Freitag, April 13, 2018

BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte informieren: "Timber Class 1 GmbH & Co. KG“

• Waldinvestment in den USA verläuft nicht wie geplant
• Liquidation der Fondsgesellschaft nur eine Frage der Zeit
• Nettovermögenswert um mehr als die Hälfte gesunken

Wenn Sie Ihr Kapital retten wollen, müssen Sie jetzt handeln.

Initiiert wurde der Fonds „Timber Class 1“ von der KGAL, die auch für den Prospektinhalt verantwortlich ist. Anleger haben sich über die Fondsgesellschaft an einer US-amerikanischen Firma beteiligt, die ihrerseits Anteile an einem „Waldportfolio“ in den USA erworben hat. Von dem eingeworbenen Kommanditkapital in Höhe von insgesamt 94,1 Millionen US-Dollar wurden 72,7 Millionen US-Dollar an die US-amerikanische Waldgesellschaft weitergereicht.

Rückflüsse hieraus sind noch nicht erfolgt. Anleger haben nach Informationen der hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  lediglich individuelle Vorzugsausschüttungen erhalten.

Das bedeutet: reine Gewinne wurden bislang nicht erzielt.

Nach aktuellen Informationen der Kanzlei beträgt der Nettovermögenswert des Waldinvestments gegenwärtig nur noch 45,5 Millionen US-Dollar. Damit ist die einzelne Beteiligung nur noch weniger als die Hälfte des eingesetzten Kapitals wert.

Die erwirtschafteten Gewinne reichten zuletzt nicht mal mehr aus, um die notwendigen Aufwendungen und die an die Bank zu zahlenden Zins- und Tilgungsleistungen zu decken.

Der Not-Verkauf des Investments sollte helfen. Der Verkauf des noch vorhandenen Waldportfolios wurde auch bereits beschlossen. Dennoch ist bis heute nicht bekannt, wann der stattfinden soll, und vor allem, ob und in welcher Höhe Anleger dann mit Ausschüttungen rechnen können.

Die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte haben den Fondsprospekt intensiv geprüft und sind der Auffassung, dass Angaben fehlen oder irreführend sind. Das betrifft vor allem die Angaben zu den Strukturen der involvierten Firmen und ihre Auswirkungen.

Prospektfehler ermöglichen eine Prospekthaftungsklage.

Dabei bietet dieser BSZ e.V. Partner als eine der wenigen Kanzleien im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts die Möglichkeit zur kostengünstigen Beteiligung an einer sogenannten Streitgenossenschaft („Sammelklagen“) an. So können Sie Ihr Kostenrisiko im Vergleich zu einer Einzelklage erheblich senken.

Daneben prüfen die Rechtsanwälte auch gern für Sie, ob Ihnen Ansprüche gegen Ihre beratende Bank zustehen. Nach Ansicht der Rechtsanwälte, hätten die beratenden Banken die Ungereimtheiten und die fehlenden - aber relevanten - Informationen erkennen können.

Ob darüber hinaus noch weitere, auf Ihren Einzelfall bezogene Fehler bei der Beratung gemacht wurden, ermitteln die Rechtsanwälte für die Fördermitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft  Timber Class 1 GmbH & Co. KG bei einer kostenlosen Erstberatung.

Beachten Sie dabei bitte stets die Verjährung Ihrer Ansprüche:

Auf den Tag genau zehn Jahre nach Zeichnung der Beteiligung tritt die sogenannte absolute Verjährung ein. Danach sind Ihre Forderungen nicht mehr durchsetzbar. Zögern Sie nicht, sich Rechtsrat einzuholen.

Auch Sie wollen Ihre rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Timber Class 1 GmbH & Co. KG anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Timber Class 1 GmbH & Co. KG kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail:  bsz-ev@t-online.de

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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten, können sich hier in die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de



Donnerstag, April 12, 2018

P&R Gruppe: Das Modell der „Container als Kapitalanlagen“

Logistik-Unternehmen aus der Transport-Branche, Reedereien oder Schifffahrtsgesellschaften finanzieren Ihre Unternehmen bzw. Container-Auslastung durch privates Kapital. Die Anleger investieren in die Erweiterung der Containerflotte oder in das sog. Replacement, also das Ersetzen alter Container durch neue.

Das Investitionsmodell basiert auf starken Marktentwicklungen. Diese äußern sich durch den konstanten Wachstum in der Anzahl an Waren, die durch Container transportiert werden.

Viele Anleger haben in den letzten Jahren sich gute Geschäfte mit einer Investition in Container versprochen und Milliarden investiert. Dass sich diese Hoffnungen nun nicht erfüllt, müssen die Anleger jetzt schmerzhaft zur Kenntnis nehmen.

