Wie die hier berichtende auf Bank- und Kapitalmarktrecht
spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei mitteilt, hat das Landgericht
Düsseldorf die 1801 Deutsche Leibrenten Immobiliengenossenschaft eG verurteilt,
an ein Genossenschaftsmitglied einen Betrag in Höhe von € 15.750,00 zu
bezahlen.
Die 1801 Deutsche Leibrenten Immobiliengenossenschaft eG
verfolgt ausweislich ihrer Satzung das Ziel, es Menschen, die eine eigene
Immobilie besitzen, zu ermöglichen, diese in eine lebenslange notariell- und
grundbuchgesicherte Immobilienleibrente umzuwandeln.
Darüber hinaus verfolgt die Genossenschaft den Zweck, ihre
Mitglieder zu fördern. Gegenstand der Genossenschaft ist der Ankauf von Immobilien
auf Leibrentenbasis, deren Bewirtschaftung und die Pflege und Fürsorge der
empfangsberechtigten Personen der Leibrentenzahlungen direkt oder über
Beteiligungen an Gesellschaften, die dem Zweck der Genossenschaft dienlich
sind.
Die von den hier berichtenden Rechtsanwälten vertretene
Klägerin ist der 1801 Deutsche Leibrenten Immobiliengenossenschaft eG im August
2015 als Genossenschaftsmitglied beigetreten. Ausschlaggebend für den
Genossenschaftsbeitritt waren u. a. die garantierten jährlichen Zinszahlungen
sowie das als sicher angepriesene Investment.
Nachdem die Klägerin jedoch im Jahre 2016 feststellen
musste, dass die vereinbarten Zinszahlungen unterblieben, versuchte sie, die
Genossenschaft zu erreichen.
Da eine Kontaktaufnahme mit der Genossenschaft für die
Klägerin nicht möglich war, beauftragte sie im Jahr 2017 die Rechtsanwälte mit
der Prüfung und Durchsetzung ihrer Rechte.
Da die Klägerin davon ausgehen musste, dass die 1801
Deutsche Leibrenten Immobiliengenossenschaft eG den satzungsmäßig bestimmten
Genossenschaftszweck nicht verfolgt hat, erklärte die Kanzlei im weiteren
Verlauf die Kündigung der Mitgliedschaft und erhob Klage zum Landgericht
Düsseldorf.
Das Landgericht Düsseldorf verurteilte am 20.03.2018 die
Genossenschaft antragsgemäß zur Zahlung der von der Klägerin bezahlten €
15.750,00. Im Gegenzug hat die Klägerin die von ihr erworbenen
Genossenschaftsanteile an die Beklagte zu übertragen.
„Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, scheint
es die erste gute Nachricht für Mitglieder der 1801 Deutsche Leibrenten
Immobiliengenossenschaft eG seit vielen Monaten zu sein“ erklärt der hier
berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.
Die Rechtsanwälte raten allen Mitgliedern der 1801 Deutsche
Leibrenten Immobiliengenossenschaft eG, die sich im Zusammenhang mit ihrem
Beitritt zur Genossenschaft getäuscht fühlen, anwaltlichen Rat einzuholen
Auch Sie wollen Ihre
rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte
überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern
bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne
Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft 1801
Deutsche Leibrenten Immobiliengenossenschaft eG anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. 1801 Deutsche Leibrenten Immobiliengenossenschaft eG kann
kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch
per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
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