Sein Geld gewinnbringend und sicher zu Investieren ohne in eine der vielen Fallen
der Banken- und Anlagefirmen zu tappen, oder gar einem skrupellosen Anlagebetrüger
zum Opfer zu fallen, wird immer schwerer.
In dem Haifischbecken Kapitalanlagemarkt werden sogar
mitunter Kontoauszüge gefälscht, wilde Versprechungen gemacht und mit gut
getarnten Ponzi-Systemen dem Anleger das Geld aus der Tasche gezogen. Auch mit
falschem Gold haben Anleger hohe Beträge verloren.
Das zwischen den Banken und den Anlegern meist bestehende strukturelle
Ungleichgewicht kann der Anleger sowohl durch die Inanspruchnahme einer
Prozessfinanzierungsgesellschaft als auch durch eine auf die Vertretung von
Anleger- und Verbraucherinteressen spezialisierte Kanzlei ausgleichen, welche
im Idealfall mit einem Initiator von Interessengemeinschaften geschädigter
Kapitalanleger kooperiert.
So gewährleisten die BSZ e.V. Interessengemeinschaften durch die
Vielzahl betroffener Anleger und hoch
spezialisierter Fachanwälte für Bank und Kapitalmarktrecht, dass versteckte Provisionen und Kosten (Hidden
costs), Veruntreuungen und sonstige strafrechtlich relevante Tatbestände
zuverlässig erkannt und offengelegt werden. Die jüngsten Anlageskandale haben
gezeigt, dass hier verschärft Kontrolle gerade auch von Anlegerschutzvereinen
und Anlegerschutzanwälten ausgeübt werden muss. Dies insbesondere deshalb, weil
die staatlichen Aufsichtsorgane hier oft nicht früh genug oder überhaupt nicht
tätig werden.
Dass Rechtsstreitigkeiten vor Gericht mit Schwierigkeiten
und vielen Risiken, vor allem finanziellen, verbunden sind und jahrelang dauern
können, wissen die Meisten.
Dennoch unterschätzen mehr als 75 Prozent aller Befragten
die Höhe anfallender Kosten im Falle eines Rechtsstreits. Nur die Wenigsten
wissen über Kosten wie Gerichtsgebühren, Sachverständigen- bzw.
Gutachterkosten, u.ä. Bescheid, obwohl schon fast 60 Prozent mindestens einmal
auf rechtliche Hilfe angewiesen waren. Das ist ein Ergebnis einer
Forsa-Umfrage.
Wer im Schadensfall eine Rechtsschutzversicherung hat, versucht
im Regelfall das Kostenrisiko der Versicherung zu übertragen, die u.a.
gesetzliche Anwaltsgebühren, Gerichtskosten, Zeugengelder und auch die Kosten
des Gegners übernimmt. Doch nicht immer übernimmt die Versicherung jeden
Streitfall. Immer häufiger kommt es aus verschiedenen Gründen zu
Deckungsablehnungen, wodurch der Geschädigte auf dem Kostenrisiko sitzen
bleibt.
Aber auch Geschädigte ohne Rechtsschutzversicherung stehen
vor dem Problem, im Schadensfall selbst das Kostenrisiko tragen zu müssen.
Aus gutem Grund schrecken dann die meisten Geschädigten
davor zurück, das Prozesskostenrisiko selbst zu tragen, und nehmen lieber den
Schaden hin. Denn im schlechtesten Fall droht dem Kläger der finanzielle
Bankrott!
Prozesskostenfinanzierung
als Ausweg
Prozesskostenfinanzierung ermöglicht geschädigten Anlegern,
die nicht über die notwendigen Finanzmittel verfügen oder von der
Rechtsschutzversicherung abgelehnt wurden, faire Prozesse zur Durchsetzung
berechtigter Ansprüche ohne finanzielles Risiko.
Bei der Prozesskostenfinanzierung treten Klienten das
Kostenrisiko an den Finanzierer ab und im Gegenzug beteiligen sie ihn zu einem
vereinbarten Prozentsatz im Erfolgsfall.
Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und
befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition.
Wenn Sie Betroffener
eines Verlustes oder drohenden Verlustes aus einer Kapitalanlage sind, ist es
wichtig daran zu erinnern, dass Sie in der Regel nicht der einzige Betroffene
sind.
Die Raffinesse, mit der potentielle Kapitalanleger geködert
werden, sind so ausgefeilt, dass sogar professionelle Anleger getäuscht werden.
