Freitag, April 06, 2018

Fondsanlagen bringen dem Anleger nur selten Gewinne. Das kann man aber sofort ändern!


Fonds bieten Anlegern die Möglichkeit, sich durch den Kauf von Anteilen an der Entwicklung der im Fonds befindlichen Werte zu beteiligen. Wertpapiere verbriefen dabei das Miteigentum am Fondsvermögen.

Die Vielzahl der Fondsanlagen erwirtschaftet oft nur für den Initiator Gewinne.

Hohe Ausgabeaufschläge und Verwaltungskosten etc. bringen dem Anleger nur selten Gewinne. Das kann man ändern: durch einen neuen rechtlichen Ansatz kann Ihnen für maximal 10 Jahre rückwirkend zu einer bis zu 30 % p. a. höheren Renditen verholfen werden.

Der hier tätig werdende BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt berät und vertritt Fondsanleger bei der Umsetzung ihrer Kernrechte und verfolgt dabei tatsächlich und rechtlich gänzlich neue Ansätze. Dieser BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt gehörte bereits zu den Vorreitern der Entwicklung, die zur sog. Rückvergütungs – Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (etwa im Verfahren XI ZR 191/10) geführt hat. Bis heute verdanken ihr zahllose Anleger umfangreichen Schadensersatz, nachdem diese Argumentation auch im Kollegenkreis Verbreitung gefunden hat.

Fondsanleger mit entsprechenden Gewinnerwartungen an ihre Investition können hier an einem exklusiven Erfahrungsvorsprung und der „Original – Vertretung“ profitieren.

Wer sich als Privatanleger dank der Expertise dieses Fachanwalts gegen unfaire Geschäftemacherei durchsetzt, erhält faktisch Konditionen ähnlich institutionellen Investoren. Gerade in Zeiten überschaubarer Renditen kommt einer geringen Kostenbelastung bei Publikumsfonds eine besondere Bedeutung zu. Wirtschaftlich betrachtet führen Gebührenreduzierungen zu oft 30 %igen Renditesteigerungen nicht nur für die Zukunft, sondern weit zurück im Anlageverlauf. Je eher man aktiv wird, desto größer ist die Zeitspanne, für die zu verzinsende Forderungen geltend gemacht werden können.

Die zeitliche Begrenzung resultiert aus der zehnjährigen Verjährungsfrist, nach deren Verstreichen Ansprüche oft nicht mehr durchgesetzt werden können. Individuelle Abläufe, wie gute oder schlechte Bankberatungen, erfreuliche oder desillusionierende Kursentwicklungen, beeinflussen die zu verfolgenden Ansprüche nicht. Das erspart den Anlegern die oft zeitaufwendige Zusammenstellung einer Vorgangsschilderung. Ausschlaggebend sind allein wenige urkundlich dokumentierte Fakten.

Und so einfach können Sie als Mitglied der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „höhere Rendite“ teilhaben:  

Die zur Einschätzung der Ausgangslage erforderlichen Informationen lassen sich für jeden einzelnen Fonds in einem kurzen Telefongespräch mit dem Fachanwalt klären. Sie werden überrascht sein, mit wie geringem eigenen Einsatz und Aufwand sich Ihnen vielversprechende Möglichkeiten auftun.

Fondsanleger die gerne bis zu 30% mehr Rendite haben möchten profitieren als Fördermitglied der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „höhere Rendite“ von einem exklusiven Erfahrungsvorsprung und der „Original – Vertretung“. Wirtschaftlich betrachtet führen diese Maßnahmen zu oft 25-30%-igen Renditesteigerungen nicht nur für die Zukunft, sondern weit zurück im Anlageverlauf. Je eher man aktiv wird, desto größer ist die Zeitspanne, für die zu verzinsende Forderungen geltend gemacht werden können.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft „höhere Rendite“  kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail:  bsz-ev@t-online.de
jg


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