Die P&R Gruppe (P&R AG) besteht aus mehreren Gesellschaften und wurde im Jahr 1975 mit dem Ziel gegründet, Finanzierungsbedarfe für Transport-Unternehmen, Reedereien, im Allgemeinen gesprochen für die Logistik-Industrie, durch private Finanzierungsmodelle zu decken. Sprich: privaten Anlegern Investments in Transport-Unternehmen anzubieten. Die P&R Gruppe bezeichnet sich selbst als Marktführer in ihrem Segment mit einem Gesamtvolumen von 1,25 Mio. Containereinheiten bei über 50.000 Anlegern. Mit einem platzierten Kapital von rund 440 Millionen Euro in 2017 gilt das 1975 gegründete Unternehmen als größter Anbieter von Container-Direktinvestments. In den vergangenen zehn Jahren soll ein Containerverkaufsvolumen von mehr als sieben Milliarden Euro abgewickelt worden sein.

Die Anbieter lockten mit festen Mietzahlungen, vergleichsweise kurzen Laufzeiten und einem "Rundum-sorglos-Paket": Sie kümmerten sich um die Vermietung und wollten die Container am Ende der Laufzeit sogar zurückkaufen.

P&R Container – Was ist konkret passiert?

19. März 2018: Das Amtsgericht München eröffnet das vorläufige Insolvenzverfahren für folgende Gesellschaften:
  • P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs GmbH
  • P&R Container Leasing GmbH
  • P&R Gebraucht-Container Vertriebs- und Verwaltungs GmbH
  • 15. März 2018: Die drei o.g. Gesellschaften stellen den Insolvenzantrag

P&R Container – Wie geht es weiter?

Zuerst einmal werden die vorläufigen Insolvenzverwalter die Situation bei P&R Container analysieren und entscheiden, wie es weitergehen könnte. Eine Prüfung, ob die Unternehmen fortgeführt werden können oder Container verkauft werden steht derzeit im Raum. Sollte jedoch ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet werden, können die Anleger und Investoren ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Was allerdings am Ende für sie übrig bleibt, steht in den Sternen.

Was jetzt getan werden kann

P&R-Anleger haben verschiedene Optionen, ihren Schaden zu reduzieren bzw. gänzlich wieder gut zu machen. Die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte  wissen aus jahrzehntelanger Erfahrung, dass es für jeden einzelnen Anleger nicht einfach ist, Entscheidungen in einer solchen Krisenlage zu treffen, selbst wenn (scheinbar) alle Fakten auf dem Tisch liegen. Auch da lassen die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte  die Anleger nicht alleine.

Geld zurück als Schadensersatzforderung

Die hier berichtenden erfahrenen BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte  kennen solche Fälle zu Genüge. Trotz Insolvenzverfahren müssen Anleger mit hohen Verlusten rechnen. Die Erfahrung zeigt, dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass die Insolvenzmasse ausreicht, um alle Gläubiger auszuzahlen.

Zum einen können Anleger in vielen Fällen Ihre Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen und so Ihr in Container investiertes Geld zurück erhalten. Haftbar sind ebenso Banken, die in den Vertrieb eingebunden sind. Ebenfalls können Ansprüche gegen die Verantwortlichen in Betracht kommen, die das Direktinvestment „Container“ initiiert haben (so genannte Prospektverantwortliche). Dieser Weg ist allerdings kein so genannter Selbstläufer; hierfür benötigen Sie versierte Unterstützung.

Container-Direktinvestments gelten als hochriskante Anlagen.

Berater und Anlagenvermittler müssen Anleger über bestehende Risiken, die weit mehr als nur der Totalverlust des Geldes darstellen können, umfassend aufklären. Falls dies nicht in ausreichendem Maße geschehen ist, kann Anspruch auf Schadensersatz bestehen.

Inzwischen ist bekannt geworden, dass sich ein Netzwerk von Vermittlern – gebündelt durch deren Anwalt – gebildet hat, dessen Ziel es ist, konkret Einfluss auf die Anleger zunehmen.

Dieser Pakt soll unter anderem Kommunikationsmaßnahmen für den Vertrieb umfassen und eindeutig dazu dienen, dass die P&R-Investoren ihre Rechte möglichst nicht verfolgen. Deshalb raten die hier berichtenden Rechtsanwälte davon ab, Vertrieblern jetzt noch Auskünfte über das eigene Vermögen zu geben oder mit den P&R-Gesellschaften geführten Schriftverkehr zur Verfügung zu stellen.

Der BSZ e.V. weist darauf hin, dass es aber nach wie vor nicht einfach ist, Ansprüche aus einer Falschberatung durchzusetzen. Zumal die Falschberatung ganz genau nachgewiesen werden muss. Mit dem richtigen Helfer ist auch der argloseste Kunde nicht rechtlos. Verträge hin, Unterschriften her- nur mit der richtigen Strategie und exzellenter Sachkenntnis bekommt ein Anleger sein Geld zurück.