Es gibt also keinen Grund, darauf zu verzichten, den Anlageverlust
auszugleichen. Es ist ratsam, Ihre Situation mit einem erfahrenen Fachanwalt
für Bank- und Kapitalmarktrecht zu besprechen. Denken Sie aber auch daran, nur
weil Sie einen Verlust erlitten haben, bedeutet dies nicht unbedingt, dass er
auch erstattungsfähig ist. Diesen Sachverhalt sollten Sie von einem erfahrenen
Fachanwalt überprüfen lassen. Er wird Sie wissen lassen, ob Sie Ihre Verluste
erfolgversprechend geltend machen können.
Die gute Nachricht: Es gibt eine Reihe von
Möglichkeiten, um verlorenes Geld oder
doch zumindest einen Teil davon zurück
zu holen. Es kann allerdings in manchen
Fällen ein langwieriger Prozess werden.
Die schlechte
Nachricht: Sie
können eventuell in die Wiederbeschaffungsfalle tappen, indem Sie die falschen
Helfer beauftragen. Vorsicht ist geboten, sonst kommen Sie vom Regen in die
Traufe.
Das ehrliche Fazit: Nicht alle geschädigten Anleger werden ihr Geld zurückbekommen können.
Bei etlichen Anlegern wird es auch deutlich weniger sein als das, was sie
ursprünglich investiert haben. Darüber hinaus, kann es ein langer Zeitraum
sein, bis schlussendlich Geld verteilt werden kann.
Allerdings: Der Frühe
Vogel fängt den Wurm! Denn es hat sich heute doch weitgehend
herumgesprochen, dass es in nahezu jedem Fall einer Anlage in offenen oder
geschlossenen Fonds lohnt, Schadenersatzansprüche schon frühzeitig geltend zu
machen, damit das mit sich meist nicht erfüllenden Hoffnungen verbundene
Abwarten der weiteren Entwicklung nicht zum Verlust der Ansprüche führt, -
Stichwort Verjährung! Die
Aussichten, mit versierter anwaltlicher Unterstützung erfolgreich
Schadensersatzansprüche durchzusetzen, darf man grundsätzlich als
überdurchschnittlich gut bezeichnen.
Wer Fallbezogen verlässlich wissen möchte, welche konkreten
Möglichkeiten für ihn selbst tatsächlich bestehen, sollte wie folgt vorgehen:
- Fordern
Sie einen Antrag zur Aufnahme als BSZ e.V. Fördermitglied in eine von
Ihnen ausgewählte BSZ e.V. Interessengemeinschaft an. Er kann kostenlos
und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per
Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden. (Als Fördermitglied zahlen
Sie einen einmaligen Beitrag den Sie selbst bestimmen können.)
- Nachdem
Sie dann unsere schriftliche Aufnahmebestätigung erhalten haben, schicken
Sie dem Ihnen von uns genannten BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt unverbindlich
(soweit noch vorhanden) die schriftlichen Unterlagen oder Kopien davon zu,
die Sie vor oder anlässlich des Fondsbeitritts erhalten haben (z. B.
Durchschrift/Kopie der Beitrittserklärung, Beitrittsbestätigung der
Fondsverwaltung, gegebenenfalls erhaltene Prospekte, Flyer, etc.).
- Ferner
eine – soweit Sie sich noch erinnern können - kurze Schilderung der
Beratungssituation, in der das Kreditinstitut die Empfehlung zur Zeichnung
gegeben hat. Wer über eine Rechtsschutzversicherung verfügte, als er die
Beteiligung zeichnete, sollte dem Rechtsanwalt die entsprechenden Daten
angeben. In vielen Fällen besteht ein Anspruch auf Kostenübernahme, den
der Anwalt gern vorab mit der Versicherung abklärt.
- Die
Informationen, welche der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt den Unterlagen und
Angaben entnimmt, genügen in aller Regel, um eine fundierte Empfehlung
aussprechen und, soweit gewünscht, Angaben zu den zu erwartenden Kosten
und Gebühren machen zu können.
- Der
BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt teilt die Ergebnisse seiner Sichtung
schriftlich oder mündlich mit. Anwaltskosten entstehen erst, wenn
anschließend ein individuell auf die jeweiligen Interessen zugeschnittenes
und kostenmäßig abgestimmtes Mandat erteilt wird. Die
Gestaltungsmöglichkeiten, die der Anwalt aufzeigen kann, sind vielfältig
und sollten jedem ermöglichen, eine seriöse anwaltliche Vertretung seiner
Interessen in Anspruch zu nehmen.
Diese Empfehlung ist
ohne Weiteres auf die Mehrheit aller Fondsanlagen übertragbar, seien es
Medien-, Schiffs, Windkraft-, Immobilien- oder andere Fonds.
- Man kann aber auch einen
Rechtsanspruch gegenüber einem Dritten geltend machen, ohne selbst das
Prozesskostenrisiko zu tragen!
