Donnerstag, Mai 04, 2017

Betrugsskandal BWF-Stiftung: Weiterer wichtiger Erfolg für geschädigte Anleger

BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte haben einen weiteren Erfolg für eine geschädigte BWF-Anlegerin erzielt: Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 28.04.2017 im ersten von insgesamt acht Verfahren gegen eine Berliner Beratungsgesellschaft zugunsten der Anlegerin entschieden und die Beklagte zum Schadensersatz verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Landgericht folgt damit der Argumentation der Klägerin und stellt fest, dass der streitgegenständlichen Kapitalanlage Verlustrisiken innewohnten – bis hin zum Totalverlust –, auf die zwingend hingewiesen werden musste. Ein solcher Hinweis wurde aber nicht erteilt. Ausdrücklich widerspricht die 2. Kammer der Ansicht der Beklagten, dass vorliegend keine Kapitalanlage, sondern lediglich ein Kaufvertrag vermittelt wurde. Die Gesamtheit der Vereinbarungen mit der BWF-Stiftung könne nur als Anlagegeschäft verstanden werden.

Selbst wenn die Beklagte die Kapitalanlage lediglich vermittelt habe (und kein Beratungsvertrag vorliege, wie die Rechtsanwälte argumentierten, beinhalte dies stillschweigend einen Auskunftsvertrag. Informationen zur vorgestellten Kapitalanlage haben richtig und vollständig zu sein. Dies beinhalte auch Angaben zu möglichen Verlustrisiken, die sich hier daraus ergeben können, dass der Goldkurs während der Anlagedauer sinkt. Nach Auffassung der Klägerin konnte die Gegenseite nicht schlüssig erklären, wie die – immerhin sogar garantierten – Gewinne unabhängig vom Kursverlauf erwirtschaftet werden sollten. Daraus resultiere auch ein Insolvenzrisiko der Anbieterin, über das aufzuklären war.

BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Oliver Behrendt, LL.M., zeigt sich hochzufrieden: „Das Landgericht Berlin bestätigt die bisherigen Urteile, die wir für unsere Mandanten unter anderem beim LG Frankfurt (Oder), LG Marburg oder LG Frankenthal erstreiten konnten. Wir gehen davon aus, dass die Berliner Beratungsgesellschaft nun auch in den anderen Verfahren verurteilt wird.“
           
Im Fokus dieser BSZ e.V.Rechtsanwälte steht außerdem der Vorwurf, dass die Berater ihrer Verpflichtung zur Prüfung der Plausibilität der Anlage nicht nachgekommen sind. Die Vermittler haben den Anlegern Renditen in Aussicht gestellt, die – wenn man vom Kaufpreis zunächst die hohen Vermittlerprovisionen abzieht – zehn Prozent und mehr pro Jahr betrugen. Und nicht nur das: solche traumhaften Renditen wurden sogar garantiert. Nach Ansicht von Rechtsanwalt Oliver Behrendt, LL.M., begründet dies einen klaren Beratungsfehler, der die Vermittler zum Schadensersatz verpflichtet: „Wer in Zeiten rapide sinkender Goldpreise eine annähernde Verdoppelung des Wertes in einem Zeitraum von zehn Jahren verspricht, dies angeblich völlig risikofrei, handelt grob fahrlässig und unseriös und schuldet dem Anleger Ersatz seines Schadens.“

Und: „Die meisten unserer Mandanten waren ausschließlich an sicheren Anlagen interessiert. Keiner von ihnen wollte Kapitalverluste in Kauf nehmen, schon gar nicht einen Totalverlust. In vielen Fällen wurde gerade mit der Sicherheit einer Goldanlage geworben, Risiken wurden systematisch verschwiegen. Auch das kann einen Schadensersatzanspruch gegen den Vermittler wegen Falschberatung begründen.“

Neben den angesprochenen Urteilen konnten BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte zahlreiche Vergleiche mit Beratern und Vermittlern von BWF-Produkten erzielen, wobei die Vergleichsquote in der Regel zwischen 50 und 80 Prozent lag. Vergleichsgespräche bieten sich vor allem für Anleger an, die über keine Rechtsschutzversicherung verfügen und die Kosten eines Gerichtsverfahrens scheuen.

Die gute Nachricht ist,

dass die zumindest teilweise Wiederbeschaffung verloren gegangenen Geldes oft nicht so aussichtslos ist, wie viele Geschädigte glauben.  Der unsägliche Spruch man solle kein „gutes Geld“ dem „schlechten Geld“ hinterher werfen, ist eine Erfindung der Finanzbranche, die sich damit vor Klagen der Anleger schützen will.

