Der Gläubiger strebt eine zeitnahe Realisierung seiner
Forderung an. Die Bemühungen des Insolvenzverwalters zielen auf Anreicherung
der Masse, auf einfach umsetzbare Verwertungs- sowie
Restrukturierungmaßnahmen und aus dem wirtschaftlichen Interesse des
Insolvenzverwalters heraus, auf Deckung der eigenen Kosten und
Gebührenansprüche.
Ein Insolvenzverwalter rät am 8. 8. 2018 in FONDS
Professionell online, die Unterstützung eines Anwalts in Anspruch zu nehmen,
damit die Forderungsanmeldung fehlerfrei ist.
Die Anleger erhalten jetzt vorausgefüllte Formular zur
Anmeldung ihrer Forderungen. Wie wahrscheinlich ist es, dass Anleger mit den
Formularen zurechtkommen und ohne anwaltliche Unterstützung alles richtig
ausfüllen, fragt FONDS Professionell online den Insolvenzrechtler Frank-Rüdiger
Scheffler.
Er meint, Forderungsanmeldungen aus rechtlich komplexeren
Anspruchsgrundlagen, zum Beispiel aus unerlaubten Handlungen, sogenannte
"deliktische Schadenersatzansprüche", seien kompliziert. Der
Forderungsgrund müsse vollständig benannt und belegt werden. Das könnten
oftmals nur Rechtskundige bewerkstelligen. Die ordnungsgemäße Anmeldung sei
aber wichtig, weil nur diese Forderungen vom Insolvenzverwalter festgestellt
werden und nur dann die Verjährung gehemmt werden kann.
Scheffler äußert sich in FONDS Professionell online auch zur
wichtigen Frage der Eigentumsübertragung bei P&R-Containern. "Die
Übersendung des Eigentumszertifikats begründet kein Eigentum. Außerdem wurden
diese Zertifikate in allen mir bekannten Fällen erst weit nach der Einigung
über den Eigentumsübergang ausgetauscht."
Für die Anmeldung Ihrer Forderung zur Insolvenztabelle beim
Insolvenzverwalter sowie zur Vertretung Ihrer Rechte im Gläubigerausschuss und
auf den Gläubigerversammlungen ist eine BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei die
richtige Adresse. Bitte vergessen Sie nicht: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst!
Der BSZ e.V.
veröffentlicht auf seiner Internetseite www.fachanwalt-hotline.eu täglich interessante Neuigkeiten für
Kapitalanleger.
Nachstehend geben wir Ihnen mit freundlicher Empfehlung des
Autors den aktuellen Bericht vom 16. 08. 2018 auf www.investmentcheck.de wieder:
Forderungsanmeldung
könnte übervorteilen. P&R-Anleger sollten nicht einfach unterzeichnen.
Eigentlich sollten alle Anleger Anfang August Post von den
Insolvenzverwaltern der P&R-Gesellschaften erhalten. Still und heimlich hat
sich diese Ankündigung allerdings nach hinten verschoben, ohne dass der
Zeitraum zur Anmeldung von Forderungen bis 14. September 2018 verlängert worden
wäre. Wer auch noch in Urlaub ist, für den drängt die Zeit. Kritik am Vorgehen
der Insolvenzverwalter wird deshalb immer lauter. Nicht ohne Grund.
Abtretung.
Vielen Anlegern ist nicht bewusst, dass in den Kauf- und
Mietverträgen sicherungshalber Abtretungen von Forderungen der Emittenten
enthalten sind. Offenbar gibt es auch zahlreiche Investoren, die bereits
versucht haben, diese Abtretungen gegenüber der P&R Equipment & Finance
Corp. in Zug geltend zu machen. In einem der Verträge heißt es beispielsweise:
„Zur Sicherung der Mietzahlungen [...] werden die Ansprüche der Emittentin auf
Erlöse aus dem Untermietverhältnis hinsichtlich des vom Anleger [...]
erworbenen Containers an den Anleger abgetreten. Der Anleger nimmt die
Abtretung an.“
Forderungsanmeldung.
