Donnerstag, April 12, 2018

P&R Gruppe: Das Modell der „Container als Kapitalanlagen“

Logistik-Unternehmen aus der Transport-Branche, Reedereien oder Schifffahrtsgesellschaften finanzieren Ihre Unternehmen bzw. Container-Auslastung durch privates Kapital. Die Anleger investieren in die Erweiterung der Containerflotte oder in das sog. Replacement, also das Ersetzen alter Container durch neue.

Das Investitionsmodell basiert auf starken Marktentwicklungen. Diese äußern sich durch den konstanten Wachstum in der Anzahl an Waren, die durch Container transportiert werden.

Viele Anleger haben in den letzten Jahren sich gute Geschäfte mit einer Investition in Container versprochen und Milliarden investiert. Dass sich diese Hoffnungen nun nicht erfüllt, müssen die Anleger jetzt schmerzhaft zur Kenntnis nehmen.

Die P&R Gruppe (P&R AG) besteht aus mehreren Gesellschaften und wurde im Jahr 1975 mit dem Ziel gegründet, Finanzierungsbedarfe für Transport-Unternehmen, Reedereien, im Allgemeinen gesprochen für die Logistik-Industrie, durch private Finanzierungsmodelle zu decken. Sprich: privaten Anlegern Investments in Transport-Unternehmen anzubieten. Die P&R Gruppe bezeichnet sich selbst als Marktführer in ihrem Segment mit einem Gesamtvolumen von 1,25 Mio. Containereinheiten bei über 50.000 Anlegern. Mit einem platzierten Kapital von rund 440 Millionen Euro in 2017 gilt das 1975 gegründete Unternehmen als größter Anbieter von Container-Direktinvestments. In den vergangenen zehn Jahren soll ein Containerverkaufsvolumen von mehr als sieben Milliarden Euro abgewickelt worden sein.

Die Anbieter lockten mit festen Mietzahlungen, vergleichsweise kurzen Laufzeiten und einem "Rundum-sorglos-Paket": Sie kümmerten sich um die Vermietung und wollten die Container am Ende der Laufzeit sogar zurückkaufen.

P&R Container – Was ist konkret passiert?

19. März 2018: Das Amtsgericht München eröffnet das vorläufige Insolvenzverfahren für folgende Gesellschaften:
  • P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs GmbH
  • P&R Container Leasing GmbH
  • P&R Gebraucht-Container Vertriebs- und Verwaltungs GmbH
  • 15. März 2018: Die drei o.g. Gesellschaften stellen den Insolvenzantrag

P&R Container – Wie geht es weiter?

Zuerst einmal werden die vorläufigen Insolvenzverwalter die Situation bei P&R Container analysieren und entscheiden, wie es weitergehen könnte. Eine Prüfung, ob die Unternehmen fortgeführt werden können oder Container verkauft werden steht derzeit im Raum. Sollte jedoch ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet werden, können die Anleger und Investoren ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Was allerdings am Ende für sie übrig bleibt, steht in den Sternen.

Was jetzt getan werden kann

P&R-Anleger haben verschiedene Optionen, ihren Schaden zu reduzieren bzw. gänzlich wieder gut zu machen. Die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte  wissen aus jahrzehntelanger Erfahrung, dass es für jeden einzelnen Anleger nicht einfach ist, Entscheidungen in einer solchen Krisenlage zu treffen, selbst wenn (scheinbar) alle Fakten auf dem Tisch liegen. Auch da lassen die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte  die Anleger nicht alleine.

Geld zurück als Schadensersatzforderung

Die hier berichtenden erfahrenen BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte  kennen solche Fälle zu Genüge. Trotz Insolvenzverfahren müssen Anleger mit hohen Verlusten rechnen. Die Erfahrung zeigt, dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass die Insolvenzmasse ausreicht, um alle Gläubiger auszuzahlen.

Zum einen können Anleger in vielen Fällen Ihre Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen und so Ihr in Container investiertes Geld zurück erhalten. Haftbar sind ebenso Banken, die in den Vertrieb eingebunden sind. Ebenfalls können Ansprüche gegen die Verantwortlichen in Betracht kommen, die das Direktinvestment „Container“ initiiert haben (so genannte Prospektverantwortliche). Dieser Weg ist allerdings kein so genannter Selbstläufer; hierfür benötigen Sie versierte Unterstützung.

Container-Direktinvestments gelten als hochriskante Anlagen.

Berater und Anlagenvermittler müssen Anleger über bestehende Risiken, die weit mehr als nur der Totalverlust des Geldes darstellen können, umfassend aufklären. Falls dies nicht in ausreichendem Maße geschehen ist, kann Anspruch auf Schadensersatz bestehen.

