Fonds bieten Anlegern die Möglichkeit, sich durch den Kauf von Anteilen an der Entwicklung der im Fonds befindlichen Werte zu beteiligen. Wertpapiere verbriefen dabei das Miteigentum am Fondsvermögen.
Die Vielzahl der
Fondsanlagen erwirtschaftet oft nur für den Initiator Gewinne.
Hohe Ausgabeaufschläge und Verwaltungskosten etc. bringen
dem Anleger nur selten Gewinne. Das kann man ändern: durch einen neuen
rechtlichen Ansatz kann Ihnen für maximal 10 Jahre rückwirkend zu einer bis zu
30 % p. a. höheren Renditen verholfen werden.
Der hier tätig werdende BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt berät
und vertritt Fondsanleger bei der Umsetzung ihrer Kernrechte und verfolgt dabei
tatsächlich und rechtlich gänzlich neue Ansätze. Dieser BSZ e.V.
Anlegerschutzanwalt gehörte bereits zu den Vorreitern der Entwicklung, die zur
sog. Rückvergütungs – Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (etwa im Verfahren
XI ZR 191/10) geführt hat. Bis heute verdanken ihr zahllose Anleger
umfangreichen Schadensersatz, nachdem diese Argumentation auch im Kollegenkreis
Verbreitung gefunden hat.
Fondsanleger mit
entsprechenden Gewinnerwartungen an ihre Investition können hier an einem
exklusiven Erfahrungsvorsprung und der „Original – Vertretung“ profitieren.
Wer sich als Privatanleger dank der Expertise dieses
Fachanwalts gegen unfaire Geschäftemacherei durchsetzt, erhält faktisch
Konditionen ähnlich institutionellen Investoren. Gerade in Zeiten
überschaubarer Renditen kommt einer geringen Kostenbelastung bei Publikumsfonds
eine besondere Bedeutung zu. Wirtschaftlich betrachtet führen
Gebührenreduzierungen zu oft 30 %igen Renditesteigerungen nicht nur für die
Zukunft, sondern weit zurück im Anlageverlauf. Je eher man aktiv wird, desto
größer ist die Zeitspanne, für die zu verzinsende Forderungen geltend gemacht
werden können.
Die zeitliche Begrenzung resultiert aus der zehnjährigen
Verjährungsfrist, nach deren Verstreichen Ansprüche oft nicht mehr durchgesetzt
werden können. Individuelle Abläufe, wie gute oder schlechte Bankberatungen,
erfreuliche oder desillusionierende Kursentwicklungen, beeinflussen die zu
verfolgenden Ansprüche nicht. Das erspart den Anlegern die oft zeitaufwendige
Zusammenstellung einer Vorgangsschilderung. Ausschlaggebend sind allein wenige
urkundlich dokumentierte Fakten.
Und so einfach können
Sie als Mitglied der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „höhere Rendite“
teilhaben:
Die zur Einschätzung der Ausgangslage erforderlichen
Informationen lassen sich für jeden einzelnen Fonds in einem kurzen Telefongespräch
mit dem Fachanwalt klären. Sie werden überrascht sein, mit wie geringem eigenen
Einsatz und Aufwand sich Ihnen vielversprechende Möglichkeiten auftun.
Fondsanleger die gerne bis zu 30% mehr Rendite haben möchten
profitieren als Fördermitglied der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „höhere
Rendite“ von einem exklusiven Erfahrungsvorsprung und der „Original –
Vertretung“. Wirtschaftlich betrachtet führen diese Maßnahmen zu oft 25-30%-igen
Renditesteigerungen nicht nur für die Zukunft, sondern weit zurück im
Anlageverlauf. Je eher man aktiv wird, desto größer ist die Zeitspanne, für die
zu verzinsende Forderungen geltend gemacht werden können.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft „höhere Rendite“ kann kostenlos und
unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost
bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
jg
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