Freitag, April 13, 2018

BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte informieren: "Timber Class 1 GmbH & Co. KG“

• Waldinvestment in den USA verläuft nicht wie geplant
• Liquidation der Fondsgesellschaft nur eine Frage der Zeit
• Nettovermögenswert um mehr als die Hälfte gesunken

Wenn Sie Ihr Kapital retten wollen, müssen Sie jetzt handeln.

Initiiert wurde der Fonds „Timber Class 1“ von der KGAL, die auch für den Prospektinhalt verantwortlich ist. Anleger haben sich über die Fondsgesellschaft an einer US-amerikanischen Firma beteiligt, die ihrerseits Anteile an einem „Waldportfolio“ in den USA erworben hat. Von dem eingeworbenen Kommanditkapital in Höhe von insgesamt 94,1 Millionen US-Dollar wurden 72,7 Millionen US-Dollar an die US-amerikanische Waldgesellschaft weitergereicht.

Rückflüsse hieraus sind noch nicht erfolgt. Anleger haben nach Informationen der hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  lediglich individuelle Vorzugsausschüttungen erhalten.

Das bedeutet: reine Gewinne wurden bislang nicht erzielt.

Nach aktuellen Informationen der Kanzlei beträgt der Nettovermögenswert des Waldinvestments gegenwärtig nur noch 45,5 Millionen US-Dollar. Damit ist die einzelne Beteiligung nur noch weniger als die Hälfte des eingesetzten Kapitals wert.

Die erwirtschafteten Gewinne reichten zuletzt nicht mal mehr aus, um die notwendigen Aufwendungen und die an die Bank zu zahlenden Zins- und Tilgungsleistungen zu decken.

Der Not-Verkauf des Investments sollte helfen. Der Verkauf des noch vorhandenen Waldportfolios wurde auch bereits beschlossen. Dennoch ist bis heute nicht bekannt, wann der stattfinden soll, und vor allem, ob und in welcher Höhe Anleger dann mit Ausschüttungen rechnen können.

Die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte haben den Fondsprospekt intensiv geprüft und sind der Auffassung, dass Angaben fehlen oder irreführend sind. Das betrifft vor allem die Angaben zu den Strukturen der involvierten Firmen und ihre Auswirkungen.

Prospektfehler ermöglichen eine Prospekthaftungsklage.

Dabei bietet dieser BSZ e.V. Partner als eine der wenigen Kanzleien im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts die Möglichkeit zur kostengünstigen Beteiligung an einer sogenannten Streitgenossenschaft („Sammelklagen“) an. So können Sie Ihr Kostenrisiko im Vergleich zu einer Einzelklage erheblich senken.

Daneben prüfen die Rechtsanwälte auch gern für Sie, ob Ihnen Ansprüche gegen Ihre beratende Bank zustehen. Nach Ansicht der Rechtsanwälte, hätten die beratenden Banken die Ungereimtheiten und die fehlenden - aber relevanten - Informationen erkennen können.

Ob darüber hinaus noch weitere, auf Ihren Einzelfall bezogene Fehler bei der Beratung gemacht wurden, ermitteln die Rechtsanwälte für die Fördermitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft  Timber Class 1 GmbH & Co. KG bei einer kostenlosen Erstberatung.

Beachten Sie dabei bitte stets die Verjährung Ihrer Ansprüche:

Auf den Tag genau zehn Jahre nach Zeichnung der Beteiligung tritt die sogenannte absolute Verjährung ein. Danach sind Ihre Forderungen nicht mehr durchsetzbar. Zögern Sie nicht, sich Rechtsrat einzuholen.

Auch Sie wollen Ihre rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Timber Class 1 GmbH & Co. KG anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Timber Class 1 GmbH & Co. KG kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail:  bsz-ev@t-online.de

hh

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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