Montag, November 05, 2018

Abmahnvereine übernehmen im ganzen Land hoheitliche Aufgaben und Bund, Länder und Kommunen sehen tatenlos zu.

Entgegen anders lautender Verlautbarungen einiger Kammern und Verbänden ist der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. nicht der Auffassung, dass das deutsche System der außergerichtlichen Streitbeilegung "im Grundsatz ein Erfolgsmodell" sei. „Die Abmahnung nehme hier zu Recht eine zentrale Funktion ein, erlaube sie doch bei sachgerechtem Einsatz, Konflikte unbürokratisch und ohne ein Einschreiten von Behörden oder Gerichten zu lösen.“

Diese zitierte unbürokratische Konfliktlösung ohne ein Einschreiten von Behörden oder Gerichten, kommt doch nur durch die finanzielle Nötigung des Abgemahnten zustande. „Man könnte es auch Erpressung nennen“. sagt BSZ e.V. Vorstand  Horst Roosen.

Derzeit ist Deutschland im Würgegriff der Abmahnindustrie gefangen, die offensichtlich auch von Interessengruppen und Konkurrenten unterstützt wird die niemand kontrolliert.

Der Abgemahnte, will er einen Prozess vermeiden, muss zwecks Beseitigung der Wiederholungsgefahr versichern, dass er für jeden weiteren Verstoß des beanstandeten Sachverhalts, eine Vertragsstrafe von bis zu mehreren Tausend Euro bezahlen wird.  
  
Verweigert jemand die Unterlassungserklärung mit der Vertragsstrafe-Verpflichtung, wird gegen ihn  Klage erhoben oder eine einstweilige Verfügung beantragt. Dies ist für den Anwalt ebenfalls lukrativ, weil auch die passenden Verfügungsanträge im PC gespeichert sind und daher mit geringem Aufwand für die Tätigkeit im Prozess erneut Gebühren aus hohen Streitwerten fällig sind. Die erwirkten Urteile und Verfügungen verleihen dann wiederum den Abmahnungen erhöhten Nachdruck.

Damit ist das Geschäft für den Abmahnverein bzw. den Abmahnanwalt aber noch nicht gelaufen.

Es gibt Vereine/Anwälte die Hunderte manche sogar Tausende von Unterlassungserklärungen erwirkt haben. Das ist für diese Zeitgenossen der eigentliche Goldklumpen. Mit speziellen Programmen wird täglich geprüft, ob gegen eine Unterlassungserklärung verstoßen wurde. Ist dies der Fall wird eine Vertragsstrafe meist 5001.- Euro für jeden einzelnen Verstoß in Rechnung gestellt und auch beigetrieben.

Ein Vertragsstrafeversprechen einzuhalten ist nahezu unmöglich.

Das Internet ist weit verzweigt und verlinkt, das der erneute Verstoß vorprogrammiert ist. Auch der Manipulation sind hierbei Tür und Tor weit geöffnet.  Es soll Leute geben, die sich alleine aus Vertragsstrafen ein sorgenfreies Leben finanzieren.

So lange Verbände und/oder Rechtsanwaltskanzleien Abmahnungen wegen angeblicher Rechtsverletzungen verschicken können, bringen Sie die Abmahnopfer automatisch in eine juristische Zwickmühle:

  • Zahlt man, sitzt man automatisch in der Vertragsstrafenfalle.
  • Beauftragt man einen Rechtsanwalt wird es auch teuer.
  • Wenn man nichts macht, ist man so oder so der Dumme!

Man muss sich wirklich fragen, warum die Gerichte nicht prüfen ob sie mit ihrer Tätigkeit eventuell ein unredliches Geschäftsmodell unterstützen.

Unternehmen die sich von einem Wettbewerber durch ungesetzliche Handlungen benachteiligt oder geschädigt sehen,  sollten einmal darüber nachdenken ob es der Reputation ihres Unternehmens nicht dienlicher sein kann, wenn sie auf die Abmahnkeule verzichten und stattdessen zum Telefonhörer greifen und den entsprechenden Mitbewerber um Unterlassung bitten.  Durch diese wünschenswerte Vorgehensweise wird eine falsche Rechtshandlung nicht durch finanzielle Nötigung, sondern durch ein Gespräch zwischen zwei Wettbewerbern – die schlussendlich auch Kollegen sind- erreicht.

Das „Abmahnrecht“ bietet eine Fülle von Möglichkeiten, Geld auch aus den kleinsten Wettbewerbs- und Urheber Rechtsverstößen zu schlagen.  Das absurde ist, dass sich auch diese „Abmahner“ als „Organ der öffentlichen Rechtspflege“ wahrnehmen.  Hier wird mit frei erfundenen Streitwerten dem wirtschaftlich Schwächeren der Boden unter den Füßen weggezogen. Da werden kleine Unternehmen wegen mitunter an den Haaren herbeigezogenen Rechtsverstößen mit Existenz bedrohenden Geldforderungen konfrontiert.

Kleinen Unternehmen die über Internetverkaufsportale wie z.B. Ebay ihre Waren anbieten, werden von einem völlig aus dem Ruder gelaufenen  Abmahnunwesen teilweise sogar in die Insolvenz getrieben.

Die Abmahnvereine zusammen mit den Abmahnanwälten haben es mit ihrer ausufernden Abmahntätigkeit  geschafft, insbesondere den kleinen Internetverkäufern die Freude am Geschäft, mit den von den EU-Bürokraten ständig neu erlassenen Vorschriften und Auflagen gründlich zu vergällen.

Der Staat will nicht erkennen dass Abmahnvereine zusammen mit Rechtsanwälten in vielen Bereichen die private Rechtsdurchsetzung  zum Schaden der Bürger und der Wirtschaft längst übernommen haben.

Wenn der Staat die private Abmahnindustrie weiterhin wie einen Schutzgelderpresser agieren lässt untergräbt er immer mehr das Vertrauen in Regierung und Rechtsstaat.

Der Einsatz privater Wettbewerbs- Urheber- und Umwelt- „Rechtsschützer“ nimmt  weiter zu, offensichtlich weil sie den Staat kein Geld kosten. Wir erleben eine grundlegende Veränderung im Rechtsstaat Deutschland. Die Tätigkeit der Abmahnvereine beruht alleine auf wirtschaftlichen Anreizen, die an Kopfgeldjäger erinnern. Im Vordergrund steht nicht mehr das Anliegen, für einen fairen Wettbewerb zu sorgen, sondern die finanziellen Eigeninteressen der Abmahner.

Auf Bundesebene spiegelt der Einsatz von privaten Abmahnvereinen die Verpflichtung der Verwaltung wieder, die Größe und den Umfang des politischen Pflichtenkatalogs zu reduzieren, indem sie sich auf die Privatwirtschaft für früher von Bundesbediensteten erbrachte Tätigkeiten verlagert.

Bei dem BSZ e.V. findet man das Abmahnunwesen als eine gründlich aus dem Ruder gelaufene Paralleljustiz die erheblich eingeschränkt werden sollte. Es ist zwingend die Forderung nach einer politischen Lösung zu stellen. Wenn das geltende Recht einen Missstand legalisiert, wenn die bloße Anwendung des Rechts nicht ausreicht, eine solche asoziale Handlungsmöglichkeit zu bekämpfen, dann muss das geltende Recht überprüft werden.

Wenn tatsächlich Wettbewerbs- und Urheber- Rechtsverstöße lückenlos verfolgt werden sollen, dann gehört diese Aufgabe nicht in private Verfügungsgewalt.

Wenn die allzu verlockenden Spitzengebühren für Abmahntätigkeit wegfallen sollen, dann dürfen keine selbsterfundenen Streitwerte und Vertragsstrafen der Abmahner mehr von den Gerichten einfach durchgewinkt werden.

Der BSZ e.V. fordert schon seit langem, der Geschäftemacherei mit dem Abmahnwesen einen Riegel vorzuschieben.

„Wenn die Abmahngebühren auf 50.- Euro gedeckelt würden und die Vertragsstrafen in der Höhe realistischen Bedingungen entsprechend angepasst würden und an die Staatskasse abzuführen wären, dann wäre der Abmahnwahnsinn schlagartig beendet“ sagt Horst Roosen.

Es ist nicht zu erkennen, dass es weniger Abmahnungen geben wird.

Im Gegenteil! Die EU hat mit der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) ein Datenschuz-Monster geschaffen welches den Abmahnvereinen und Abmahnanwälten über viele Jahre gute Einkommen garantiert.  Die Angst vor dem Datenschutz-Monster ist durchaus berechtigt, denn Existenz bedrohende Strafen und Schadenersatzklagen sind möglich! Die DSGVO offenbart, welches Bild Brüssel von den EU-Bürgern hat.

Es ist in einem Rechtsstaat nicht hinzunehmen, dass Wettbewerbs- und Urheberrecht zum Nachteil kleiner Unternehmen in die Hände privater Firmen und Vereine gelegt werden. Das führt stets zu einem Konflikt zwischen der Rolle der staatlichen Institutionen um Rechte zu wahren, und der Rolle des privaten Abmahners der stets eigene finanzielle Interessen in den Vordergrund stellt.

Bundesjustizministerin Katarina Barley will gegen den Missbrauch von Abmahnungen vorgehen. Leider gebe es Anwaltskanzleien und Verbände, die mit missbräuchlichen Abmahnungen Kasse machten. „Dem will ich einen Riegel vorschieben“, versprach die Ministerin und legte den „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“ vor.

Der BSZ e.V. ist nicht der Meinung, dass Abmahnungen ein wichtiges Instrument zur außergerichtlichen Streitbeilegung bei Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht darstellen.

Wenn der Gesetzgeber glaubt, er müsse die von ihm erlassenen Gesetze und Verordnungen nahtlos überwachen, dann soll er das gefälligst selbst tun.  Der BSZ e.V. fordert die Abschaffung der Abmahn- und Klagebefugnis für private Abmahnvereine.

Wirtschaftlich schwachen Unternehmen, aber auch Vereinen, wie zum Beispiel der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e. V., der überhaupt nicht mit Gewinnerzielungsabsicht arbeitet, wird von einem völlig aus dem Ruder gelaufenen  Abmahnunwesen, ein Maulkorb umgehängt oder in die Insolvenz getrieben. Das neoliberale Gedankengut, dass wirtschaftlich Schwache vor allem selbst Schuld sind, zeigt hier das wahre Gesicht der neoliberalen Begriffshoheit von der sozialen Marktwirtschaft.

Große Wirtschaftsstrafverfahren dauern in Deutschland nicht selten viele Jahre.

Mitunter können diese Verfahren überhaupt nicht eröffnet werden, weil sie zwischenzeitlich verjährt sind. Wirtschaftsstarke Großunternehmen, die den Staat um hohe Millionen Beträge geprellt haben, führen ihr Geschäftsmodell einfach unbehelligt weiter.

Anders verhält es sich bei Abmahnungen.

Da hat die Justiz die Kapazitäten um absolut zeitnah  zu arbeiten. Das Abmahnsystem läuft wie geschmiert. Da gibt es keine Hoffnung auf Verjährung. Viele Abmahnungen dienen nicht der Rechtsdurchsetzung, sondern ausschließlich der Erzielung von Gebühren.