Ohne ausreichende Aufklärung über die Folgen hat Michael
Jaffé in den Anschreiben an P&R-Investoren die Nichterfüllung der
bestehenden Containerverträge erklärt. Das klingt erst einmal logisch, weil der
Grund für die Insolvenzen die nicht ausreichende Liquidität ist. Allerdings
erlischt durch die pauschale Nichterfüllungserklärung vermutlich auch die
Abtretung, weshalb die Investoren die Forderungsanmeldung nicht einfach
unterschreiben sollten. Konkret versteckt ist das in Fußnote 6 des Formulars,
wonach ein Gläubiger mit einfacher Unterschrift auch die Rechte auf Abtretungen
und Zessionen aufgibt. Ein bekannter Anlegeranwalt empfiehlt seinen Mandanten
deshalb: „Die Einwilligung zur Anmeldung einer Schadensersatzforderung anstelle
der Erfüllung kann schlimmstenfalls dazu führen, dass der Vertrag umgestaltet
wird und die abgetretenen Ansprüche gegenüber der Gesellschaft in der Schweiz
nicht mehr bestehen (Münchner Kommentar zur InsO, 2. Auflage, § 103 , RN 4ff ,
insbesondere RN 18 und 22). Wir werden dies aber nochmals prüfen. Sie sollten
deswegen nicht voreilig die Forderungsanmeldung unterzeichnen und
zurücksenden.“
Landgericht München.
Im Anschreiben an die Anleger taucht erneut eine
Entscheidung des Landgerichts München I auf. Der genaue Verhandlungsgegenstand
ist aber nicht bekannt. Jaffé hat investmentcheck die Entscheidung nicht zur
Verfügung gestellt, obwohl er sie nun schon wiederholt zitiert und den Vorgang
so hinstellt, als hätte das Landgericht den Anlegern das Eigentum an den
Containern abgesprochen: „Damit ist der für eine Übereignung zwingend erforderliche
Bestimmtheitsgrundsatz nicht eingehalten. Dies hat das Landgericht München I
zwischenzeitlich in einer rechtskräftigen Entscheidung vom 20.06.2018
bestätigt.“ Das mag für Anleger gelten, denen keine Containernummern zugeordnet
und bestätigt wurden. Doch Jaffé erweitert das einfach, in dem er die
Übermittlung von Eigentumszertifikaten als sogenannten „Realakt“ ohne Bedeutung
abtut.
Gläubigerversammlung.
Zu den am 17. und 18. Oktober 2018 stattfindenden
Gläubigerversammlungen hat Michael Jaffé Ehepartner und andere Begleitpersonen
ausgeschlossen. Ausnahmen wären nur dann möglich, wenn beispielsweise aufgrund
einer Schwerbehinderung ein Gläubiger nur in Begleitung kommen kann. In seinen
FAQs auf frachtcontainer-inso.de schreibt er allerdings, dass eine Vertretung
durch Familienangehörige grundsätzlich möglich ist. Ansonsten werden wohl nur
noch Rechtsanwälte als Vertreter zugelassen. Offenbar soll die Zahl der
unliebsamen Fragensteller eingegrenzt werden.
Loipfinger’s Meinung.
Wenn geschätzt rund 2,5 Milliarden Euro von 54.000 Anlegern
fehlen, hat der Insolvenzverwalter keinen leichten Job. Allen gerecht zu
werden, ist ein Ding der Unmöglichkeit. Doch wo bleibt seine oberste Maxime
einer gerechten Vertretung aller Gläubigerinteressen, wenn er den Anlegern, die
seine Forderungsanmeldung einfach unterschreiben, ein Sicherungsrecht abluchst?
Andere Anleger, die anwaltlich vertreten sind, werden dieses nicht so einfach
aufgeben. Muss jetzt jeder P&R-Investor einen Anwalt beauftragen? Fördert
Jaffé ein Hauen und Stechen der Anleger untereinander? Jedes
Individualverfahren kostet Zeit und Geld. Warum spielt Jaffé nicht mit offenen
Karten und veröffentlicht nicht einmal eine angeblich wichtige
Landgerichtsentscheidung, die er ständig zitiert?
NEU: Das Buch
„Achtung, Anlegerfallen!“
Seit 27.02.2018 ist das neue Buch „Achtung, Anlegerfallen!“
von investmentcheck-Herausgeber Stefan Loipfinger im Buchhandel
erhältlich. Es zeigt auch für Laien
verständlich die Fallstricke der verbal einfallsreichen und immer komplexeren
Kreationen von Banken und Versicherungen auf.
***
Bei den BSZ e.V. Interessengemeinschaften melden sich durch die tägliche
Berichterstattung viele Anleger die mit den unterschiedlichsten Kapitalanlagen
Verluste erlitten haben.
Die BSZ e.V. Interessengemeinschaften werden durch
hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte
dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische
Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen
Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen.
Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut.
Durch Kooperationen mit Fachanwälten für Steuerrecht,
Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese
Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und
Verhandlungsstrategie.
Wenn Sie finanziell bei P&R
engagiert sind schließen Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R an.
Flankierend zu unserer Online Berichterstattung bieten wir
jeden Sonntag den BSZ e.V. Newsletter „recht§billig“ damit sie keinen Artikel
verpassen
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern
bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne
Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft P&R anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaf P&R kann
kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch
per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810
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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO
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