Donnerstag, August 16, 2018

P&R Forderungsanmeldung: Gläubiger und Insolvenzverwalter stehen im Konkurrenzverhältnis.

Der Gläubiger strebt eine zeitnahe Realisierung seiner Forderung an. Die Bemühungen des Insolvenzverwalters zielen auf Anreicherung der Masse, auf einfach umsetzbare Verwertungs-  sowie Restrukturierungmaßnahmen und aus dem wirtschaftlichen Interesse des Insolvenzverwalters heraus, auf Deckung der eigenen Kosten und Gebührenansprüche.

Ein Insolvenzverwalter rät am 8. 8. 2018 in FONDS Professionell online, die Unterstützung eines Anwalts in Anspruch zu nehmen, damit die Forderungsanmeldung fehlerfrei ist.

Die Anleger erhalten jetzt vorausgefüllte Formular zur Anmeldung ihrer Forderungen. Wie wahrscheinlich ist es, dass Anleger mit den Formularen zurechtkommen und ohne anwaltliche Unterstützung alles richtig ausfüllen, fragt FONDS Professionell online den Insolvenzrechtler Frank-Rüdiger Scheffler.

Er meint, Forderungsanmeldungen aus rechtlich komplexeren Anspruchsgrundlagen, zum Beispiel aus unerlaubten Handlungen, sogenannte "deliktische Schadenersatzansprüche", seien kompliziert. Der Forderungsgrund müsse vollständig benannt und belegt werden. Das könnten oftmals nur Rechtskundige bewerkstelligen. Die ordnungsgemäße Anmeldung sei aber wichtig, weil nur diese Forderungen vom Insolvenzverwalter festgestellt werden und nur dann die Verjährung gehemmt werden kann.

Scheffler äußert sich in FONDS Professionell online auch zur wichtigen Frage der Eigentumsübertragung bei P&R-Containern. "Die Übersendung des Eigentumszertifikats begründet kein Eigentum. Außerdem wurden diese Zertifikate in allen mir bekannten Fällen erst weit nach der Einigung über den Eigentumsübergang ausgetauscht."

Für die Anmeldung Ihrer Forderung zur Insolvenztabelle beim Insolvenzverwalter sowie zur Vertretung Ihrer Rechte im Gläubigerausschuss und auf den Gläubigerversammlungen ist eine BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei die richtige Adresse. Bitte vergessen Sie nicht: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst!

Der BSZ e.V. veröffentlicht auf seiner Internetseite www.fachanwalt-hotline.eu     täglich interessante Neuigkeiten für Kapitalanleger.

Nachstehend geben wir Ihnen mit freundlicher Empfehlung des Autors den aktuellen Bericht vom 16. 08. 2018 auf www.investmentcheck.de   wieder:

Forderungsanmeldung könnte übervorteilen. P&R-Anleger sollten nicht einfach unterzeichnen.

Eigentlich sollten alle Anleger Anfang August Post von den Insolvenzverwaltern der P&R-Gesellschaften erhalten. Still und heimlich hat sich diese Ankündigung allerdings nach hinten verschoben, ohne dass der Zeitraum zur Anmeldung von Forderungen bis 14. September 2018 verlängert worden wäre. Wer auch noch in Urlaub ist, für den drängt die Zeit. Kritik am Vorgehen der Insolvenzverwalter wird deshalb immer lauter. Nicht ohne Grund.

Abtretung.

Vielen Anlegern ist nicht bewusst, dass in den Kauf- und Mietverträgen sicherungshalber Abtretungen von Forderungen der Emittenten enthalten sind. Offenbar gibt es auch zahlreiche Investoren, die bereits versucht haben, diese Abtretungen gegenüber der P&R Equipment & Finance Corp. in Zug geltend zu machen. In einem der Verträge heißt es beispielsweise: „Zur Sicherung der Mietzahlungen [...] werden die Ansprüche der Emittentin auf Erlöse aus dem Untermietverhältnis hinsichtlich des vom Anleger [...] erworbenen Containers an den Anleger abgetreten. Der Anleger nimmt die Abtretung an.“

Forderungsanmeldung.

