Mittwoch, März 28, 2018

LKW-Kunden durch Preisabsprachen massiv geschädigt. Jetzt Schadensersatz einfordern! Gutachten zur Schadenshöhe liegt vor!

Die Nutzfahrzeughersteller Daimler, DAF, MAN, Iveco, Scania und Volvo/Renault haben jahrelang illegale  Preisabsprachen getroffen. Dafür hat sie die EU-Kommission im Sommer 2016 mit einer Rekordbuße von fast drei Milliarden Euro bestraft.

Der schwedische Hersteller erhielt dann im September 2017 einen Bußgeldbescheid über 880 Millionen Euro. Der zum VW-Konzern gehörende Hersteller MAN entging einer Bestrafung nur, weil er bei der Aufklärung der Vorgänge um das Lkw-Kartell mitgewirkt hat. Gegen das Unternehmen Scania laufen noch Ermittlungen.

In der Zeit zwischen 1997 und 2011 sind durch die illegalen Preisabsprachen Kunden geschädigt worden, weil die Hersteller sich auf ungesetzliche Art und Weise einer Konkurrenzsituation entzogen haben, die für Käufer von Vorteil gewesen wäre.

Wenn Sie in der fraglichen Zeit einen Lkw mit mehr als sechs Tonnen Gesamtgewicht der genannten Marken gekauft oder geleast haben, können Sie deshalb Schadensersatz einfordern.

In einer Kooperation mit weiteren Kanzleien bereiten die hier berichtenden BSZ e.V. Vertrauensanwälte bereits Schadensersatzklagen für mehrere Speditionen und Logistikunternehmen vor. Die Anwälte arbeiten dabei mit Fachverbänden der Verkehrs- und Transportbranche zusammen. Um eine schlagkräftige Bündelung der Ressourcen zu erreichen, sind sie auch an einer Zusammenarbeit mit den gegenwärtigen juristischen Beratern Ihres Unternehmens interessiert.

Nach dem Motto "lokal beraten, bundesweit handeln, gemeinsam gewinnen"

stellen die hier berichtenden BSZ e.V. Vertrauensanwälte mittlerweile bundesweit ein Netzwerk von kompetenten Ansprechpartner zur Verfügung. Sofern Sie also bereits zum Beispiel im Transport- und Speditionsrecht anwaltlich beraten werden, kann es sicher nützlich sein, wenn sich Ihre Anwälte in dieser Sache mit den BSZ e.V. Vertrauensanwälte in Verbindung setzen.

  • Anspruchsgrundlage für Schadensersatz ist der § 33 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Das Gesetz sieht eine Beweiserleichterung durch sogenannte Bindungswirkungen vor: Das Bestehen eines Kartells muss nicht mehr bewiesen werden, vielmehr sind die Gerichte an die Feststellungen der Behörden gebunden.

Treten Sie jetzt der BSZ e.V. Interessengemeinschaft LKW-Kartell bei, wenn Sie zwischen 1997 und 2011 einen Lkw der Marken Daimler, DAF, Iveco, MAN, Scania oder Volvo/Renault gekauft oder geleast haben.

Achtung:

Bei Käufen aus den Jahren 1997 bis 2001 sowie aus 2002 droht demnächst die Verjährung aller Schadensersatzansprüche. Sie sollten unbedingt sofort handeln!

Für eine kostenlose Erstberatung der Fördermitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft LKW-Kartell  brauchen die Rechtsanwälte zunächst lediglich die Kauf- oder Leasingverträge der betroffenen Fahrzeuge. Sofern Ihr Unternehmen über eine Rechtschutzversicherung verfügt, stellen die BSZ e.V. Vertrauensanwälte gerne die notwendigen Kostendeckungsanfragen für Sie.

Gutachten zur Schadenshöhe liegt vor!

Die Geschädigten des Kartells müssen eine konkrete Schadenshöhe darlegen, die sie durch die illegalen Preisabsprachen der beteiligten Lkw-Hersteller erlitten haben.

  • Der von den Rechtsanwälten beauftragte Experte hat sein Gutachten vorgelegt: Je nach Lkw und Ausstattung konnte er eine sogenannte „Overcharge“ von etwa 10 Prozent ermittelt. Das bedeutet für die vom Gutachter geprüften Fahrzeuge einen Schaden durch die Preisüberhöhung von rund 7.000 Euro.

Mit dem Gutachten werden die hier berichtenden BSZ e.V. Vertrauensanwälte und die mit ihnen kooperierenden Kanzleien nun für ihre Mandanten Schadensersatzansprüche geltend machen und entsprechende Klagen einreichen. Jede Kanzlei und auch jeder Spediteur erhält ein auf die betreffenden Lkw bezogenes, individuelles Gutachten.