Wenn Sie als Anleger aber glauben, dass Sie bei Ihrer Anlage nicht richtig beraten wurden, Ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles mir Rechten Dingen zuging, sollten sie – um nicht zum Opfer zu werden- sich massiv zur Wehr setzen. Die BSZ e.V. Interessengemeinschaften bieten einen fokussierten Ansatz, der den Anlegern eine ehrliche Einschätzung ihrer Chancen zum Ausgleich ihres  finanziellen Schadens vermittelt.
Weitere Anleger können sich im Rahmen einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft von den BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten kostenlos beraten lassen. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließe

Was ist jetzt zu tun?

Jedem Anleger, der bezüglich seiner Kapitalanlage Probleme hat, kann man nur empfehlen, möglichst frühzeitig einen Anwalt aufzusuchen bzw. einer BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Ein zu langes Zuwarten des Anlegers kann letztendlich zu einem Rechtsverlust führen, der nicht eingetreten wäre, wenn er rechtzeitig den Anwalt aufgesucht hätte bzw. sich entsprechende Informationen beschafft hätte.

Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte

haben in unzähligen Verfahren positive Ergebnisse, sei es durch Urteil oder mittels Vergleich, für Ihre Mandanten erzielen können. Selbst wenn die Anlage, an der sich der Anleger beteiligt hat bereits insolvent wurde, so ist auch in diesen Fällen die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe anzuraten. Zum Einen vertritt der Anwalt die Betroffenen auch beispielsweise in den Fällen, in denen ein Insolvenzplan erstellt wurde. Ferner kommt es immer wieder vor, dass vom Insolvenzverwalter Nachschüsse verlangt werden. In diesen Fällen müssen dem Ansinnen des Insolvenzverwalters Schadensersatzansprüche entgegen gehalten werden. Dies kann ein Anleger normalerweise ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe nicht leisten.

Auch Sie wollen rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF) anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF) kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Mittwoch, Mai 03, 2017

Warum werden Kapitalanleger mit Warnmeldungen, im Gegensatz zu positiven Berichten, geradezu bombardiert?

Die Antwort ist schnell gefunden. Mit geschädigten Kapitalanlegern kann man leicht viel Geld verdienen, ohne dabei einen Erfolg zu schulden. Da bieten Rechtsanwälte Tausenden betroffener Anleger via Werbebrief ihre Hilfe an, das verlorene Geld wieder zu beschaffen. Das traurige Ergebnis: meist hat der Anwalt anschließend volle und der Anleger leere Taschen.

An diesem nicht erfreulichen  Zustand ist der Anleger zu gleichen Teilen wie auch der Rechtsanwalt beteiligt, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ® e.V. und seit 1998 im Anlegerschutz tätig.

Warum hat der Anleger nicht vor seiner Investitionsentscheidung das Anlageangebot von einem Anlegerschutzanwalt  überprüfen und die Anlagerisiken bewerten lassen? Der beauftragte Rechtsanwalt hätte dem Anleger bestimmt zu einem klaren Bild der geplanten Anlage und deren langfristigen Potenzial verhelfen können.

Warum legt der Anwalt den Schwerpunkt bei seiner Tätigkeit im Bank- und Kapitalmarktrecht auf die Nachsorge und nicht auf die Vorsorge. Liegt es daran, dass man hier Einzelfälle und keine Massenschadensfälle zu bearbeiten hat?  Für die professionelle Vorsorge hätte der Anwalt von Seiten der Anleger mehr Beifall zu erwarten, als beim  Zusammenfegen der Scherben.

Der durchschnittliche Anleger hat kaum die Möglichkeit selbst ein Anlageangebot voll umfassend auf seine Plausibilität, Rentierlichkeit und Risiko zu prüfen. Auch bei aller Wertschätzung des meist  beteiligten Anlageberaters, darf nicht übersehen werden, dass dieser schlussendlich sein Produkt verkaufen möchte. Das gilt zumindest für die Damen und Herren die ihr Einkommen aus Provisionen beziehen.

Der Hinweis, dass der Wertpapierprospekt von der BaFin geprüft sei, kann den nicht informierten Anleger in trügerischer Sicherheit wiegen.

