Aus Geld, Geld zu machen, ist ein komplexes Unterfangen und
dabei auch noch höchst riskant.
In fast regelmäßigen Abständen erscheinen in Wirtschaftsblättern
und großen Tageszeitungen Beiträge die sich mit der Arbeit von
Anlegerschutzanwälten und Anlegerschutzvereinen befassen.
Die Autoren solcher Beiträge stellen dann meist fest, dass
die Pleiten am Grauen Kapitalmarkt kein Ende nehmen und die Anleger große
Summen mit unrentablen oder unseriösen Investments in Genussrechte,
Beteiligungen, Direktinvestments und weitere Anlagemöglichkeiten verlieren.
Statt den Sumpf des Grauen Kapitalmarkts an den Pranger zu
stellen, wird aber ein seit Jahren eingeübtes Ritual wiederholt, denn
Wiederholung macht Meinung!
Der arme Anleger klammert sich an jeden Strohalm, in der
Hoffnung, doch noch einen Teil des Geldes zurückzubekommen. Angegriffen werden
dann die Anlegerschutzanwälte und Anlegerschutzvereine die mit den betroffenen
Anlegern via Mailing Kontakt aufnehmen. Die Verbraucher würden dann oft übersehen,
dass sie mit dem Formular eine Vollmacht geben und die Kanzlei beauftragen,
tätig zu werden und abzukassieren. Wenige Tage nach Rücksendung der Antwort
würden nutzlose Formbriefe, die sich nur im Namen der Geschädigten
unterscheiden, in die Welt geschickt. Praktisch gleichzeitig bekämen die
Geschädigten die Rechnung für die Anwaltsgebühren über mehrere hundert Euro. Es
würde sogar Fälle geben, in denen die Kosten höher sein sollen als das verloren
gegangene Geld.
Wem hilft eine solche Berichterstattung und was haben die
Autoren solcher Beiträge für ein Bild von Rechtsanwälten die ja immerhin ein
Organ der öffentlichen Rechtspflege sind, fragt man sich bei dem BSZ e.V. Die
Finanzunternehmen freuen sich natürlich, wenn die geprellten Anleger die Füße
still halten. Der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. vertreten durch seinen Vorstand Horst Roosen stellt fest, dass vor allem die Macher der
Massenmedien sich zunehmend scheuen, das kriminelle Abkassieren der
Finanzbranche bei Kleinanlegern auch nur zu erwähnen, um ja nicht als
“wirtschaftsfeindlich” oder gar “rechtspopulistisch” zu erscheinen. So hat sich
nach unserer Wahrnehmung eine überwiegend unkritische Haltung gegenüber der in
den letzten Jahrzehnten praktizierten Anlegerschutzpolitik durchgesetzt.
Ärgerlich sind allerdings, sagt Roosen, die Schreiben von
eigens installierten Aktionsbündnissen an Kapitalanleger die als unverblümte Werbung um Aufträge zu
erkennen sind und der offensichtliche Versuch, Geschädigte einer bestimmten Rechtsanwaltskanzlei
zuzuführen. Allerdings schreiben Rechtsanwälte
nunmehr immer öfter selbst die Geschädigten an, auch soweit sie bereits
rechtsanwaltlich vertreten sind. Weiterhin ist aber oft unbekannt, wie die
zahlreichen Adressen Geschädigter in deren Hände gelangt sind.
Entgegen dem vermittelten Eindruck, man informiere selbstlos
zu "wichtigen" eigenen Erkenntnissen im Interesse der Anleger, handelt
es sich bei diesen „Informationsschreiben“ um nichts anderes als den Versuch
der Akquise möglichst vieler weiterer Mandanten. Es ist unwahrscheinlich, dass
die in den Vordergrund gestellten Informationen den Anlegern oder deren
Rechtsanwälten nicht schon bekannt wären und mehr als nur angerissen werden.
Sie betreffen darüber hinaus in der Regel komplexe Vorgänge und Sachverhalte,
die sich schwerlich erschöpfend in einem Werbeschreiben abhandeln lassen. Die
besorgte Nachfrage von verunsicherten Anlegern ob man Schaden erleide wenn man
diesen Anwalt nicht beauftrage, unterstreicht die manchmal bewusste
Missverständlichkeit der Formulierung dieser Rundschreiben. In der Regel wird niemand Schaden erleiden, der solche
„Informationsrundschreiben“ unbeachtet lässt
sagt Horst Roosen vom BSZ e.V. Man kann diese Post nahtlos einreihen in die
sonst noch im Briefkasten vorzufindenden
Werbeschreiben. Einige Empfänger befassen sich damit, andere wiederum öffnen
direkt die blaue Tonne.
Unhaltbar und politisch unverantwortlich ist allerdings,
dass bis heute ein halbwegs geregelter, ,weißer' Finanzmarkt und ein fast
unregulierter Grauer Kapitalmarkt nebeneinander bestehen. Daran haben bis heute
alle gesetzgeberischen Maßnahmen nichts geändert. Exemplarisch für die enorme
strukturelle Schieflage zwischen Grauem und halbwegs geregeltem Kapitalmarkt
steht zum Beispiel der Fall S&K.