Bei der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment haben sich durch die umfangreiche Berichterstattung bereits eine große Zahl betroffener Anleger gemeldet.

Am 09.03. 2018 Veröffentlichte der BSZ e.V. auf seiner Homepage www.fachanwalt-hotline.eu  den ersten Beitrag mit dem Titel: P&R Container-Investments in Schieflage? Mittlerweile sind es 30 Beiträge geworden. Mit den nachstehend aufgeführten Beiträgen haben wir mit Hilfe der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten die in vielen Hundert Telefongesprächen mit betroffenen P&R Anlegern aufgeworfenen Fragen beantwortet:

  1. Wie ist das mit der Forderungsanmeldung
  2. Wie ist das mit der Gläubigerversammlung
  3. Wie ist das mit der Containernummer
  4. Wie ist das mit den Anlageberatern
  5. Wie ist das mit den Vermittleranwälten
  6. Wie ist das mit den Prospekten
  7. Wie ist das mit dem Wirtschaftsprüfer
  8. Wie ist das mit dem Rückkauf
  9. Wie ist das mit dem drohenden Forderungsausfall
  10. Wie ist das mit dem Eigentumsnachweise
  11. Wie ist das mit dem Schadensersatz bei fehlerhafter Anlageberatung
  12.  Wie Container-Anleger zu den Hintergründen bereits am 26.06.2017 durch einen Bericht von Investmentcheck hätten mehr erfahren können.


Der BSZ informiert die Fördermitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment  über Aktuelles, wenn sich die Lage ändern sollte.

Bis dahin raten die Rechtsanwälte dazu, zunächst die nächsten Entwicklungsschritte abzuwarten und keine Maßnahmen zu ergreifen, die nur Kosten verursachen

Für weitere regelmäßige Informationen haben wir die Möglichkeit der Anmeldung zu dem  BSZ e.V. Newsletter recht§billig bereitgestellt. Hierüber erhalten Sie regelmäßig die aktuellsten Informationen, auch zu P&R. Verpassen Sie keinen Artikel mehr indem Sie den Newsletter abonnieren.

Wenn Sie finanziell bei der P&R Gruppe engagiert sind oder Direktinvestments in Container getätigt haben, sollten Sie jetzt unverzüglich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment  beitreten.

  • Die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte haben langjährige Erfahrung mit dieser Art von Anlageprodukten und dabei erfolgreich die Interessen einiger Tausend geschädigter Anleger vertreten.

Die Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment  wird durch drei hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut.

Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut.  Durch Kooperationen mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.

Anleger die sich nicht mit der nunmehr eingetretenen Entwicklung ihrer Containerbeteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten  durch Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment vornehmen lasse.

Wenn Sie finanziell bei der P&R Gruppe engagiert sind oder Direktinvestments in Container getätigt haben, schließen Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment an.

Flankierend zu unserer Online Berichterstattung http://bit.ly/2IpGWGO  bieten wir jeden Sonntag den BSZ e.V. Newsletter „recht§billig.  

Sie wollen weiterhin informiert bleiben!

Dann melden Sie sich hier zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments an!

Auch Sie wollen Ihre rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf P&R Container-Investments kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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E-Mail:  bsz-ev@t-online.de

Weitere Beiträge zu diesem Fall können Sie hier lesen: http://bit.ly/2IpGWGO

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Mittwoch, April 11, 2018

P&R Gesellschaften: Wie ist das mit der Forderungsanmeldung…

Bekanntermaßen wurde für folgende Gesellschaften beim AG München Insolvenzantrag gestellt:

  • P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH (1542 IN 728/18),
  • P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH (1542 IN 726/18),
  • P&R Container Leasing GmbH (1542 IN 727/18).

Die Gesellschaften befinden sich derzeit im vorläufigen Insolvenzverfahren. Das ist eine Art Vorverfahren zum eigentlichen förmlichen Insolvenzverfahren. In diesem Verfahren wird unter anderem geprüft, ob genügend verwertbare Masse für ein reguläres Insolvenzverfahren vorhanden ist.

Im vorläufigen Insolvenzverfahren ist es nicht möglich, eine Forderungsanmeldung beim Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle anzumelden. Eine gleichwohl vorgenommene Anmeldung ist nicht wirksam.

Anmeldung der Ansprüche (Forderungsanmeldung) im Insolvenzverfahren

Vermutlich im Juni wird es eine Entscheidung des Insolvenzgerichtes zum weiteren Fortgang in den einzelnen Verfahren geben. Erst mit Eröffnung der regulären Insolvenzverfahren ist eine Forderungsanmeldung überhaupt erst möglich. Im Beschluss über die Eröffnung wird für die Anmeldung auch eine Frist gesetzt, die der Anleger einhalten sollte, damit ihm später keine Nachteile entstehen.