Text der BaFin:

Der Prospekt für Wertpapiere wird zum einen daraufhin überprüft, ob alle Angaben, die das Wertpapierprospektgesetz (WpPG) und die EU-Prospektverordnung (EU-ProspektVO) vorschreiben, enthalten und verständlich dargelegt sind (Vollständigkeitsprüfung). Zudem wird nachgeprüft, dass sich die im Prospekt enthaltenen Angaben nicht inhaltlich widersprechen (Kohärenzprüfung).Eine darüber hinausgehende Prüfung, beispielsweise ob das dargelegte Geschäftsmodell schlüssig, die Renditeerwartungen des Anbieters angemessen oder die versprochene Verzinsung der Anlage marktgerecht sind, erfolgt nicht. Die inhaltliche Richtigkeit der im Prospekt gemachten Angaben ist dagegen nicht Gegenstand der Prüfung des Prospekts. Die BaFin überprüft auch nicht, ob ein Geschäftsmodell wirtschaftlich plausibel ist und tatsächlich die versprochene Rendite für den Anleger erwirtschaften kann. Ebenso wenig beurteilt sie, ob Anbieter oder Emittenten seriös sind und über eine gute Bonität verfügen. Daher kann allein aus der Tatsache, dass ein Prospekt der BaFin übermittelt und nach erfolgreichem Abschluss des Prospektprüfungsverfahrens bei der BaFin entsprechend den Bestimmungen des Verkaufsprospektgesetzes bzw. des Vermögensanlagengesetzes veröffentlicht wurde, nicht auf die Seriosität oder auf die Bonität des Emittenten geschlossen werden.“ Zitat Ende.

Die scheinbar kostenlose Anlageberatung entpuppt sich in vielen Fällen als super teueres Anlagedesaster. Drum prüfe wer sich binde, rät Roosen.

Wer eine Kapitalanlage plant kann von einem BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt das Anlageangebot  überprüfen und die Anlagerisiken bewerten lassen.  Dafür hat der BSZ e.V. die „Interessengemeinschaft Anlageangebot prüfen“ eingerichtet.

Wer schon einen Schaden mit einer Investition erlitten hat, kann sich im Rahmen einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft von den BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten kostenlos beraten lassen. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

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Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte

haben in unzähligen Verfahren positive Ergebnisse, sei es durch Urteil oder mittels Vergleich, für Ihre Mandanten erzielen können. Selbst wenn die Anlage, an der sich der Anleger beteiligt hat bereits insolvent wurde, so ist auch in diesen Fällen die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe anzuraten. Zum Einen vertritt der Anwalt die Betroffenen auch beispielsweise in den Fällen, in denen ein Insolvenzplan erstellt wurde. Ferner kommt es immer wieder vor, dass vom Insolvenzverwalter Nachschüsse verlangt werden. In diesen Fällen müssen dem Ansinnen des Insolvenzverwalters Schadensersatzansprüche entgegen gehalten werden. Dies kann ein Anleger normalerweise ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe nicht leisten.

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V PLUS FONDS (V+) – GERICHT VERURTEILT BERATER

BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte erwirken für Anleger der V+ GmbH & Co. Fonds 2 KG Urteil gegen Anlageberater auf Zahlung von Schadensersatz.

Die Rechtsanwälte haben für zwei Mandanten, die jeweils eine Beteiligung an der V+ GmbH & Co. Fonds 2 KG gezeichnet hatten, ein Urteil gegen deren Anlageberater auf Zahlung von Schadensersatz in Höhe von insgesamt € 38.500,00 nebst Zinsen erwirkt. Im Gegenzug müssen die Anleger lediglich die Rechte aus der jeweiligen Beteiligung an den Berater übertragen. Das Gericht hat damit den Anlegern Schadenersatz in voller Höhe zugesprochen, d.h. der Berater muss die geschädigten Anleger so stellen, als hätten sie die Beteiligung an dem jeweiligen Fonds nie gezeichnet.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB hatte in der Vergangenheit bereits für Mandanten, die eine Beteiligung an der V+ GmbH & Co. Fonds 2 KG und / oder an der V+ GmbH & Co. Fonds 3 KG gezeichnet hatten, einen dinglichen Arrest gegen die Gründungsgesellschafterin der beiden Fonds erwirkt. Das Gericht teilte in diesen Fällen nach vorläufiger Rechtsauffassung die Meinung der Kanzlei, dass sowohl der Verkaufsprospekt der V+ GmbH & Co. Fonds 2 KG als auch der V+ GmbH & Co. Fonds 3 KG mehrere Fehler aufweisen würde, die für die Anleger erfahrungsgemäß maßgebliches Gewicht haben, weil sie u.a. die Sicherheit der Kapitalanlage betreffen.

„Zwar ist das Urteil gegen den Anlageberater noch nicht rechtskräftig, zeigt aber, genauso wie Begründung der dinglichen Arreste, dass Anleger durchaus begründete Aussichten haben, Schadenersatzansprüche durchzusetzen und ihr eingesetztes Kapital zurückzuerhalten“, so BSZe.V. Anlegerschutzanwalt Alexander. Denn zum einen scheint die Beratung – nach Schilderungen zahlreicher Anleger – häufig fehlerhaft gewesen zu sein. So sind Anleger nach deren Mitteilung die V Plus Fonds oft zur Altersvorsorge empfohlen worden. Weiter berichten viele Anleger, dass im Rahmen des Beratungsgesprächs weder auf das Totalverlustrisiko noch auf die hohe Weichkostenquote, die extrem lange Laufzeit und die eingeschränkte Handelbarkeit hingewiesen worden sei. Zum anderen, so Rechtsanwalt Alexander Kainz, vertreten wir die Auffassung, dass die Verkaufsprospekte der V+ Fonds fehlerhaft sind. Auf erkennbar vorhandene Prospektfehler muss der Anlageberater den Anleger jedoch ebenfalls hinweisen.

Die Rechtsanwälte empfehlen daher Anlegern der verschiedenen V Plus Fonds (V+ GmbH & Co. Fonds 1, 2, und 3 KG und Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG), die sich schlecht beraten fühlen und/oder von dem Fonds trennen wollen, die Kontaktaufnahme zu einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei, um sich hinsichtlich möglicher Optionen zur Durchsetzung von Ansprüchen und auch im Hinblick auf einen Ausstieg aus dem Fonds qualifizierten Rat einzuholen. Neben der Möglichkeit der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen die Anlageberater und Gründungsgesellschafter des Fonds kann auch die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung oder Stilllegung der Beteiligung bestehen. Dies dürfte vor allem für Ratenzahler interessant sein.

Weitere Anleger können sich im Rahmen der BSZ e.V. Interessengemeinschaft V+ GmbH & Co. Fonds 2 KG von den BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten kostenlos beraten lassen. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft V+ GmbH & Co. Fonds 2 KG anschließen.

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Dienstag, Mai 02, 2017

Weltweit werden Jahr für Jahr viele Milliarden Euro bei Kapitalanlegern erbeutet.

Kaum jemand kennt die genaue Summe, um die jährlich Anleger auf der ganzen Welt durch Betrug geschädigt werden. Abkassiert wird meist nach den „klassischen“ Erfolgsmodellen dieser „Branche“. Die eingesetzte Taktik ist Charme, Vertrauen und überzeugende Argumente.

Die Betrüger gehen dem Geld entgegen.

Das bedeutet, wer Geld für eine Investition zur Verfügung hat, gehört automatisch zur Zielgruppe der Anlagebetrüger, warnt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e. V.  und seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig.

In vielen Gesprächen mit betrogenen Anlegern hat sich herausgestellt, dass die Anleger dem „Berater“ oft blind  vertraut haben, berichtet Roosen. Dieses Vertrauen wird von den Betrügern geschickt durch scheinbar anteilsvolle Fragen über Familie, Beruf, Vereinszugehörigkeit, Gesundheit, und Hobbys aufgebaut. Aus diesen Gesprächen und den sich daraus ergebenden Informationen,  entwickelt der Betrüger die seiner Opfer spezifisch angepasste Verkaufsstrategie. Mitunter ist der Betrüger sogar Mitglied im Netzwerk des Opfers. Das macht den Betrug dann noch wesentlich leichter, denn einer Empfehlung aus seinem eigenen Netzwerk kann man ja blind vertrauen.

Viele Anlagedesaster beginnen mit E-Mails oder unaufgeforderten Telefonanrufen die über eine hoch interessante, lukrative oft auch zeitbegrenzte  Investitionsmöglichkeit informieren. Wer sich darauf einlässt hat in der Regel schon verloren.

Die "exklusiven Chancen" und "garantierten Renditen" sind meist nur Lockmittel, selten Realität.

Natürlich ist nicht jedes dieser Angebote ein Ponzi-System bei dem das frische Anlegergeld benutzt wird um die früheren Investoren zu bezahlen. Betrug ist nach Meinung des BSZ e. V. auch bewusste Falschberatung, das Verschweigen vorhandener Informationen und eine „schwache“ Risikoaufklärung.

In vielen Fällen wird das erbeutete Anlegergeld durch Geldwäsche dem Zugriff Dritter entzogen. Als Geldwäsche wird bezeichnet wenn man "schmutziges" Geld in "sauberes" Geld verwandelt. Die tatsächliche Herkunft des Geldes wird durch eine Reihe von Finanztransaktionen verschleiert. Dies gelingt meist durch Gründung einiger Briefkastenfirmen verteilt über viele Länder dieser Erde. Die Einschaltung von Treuhändern, Rechtsanwälten und diversen internationalen Business Services garantiert Anonymität. Fließt das Geld dann an den Betrüger zurück, ist es legal geworden, da es ja aus (scheinbar) legitimen Geschäften stammt.