Inzwischen ist bekannt geworden, dass sich ein Netzwerk von Vermittlern – gebündelt durch deren Anwalt – gebildet hat, dessen Ziel es ist, konkret Einfluss auf die Anleger zunehmen.

Dieser Pakt soll unter anderem Kommunikationsmaßnahmen für den Vertrieb umfassen und eindeutig dazu dienen, dass die P&R-Investoren ihre Rechte möglichst nicht verfolgen. Deshalb raten die hier berichtenden Rechtsanwälte davon ab, Vertrieblern jetzt noch Auskünfte über das eigene Vermögen zu geben oder mit den P&R-Gesellschaften geführten Schriftverkehr zur Verfügung zu stellen.

Der BSZ e.V. weist darauf hin, dass es aber nach wie vor nicht einfach ist, Ansprüche aus einer Falschberatung durchzusetzen. Zumal die Falschberatung ganz genau nachgewiesen werden muss. Mit dem richtigen Helfer ist auch der argloseste Kunde nicht rechtlos. Verträge hin, Unterschriften her- nur mit der richtigen Strategie und exzellenter Sachkenntnis bekommt ein Anleger sein Geld zurück.

Bei der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment haben sich durch die umfangreiche Berichterstattung bereits eine große Zahl betroffener Anleger gemeldet.

Am 09.03. 2018 Veröffentlichte der BSZ e.V. auf seiner Homepage www.fachanwalt-hotline.eu  den ersten Beitrag mit dem Titel: P&R Container-Investments in Schieflage? Mittlerweile sind es 30 Beiträge geworden. Mit den nachstehend aufgeführten Beiträgen haben wir mit Hilfe der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten die in vielen Hundert Telefongesprächen mit betroffenen P&R Anlegern aufgeworfenen Fragen beantwortet:

  1. Wie ist das mit der Forderungsanmeldung
  2. Wie ist das mit der Gläubigerversammlung
  3. Wie ist das mit der Containernummer
  4. Wie ist das mit den Anlageberatern
  5. Wie ist das mit den Vermittleranwälten
  6. Wie ist das mit den Prospekten
  7. Wie ist das mit dem Wirtschaftsprüfer
  8. Wie ist das mit dem Rückkauf
  9. Wie ist das mit dem drohenden Forderungsausfall
  10. Wie ist das mit dem Eigentumsnachweise
  11. Wie ist das mit dem Schadensersatz bei fehlerhafter Anlageberatung
  12.  Wie Container-Anleger zu den Hintergründen bereits am 26.06.2017 durch einen Bericht von Investmentcheck hätten mehr erfahren können.


Der BSZ informiert die Fördermitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment  über Aktuelles, wenn sich die Lage ändern sollte.

Bis dahin raten die Rechtsanwälte dazu, zunächst die nächsten Entwicklungsschritte abzuwarten und keine Maßnahmen zu ergreifen, die nur Kosten verursachen

Für weitere regelmäßige Informationen haben wir die Möglichkeit der Anmeldung zu dem  BSZ e.V. Newsletter recht§billig bereitgestellt. Hierüber erhalten Sie regelmäßig die aktuellsten Informationen, auch zu P&R. Verpassen Sie keinen Artikel mehr indem Sie den Newsletter abonnieren.

Wenn Sie finanziell bei der P&R Gruppe engagiert sind oder Direktinvestments in Container getätigt haben, sollten Sie jetzt unverzüglich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment  beitreten.

  • Die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte haben langjährige Erfahrung mit dieser Art von Anlageprodukten und dabei erfolgreich die Interessen einiger Tausend geschädigter Anleger vertreten.

Die Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment  wird durch drei hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut.

Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut.  Durch Kooperationen mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.

Anleger die sich nicht mit der nunmehr eingetretenen Entwicklung ihrer Containerbeteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten  durch Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment vornehmen lasse.

Wenn Sie finanziell bei der P&R Gruppe engagiert sind oder Direktinvestments in Container getätigt haben, schließen Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment an.

Flankierend zu unserer Online Berichterstattung http://bit.ly/2IpGWGO  bieten wir jeden Sonntag den BSZ e.V. Newsletter „recht§billig.  

Sie wollen weiterhin informiert bleiben!

Dann melden Sie sich hier zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments an!

Auch Sie wollen Ihre rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf P&R Container-Investments kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail:  bsz-ev@t-online.de

Weitere Beiträge zu diesem Fall können Sie hier lesen: http://bit.ly/2IpGWGO

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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