Donnerstag, Mai 04, 2017

Betrugsskandal BWF-Stiftung: Weiterer wichtiger Erfolg für geschädigte Anleger

BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte haben einen weiteren Erfolg für eine geschädigte BWF-Anlegerin erzielt: Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 28.04.2017 im ersten von insgesamt acht Verfahren gegen eine Berliner Beratungsgesellschaft zugunsten der Anlegerin entschieden und die Beklagte zum Schadensersatz verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Landgericht folgt damit der Argumentation der Klägerin und stellt fest, dass der streitgegenständlichen Kapitalanlage Verlustrisiken innewohnten – bis hin zum Totalverlust –, auf die zwingend hingewiesen werden musste. Ein solcher Hinweis wurde aber nicht erteilt. Ausdrücklich widerspricht die 2. Kammer der Ansicht der Beklagten, dass vorliegend keine Kapitalanlage, sondern lediglich ein Kaufvertrag vermittelt wurde. Die Gesamtheit der Vereinbarungen mit der BWF-Stiftung könne nur als Anlagegeschäft verstanden werden.

Selbst wenn die Beklagte die Kapitalanlage lediglich vermittelt habe (und kein Beratungsvertrag vorliege, wie die Rechtsanwälte argumentierten, beinhalte dies stillschweigend einen Auskunftsvertrag. Informationen zur vorgestellten Kapitalanlage haben richtig und vollständig zu sein. Dies beinhalte auch Angaben zu möglichen Verlustrisiken, die sich hier daraus ergeben können, dass der Goldkurs während der Anlagedauer sinkt. Nach Auffassung der Klägerin konnte die Gegenseite nicht schlüssig erklären, wie die – immerhin sogar garantierten – Gewinne unabhängig vom Kursverlauf erwirtschaftet werden sollten. Daraus resultiere auch ein Insolvenzrisiko der Anbieterin, über das aufzuklären war.

BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Oliver Behrendt, LL.M., zeigt sich hochzufrieden: „Das Landgericht Berlin bestätigt die bisherigen Urteile, die wir für unsere Mandanten unter anderem beim LG Frankfurt (Oder), LG Marburg oder LG Frankenthal erstreiten konnten. Wir gehen davon aus, dass die Berliner Beratungsgesellschaft nun auch in den anderen Verfahren verurteilt wird.“
           
Im Fokus dieser BSZ e.V.Rechtsanwälte steht außerdem der Vorwurf, dass die Berater ihrer Verpflichtung zur Prüfung der Plausibilität der Anlage nicht nachgekommen sind. Die Vermittler haben den Anlegern Renditen in Aussicht gestellt, die – wenn man vom Kaufpreis zunächst die hohen Vermittlerprovisionen abzieht – zehn Prozent und mehr pro Jahr betrugen. Und nicht nur das: solche traumhaften Renditen wurden sogar garantiert. Nach Ansicht von Rechtsanwalt Oliver Behrendt, LL.M., begründet dies einen klaren Beratungsfehler, der die Vermittler zum Schadensersatz verpflichtet: „Wer in Zeiten rapide sinkender Goldpreise eine annähernde Verdoppelung des Wertes in einem Zeitraum von zehn Jahren verspricht, dies angeblich völlig risikofrei, handelt grob fahrlässig und unseriös und schuldet dem Anleger Ersatz seines Schadens.“

Und: „Die meisten unserer Mandanten waren ausschließlich an sicheren Anlagen interessiert. Keiner von ihnen wollte Kapitalverluste in Kauf nehmen, schon gar nicht einen Totalverlust. In vielen Fällen wurde gerade mit der Sicherheit einer Goldanlage geworben, Risiken wurden systematisch verschwiegen. Auch das kann einen Schadensersatzanspruch gegen den Vermittler wegen Falschberatung begründen.“

Neben den angesprochenen Urteilen konnten BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte zahlreiche Vergleiche mit Beratern und Vermittlern von BWF-Produkten erzielen, wobei die Vergleichsquote in der Regel zwischen 50 und 80 Prozent lag. Vergleichsgespräche bieten sich vor allem für Anleger an, die über keine Rechtsschutzversicherung verfügen und die Kosten eines Gerichtsverfahrens scheuen.

Die gute Nachricht ist,

dass die zumindest teilweise Wiederbeschaffung verloren gegangenen Geldes oft nicht so aussichtslos ist, wie viele Geschädigte glauben.  Der unsägliche Spruch man solle kein „gutes Geld“ dem „schlechten Geld“ hinterher werfen, ist eine Erfindung der Finanzbranche, die sich damit vor Klagen der Anleger schützen will.

Wenn Sie als Anleger aber glauben, dass Sie bei Ihrer Anlage nicht richtig beraten wurden, Ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles mir Rechten Dingen zuging, sollten sie – um nicht zum Opfer zu werden- sich massiv zur Wehr setzen. Die BSZ e.V. Interessengemeinschaften bieten einen fokussierten Ansatz, der den Anlegern eine ehrliche Einschätzung ihrer Chancen zum Ausgleich ihres  finanziellen Schadens vermittelt.
Weitere Anleger können sich im Rahmen einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft von den BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten kostenlos beraten lassen. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließe

Was ist jetzt zu tun?

Jedem Anleger, der bezüglich seiner Kapitalanlage Probleme hat, kann man nur empfehlen, möglichst frühzeitig einen Anwalt aufzusuchen bzw. einer BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Ein zu langes Zuwarten des Anlegers kann letztendlich zu einem Rechtsverlust führen, der nicht eingetreten wäre, wenn er rechtzeitig den Anwalt aufgesucht hätte bzw. sich entsprechende Informationen beschafft hätte.

Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte

haben in unzähligen Verfahren positive Ergebnisse, sei es durch Urteil oder mittels Vergleich, für Ihre Mandanten erzielen können. Selbst wenn die Anlage, an der sich der Anleger beteiligt hat bereits insolvent wurde, so ist auch in diesen Fällen die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe anzuraten. Zum Einen vertritt der Anwalt die Betroffenen auch beispielsweise in den Fällen, in denen ein Insolvenzplan erstellt wurde. Ferner kommt es immer wieder vor, dass vom Insolvenzverwalter Nachschüsse verlangt werden. In diesen Fällen müssen dem Ansinnen des Insolvenzverwalters Schadensersatzansprüche entgegen gehalten werden. Dies kann ein Anleger normalerweise ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe nicht leisten.

Auch Sie wollen rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF) anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF) kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

Direkter Link zum Kontaktformular:

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Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

drspä

Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                      www.anwalts-toplisten.de

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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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