An der Rechtsstaatlichkeit zweifeln mittlerweile nicht nur die  von Abmahnungen Betroffenen Internethändler, sondern auch die Dieselfahrer. Hier steht der Deutsche Umwelt Hilfe e.V. in der Kritik.
Wenn Entscheidungen von Gerichten und nicht mehr von der Politik getroffen werden, dann widerspricht dies unserer Verfassung, denn die weist der Justiz den dritten Platz bei der Gewaltenteilung zu. Der erste Platz gehört dem Souverän, also uns dem Bürger. Die Bürger sind gerade dabei diesen Weg in den Richterstaat zu verhindern und wieder mehr Demokratie einzufordern. Das kann man an den Umfragewerten der politischen Parteien genau ablesen.

Die Berliner Republik hat sogar dafür gesorgt, dass es in ihrer Hauptstadt zu Fahrverboten kommt. Sie setzt sogar noch einen drauf, und schließt nicht aus, dass es auch für Euro-6 Diesel  zu Fahrverboten kommen könnte. Wie wenig verlässlich der Rechtsstaat für seine Bürger mittlerweile geworden ist, erfahren jetzt die Autokäufer die ihre Euro 4- und 5-Diesel mit der Kaufprämie durch neue Autos mit neuer Euro 6-Norm ersetzt haben.

Der Gesetzgeber sieht die Qualität des Rechtsstaates offensichtlich erst dann gewährleistet, wenn er mit zusätzlichen Gesetzen und Verordnungen totale Rechtsunsicherheit geschaffen hat.

Das Ergebnis:

Wer heute ein Paar Socken im Internet verkaufen möchte, ist gut beraten, wenn er vorher ein paar Semester Jura studiert. Denn wer nun glaubt, dass der Gesetzgeber die Einhaltung der von ihm erlassenen Vorschriften selbst überwacht und Verstöße selbst ahndet, hat noch nicht realisiert, dass die Politik sich selbst nicht mehr an Regeln hält. Die Exekutive, also die vollziehende Gewalt wurde hier in die Hände einer Abmahnindustrie gelegt.

Sind Abmahnvereine und Abmahnanwälte tatsächlich Organe der Öffentlichen Rechtspflege?

Wie sich dies dann in der Praxis darstellt geben wir hier in einem Auszug aus einer dem BSZ e.V. vorliegenden „Wettbewerbsrechtlichen Abmahnung“ des „IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V.“ wieder:

„Unsere gesetzliche verankerte Verbandsbefugnis zur Verfolgung von Wettbewerbsverstößen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG. Wir sind ein rechtsfähiger Verband zur Förderung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Interessen im Sinne des § 8 Absatz 3 Nr. 2 UWG……..“  „Zum Beispiel haben folgende Gerichte unsere Aktivlegitimation (Mitgliederzahl, personelle, sachliche und finanzielle Ausstattung) bestätigt:“ Es folgen dann über 2 DIN a 4 Seiten aufgelistet 123 Gerichtsurteile mit Aktenzeichen. 

Über den IDO Verband hat am 29.05.2018 das Fernsehmagazin Frontal 21 berichtet:

Es wurde der Fall einer kleinen Händlerin aufgezeigt, die einen Wollschal im Internet angeboten hatte. Frontal 21 berichtete, dass die Händlerin bei den Angaben zur Textilmischung "Wolle-Kaschmir-Mischung" angab. Damit hatte sie gegen das Wettbewerbsgesetz verstoßen, denn richtig wäre die Angabe "50 Prozent Wolle, 50 Prozent Kaschmir" gewesen. Wegen dieses kleinen Fehlers aber ist sie abgemahnt worden. Sie wehrte sich vor Gericht und bekam Recht, wegen Geringfügigkeit ihres Vergehens.

Frontal 21 berichtet weiter: „In vielen Fällen aber verlieren die Abgemahnten - selbst dann, wenn sie vor Gericht ziehen.

