• Waldinvestment in den USA verläuft nicht wie geplant
• Liquidation der Fondsgesellschaft nur eine Frage der Zeit
• Nettovermögenswert um mehr als die Hälfte gesunken
Wenn Sie Ihr Kapital retten wollen, müssen Sie jetzt
handeln.
Initiiert wurde der Fonds „Timber Class 1“ von der KGAL, die
auch für den Prospektinhalt verantwortlich ist. Anleger haben sich über die
Fondsgesellschaft an einer US-amerikanischen Firma beteiligt, die ihrerseits
Anteile an einem „Waldportfolio“ in den USA erworben hat. Von dem eingeworbenen
Kommanditkapital in Höhe von insgesamt 94,1 Millionen US-Dollar wurden 72,7
Millionen US-Dollar an die US-amerikanische Waldgesellschaft weitergereicht.
Rückflüsse hieraus sind noch nicht erfolgt. Anleger haben
nach Informationen der hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei lediglich individuelle Vorzugsausschüttungen
erhalten.
Das bedeutet: reine
Gewinne wurden bislang nicht erzielt.
Nach aktuellen Informationen der Kanzlei beträgt der Nettovermögenswert
des Waldinvestments gegenwärtig nur noch 45,5 Millionen US-Dollar. Damit ist
die einzelne Beteiligung nur noch weniger als die Hälfte des eingesetzten
Kapitals wert.
Die erwirtschafteten Gewinne reichten zuletzt nicht mal mehr
aus, um die notwendigen Aufwendungen und die an die Bank zu zahlenden Zins- und
Tilgungsleistungen zu decken.
Der Not-Verkauf des Investments sollte helfen. Der Verkauf
des noch vorhandenen Waldportfolios wurde auch bereits beschlossen. Dennoch ist
bis heute nicht bekannt, wann der stattfinden soll, und vor allem, ob und in
welcher Höhe Anleger dann mit Ausschüttungen rechnen können.
Die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte haben
den Fondsprospekt intensiv geprüft und sind der Auffassung, dass Angaben fehlen
oder irreführend sind. Das betrifft vor allem die Angaben zu den Strukturen der
involvierten Firmen und ihre Auswirkungen.
Prospektfehler
ermöglichen eine Prospekthaftungsklage.
Dabei bietet dieser BSZ e.V. Partner als eine der wenigen
Kanzleien im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts die Möglichkeit zur
kostengünstigen Beteiligung an einer sogenannten Streitgenossenschaft
(„Sammelklagen“) an. So können Sie Ihr Kostenrisiko im Vergleich zu einer
Einzelklage erheblich senken.
Daneben prüfen die Rechtsanwälte auch gern für Sie, ob Ihnen
Ansprüche gegen Ihre beratende Bank zustehen. Nach Ansicht der Rechtsanwälte,
hätten die beratenden Banken die Ungereimtheiten und die fehlenden - aber
relevanten - Informationen erkennen können.
Ob darüber hinaus noch weitere, auf Ihren Einzelfall
bezogene Fehler bei der Beratung gemacht wurden, ermitteln die Rechtsanwälte
für die Fördermitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Timber
Class 1 GmbH & Co. KG bei einer kostenlosen Erstberatung.
Beachten Sie dabei
bitte stets die Verjährung Ihrer Ansprüche:
Auf den Tag genau zehn Jahre nach Zeichnung der Beteiligung
tritt die sogenannte absolute Verjährung ein. Danach sind Ihre Forderungen
nicht mehr durchsetzbar. Zögern Sie nicht, sich Rechtsrat einzuholen.
Auch Sie wollen Ihre
rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte
überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern
bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne
Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Timber
Class 1 GmbH & Co. KG anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Timber Class 1 GmbH & Co. KG kann
kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch
per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
hh
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO
SICHERN.
Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis
spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten,
können sich hier in
die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser
Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen