Dienstag, August 14, 2018

Erfreuliches Urteil für Schiffsfonds-Anleger: Prospektfehler bei CFB-166-Fonds - Rückerstattung für Anleger.

Das Landgericht Düsseldorf bestätigt Prospektfehler beim CFB-166-Fonds und verurteilte die Gründungsgesellschafter des Fonds zur Rückabwicklung.

Begründung der Richter:

Hinsichtlich der Betriebskosten des Schiffes sei mit unrealistisch niedrigen Kosten kalkuliert worden. Auch die angesetzten Kostensteigerungen für die Zukunft seien unvertretbar.

Der von der hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei vertretene Kläger bekommt fast 22.000 Euro rückerstattet - plus Zinsen. Einige der von den Anwälten dargestellten Zahlen blieben von der Gegenseite im Prozess unbestritten, so dass das Gericht diese als unstreitig unterstellen und würdigen.

Bei der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds haben sich durch die häufige Berichterstattung bereits eine sehr große Zahl betroffener Anleger gemeldet.

Die Interessengemeinschaft wird durch hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut.  Durch Kooperationen mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.

  • Anleger die sich nicht mit der eingetretenen Entwicklung ihrer Schiffsfonds abfinden möchten, oder mit der Rückforderung von Ausschüttungen konfrontiert sind,  können eine rechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten  durch Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds vornehmen lasse.

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hh 

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