BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte haben einen weiteren Erfolg
für eine geschädigte BWF-Anlegerin erzielt: Das Landgericht Berlin hat mit
Urteil vom 28.04.2017 im ersten von insgesamt acht Verfahren gegen eine
Berliner Beratungsgesellschaft zugunsten der Anlegerin entschieden und die
Beklagte zum Schadensersatz verurteilt. Das Urteil ist noch nicht
rechtskräftig.
Das Landgericht folgt damit der Argumentation der Klägerin
und stellt fest, dass der streitgegenständlichen Kapitalanlage Verlustrisiken
innewohnten – bis hin zum Totalverlust –, auf die zwingend hingewiesen werden
musste. Ein solcher Hinweis wurde aber nicht erteilt. Ausdrücklich widerspricht
die 2. Kammer der Ansicht der Beklagten, dass vorliegend keine Kapitalanlage,
sondern lediglich ein Kaufvertrag vermittelt wurde. Die Gesamtheit der
Vereinbarungen mit der BWF-Stiftung könne nur als Anlagegeschäft verstanden
werden.
Selbst wenn die Beklagte die Kapitalanlage lediglich
vermittelt habe (und kein Beratungsvertrag vorliege, wie die Rechtsanwälte argumentierten,
beinhalte dies stillschweigend einen Auskunftsvertrag. Informationen zur
vorgestellten Kapitalanlage haben richtig und vollständig zu sein. Dies
beinhalte auch Angaben zu möglichen Verlustrisiken, die sich hier daraus
ergeben können, dass der Goldkurs während der Anlagedauer sinkt. Nach
Auffassung der Klägerin konnte die Gegenseite nicht schlüssig erklären, wie die
– immerhin sogar garantierten – Gewinne unabhängig vom Kursverlauf
erwirtschaftet werden sollten. Daraus resultiere auch ein Insolvenzrisiko der
Anbieterin, über das aufzuklären war.
BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Oliver Behrendt, LL.M., zeigt
sich hochzufrieden: „Das Landgericht Berlin bestätigt die bisherigen Urteile,
die wir für unsere Mandanten unter anderem beim LG Frankfurt (Oder), LG Marburg
oder LG Frankenthal erstreiten konnten. Wir gehen davon aus, dass die Berliner
Beratungsgesellschaft nun auch in den anderen Verfahren verurteilt wird.“
Im Fokus dieser BSZ e.V.Rechtsanwälte steht außerdem der
Vorwurf, dass die Berater ihrer Verpflichtung zur Prüfung der Plausibilität der
Anlage nicht nachgekommen sind. Die Vermittler haben den Anlegern Renditen in
Aussicht gestellt, die – wenn man vom Kaufpreis zunächst die hohen
Vermittlerprovisionen abzieht – zehn Prozent und mehr pro Jahr betrugen. Und
nicht nur das: solche traumhaften Renditen wurden sogar garantiert. Nach
Ansicht von Rechtsanwalt Oliver Behrendt, LL.M., begründet dies einen klaren
Beratungsfehler, der die Vermittler zum Schadensersatz verpflichtet: „Wer in
Zeiten rapide sinkender Goldpreise eine annähernde Verdoppelung des Wertes in
einem Zeitraum von zehn Jahren verspricht, dies angeblich völlig risikofrei,
handelt grob fahrlässig und unseriös und schuldet dem Anleger Ersatz seines
Schadens.“
Und: „Die meisten unserer Mandanten waren ausschließlich an
sicheren Anlagen interessiert. Keiner von ihnen wollte Kapitalverluste in Kauf
nehmen, schon gar nicht einen Totalverlust. In vielen Fällen wurde gerade mit
der Sicherheit einer Goldanlage geworben, Risiken wurden systematisch
verschwiegen. Auch das kann einen Schadensersatzanspruch gegen den Vermittler
wegen Falschberatung begründen.“
Neben den angesprochenen Urteilen konnten BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälte zahlreiche Vergleiche mit Beratern und Vermittlern von
BWF-Produkten erzielen, wobei die Vergleichsquote in der Regel zwischen 50 und
80 Prozent lag. Vergleichsgespräche bieten sich vor allem für Anleger an, die
über keine Rechtsschutzversicherung verfügen und die Kosten eines
Gerichtsverfahrens scheuen.
Die gute Nachricht
ist,
dass die zumindest teilweise Wiederbeschaffung verloren
gegangenen Geldes oft nicht so aussichtslos ist, wie viele Geschädigte
glauben. Der unsägliche Spruch man solle
kein „gutes Geld“ dem „schlechten Geld“ hinterher werfen, ist eine Erfindung
der Finanzbranche, die sich damit vor Klagen der Anleger schützen will.
Wenn Sie als Anleger aber glauben, dass Sie bei Ihrer Anlage
nicht richtig beraten wurden, Ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden
oder nicht alles mir Rechten Dingen zuging, sollten sie – um nicht zum Opfer zu
werden- sich massiv zur Wehr setzen. Die BSZ e.V. Interessengemeinschaften
bieten einen fokussierten Ansatz, der den Anlegern eine ehrliche Einschätzung
ihrer Chancen zum Ausgleich ihres
finanziellen Schadens vermittelt.
Weitere Anleger können sich im Rahmen einer BSZ e.V.
Interessengemeinschaft von den BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten kostenlos beraten
lassen. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene
Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits
seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des
BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft
anschließe
Was ist jetzt zu tun?
Jedem Anleger, der bezüglich seiner Kapitalanlage Probleme
hat, kann man nur empfehlen, möglichst frühzeitig einen Anwalt aufzusuchen bzw.
einer BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Ein zu langes Zuwarten des
Anlegers kann letztendlich zu einem Rechtsverlust führen, der nicht eingetreten
wäre, wenn er rechtzeitig den Anwalt aufgesucht hätte bzw. sich entsprechende
Informationen beschafft hätte.
Die BSZ® e.V.
Anlegerschutzanwälte
haben in unzähligen Verfahren positive Ergebnisse, sei es
durch Urteil oder mittels Vergleich, für Ihre Mandanten erzielen können. Selbst
wenn die Anlage, an der sich der Anleger beteiligt hat bereits insolvent wurde,
so ist auch in diesen Fällen die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe anzuraten.
Zum Einen vertritt der Anwalt die Betroffenen auch beispielsweise in den
Fällen, in denen ein Insolvenzplan erstellt wurde. Ferner kommt es immer wieder
vor, dass vom Insolvenzverwalter Nachschüsse verlangt werden. In diesen Fällen
müssen dem Ansinnen des Insolvenzverwalters Schadensersatzansprüche entgegen gehalten
werden. Dies kann ein Anleger normalerweise ohne Inanspruchnahme anwaltlicher
Hilfe nicht leisten.
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rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte
überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender
Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte
geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der
BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft
anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen
zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der Betroffenen einsetzen.
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und
prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft
beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene
Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit
dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V.
werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft
Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF) anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Berliner Wirtschafts- und
Finanzstiftung (BWF) kann kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
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