Welche Forderung dann konkret angemeldet werden muss, kann oder soll, hängt im Weiteren davon ab, wie der Insolvenzverwalter zukünftig agieren wird. Entscheidend wird unter anderem sein, ob er an den Verträgen festhält oder aber diese beendet und welche Eigentümerposition der Investoren er annimmt. Diese Grundannahmen gilt es als Voraussetzung für die Höhe der angemeldeten Forderungen genau zu untersuchen und dann zu überprüfen, ob die vom Insolvenzverwalter vermutlich angenommen Werte rechtlich und rechnerisch richtig sind.

Die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerscutzanwälte werden die Frage der Eigentümerstellung und das Vorgehen des Insolvenzverwalters weiter prüfen und über die aktuelle Entwicklung in ihrem Newsletter weiter berichten.

Bei der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment haben sich durch die tägliche Berichterstattung bereits eine sehr große Zahl betroffener Anleger gemeldet.

Die Interessengemeinschaft wird durch drei hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut.  Durch Kooperationen mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.

Anleger haben in den letzten Jahren sich gute Geschäfte mit einer Investition in Container versprochen und Milliarden investiert. Dass sich diese Hoffnungen nun nicht erfüllt, müssen die Anleger nun schmerzhaft zur Kenntnis nehmen.

Anleger die sich nicht mit der nunmehr eingetretenen Entwicklung ihrer Containerbeteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten  durch Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment vornehmen lasse.

Wenn Sie finanziell bei der P&R Gruppe engagiert sind oder Direktinvestments in Container getätigt haben, schließen Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment an.

Flankierend zu unserer Online Berichterstattung http://bit.ly/2IpGWGO  bieten wir jeden Sonntag den BSZ e.V. Newsletter „recht§billig“ und darüber hinaus erhalten die Mitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments, damit sie keinen Artikel über P&R Transport-Container oder der Containernummer verpassen, den speziellen Newsletter der hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei.

Sie wollen weiterhin informiert bleiben!

Dann melden Sie sich hier zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments an!

Auch Sie wollen Ihre rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf P&R Container-Investments kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


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Weitere Beiträge zu diesem Fall können Sie hier lesen: http://bit.ly/2IpGWGO

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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Montag, April 09, 2018

BSZ e.V. Jubiläums Angebot für geschädigte Kapitalanleger

Am 15.4.1998 wurde der BSZ e.V. in das Vereinsregister bei dem Amtsgericht Dieburg eingetragen.  „Wir können also am kommenden Sonntag 20 Jahre BSZ e.V. feiern“, freut sich Vereinsvorstand Horst Roosen.

An Geburtstagen gibt es Geschenke, besonders an runden. Aus diesem Grunde macht  der BSZ e.V. allen betroffenen Kapitalanlegern ein ganz besonderes Geschenk:

Wir wissen, dass hohe Anwalts- und Gerichtskosten zu einer manchmal nicht zu überwindenden Hürde geworden sind. Vor allem dann, wenn man über keine Rechtsschutzversicherung verfügt. Denn wer heute klagt oder verklagt wird und verliert, dessen Existenz ist bedroht.

Anlegern die glauben, dass Sie bei Ihrer Kapitalanlage nicht richtig beraten wurden, Ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles mir Rechten Dingen zugeht bietet der BSZ e.V. als Mitglied der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice kostenlos einen fokussierten Ansatz, der Ihnen eine ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen zum Ausgleich Ihres finanziellen Schadens vermittelt.
Das kann in vielen Fällen der erste Schritt zur Vermögenswiederherstellung sein.

Außergerichtliche Möglichkeiten ausloten

Bedenken Sie, Anlegerklagen können sehr teuer werden! Die BSZ® e.V. Vertrauensanwälte raten daher zuerst außergerichtliche Schritte prüfen zu lassen. Juristische Auseinandersetzungen mit Finanzdienstleistern vor Gericht sollten immer nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn alle außergerichtlichen Möglichkeiten nicht zum gewünschten Ergebnis geführt haben, oder juristische Erwägungen diesen Weg ausschließen. Alleine schon wegen der drohenden hohen Kosten lohnt sich die außergerichtliche Vorgehensweise immer. Das gilt auch für den Personenkreis der über eine Rechtsschutzversicherung verfügt.

Aber Achtung!

Auch der normale außergerichtliche Weg mit einem Rechtsanwalt kann schnell teuer werden. Schließlich können selbst für Briefwechsel und Beratung oder Telefonate mit der Gegenseite hohe Honorare anfallen.