Kriminelle Finanzinitiatoren kommen so zu erheblichem Reichtum, entziehen sich der Justiz, zahlen keinen Euro Steuer, Re-Investieren in legale Geschäfte und finanzieren weitere kriminelle Aktivitäten. Je reicher diese Betrüger werden umso angesehener werden Sie in ihrer gesellschaftlichen Position.

Auch durch ,,seriöse“ Produkte, die als sichere, risikoarme Anlageprodukte verkauft werden, werden die Anleger tagtäglich um ihr Geld gebracht. Die Unterstützung von Opfern solcher ,,versteckter“ Anlegerbetrügereien zählt zu den Hauptbetätigungsfeldern und -Zielen des BSZ e.V.

Anlegerschutz ist eines der wichtigsten Elemente eines florierenden Finanzmarkts.

Der Anlegerschutz soll dafür sorgen, dass diejenigen, die ihr Geld in die Produkte der Finanzbranche investieren nicht betrogen werden. Anleger sollten stets darüber informiert werden, dass eine Anlage nicht nur einer Wertsteigerung unterliegen kann, sondern auch einem Wertverlust ausgesetzt sein kann. Anleger die bereit sind Gewinne zu kassieren müssen auch bereit sein die Risiken ihrer Anlage mit zu tragen.  Der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein e.V. (Dieburg) wird auch weiterhin mit seiner Öffentlichkeitsarbeit zu der Aufklärung und Verhinderung von unnötigen Kapitalverlusten beitragen. Die rasche, ungehinderte, von keiner Zentralstelle gelenkte Verbreitung und Kommentierung von Informationen, ist das strategische Erfolgspotential des BSZ® e.V.

Der BSZ® e.V. trägt dazu bei, dass die wirtschaftsstarken Hintermänner und Initiatoren, Vorstände von Vertriebsgesellschaften, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und sonstige Berater, die für die rechtliche Gestaltung, Prospektgestaltung und in bestimmten Fällen auch für den Vertrieb des Kapitalanlageproduktes verantwortlich oder mitverantwortlich sind, als Verursacher der Anlagepleiten, nicht mehr so oft unbekannt bleiben oder ungeschoren davonkommen und schon am nächsten Geldvermehrungssystem stricken können.

Bei vielen Anlageskandalen konnten die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte, die aus Sicht des BSZ e.V. bestehende bundesweite Sonderstellung bei gerichtlichen Erfolgen für Ihre Mandanten unter Beweis stellen. Nur wenige Kanzleien können bundesweit solche Erfolge vorweisen, viele scheinen aber auf den fahrenden Zug aufspringen zu wollen – auch ohne eigene erstrittene Urteile.

Die gute Nachricht ist,

dass die zumindest teilweise Wiederbeschaffung verloren gegangenen Geldes oft nicht so aussichtslos ist, wie viele Geschädigte glauben.  Der unsägliche Spruch man solle kein „gutes Geld“ dem „schlechten Geld“ hinterher werfen, ist eine Erfindung der Finanzbranche, die sich damit vor Klagen der Anleger schützen will.

Wenn Sie als Anleger aber glauben, dass Sie bei Ihrer Anlage nicht richtig beraten wurden, Ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles mir Rechten Dingen zuging, sollten sie – um nicht zum Opfer zu werden- sich massiv zur Wehr setzen. Die BSZ e.V. Interessengemeinschaften bieten einen fokussierten Ansatz, der den Anlegern eine ehrliche Einschätzung ihrer Chancen zum Ausgleich ihres  finanziellen Schadens vermittelt.

Für Kapitalanleger die Verluste erlitten haben oder Opfer eines Anlagebetrugs wurden gibt es eine Reihe von Optionen, die erlittenen Verluste zu mindern oder gar auszugleichen.  Natürlich hängt die Wahrscheinlichkeit, Verluste zurückzugewinnen letztlich ab, ob der Beklagte noch genügend Geld oder Vermögen zur Schadensregulierung hat – und das ist leider oft nicht der Fall.

Es sind nicht immer eigene scheinbar unvorsichtige Entscheidungen, die zum Verlust geführt haben. Sicher sind nicht alle Verluste erstattungsfähig. Sobald aber der Verdacht aufkommt, dass die Verluste durch Fehlverhalten anderer Personen verursacht sein könnten, ist unbedingt der Rat des Experten einzuholen. Eine sorgfältige Analyse, einschließlich der Bestimmung, wann die Verjährungsfristen ausgelöst werden, ist wesentlich für die Bewertung eines Anspruchs.

Wenn Sie Betroffener eines Verlustes oder drohenden Verlustes aus einer Kapitalanlage sind, ist es wichtig daran zu erinnern, dass Sie in der Regel nicht der einzige Betroffene sind. Die Raffinesse, mit der potentielle Kapitalanleger geködert werden, sind so ausgefeilt, dass sogar professionelle Anleger getäuscht werden. Es gibt also keinen Grund, darauf zu verzichten, den Anlageverlust auszugleichen. Es ist ratsam, Ihre Situation mit einem erfahrenen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu besprechen. Denken Sie aber auch daran, nur weil Sie einen Verlust erlitten haben, bedeutet dies nicht unbedingt, dass er auch erstattungsfähig ist. Diesen Sachverhalt sollten Sie von einem erfahrenen Fachanwalt überprüfen lassen. Er wird Sie wissen lassen, ob Sie Ihre Verluste erfolgversprechend geltend machen können.

Weitere Anleger können sich im Rahmen einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft von den BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten kostenlos beraten lassen. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließe

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Jedem Anleger, der bezüglich seiner Kapitalanlage Probleme hat, kann man nur empfehlen, möglichst frühzeitig einen Anwalt aufzusuchen bzw. einer BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Ein zu langes Zuwarten des Anlegers kann letztendlich zu einem Rechtsverlust führen, der nicht eingetreten wäre, wenn er rechtzeitig den Anwalt aufgesucht hätte bzw. sich entsprechende Informationen beschafft hätte.

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haben in unzähligen Verfahren positive Ergebnisse, sei es durch Urteil oder mittels Vergleich, für Ihre Mandanten erzielen können. Selbst wenn die Anlage, an der sich der Anleger beteiligt hat bereits insolvent wurde, so ist auch in diesen Fällen die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe anzuraten. Zum Einen vertritt der Anwalt die Betroffenen auch beispielsweise in den Fällen, in denen ein Insolvenzplan erstellt wurde. Ferner kommt es immer wieder vor, dass vom Insolvenzverwalter Nachschüsse verlangt werden. In diesen Fällen müssen dem Ansinnen des Insolvenzverwalters Schadensersatzansprüche entgegen gehalten werden. Dies kann ein Anleger normalerweise ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe nicht leisten.

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Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

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Freitag, April 28, 2017

SONNENHÖFE UNTERHACHING: ANLEGER SOLLEN ZAHLEN, ABER WOFÜR EIGENTLICH?

Aktuell verschickt die SonnenHöfe Unterhaching GmbH & Co. Fonds KG i.L. (früher: SHB Innovative Fondskonzepte AG & Co. Erlenhofpark München-Unterhaching KG) massenweise Zahlungsaufforderungen an ihre Kommanditisten. Zugleich werden rechtliche Schritte für den Fall angedroht, dass die Forderung nicht bis zum 10.05.2017 erfüllt wird. Viele Anleger sind entsetzt von diesem rüden Vorgehen.

Innenausgleich

Im vergangenen Jahr wurde das Objekt SonnenHöfe verkauft und die Liquidation des Fonds eingeleitet. Auf der Gesellschafterversammlung am 13.12.2016 berichtete die Fondsgeschäftsführung noch stolz, dass es gelungen sei, einen Preis zu erzielen, der höher sei als die Verbindlichkeiten des Fonds. Was als Erfolg verkauft wurde, bedeutete jedoch im Ergebnis, dass die eingezahlten Einlagen bis auf einen kleinen Rest verloren sind.

Wer nun aber glaubte, jetzt könne wenigstens der kleine Überschuss unter den Kommanditisten verteilt werden, wurde enttäuscht. Die Verwaltung kündigte an, es müsse erst ein Innenausgleich zwischen den einzelnen Gesellschaftergruppen durchgeführt werden. Dabei gehe es um einen Ausgleich zwischen denjenigen, die ihre Einlage vollständig erbracht haben und denjenigen, die bislang nur einen Teil einbezahlt haben. Was das genau für die einzelnen Anleger bedeutet und wie das konkret funktionieren soll, blieb aber unklar.

Viele Fragen, keine Antworten

Jetzt erhalten viele Anleger Schreiben, in denen sie zu Zahlungen aufgefordert werden. Dabei fällt zunächst einmal unangenehm auf, dass sich die Fondsgesellschaft mehr als vier Monate Zeit lässt, um den angekündigten Innenausgleich zu berechnen und den Anlegern dann aber nur ca. zwei Wochen Zeit zur Zahlung einräumt. Schwerer wiegt jedoch der Umstand, dass die Liquidatorin mit keinem Wort erklärt, nach welchen rechtlichen Regeln sie diesen Innenausgleich durchführen will. Ebenso wenig erklärt sie, wie sie diesen Innenausgleich berechnet hat und zu welchem Rechenergebnis sie gekommen ist.

So wird die Zahlungsaufforderung auch nicht mit der Berechnung des Innenausgleichs sondern mit einem Einzahlungsrückstand auf dem Kapitalkonto begründet. Es fehlt aber ein Kontoauszug, mit dessen Hilfe die Höhe des angeblichen Rückstandes nachvollzogen werden könnte. Dafür bekommt der Anleger die Androhung von rechtlichen Schritten, wenn er nicht pünktlich zahlt. Alles in allem wirft das Schreiben deutlich mehr Fragen auf, als es Antworten liefert.

Was ist jetzt zu tun?

Das Aufforderungsschreiben zu ignorieren, ist nach Ansicht der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei von Buttlar Rechtsanwälte keine Option, ebenso wenig, die Zahlungsaufforderung vorbehaltlos zu erfüllen. Vielmehr muss die Fondsgesellschaft jetzt erst einmal Aufklärungsarbeit leisten. Deshalb sollten betroffene Anleger die Fondsgesellschaft umgehend auffordern, zunächst einen aktuellen Auszug des Kapitalkontos zu übersenden, damit die angeblichen Rückstände überprüft werden können. Weiterhin sollte die Fondsgesellschaft aufgefordert werden, eine nachvollziehbare Berechnung des Innenausgleichs vorzulegen, aus der die einzelnen Berechnungsgrundlagen und das konkrete Berechnungsergebnis nachvollziehbar ersichtlich sind.

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Rickmers Anleihe: Risiko für die Anleger

Insgesamt 275 Millionen Euro haben die Anleger in die Rickmers-Anleihe investiert. Das Geld ist in Gefahr. Durch die anhaltende Krise der Schifffahrt ist die Rickmers-Gruppe in erhebliche wirtschaftliche Schieflage geraten.

Mit einem umfangreichen Sanierungspaket soll die Rettung des Unternehmens gelingen. Voraussetzung ist aber, dass alle Gläubiger mitspielen. Die Anleihe-Anleger sollen nun vom 8. bis 10. Mai in einer Abstimmung ohne Versammlung darüber entscheiden, ob sie die Sanierung mittragen wollen.

Zum Hintergrund: Die Rickmers Holding AG hat im Mai 2013 eine Anleihe mit einem Gesamtvolumen von 275 Millionen Euro und einer fünfjährigen Laufzeit emittiert (WKN: A1TNA3 / ISIN: DE000A1TNA39). Die Schuldverschreibung ist mit 8,875 Prozent p.a. verzinst und steht im Juni 2018 zur Rückzahlung an.

Die anhaltende Krise der Schifffahrt hat die Rickmers-Reederei schwer getroffen. Zwar gibt es eine positive Fortführungsprognose. Die gilt aber nur für den Fall, dass alle Beteiligten dem Sanierungspaket zustimmen. Zu den Maßnahmen gehört, dass die noch zu gründende Luxemburger Holding LuxCo einen großen Teil der Aktien übernimmt und einen Investor dafür finden soll. Gleichzeitig übernimmt die LuxCo auch die Verbindlichkeiten aus der Anleihe zzgl. der Zinsforderungen. Die Forderungen der Anleger sollen dann aus dem Verkaufserlös der Aktien bedient werden. Wie hoch dieser ausfallen wird, lässt sich derzeit nicht beziffern. Die Rickmers Holding AG räumt aber ein, dass nicht davon auszugehen ist, dass die Verkaufserlöse ausreichen werden, um die Forderungen der Anleihe-Anleger vollauf zu bedienen. „Klarer ausgedrückt: Den Anlegern drohen hohe Verluste“, sagt BSZ e.V.Anlegerschutzanwalt Christof Bernhardt.

Außerdem sind noch weitere Restrukturierungen bei der Anleihe geplant. „Und diese Änderungen bergen für die Anleger ein erhebliches Risiko“, so Rechtsanwalt Bernhardt. Denn die Laufzeit der Anleihe soll bis 2027 verlängert werden. Die Zinsen sollen dann nicht mehr jährlich, sondern in Form eines PIK-Zinses ausgezahlt werden. „Das heißt, dass die Zinsen auf den Kredit auflaufen und erst am Ende der Laufzeit ausgezahlt werden. Sollte in der Zwischenzeit Insolvenz angemeldet werden müssen, wären auch die Zinsen verloren“, erklärt Rechtsanwalt Bernhardt. Das wäre aber nicht das einzige Problem bei einer Insolvenz. Denn die LuxCo würde durch die geplanten Änderungen zum Schuldner der Anleihegläubiger. Dementsprechend würde auch luxemburgisches Recht Anwendung finden. Zudem sollen die Forderungen der Anleger nachrangig behandelt werden. „Das bedeutet, dass die Ansprüche der Anleger erst befriedigt würden, wenn die Forderungen aller anderen Gläubiger erfüllt sind. Das könnte dann den Totalverlust bedeuten“, so Rechtsanwalt Bernhardt.

