Dienstag, November 13, 2018

MBB Clean Energy Anleihen: Geld zurück ohne eigenes Risiko

Im Sommer 2015 musste die MBB Clean Energy AG (= MBB) die Segel streichen. Zu optimistisch waren die Pläne – die erste auf den Weg gebrachte Anleihe brachte bei weitem nicht den Emissionserfolg und auf die zweitplatzierte Schuldverschreibung wurde erst gar nichts eingezahlt.

Leidtragende sind die Anleger. Was MBB-Investoren ändern können, um einen Teil des Geldes zurück zu erhalten, erfahren sie hier.

Ausgangslage - Was bislang geschah?

Die Anleihe der MBB Clean Energy AG ist auf Grund der Insolvenz seit 2014 wertlos geworden. Die Forderung aus der MBB-Anleihe ist von den Anlegern mehrheitlich zur Insolvenztabelle angemeldet worden.

Was mit angemeldeten Forderungen geschah?

Die von MBB-Anlegern angemeldeten Forderungen sind von dem Insolvenzverwalter bestritten worden. Das bedeutet konkret, dass die meisten MBB-Anleger kein oder kaum Geld aus der am Ende zu verteilenden Insolvenzmasse erhalten werden. Der Hintergrund dafür ist, dass der Insolvenzverwalter der Ansicht ist, dass die MBB-Anleger einen (vorrangigen) Anspruch gegen den Treuhänder der MBB haben und aufgerufen sind, diesen Anspruch selbst zu realisieren.

Perspektive für die Zukunft

Inzwischen konnten einige MBB-Anleger teilweise Gelder von Dritten zurück erhalten, so dass sich auch für Sie eine Option ergeben kann, die wir Ihnen hier vorstellen möchten.

Die weitere positive Folge kann sein, dass ein Teil Ihrer Forderung im Insolvenzverfahren vom Insolvenzverwalter im Anschluss anerkannt wird und Sie am Ende des Insolvenzverfahrens doch noch einen Anteil an der Insolvenzmasse (= Insolvenzquote) erhalten werden.

Rechtliche Rahmenbedingungen für MBB-Anleger

Wir haben auf Grund der mittlerweile vorliegenden Gerichtsentscheidungen einen Weg erarbeitet, der sich in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht als eine Möglichkeit erweist, wenigstens einen Teil des Geldes zu sichern.

Überblick über Gerichtsentscheidungen

Bei der Analyse der uns vorliegenden gerichtlichen Entscheidungen lassen sich im Wesentlichen folgende Leitlinien erkennen:

-          Gerichtsprozesse gegen Depotbanken konnten in Einzelfällen die Verluste von MBB-Anleihegläubigern ausgleichen. Dieser Weg dürfte inzwischen kaum mehr gangbar sein, da Ansprüche in vielen Fällen nicht mehr durchsetzbar sind. Das heißt, dass bis auf wenige Einzelfälle ein gerichtlicher Erfolg gegen die Depotbanken nicht mehr erzielt werden kann.

-          Ein Verfahren gegen die Clearingstelle (= Clearstream Banking AG) oder die Zahlstelle (= Bankhaus Gebr. Martin AG) erscheint nach den vorliegenden Entscheidungen als wenig bis gar nicht aussichtsreich.

-          Der Treuhänder, der die Gelder von Ihnen als MBB-Anleger entgegengenommen und zum größten Teil an MBB Clean-Energy AG weitergeleitet hat, ist auf einen Betrag von etwa 15 Prozent inzwischen mehrfach erfolgreich zur Zahlung verurteilt worden. Hier sehen wir die besten Chancen, dass Sie einen Teil des Verlustes ausgleichen können.

Anspruchssicherung für Anleger muss bis Ende 2018 erfolgen

  • MBB-Anleger müssen im Auge behalten, dass für die noch verbleibenden rechtlichen Optionen zum Jahresende 2018 die Ansprüche verjähren werden, so dass Zugzwang besteht, will man zumindest einen Teil des eingesetzten Geldes gerichtlich geltend machen.

Gemeinsames Vorgehen vieler MBB-Anleger ist wirtschaftlich sinnvoll

Es  bietet sich alleine an, den Treuhänder der MBB-Anleihe in Anspruch zu nehmen. Da nach den vorliegenden Urteilen von dem Treuhänder lediglich ca. 15 Prozent des nominal eingesetzten Geldes mit hinreichender Aussicht auf Erfolg geltend gemacht werden kann, erscheint es aus wirtschaftlicher Hinsicht wenig sinnvoll, dass diese Forderung jeweils von einzelnen Anlegern individuell realisiert wird.

  • Deshalb bietet es sich an, dass sich möglichst viele Anleger zusammenschließen und gemeinsam gegen den Treuhänder vorgehen. Nach der aktuellen Einschätzung kann dieser Anspruch in diesem Jahr geltend gemacht werden – im kommenden Jahr ist dieser Anspruch verjährt und damit für MBB-Anleger definitiv verloren.

Wir haben ein Unternehmen zur Verfügung, das diese Aufgaben in organisatorischer und rechtlicher Hinsicht bündelt und in der Lage ist, ggf. ein Gerichtsverfahren mit anwaltlicher Hilfe durchzusetzen.
Dieses Unternehmen wird dabei rein auf Erfolgsbasis honoriert, so dass für die Anleiheanleger kein eigener finanzieller Einsatz erforderlich ist. Anmeldeschluss ist der 30. November 2018.

Anleger zahlen nur, wenn es auch wirklich Geld gibt!

Für welche Anleger kommt ein gemeinsames Vorgehen in Betracht

An dieser konzertierten Aktion können sich alle MBB-Anleger beteiligen,  die

·         die Anleihe als Erstzeichner erworben haben und

·         die Anleihe noch in dem Wertpapierdepot ihrer Bank verwahrt haben.

Für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche  wird Ihnen somit ein „Rundum Sorglos Paket“ angeboten!

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und sich als Fördermitglied des BSZ e.V. kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Clean Energy anzuschließen.


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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen, die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 13.11.2018 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.




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