Wenn Sie fallbezogen verlässlich wissen möchte, welche konkreten Möglichkeiten für Ihre Anlage tatsächlich bestehen, können Sie wie folgt vorgehen:

1. Beantragen Sie die BSZ® e.V. Solidar-Fördermitgliedschaft mit Einmal-Förderbeitrag. Den einmaligen Förderbeitrag bestimmen Sie selbst, er sollte aber 150.- Euro nicht unterschreiten.

2. Senden Sie uns, zur Weiterleitung an den BSZ e.V. Vertrauensanwalt, unverbindlich (soweit noch vorhanden) die schriftlichen Unterlagen oder Kopien der betreffenden Anlage zu, die Sie vor oder anlässlich der Anteilszeichnung oder des – Erwerbs erhalten haben.

3. Sollte der Anschaffung eine Beratung vorangegangen sein, wäre eine (soweit erinnerlich) kurze Schilderung der Beratungssituation hilfreich.

4. Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, sollten Sie uns die entsprechenden Daten angeben. In vielen Fällen besteht ein Anspruch auf Kostenübernahme, den die Rechtsanwälte gern vorab mit der Versicherung abklären.

Das Ziel der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte ist es, ihren Mandanten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen. Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten.

Einleitung außergerichtlicher Schritte

Die Informationen, welche die Rechtsanwälte den Unterlagen und Angaben entnehmen, genügen in aller Regel, um einen ersten und falls erforderlich auch einen zweiten außergerichtlichen Schritt einzuleiten. Oft reicht dies aus um die Angelegenheit erfolgreich zu beenden. Sie als nicht Rechtsschutz versichertes Mitglied der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice zahlen von der beigetriebenen Summe einen Förderbeitrag in Höhe von 15% an die BSZ e.V. Fördergemeinschaft.

Haben die außergerichtlichen Bemühungen nicht zu dem gewünschten Ergebnis geführt,
entstehen dem Auftraggeber bis dahin keine Kosten.

Der Rechtsanwalt kann aber durch den damit verbundenen Erkenntnisgewinn eine fundierte Empfehlung für die weitere Vorgehensweise aussprechen. Der Auftraggeber erhält in diesen Fällen kostenlos ein spezifiziertes Angebot wie weiter verfahren werden könnte, welches er dann annehmen oder ablehnen kann. Außerdem wird die Kostenübernahme durch den Prozessfinanzierer geprüft. Bei positiver Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft  das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Sie können Ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten Sie beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass Sie eigenes Geld einsetzen.

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Direkter Link zur  Anmeldung: https://sammelklagen.wordpress.com/anmeldung

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Freitag, April 06, 2018

Fondsanlagen bringen dem Anleger nur selten Gewinne. Das kann man aber sofort ändern!


Fonds bieten Anlegern die Möglichkeit, sich durch den Kauf von Anteilen an der Entwicklung der im Fonds befindlichen Werte zu beteiligen. Wertpapiere verbriefen dabei das Miteigentum am Fondsvermögen.

Die Vielzahl der Fondsanlagen erwirtschaftet oft nur für den Initiator Gewinne.

Hohe Ausgabeaufschläge und Verwaltungskosten etc. bringen dem Anleger nur selten Gewinne. Das kann man ändern: durch einen neuen rechtlichen Ansatz kann Ihnen für maximal 10 Jahre rückwirkend zu einer bis zu 30 % p. a. höheren Renditen verholfen werden.

Der hier tätig werdende BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt berät und vertritt Fondsanleger bei der Umsetzung ihrer Kernrechte und verfolgt dabei tatsächlich und rechtlich gänzlich neue Ansätze. Dieser BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt gehörte bereits zu den Vorreitern der Entwicklung, die zur sog. Rückvergütungs – Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (etwa im Verfahren XI ZR 191/10) geführt hat. Bis heute verdanken ihr zahllose Anleger umfangreichen Schadensersatz, nachdem diese Argumentation auch im Kollegenkreis Verbreitung gefunden hat.

Fondsanleger mit entsprechenden Gewinnerwartungen an ihre Investition können hier an einem exklusiven Erfahrungsvorsprung und der „Original – Vertretung“ profitieren.

Wer sich als Privatanleger dank der Expertise dieses Fachanwalts gegen unfaire Geschäftemacherei durchsetzt, erhält faktisch Konditionen ähnlich institutionellen Investoren. Gerade in Zeiten überschaubarer Renditen kommt einer geringen Kostenbelastung bei Publikumsfonds eine besondere Bedeutung zu. Wirtschaftlich betrachtet führen Gebührenreduzierungen zu oft 30 %igen Renditesteigerungen nicht nur für die Zukunft, sondern weit zurück im Anlageverlauf. Je eher man aktiv wird, desto größer ist die Zeitspanne, für die zu verzinsende Forderungen geltend gemacht werden können.