Allerdings macht die Rickmers Holding auch klar, dass die Zustimmung aller beteiligten Gruppen wohl der einzige Weg ist, die Insolvenz zu vermeiden. Im Falle einer Insolvenz müssten sich die Anleger dann mit der Insolvenzquote begnügen. Auch in dem Fall wären hohe Verluste wahrscheinlich.

Rechtsanwalt Bernhardt: „Die Anleger können also bestenfalls das kleinere Übel wählen. Ein Ausweg aus diesem Dilemma könnte aber die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sein.“ Diese können z.B. durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. Denn die Anleger haben grundsätzlich einen Anspruch auf eine anleger- und objektgerechte Beratung. Dazu gehört es auch, alle bestehenden Risiken der Geldanlage umfassend darzulegen. Insbesondere die Möglichkeit des Totalverlusts wiegt für die Anleger schwer. „Die Probleme in der Schifffahrt waren zum Zeitpunkt der Emission der Anleihe schon hinlänglich bekannt. Umso wichtiger wäre eine umfassende Aufklärung der Anleger gewesen“, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

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Auch Sie wollen rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/Rickmers Anleihe anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/Rickmers Anleihe kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

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Mittwoch, April 26, 2017

Blue Ships 1 Renditefonds MS Avalon Scenery: Anlegern drohen hohe Verluste

Anlegern des Blue Ships 1 Renditefonds MS Avalon Scenery drohen nach dem Verkauf des Flusskreuzfahrtschiffes hohe Verluste. Nach Angaben des „fondstelegramm“ können die Anleger nur noch mit einer Schlusszahlung von ca. acht Prozent rechnen. Bisher haben die Anleger rund 33 Prozent an Ausschüttungen erhalten. Unterm Strich steht demnach für die Anleger ein Verlust von knapp 60 Prozent ihrer Einlage.

Flusskreuzfahrten erfreuten sich zunehmender Beliebtheit. An diesem Geschäft sollten auch die Anleger des Schiffsfonds Blue Ships 1 Renditefonds MS Avalon Scenery partizipieren, an dem sie sich seit September 2007 mit einer Mindestsumme von 10.000 Euro beteiligen konnten. Insgesamt wurden rund sechs Millionen Euro bei den Anlegern eingesammelt und zusätzlich noch ca. 8,4 Millionen Euro Fremdkapital aufgenommen. Bis zum Jahr 2013 erhielten die Anleger noch regelmäßig Ausschüttungen. Doch danach war Schluss.
Da das Fluss-Kreuzfahrtschiff in Frankreich eingesetzt wurde, machte die steigende Angst vor Terroranschlägen in Frankreich dem Schiffsfonds zu schaffen, da die Zahl, vor allem der US-amerikanischen Touristen, deutlich zurückging. Schließlich wurde Ende 2016 der Verkaufsbeschluss gefasst. Im März wechselte das Schiff dann für rund sechs Millionen Euro den Besitzer. Für die Anleger bleibt nach Tilgung der restlichen Darlehensverbindlichkeiten und sonstigen Kosten allerdings nicht mehr viel übrig. Die Schlusszahlung an die Anleger wird voraussichtlich lediglich rund acht Prozent betragen. „Damit sind fast 60 Prozent des eingesetzten Kapitals der Anleger verloren, wenn sie sich nicht gegen die Verluste wehren“, sagt BSZe.V. Anlegerschutzanwältin  Jessica Gaber.

Eine Möglichkeit die Verluste zu minimieren, liegt in der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Diese können wiederum aus einer fehlerhaften Anlageberatung resultieren. Denn im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger auch über die Funktionsweise und die Risiken eines Schiffsfonds aufgeklärt werden müssen. „Mit den Fondsanteilen erwerben die Anleger in der Regel unternehmerische Beteiligungen und stehen damit auch im unternehmerischen Risiko. Besonders schwerwiegend ist dabei das Totalverlust-Risiko für die Anleger. Über diese Risiken müssen sie daher zwingend aufgeklärt werden. Die Erfahrung zeigt aber, dass diese Aufklärung in den Beratungsgesprächen häufig ausgeblieben oder nur völlig unzureichend erfolgt ist. Aus so einer Falschberatung können sich Schadensersatzansprüche ergeben“, erklärt dieBSZe-V.Anlegerschutzanwältin.

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