Mittwoch, April 11, 2018

P&R Gesellschaften: Wie ist das mit der Forderungsanmeldung…

Bekanntermaßen wurde für folgende Gesellschaften beim AG München Insolvenzantrag gestellt:

  • P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH (1542 IN 728/18),
  • P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH (1542 IN 726/18),
  • P&R Container Leasing GmbH (1542 IN 727/18).

Die Gesellschaften befinden sich derzeit im vorläufigen Insolvenzverfahren. Das ist eine Art Vorverfahren zum eigentlichen förmlichen Insolvenzverfahren. In diesem Verfahren wird unter anderem geprüft, ob genügend verwertbare Masse für ein reguläres Insolvenzverfahren vorhanden ist.

Im vorläufigen Insolvenzverfahren ist es nicht möglich, eine Forderungsanmeldung beim Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle anzumelden. Eine gleichwohl vorgenommene Anmeldung ist nicht wirksam.

Anmeldung der Ansprüche (Forderungsanmeldung) im Insolvenzverfahren

Vermutlich im Juni wird es eine Entscheidung des Insolvenzgerichtes zum weiteren Fortgang in den einzelnen Verfahren geben. Erst mit Eröffnung der regulären Insolvenzverfahren ist eine Forderungsanmeldung überhaupt erst möglich. Im Beschluss über die Eröffnung wird für die Anmeldung auch eine Frist gesetzt, die der Anleger einhalten sollte, damit ihm später keine Nachteile entstehen.

Welche Forderung dann konkret angemeldet werden muss, kann oder soll, hängt im Weiteren davon ab, wie der Insolvenzverwalter zukünftig agieren wird. Entscheidend wird unter anderem sein, ob er an den Verträgen festhält oder aber diese beendet und welche Eigentümerposition der Investoren er annimmt. Diese Grundannahmen gilt es als Voraussetzung für die Höhe der angemeldeten Forderungen genau zu untersuchen und dann zu überprüfen, ob die vom Insolvenzverwalter vermutlich angenommen Werte rechtlich und rechnerisch richtig sind.

Die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerscutzanwälte werden die Frage der Eigentümerstellung und das Vorgehen des Insolvenzverwalters weiter prüfen und über die aktuelle Entwicklung in ihrem Newsletter weiter berichten.

Bei der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment haben sich durch die tägliche Berichterstattung bereits eine sehr große Zahl betroffener Anleger gemeldet.

Die Interessengemeinschaft wird durch drei hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut.  Durch Kooperationen mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.

Anleger haben in den letzten Jahren sich gute Geschäfte mit einer Investition in Container versprochen und Milliarden investiert. Dass sich diese Hoffnungen nun nicht erfüllt, müssen die Anleger nun schmerzhaft zur Kenntnis nehmen.

Anleger die sich nicht mit der nunmehr eingetretenen Entwicklung ihrer Containerbeteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten  durch Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment vornehmen lasse.

Wenn Sie finanziell bei der P&R Gruppe engagiert sind oder Direktinvestments in Container getätigt haben, schließen Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment an.

Flankierend zu unserer Online Berichterstattung http://bit.ly/2IpGWGO  bieten wir jeden Sonntag den BSZ e.V. Newsletter „recht§billig“ und darüber hinaus erhalten die Mitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments, damit sie keinen Artikel über P&R Transport-Container oder der Containernummer verpassen, den speziellen Newsletter der hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei.

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Dann melden Sie sich hier zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments an!

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Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf P&R Container-Investments kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


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Weitere Beiträge zu diesem Fall können Sie hier lesen: http://bit.ly/2IpGWGO

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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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