Die zeitliche Begrenzung resultiert aus der zehnjährigen Verjährungsfrist, nach deren Verstreichen Ansprüche oft nicht mehr durchgesetzt werden können. Individuelle Abläufe, wie gute oder schlechte Bankberatungen, erfreuliche oder desillusionierende Kursentwicklungen, beeinflussen die zu verfolgenden Ansprüche nicht. Das erspart den Anlegern die oft zeitaufwendige Zusammenstellung einer Vorgangsschilderung. Ausschlaggebend sind allein wenige urkundlich dokumentierte Fakten.

Und so einfach können Sie als Mitglied der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „höhere Rendite“ teilhaben:  

Die zur Einschätzung der Ausgangslage erforderlichen Informationen lassen sich für jeden einzelnen Fonds in einem kurzen Telefongespräch mit dem Fachanwalt klären. Sie werden überrascht sein, mit wie geringem eigenen Einsatz und Aufwand sich Ihnen vielversprechende Möglichkeiten auftun.

Fondsanleger die gerne bis zu 30% mehr Rendite haben möchten profitieren als Fördermitglied der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „höhere Rendite“ von einem exklusiven Erfahrungsvorsprung und der „Original – Vertretung“. Wirtschaftlich betrachtet führen diese Maßnahmen zu oft 25-30%-igen Renditesteigerungen nicht nur für die Zukunft, sondern weit zurück im Anlageverlauf. Je eher man aktiv wird, desto größer ist die Zeitspanne, für die zu verzinsende Forderungen geltend gemacht werden können.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft „höhere Rendite“  kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


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Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
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Donnerstag, April 05, 2018

1801 Deutsche Leibrenten Immobiliengenossenschaft eG zur Rückzahlung verurteilt

Wie die hier berichtende auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei mitteilt, hat das Landgericht Düsseldorf die 1801 Deutsche Leibrenten Immobiliengenossenschaft eG verurteilt, an ein Genossenschaftsmitglied einen Betrag in Höhe von € 15.750,00 zu bezahlen.

Die 1801 Deutsche Leibrenten Immobiliengenossenschaft eG verfolgt ausweislich ihrer Satzung das Ziel, es Menschen, die eine eigene Immobilie besitzen, zu ermöglichen, diese in eine lebenslange notariell- und grundbuchgesicherte Immobilienleibrente umzuwandeln.

Darüber hinaus verfolgt die Genossenschaft den Zweck, ihre Mitglieder zu fördern. Gegenstand der Genossenschaft ist der Ankauf von Immobilien auf Leibrentenbasis, deren Bewirtschaftung und die Pflege und Fürsorge der empfangsberechtigten Personen der Leibrentenzahlungen direkt oder über Beteiligungen an Gesellschaften, die dem Zweck der Genossenschaft dienlich sind.

Die von den hier berichtenden Rechtsanwälten vertretene Klägerin ist der 1801 Deutsche Leibrenten Immobiliengenossenschaft eG im August 2015 als Genossenschaftsmitglied beigetreten. Ausschlaggebend für den Genossenschaftsbeitritt waren u. a. die garantierten jährlichen Zinszahlungen sowie das als sicher angepriesene Investment.

Nachdem die Klägerin jedoch im Jahre 2016 feststellen musste, dass die vereinbarten Zinszahlungen unterblieben, versuchte sie, die Genossenschaft zu erreichen.

Da eine Kontaktaufnahme mit der Genossenschaft für die Klägerin nicht möglich war, beauftragte sie im Jahr 2017 die Rechtsanwälte mit der Prüfung und Durchsetzung ihrer Rechte.

Da die Klägerin davon ausgehen musste, dass die 1801 Deutsche Leibrenten Immobiliengenossenschaft eG den satzungsmäßig bestimmten Genossenschaftszweck nicht verfolgt hat, erklärte die Kanzlei im weiteren Verlauf die Kündigung der Mitgliedschaft und erhob Klage zum Landgericht Düsseldorf.

Das Landgericht Düsseldorf verurteilte am 20.03.2018 die Genossenschaft antragsgemäß zur Zahlung der von der Klägerin bezahlten € 15.750,00. Im Gegenzug hat die Klägerin die von ihr erworbenen Genossenschaftsanteile an die Beklagte zu übertragen.

„Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, scheint es die erste gute Nachricht für Mitglieder der 1801 Deutsche Leibrenten Immobiliengenossenschaft eG seit vielen Monaten zu sein“ erklärt der hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Die Rechtsanwälte raten allen Mitgliedern der 1801 Deutsche Leibrenten Immobiliengenossenschaft eG, die sich im Zusammenhang mit ihrem Beitritt zur Genossenschaft getäuscht fühlen, anwaltlichen Rat einzuholen

Auch Sie wollen Ihre rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft 1801 Deutsche Leibrenten Immobiliengenossenschaft eG anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. 1801 Deutsche Leibrenten Immobiliengenossenschaft eG kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Mittwoch, März 28, 2018

LKW-Kunden durch Preisabsprachen massiv geschädigt. Jetzt Schadensersatz einfordern! Gutachten zur Schadenshöhe liegt vor!

