Möglichkeit erweist, wenigstens einen Teil
des Geldes zu sichern.
Überblick über
Gerichtsentscheidungen
Bei der Analyse der uns vorliegenden gerichtlichen
Entscheidungen lassen sich im Wesentlichen folgende Leitlinien erkennen:
-
Gerichtsprozesse gegen Depotbanken konnten in Einzelfällen die Verluste
von MBB-Anleihegläubigern ausgleichen. Dieser Weg dürfte inzwischen kaum mehr
gangbar sein, da Ansprüche in vielen Fällen nicht mehr durchsetzbar sind. Das
heißt, dass bis auf wenige Einzelfälle ein gerichtlicher Erfolg gegen die
Depotbanken nicht mehr erzielt werden kann.
- Ein
Verfahren gegen die Clearingstelle (= Clearstream Banking AG) oder die
Zahlstelle (= Bankhaus Gebr. Martin AG) erscheint nach den vorliegenden
Entscheidungen als wenig bis gar nicht aussichtsreich.
- Der
Treuhänder, der die Gelder von Ihnen als MBB-Anleger entgegengenommen und zum
größten Teil an MBB Clean-Energy AG weitergeleitet hat, ist auf einen Betrag
von etwa 15 Prozent inzwischen mehrfach erfolgreich zur Zahlung verurteilt
worden. Hier sehen wir die besten Chancen, dass Sie einen Teil des Verlustes
ausgleichen können.
Anspruchssicherung für
Anleger muss bis Ende 2018 erfolgen
- MBB-Anleger
müssen im Auge behalten, dass für die noch verbleibenden rechtlichen
Optionen zum Jahresende 2018 die Ansprüche verjähren werden, so dass
Zugzwang besteht, will man zumindest einen Teil des eingesetzten Geldes
gerichtlich geltend machen.
Gemeinsames Vorgehen
vieler MBB-Anleger ist wirtschaftlich sinnvoll
Es bietet sich
alleine an, den Treuhänder der MBB-Anleihe in Anspruch zu nehmen. Da nach den
vorliegenden Urteilen von dem Treuhänder lediglich ca. 15 Prozent des nominal
eingesetzten Geldes mit hinreichender Aussicht auf Erfolg geltend gemacht
werden kann, erscheint es aus wirtschaftlicher Hinsicht wenig sinnvoll, dass
diese Forderung jeweils von einzelnen Anlegern individuell realisiert wird.
- Deshalb
bietet es sich an, dass sich möglichst viele Anleger zusammenschließen und
gemeinsam gegen den Treuhänder vorgehen. Nach der aktuellen Einschätzung
kann dieser Anspruch in diesem Jahr geltend gemacht werden – im kommenden
Jahr ist dieser Anspruch verjährt und damit für MBB-Anleger definitiv
verloren.
Wir haben
ein Unternehmen zur Verfügung, das diese Aufgaben in organisatorischer und
rechtlicher Hinsicht bündelt und in der Lage ist, ggf. ein Gerichtsverfahren
mit anwaltlicher Hilfe durchzusetzen.
Dieses
Unternehmen wird dabei rein auf Erfolgsbasis honoriert, so dass für die Anleiheanleger
kein eigener finanzieller Einsatz erforderlich ist. Anmeldeschluss ist der 30.
November 2018.
Anleger zahlen nur, wenn es auch wirklich Geld gibt!
Für welche Anleger
kommt ein gemeinsames Vorgehen in Betracht
An dieser konzertierten Aktion können sich alle MBB-Anleger
beteiligen, die
· die Anleihe
als Erstzeichner erworben haben und
· die Anleihe
noch in dem Wertpapierdepot ihrer Bank verwahrt haben.
Für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche
wird Ihnen somit ein „Rundum Sorglos
Paket“ angeboten!
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und
sich als Fördermitglied des BSZ e.V. kostenlos der BSZ
e.V. Interessengemeinschaft Clean Energy anzuschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen, die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in
unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter
Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO
SICHERN.
Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis
spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten,
können sich hier in
die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser
Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de
Dieser Text gibt den Beitrag vom 13.11.2018 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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