Alle Lkw-Nutzer, die sich bisher nicht an dem Gutachten beteiligt haben, können dies ab sofort nachholen, sofern die betreffenden Fahrzeuge ab 2002 gekauft oder geleast wurden.

  • Wir konnten mit dem Gutachter einen neuen Auftrag abschließen, der es uns ermöglicht, wieder einen Preis von 100 Euro netto pro Lkw für das Gutachten anzubieten.

  • Wenn Sie sich nun anschließen möchten, treten Sie der BSZ e.V. Interessengemeinschaft LKW-Kartell bei.

  • Sie sollten nunmehr schnell handeln, damit auch Sie vom Gutachten profitieren können.

Aktueller Stand in Sachen Lkw-Kartell / Februar 2018

Der hier berichtende BSZ e.V. Vertrauensanwalt weist darauf hin, dass Schadensersatzansprüche für Fahrzeugkäufe vor dem Jahr 2002 in Kürze unwiderruflich verjähren.

Wenn Sie Fahrzeuge der betroffenen Hersteller zwischen 1997 und 2002 gekauft oder geleast haben, besteht sofortiger Handlungsbedarf: Die Verjährung der Schadensersatzansprüche für bis zum Jahr 2001 gekaufte oder geleaste Lkw dürfte zum 1. März 2018 eintreten. Sie müssen also jetzt dringend etwas unternehmen, um Ihre berechtigten Schadensersatzansprüche zu wahren. Das gilt auch für im Jahr 2002 gekaufte Fahrzeuge.

Aufgrund des 2002 in Kraft getretenen Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes begann die 10jährige, kenntnisunabhängige Verjährungsfrist am 1. Januar 2002. Abgelaufen wäre die Frist demnach bereits am 31. Januar 2011. Im Januar 2011 fanden aber Durchsuchungen bei den betroffenen LKW-Herstellern statt. Zu diesem Zeitpunkt begann die sogenannte Hemmung der Verjährung. Für die Zeit der Hemmung stoppt die Verjährung. Die Frist startet erst wieder mit Abschluss des Verfahrens zuzüglich einer weiteren Frist von sechs Monaten. Die Zeit, in der die Verjährung gehemmt war, muss dann wieder hinzugerechnet werden. Hinzu kommt eine Rechtsmittelfrist von zwei Monaten, in denen die Kartellanten, also die LKW Hersteller, theoretisch gegen den Beschluss hätten klagen können.

Für zwischen 1997 und 2001 entstandene Schadensersatzansprüche berechnet sich daher das Ende der Verjährung wie folgt:

·         Beginn der Verjährungsfrist: 1. Januar 2002

·         Durchsuchung am 18. Januar.2011 = 347 Tage Hemmung

·         Beschluss vom 19. Juli 2016

                 +2 Monate Rechtsmittelfrist

                 +6 Monate gemäß § 204 BGB

                 + 347 Tage Hemmung

Ablauf der Verjährung: 1. März 2018

Für Lkw, die im Jahr 2002 gekauft oder geleast wurden, gilt folgende Berechnung:

·         Beginn der Verjährung: Kaufdatum

·         Durchsuchung am 18. Januar 2011 - Kaufdatum = Hemmung in Tagen

·         Beschluss vom 19. Juli 2016

                 +2 Monate Rechtsmittelfrist

                 +6 Monate gemäß § 204 BGB

                 + XXX Tage Hemmung

Ablauf der Verjährung also wahrscheinlich noch in diesem Jahr

Die EU-Kommission hat durch Beschluss vom 19. Juli 2016 gegen die Lkw-Hersteller DAF, Daimler; IVECO, MAN und VOLVO/ RENAULT eine Rekordbuße von insgesamt fast drei Milliarden Euro festgesetzt. Hintergrund sind Preisabsprachen der Hersteller zu Lasten der Kunden. Durch den festgestellten Verstoß sind die Hersteller zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet.

Der entstandene Schaden kann nur durch ein Gutachten beziffert werden und betrifft die sogenannte. „Overcharge“. Das ist der Betrag, den Käufer zu viel bezahlt haben und der jetzt als Schadensersatz geltend gemacht werden kann..

Das Gutachten ist unabdingbar, um im Rahmen der zunächst außergerichtlich zu führenden Verhandlungen eine klare Position zu beziehen. Sollte in der Folge die gerichtliche Klärung der Ansprüche geschädigter Kunden erforderlich werden, kann das Gutachten in den Prozess eingeführt werden. Die hier berichtende BSZ e.V. Vertrauenskanzlei ist einige der wenigen Kanzleien, die über ein solches Gutachten verfügt und mittlerweile Speditionen mit einigen Tausend Fahrzeugen vertritt.

Auch Sie wollen Ihre rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft LKW-Kartell anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft LKW-Kartell kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail:  bsz-ev@t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu      
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