Die Nutzfahrzeughersteller Daimler, DAF, MAN, Iveco, Scania und Volvo/Renault haben jahrelang illegale  Preisabsprachen getroffen. Dafür hat sie die EU-Kommission im Sommer 2016 mit einer Rekordbuße von fast drei Milliarden Euro bestraft.

Der schwedische Hersteller erhielt dann im September 2017 einen Bußgeldbescheid über 880 Millionen Euro. Der zum VW-Konzern gehörende Hersteller MAN entging einer Bestrafung nur, weil er bei der Aufklärung der Vorgänge um das Lkw-Kartell mitgewirkt hat. Gegen das Unternehmen Scania laufen noch Ermittlungen.

In der Zeit zwischen 1997 und 2011 sind durch die illegalen Preisabsprachen Kunden geschädigt worden, weil die Hersteller sich auf ungesetzliche Art und Weise einer Konkurrenzsituation entzogen haben, die für Käufer von Vorteil gewesen wäre.

Wenn Sie in der fraglichen Zeit einen Lkw mit mehr als sechs Tonnen Gesamtgewicht der genannten Marken gekauft oder geleast haben, können Sie deshalb Schadensersatz einfordern.

In einer Kooperation mit weiteren Kanzleien bereiten die hier berichtenden BSZ e.V. Vertrauensanwälte bereits Schadensersatzklagen für mehrere Speditionen und Logistikunternehmen vor. Die Anwälte arbeiten dabei mit Fachverbänden der Verkehrs- und Transportbranche zusammen. Um eine schlagkräftige Bündelung der Ressourcen zu erreichen, sind sie auch an einer Zusammenarbeit mit den gegenwärtigen juristischen Beratern Ihres Unternehmens interessiert.

Nach dem Motto "lokal beraten, bundesweit handeln, gemeinsam gewinnen"

stellen die hier berichtenden BSZ e.V. Vertrauensanwälte mittlerweile bundesweit ein Netzwerk von kompetenten Ansprechpartner zur Verfügung. Sofern Sie also bereits zum Beispiel im Transport- und Speditionsrecht anwaltlich beraten werden, kann es sicher nützlich sein, wenn sich Ihre Anwälte in dieser Sache mit den BSZ e.V. Vertrauensanwälte in Verbindung setzen.

  • Anspruchsgrundlage für Schadensersatz ist der § 33 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Das Gesetz sieht eine Beweiserleichterung durch sogenannte Bindungswirkungen vor: Das Bestehen eines Kartells muss nicht mehr bewiesen werden, vielmehr sind die Gerichte an die Feststellungen der Behörden gebunden.

Treten Sie jetzt der BSZ e.V. Interessengemeinschaft LKW-Kartell bei, wenn Sie zwischen 1997 und 2011 einen Lkw der Marken Daimler, DAF, Iveco, MAN, Scania oder Volvo/Renault gekauft oder geleast haben.

Achtung:

Bei Käufen aus den Jahren 1997 bis 2001 sowie aus 2002 droht demnächst die Verjährung aller Schadensersatzansprüche. Sie sollten unbedingt sofort handeln!

Für eine kostenlose Erstberatung der Fördermitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft LKW-Kartell  brauchen die Rechtsanwälte zunächst lediglich die Kauf- oder Leasingverträge der betroffenen Fahrzeuge. Sofern Ihr Unternehmen über eine Rechtschutzversicherung verfügt, stellen die BSZ e.V. Vertrauensanwälte gerne die notwendigen Kostendeckungsanfragen für Sie.

Gutachten zur Schadenshöhe liegt vor!

Die Geschädigten des Kartells müssen eine konkrete Schadenshöhe darlegen, die sie durch die illegalen Preisabsprachen der beteiligten Lkw-Hersteller erlitten haben.

  • Der von den Rechtsanwälten beauftragte Experte hat sein Gutachten vorgelegt: Je nach Lkw und Ausstattung konnte er eine sogenannte „Overcharge“ von etwa 10 Prozent ermittelt. Das bedeutet für die vom Gutachter geprüften Fahrzeuge einen Schaden durch die Preisüberhöhung von rund 7.000 Euro.

Mit dem Gutachten werden die hier berichtenden BSZ e.V. Vertrauensanwälte und die mit ihnen kooperierenden Kanzleien nun für ihre Mandanten Schadensersatzansprüche geltend machen und entsprechende Klagen einreichen. Jede Kanzlei und auch jeder Spediteur erhält ein auf die betreffenden Lkw bezogenes, individuelles Gutachten.