Ohne ausreichende Aufklärung über die Folgen hat Michael Jaffé in den Anschreiben an P&R-Investoren die Nichterfüllung der bestehenden Containerverträge erklärt. Das klingt erst einmal logisch, weil der Grund für die Insolvenzen die nicht ausreichende Liquidität ist. Allerdings erlischt durch die pauschale Nichterfüllungserklärung vermutlich auch die Abtretung, weshalb die Investoren die Forderungsanmeldung nicht einfach unterschreiben sollten. Konkret versteckt ist das in Fußnote 6 des Formulars, wonach ein Gläubiger mit einfacher Unterschrift auch die Rechte auf Abtretungen und Zessionen aufgibt. Ein bekannter Anlegeranwalt empfiehlt seinen Mandanten deshalb: „Die Einwilligung zur Anmeldung einer Schadensersatzforderung anstelle der Erfüllung kann schlimmstenfalls dazu führen, dass der Vertrag umgestaltet wird und die abgetretenen Ansprüche gegenüber der Gesellschaft in der Schweiz nicht mehr bestehen (Münchner Kommentar zur InsO, 2. Auflage, § 103 , RN 4ff , insbesondere RN 18 und 22). Wir werden dies aber nochmals prüfen. Sie sollten deswegen nicht voreilig die Forderungsanmeldung unterzeichnen und zurücksenden.“

Landgericht München.

Im Anschreiben an die Anleger taucht erneut eine Entscheidung des Landgerichts München I auf. Der genaue Verhandlungsgegenstand ist aber nicht bekannt. Jaffé hat investmentcheck die Entscheidung nicht zur Verfügung gestellt, obwohl er sie nun schon wiederholt zitiert und den Vorgang so hinstellt, als hätte das Landgericht den Anlegern das Eigentum an den Containern abgesprochen: „Damit ist der für eine Übereignung zwingend erforderliche Bestimmtheitsgrundsatz nicht eingehalten. Dies hat das Landgericht München I zwischenzeitlich in einer rechtskräftigen Entscheidung vom 20.06.2018 bestätigt.“ Das mag für Anleger gelten, denen keine Containernummern zugeordnet und bestätigt wurden. Doch Jaffé erweitert das einfach, in dem er die Übermittlung von Eigentumszertifikaten als sogenannten „Realakt“ ohne Bedeutung abtut.

Gläubigerversammlung.

Zu den am 17. und 18. Oktober 2018 stattfindenden Gläubigerversammlungen hat Michael Jaffé Ehepartner und andere Begleitpersonen ausgeschlossen. Ausnahmen wären nur dann möglich, wenn beispielsweise aufgrund einer Schwerbehinderung ein Gläubiger nur in Begleitung kommen kann. In seinen FAQs auf frachtcontainer-inso.de schreibt er allerdings, dass eine Vertretung durch Familienangehörige grundsätzlich möglich ist. Ansonsten werden wohl nur noch Rechtsanwälte als Vertreter zugelassen. Offenbar soll die Zahl der unliebsamen Fragensteller eingegrenzt werden.

Loipfinger’s Meinung.

Wenn geschätzt rund 2,5 Milliarden Euro von 54.000 Anlegern fehlen, hat der Insolvenzverwalter keinen leichten Job. Allen gerecht zu werden, ist ein Ding der Unmöglichkeit. Doch wo bleibt seine oberste Maxime einer gerechten Vertretung aller Gläubigerinteressen, wenn er den Anlegern, die seine Forderungsanmeldung einfach unterschreiben, ein Sicherungsrecht abluchst? Andere Anleger, die anwaltlich vertreten sind, werden dieses nicht so einfach aufgeben. Muss jetzt jeder P&R-Investor einen Anwalt beauftragen? Fördert Jaffé ein Hauen und Stechen der Anleger untereinander? Jedes Individualverfahren kostet Zeit und Geld. Warum spielt Jaffé nicht mit offenen Karten und veröffentlicht nicht einmal eine angeblich wichtige Landgerichtsentscheidung, die er ständig zitiert?


NEU: Das Buch „Achtung, Anlegerfallen!“

Seit 27.02.2018 ist das neue Buch „Achtung, Anlegerfallen!“ von investmentcheck-Herausgeber Stefan Loipfinger im Buchhandel erhältlich.  Es zeigt auch für Laien verständlich die Fallstricke der verbal einfallsreichen und immer komplexeren Kreationen von Banken und Versicherungen auf.

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Die BSZ e.V. Interessengemeinschaften werden durch hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut.

Durch Kooperationen mit Fachanwälten für Steuerrecht, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.
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