Genau das nutzen fragwürdige Abmahnvereine, die wegen Nichtigkeiten jedes Jahr Tausenden von Online-Händlern zunächst eine Abmahnung schicken, mit Gebühren von rund 250 Euro. Darüber hinaus fordert der Abmahner eine Unterlassungserklärung. Der Abgemahnte muss sich per Unterschrift verpflichten, einen solchen Wettbewerbsverstoß künftig zu unterlassen."

Einer aktuellen Studien zufolge hat bereits jedes zweite im Internet tätige Unternehmen eine Abmahnung erhalten, berichtet Frontal 21. Jeder fünfte Befragte hat es dabei mit dem IDO-Verband in Leverkusen zu tun bekommen, der als einer der aggressivsten Abmahnvereine allein im Jahr 2017 rund 7000 Abmahnungen an Kleinhändler des Internetportals DaWanda verschickte.

Das Frontal 21 Video „Vorsicht Abmahnung! Wie Online-Händler ruiniert werden“ können Sie sich HIER ansehen.

IDO e.V. hat Frontal 21, wie in dem Beitrag zu sehen ist, ein Interview und jede Stellungnahme verweigert, ebenso der mit dem IDO e.V. zusammen arbeitende Rechtsanwalt.

Der BSZ e.V. hatte wegen einer Vertragsstrafenforderung des IDO e.V. für ein befreundetes Unternehmen mit einer Kontaktaufnahme von Vereinsvorstand zu Vereinsvorstand versucht, mittels eines persönlichen Wunsches des BSZ Vorstands Horst Roosen an die IDO Geschäftsführerin Boddenberg, die Vertragsstrafenforderung zurückzunehmen. Die Reaktion: IDO unterstellt dem BSZ e.V. verbotene Rechtsberatung und lehnt jede Stellungnahme ab.

Dabei war dies nur  eine Kontaktaufnahme unter Vereinskollegen. Eine Rechtsberatung wurde vom BSZ e.V.gegenüber keiner Partei erbracht. Genau so wenig hatte der BSZ e.V. vom IDO e.V. verlangt den Vorgang mit ihm zu erörtern.  Der BSZ e.V. e.V. hat seine Meinung zu der Vertragsstrafenforderung mitgeteilt. Aber dazu keine Stellungnahme erwartet oder gar gefordert.

Da der Versuch diese Angelegenheit auf privater Basis von Vereinsvorstand zu Vereinsvorstand, auf Grund des Schreibens des IDO e.V. als gescheitert anzusehen ist, möchten wir die Einwendungen gegen die Vertragsstrafenforderung hier öffentlich machen:

Das Einwurf-Einschreiben des IDO e.V. vom 11.06. 2018 ist am  13.06.2018 gegen14.oo Uhr bei FPS Ltd. angekommen.

Am gleichen Tag um 16.30 war der entsprechende Eintrag geändert.

Die FPS Ltd. hat auf ihrem ebay-shop aktuell 477 Warenpositionen eingestellt. Nach Eingang des IDO Abmahnschreibens wurden alle eingestellten Positionen einzeln manuell aufgerufen und entsprechend geändert.

Im Schreiben vom 11.06.2018 stellt der IDO fest, dass die FPS Ltd. nach wie vor gegen die wettbewerbsrechtlichen Regeln verstoße.

Wenn 476 Positionen geändert wurden, bei einer aber noch der abgemahnte Text vorzufinden war, dann ist doch offensichtlich, dass es sich hier um ein bedauerlichen Fehler handelt.

Der Zweck einer Vertragsstrafe ist eine Sanktion, die bewirken soll, dass der Abgemahnte die Sache ernst nimmt und künftige Zuwiderhandlungen vermeidet.

Dass die FPS Ltd. die Sache ernst nimmt, geht alleine schon daraus hervor, dass ja 475 Positionen geändert wurden und eine leider vergessen wurde.

Ob man hier überhaupt von einem Verstoß oder Wiederholung reden kann sei dahingestellt. Dass Verschulden von FPS Ltd. ist lediglich ein kleines Versehen.

