Donnerstag, April 05, 2018

1801 Deutsche Leibrenten Immobiliengenossenschaft eG zur Rückzahlung verurteilt

Wie die hier berichtende auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei mitteilt, hat das Landgericht Düsseldorf die 1801 Deutsche Leibrenten Immobiliengenossenschaft eG verurteilt, an ein Genossenschaftsmitglied einen Betrag in Höhe von € 15.750,00 zu bezahlen.

Die 1801 Deutsche Leibrenten Immobiliengenossenschaft eG verfolgt ausweislich ihrer Satzung das Ziel, es Menschen, die eine eigene Immobilie besitzen, zu ermöglichen, diese in eine lebenslange notariell- und grundbuchgesicherte Immobilienleibrente umzuwandeln.

Darüber hinaus verfolgt die Genossenschaft den Zweck, ihre Mitglieder zu fördern. Gegenstand der Genossenschaft ist der Ankauf von Immobilien auf Leibrentenbasis, deren Bewirtschaftung und die Pflege und Fürsorge der empfangsberechtigten Personen der Leibrentenzahlungen direkt oder über Beteiligungen an Gesellschaften, die dem Zweck der Genossenschaft dienlich sind.

Die von den hier berichtenden Rechtsanwälten vertretene Klägerin ist der 1801 Deutsche Leibrenten Immobiliengenossenschaft eG im August 2015 als Genossenschaftsmitglied beigetreten. Ausschlaggebend für den Genossenschaftsbeitritt waren u. a. die garantierten jährlichen Zinszahlungen sowie das als sicher angepriesene Investment.

Nachdem die Klägerin jedoch im Jahre 2016 feststellen musste, dass die vereinbarten Zinszahlungen unterblieben, versuchte sie, die Genossenschaft zu erreichen.

Da eine Kontaktaufnahme mit der Genossenschaft für die Klägerin nicht möglich war, beauftragte sie im Jahr 2017 die Rechtsanwälte mit der Prüfung und Durchsetzung ihrer Rechte.

Da die Klägerin davon ausgehen musste, dass die 1801 Deutsche Leibrenten Immobiliengenossenschaft eG den satzungsmäßig bestimmten Genossenschaftszweck nicht verfolgt hat, erklärte die Kanzlei im weiteren Verlauf die Kündigung der Mitgliedschaft und erhob Klage zum Landgericht Düsseldorf.

Das Landgericht Düsseldorf verurteilte am 20.03.2018 die Genossenschaft antragsgemäß zur Zahlung der von der Klägerin bezahlten € 15.750,00. Im Gegenzug hat die Klägerin die von ihr erworbenen Genossenschaftsanteile an die Beklagte zu übertragen.

„Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, scheint es die erste gute Nachricht für Mitglieder der 1801 Deutsche Leibrenten Immobiliengenossenschaft eG seit vielen Monaten zu sein“ erklärt der hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Die Rechtsanwälte raten allen Mitgliedern der 1801 Deutsche Leibrenten Immobiliengenossenschaft eG, die sich im Zusammenhang mit ihrem Beitritt zur Genossenschaft getäuscht fühlen, anwaltlichen Rat einzuholen

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