Rechtsansprüche mit Hilfe der
Prozesskostenfinanzierung durchsetzen.
Stellen Sie
uns einfach ihre Finanzierungsanfrage.
- Die Prozessfinanzierungsgesellschaft
übernimmt für Sie das gesamte Prozesskostenrisiko.
- Sie erhalten die Chance, Ihren
Rechtsanspruch ohne finanzielles Risiko einzuklagen.
- Sie beteiligen die
Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös.
- Sie haben mit der
Prozessfinanzierungsgesellschaft einen starken und finanzkräftigen Partner
an Ihrer Seite.
- Wir kämpfen für Sie mit
unabhängigen Partnern und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen
Konzernen und finanzkräftigen „Gegnern“
- Für Fördermitglied der „BSZ®
e.V. Interessengemeinschaft Prozesskostenfinanzierung“ kostenlose Prüfung
und Beurteilung Ihres Finanzierungsantrags.
Auf Basis der von Ihnen übermittelten Informationen, prüfen
und beurteilen unsere unabhängigen und renommierten Partner-Anwälte fallbezogen
und unter Berücksichtigung örtlicher Rechtssprechungsgepflogenheiten die
Erfolgswahrscheinlichkeit Ihres Rechtsanspruchs sowie die Bonität des
Anspruchsgegners. Ist Ihr Anspruch erfolgversprechend und die Bonität des
Anspruchsgegners gewährleistet, so steht einer Finanzierung Ihres Prozesses
nichts mehr im Weg und Sie erhalten von der Prozessfinanzierungsgesellschaft
ein verbindliches Vertragsangebot zur Übernahme Ihrer
Prozessfinanzierungskosten.
Prinzipiell gilt:
Gelingt der
Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht -
geht also der Prozess verloren - fallen für das BSZ e.V. Fördermitglied keine
Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der
Finanzierungsgesellschaft. Der Kunde hat nicht das geringste Risiko!
Bei folgenden Problemen können Sie
wegen einer Prozessfinanzierung anfragen:
- Kapitalanlageverluste
- Versicherungsstreitigkeiten
- Lebensversicherungen
- Fondsverluste
- Schadensersatz bei
Personenschäden
- Falschberatung durch Banken
- Fehlberatung durch
Rechtsanwälte
Zur
rechtlichen Einschätzung einer Prozesskostenfinanzierungsanfrage werden
folgende Unterlagen benötigt:
Bei
Versicherungen werden benötigt:
- Antrag
- Versicherungsschein
- AGB`s
- Einzahlungs-,Auszahlungsdatum
- Sonstige Verkaufsunterlagen
(Folder Verkaufsprospekte, etc.)
Bei
sonstigen Finanzinstrumenten werden benötigt:
- Zeichnungsschein
- AGB`s
- Einzahlungs-, Auszahlungsdatum
- Sonstige Verkaufsunterlagen
(Folder Verkaufsprospekte, etc.)
Ohne Risiko sicher gewinnen!
Die
Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft übernimmt sämtliche Kosten, Auslagen und
Gebühren, insbesondere Rechtsanwalts-, Gutachterkosten und sonstige Honorare,
sowohl im vorprozessualen, als auch im Prozessstadium.
Für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche
wird Ihnen somit ein „Rundum Sorglos Paket“ angeboten!
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und
prüfen zu lassen und von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft
beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene
Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit
dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ
e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Prozessfinanzierung anschließen.
Der BSZ® e.V. Fördergemeinschaft Prozessfinanzierung können
Sie online beitreten. Sie unterstützen die BSZ® e.V. Fördergemeinschaft
Prozessfinanzierung mit einem einmaligen Förderbeitrag, dessen Höhe Sie selbst
bestimmen können, wobei der Mindestbetrag von € 150,00 nicht unterschritten
werden darf.
Um eine vertrauliche
Überprüfung Ihres Falls zu vereinbaren, können Sie den Beitritt zu der BSZ e.V.
Fördergemeinschaft hier
beantragen.
Direkter Link zum
Aufnahmeantrag
BSZ® Bund
für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str.
36a
64807
Dieburg
Telefon:
06071-9816810
Telefax:
06071-9816829
E-mail:
bsz-ev@t-online.de
Internet: www.sammelklagen.de
Rechtshinweis
Der
BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller
Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden,
seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht
entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur
Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt.
Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung
kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für
Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein
geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine
entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver
Anlegerschutz betrieben wird.
''RECHT
§ BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO SICHERN.
Rechtsanwälte
die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis spezialisierter Kollegen einem
interessierten Publikum vorstellen möchten, können sich hier
in die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser Seite
Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de