Nach Kenntniserhalt über die Entdeckung der Zuwiderhandlung wurde diese binnen 2 Stunden behoben.

Außerdem ist die nicht vorhandene Größe, die Unbekanntheit des Unternehmens und der Miniumsatz zu berücksichtigen, sollte man zu dem Schluss kommen können, in diesem Fall auf die geltend gemachte Vertragsstrafe verzichten zu können. Besonders auch unter Berücksichtigung des Zwecks der Vertragsstrafe, welche ja in erster Linie dazu beitragen soll künftige Wettbewerbsverstöße zu verhindern.

Darüber hinaus stellt sich nach Kenntisnahme eines Beitrages des Öffentlich Rechtlichen Fernsehmagazins Frontal 21 vom 29.05.2018  über den IDO Verband, für FPS Ltd. die Frage ob der IDO Verband sich die Abmahnung gegenüber  FPS Ltd. erschlichen hat.

Einer aktuellen Studien zufolge hat bereits jedes zweite im Internet tätige Unternehmen eine Abmahnung erhalten, berichtet Frontal 21.

Jeder fünfte Befragte hat es dabei mit dem IDO-Verband in Leverkusen zu tun bekommen, der als einer der aggressivsten Abmahnvereine allein im Jahr 2017 rund 7000 Abmahnungen an Kleinhändler des Internetportals DaWanda verschickte. Aus einer Studie der Firma Trusted Shops geht hervor, dass von sämtlichen wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen gegen Onlinehändler ganze 22% auf den IDO Verband gehen. Unter den von Wettbewerbsverbänden ausgesprochenen Abmahnungen soll der Anteil der Abmahnungen des IDO e.V. sogar bei 59% liegen.

DER IDO Verband spekuliert mit seiner kurz gesetzten Frist zur Unterzeichnung der Unterlassungserklärung offensichtlich darauf, dass dem Abgemahnten bei der Beseitigung der beanstandeten Verstöße Fehler unterlaufen und dann sofort die vereinbarte Vertragsstrafe geltend gemacht werden kann. Genau so ist es im hier geschilderten Fall passiert.

Daraus erklärt sich dann auch warum der IDO dem Abgemahnten in seiner Unterlassungserklärung nicht die Möglichkeit anbietet eine längere Aufbrauchsfrist zu vereinbaren, innerhalb welcher IDO von seinem in der Unterlassungserklärung geforderten Recht, eine Vertragsstrafe geltend zu machen, keinen Gebrauch macht.

Außerdem verzichtet der IDO auf die Aufklärung, dass sich das Unterlassungsversprechen nicht nur auf den abgemahnten Internetauftritt, sondern auf alle Internetauftritte des Abgemahnten bezieht.

Der IDO e.V. darf nur in den Branchen abmahnen, in denen er über eine bedeutende Anzahl von Mitgliedern verfügt. Der IDO Verband hat zum Beispiel der FPS Ltd gegenüber nicht den Nachweis erbracht eine bedeutende Anzahl von Mitgliedern der Branche Sportschuhe zu haben.

Der BSZ e.V. fordert die Abschaffung der in unserer Verfassung nicht vorgesehenen vierten Gewalt wie z. B. dem IDO verband oder dem DUH e.V.

Wenn Rechtsdurchsetzung von privaten auf Gewinn orientierten Unternehmen durchgeführt wird, dann widerspricht dies unserer Verfassung. Der BSZ e.V. wird versuchen mit ständiger Öffentlichkeitsarbeit den Weg in den Abmahnstaat zu verhindern und wieder mehr Rechtsstaatlichkeit einzufordern.

Jeder kann sich an dieser Aktion mit eigenen Berichten (werden auf den BSZ e.V. Internetseiten veröffentlicht)  und auch finanzieller Unterstützung beteiligen.

Der BSZ® e.V.  ist zur Finanzierung seiner Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Projekte bei.

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