Alle Lkw-Nutzer, die sich bisher nicht an dem Gutachten beteiligt haben, können dies ab sofort nachholen, sofern die betreffenden Fahrzeuge ab 2002 gekauft oder geleast wurden.

  • Wir konnten mit dem Gutachter einen neuen Auftrag abschließen, der es uns ermöglicht, wieder einen Preis von 100 Euro netto pro Lkw für das Gutachten anzubieten.

  • Wenn Sie sich nun anschließen möchten, treten Sie der BSZ e.V. Interessengemeinschaft LKW-Kartell bei.

  • Sie sollten nunmehr schnell handeln, damit auch Sie vom Gutachten profitieren können.

Aktueller Stand in Sachen Lkw-Kartell / Februar 2018

Der hier berichtende BSZ e.V. Vertrauensanwalt weist darauf hin, dass Schadensersatzansprüche für Fahrzeugkäufe vor dem Jahr 2002 in Kürze unwiderruflich verjähren.

Wenn Sie Fahrzeuge der betroffenen Hersteller zwischen 1997 und 2002 gekauft oder geleast haben, besteht sofortiger Handlungsbedarf: Die Verjährung der Schadensersatzansprüche für bis zum Jahr 2001 gekaufte oder geleaste Lkw dürfte zum 1. März 2018 eintreten. Sie müssen also jetzt dringend etwas unternehmen, um Ihre berechtigten Schadensersatzansprüche zu wahren. Das gilt auch für im Jahr 2002 gekaufte Fahrzeuge.

Aufgrund des 2002 in Kraft getretenen Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes begann die 10jährige, kenntnisunabhängige Verjährungsfrist am 1. Januar 2002. Abgelaufen wäre die Frist demnach bereits am 31. Januar 2011. Im Januar 2011 fanden aber Durchsuchungen bei den betroffenen LKW-Herstellern statt. Zu diesem Zeitpunkt begann die sogenannte Hemmung der Verjährung. Für die Zeit der Hemmung stoppt die Verjährung. Die Frist startet erst wieder mit Abschluss des Verfahrens zuzüglich einer weiteren Frist von sechs Monaten. Die Zeit, in der die Verjährung gehemmt war, muss dann wieder hinzugerechnet werden. Hinzu kommt eine Rechtsmittelfrist von zwei Monaten, in denen die Kartellanten, also die LKW Hersteller, theoretisch gegen den Beschluss hätten klagen können.

Für zwischen 1997 und 2001 entstandene Schadensersatzansprüche berechnet sich daher das Ende der Verjährung wie folgt:

·         Beginn der Verjährungsfrist: 1. Januar 2002

·         Durchsuchung am 18. Januar.2011 = 347 Tage Hemmung

·         Beschluss vom 19. Juli 2016

                 +2 Monate Rechtsmittelfrist

                 +6 Monate gemäß § 204 BGB

                 + 347 Tage Hemmung

Ablauf der Verjährung: 1. März 2018

Für Lkw, die im Jahr 2002 gekauft oder geleast wurden, gilt folgende Berechnung:

·         Beginn der Verjährung: Kaufdatum

·         Durchsuchung am 18. Januar 2011 - Kaufdatum = Hemmung in Tagen

·         Beschluss vom 19. Juli 2016

                 +2 Monate Rechtsmittelfrist

                 +6 Monate gemäß § 204 BGB

                 + XXX Tage Hemmung

Ablauf der Verjährung also wahrscheinlich noch in diesem Jahr

Die EU-Kommission hat durch Beschluss vom 19. Juli 2016 gegen die Lkw-Hersteller DAF, Daimler; IVECO, MAN und VOLVO/ RENAULT eine Rekordbuße von insgesamt fast drei Milliarden Euro festgesetzt. Hintergrund sind Preisabsprachen der Hersteller zu Lasten der Kunden. Durch den festgestellten Verstoß sind die Hersteller zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet.

Der entstandene Schaden kann nur durch ein Gutachten beziffert werden und betrifft die sogenannte. „Overcharge“. Das ist der Betrag, den Käufer zu viel bezahlt haben und der jetzt als Schadensersatz geltend gemacht werden kann..

Das Gutachten ist unabdingbar, um im Rahmen der zunächst außergerichtlich zu führenden Verhandlungen eine klare Position zu beziehen. Sollte in der Folge die gerichtliche Klärung der Ansprüche geschädigter Kunden erforderlich werden, kann das Gutachten in den Prozess eingeführt werden. Die hier berichtende BSZ e.V. Vertrauenskanzlei ist einige der wenigen Kanzleien, die über ein solches Gutachten verfügt und mittlerweile Speditionen mit einigen Tausend Fahrzeugen vertritt.

Auch Sie wollen Ihre rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft LKW-Kartell anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft LKW-Kartell kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

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