Gerade in der Finanz- und Versicherungsbranche ist die Zahl
geschädigter Anleger, die aus Furcht vor riskanten Gerichtsverfahren gegen
renommierte Unternehmen den doch meist beträchtlichen finanziellen Schaden
einfach hinnehmen, hoch. Wobei Fälle von zu viel gezahlter Miete, Verstöße
gegen die Mietpreisbremse oder Minderzahlungen von Versicherungen von den
Betroffenen oft zähneknirschend hingenommen werden.
Häufig wird mit Rechtsanwalt, Klage oder Anzeige gedroht.
Aber wie oft ziehen Betroffene den Rechtsweg tatsächlich in Betracht? Die
Aussicht auf langwierige und risikoreiche Prozesse schreckt häufig Geschädigte
ab, ihr Recht geltend zu machen. Auch bei hohen Schadenssummen schrecken
oftmals Geschädigte davor zurück, ihr Recht einzufordern und nehmen den Schaden
einfach hin.
Viele Bürger können
und wollen keine finanziellen Risiken mehr auf sich nehmen.
Wer versucht seine Forderung selbst durchzusetzen, muss mit
einem hohen Kostenrisiko rechnen, was im schlechtesten Fall zum finanziellen
Bankrott führen kann. Diese Aussicht schüchtert viele Menschen ein, so dass sie
den finanziellen Schaden einfach hinnehmen. Doch das muss nicht sein.
Mit dem von EXPRESS INKASSO Vermittlungsgesellschaft für
Inkasso und Gewinnoptimierungs-Dienstleistungen mbH gegründeten ESK Express
Schutzbund gegen Kapitalvernichtung steht betroffenen Bürgern ein
schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung! EXPRESS Inkasso GmbH ist seit
vielen Jahren erfolgreich am Markt hauptsächlich für die „Kleinen Leute“ tätig.
EXPRESS verfügt über eine durch
den Präsidenten des LG Heidelberg erteilte
Inkassoerlaubnis und ist im Handelsregister bei dem Amtsgericht Heidelberg
eingetragen.
Ab sofort kann jeder
Bürger den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit dem Einzug seiner
berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!
Wer einen berechtigten finanziellen Anspruch nicht selbst
durchsetzen möchte und auch kein Kostenrisiko eingehen will, kann seine
Forderung einfach an die Express-Inkasso GmbH abtreten. Das hat den Vorteil,
dass der Betroffene dann nicht als Kläger auftreten muss. Er kann dadurch aber
als wichtiger Zeuge zur bestehenden Forderung aussagen.
Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen
geltend zu machen ist einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst
vorzuziehen. Im Erfolgsfalle verfügt der Betroffene wesentlich schneller über
sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre.
Er hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag
abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen
Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.
Betroffene, die einen solchen Forderungseinzug durchführen
lassen möchten, können per e E-Mail, oder Post ihre Unterlagen einreichen.
EXPRESS INKASSO® GmbH
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
-Spezialinkasso für Kapitalanleger-
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-981682
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