Bei dem BSZ e.V. hält man nichts davon jede Geld- und
Vermögensanlage sowie jedes Kreditgeschäft zu regulieren. Die Sparer werden auf
der einen Seite ständig damit konfrontiert Vorsorge für das Alter zu treffen.
Auf der anderen Seite hat die Europäische Zentralbank (EZB) den Zins auf 0%
Prozent gesenkt. Mit Zinsen können die Sparer in absehbarer Zeit also nicht
rechnen. Die Bringschuld für die Anleger liegt hier eindeutig bei der
Regierung. „Die Rente ist sicher!“ „Jeder kann mit Riester vorsorgen“! Alles
Seifenblasen!! Wo sind die mutigen
Journalisten die dafür sorgen, dass die Verstrickung von Finanzunternehmen und
Politik an die Öffentlichkeit kommt?
Im Gegensatz zu einigen Verbraucherschützern glaubt man bei
dem BSZ e.V. nicht, dass die miese Zinssituation für Anleger ein Anreiz
darstellt ihr Geld in spekulative Anlagen zu stecken.
Leider gibt es im Bereich der Kapitalanlage auch Personen
und Unternehmen, deren einziges Ziel es ist, zum Nachteil der Anleger den
eigenen Gewinn zu maximieren. Die Zahl der Schadensfälle auf dem deutschen
Kapitalmarkt nimmt ständig zu. Ganze Heerscharen betroffener Anleger, die oft
von provisionsgetriebener Beratung getäuscht wurden, sind Opfer dieser
katastrophalen Situation. Der Bogen der Unkorrektheiten spannt sich vom kleinen
Anlageberater bis zu den renommierten Versicherungsgesellschaften und Banken.
Ein besserer Verbraucherschutz, davon ist man bei dem BSZ
e.V. überzeugt, ist nur durch ständige Berichterstattung über heikle
Anlageangebote zu erreichen. Dies wird vom BSZ e.V. in enger Zusammenarbeit mit
den BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten seit über 17 Jahren bereits praktiziert. Der
BSZ® e.V. ist einer der "aktivsten" Vereine im Bereich Anleger- und
Verbraucherschutz. Mehrmals wöchentlich werden im Internet auf den Seiten www.rechtsboerse.de , , www.kapitalanleger-echo.de und auf der Portalseite www.fachanwalt-hotline.eu neue Beiträge zu den Themen Anleger- und
Verbraucherschutz eingestellt und den Beteiligten somit wertvolle, hochaktuelle
Top-Informationen an die Hand gegeben, auf denen sie ihre Entscheidungen
aufbauen können - ein Service, der in Deutschland unter den Vereinen wohl
einmalig und unübertroffen ist und seinesgleichen sucht!!
Allerdings macht man sich mit solch einer engagierten
Berichterstattung nicht nur Freunde sagt BSZ Vorstand Horst Roosen. Die
Finanz-Anbieter nutzen gerne die Abmahnkeule und beherrschen die Methoden der
Diffamierung bestens. Die Kriegskassen sind mit dem Anlegergeld gut gefüllt, so
dass man sich teure Anwälte leisten kann.
Für den BSZ e.V.
stellt sich die spannende Frage:" Kann man Anleger tatsächlich vor
Kapitalverlust schützen?"
Jeder möchte bei seiner Geldanlage selbstverständlich die
höchstmögliche Rendite bei Ausschluss aller Risiken erzielen, sonst bleibt es
unterm Kopfkissen. Jedoch und das wird meist ausgeblendet, ist dies ein
höchstgefährliches Unterfangen. Es kann gestohlen werden, es kann bei einem
Brand vernichtet werden. Räuber können es bei einem Überfall erbeuten. Und was
ganz sicher ist es verzehrt sich selbst, Jahr für Jahr ist der Batzen weniger
wert. Also doch Risiko!
Die Angst vor der Altersarmut wird von vielen
"Finanzberatern" massiv zur Neukundenwerbung genutzt. Gerne bietet
man da eine kostenlose Rentenberechnung an. Sie soll die Deckungslücke offen legen,
für welche eine private Altersversorgung notwendig ist. Natürlich hat der
Berater das passende Angebot in seinem Aktenköfferchen parat. Da kommen die
Geldanlageangebote "garantiert ohne Risiko" doch gerade recht. Kann das stimmen? Mit dem Geld der Investoren
soll ja ein noch größerer Vermögenswert geschaffen werden. Aus diesem neuen
Vermögenswert soll das investierte Kapital und der Gewinnanteil zurückbezahlt
werden. Egal wie das Investment genannt wird, egal was der Anlageberater
verspricht, das Grundmuster bleibt immer das gleiche. Mit dem Geld der
Investoren wird versucht neues Vermögen aufzubauen und diese Aktivität kann nicht ohne Risiko
durchgeführt werden.
Das Risiko kann darin liegen, dass die versprochene Rendite
wesentlich niedriger ausfällt. Es kann aber auch sein, dass das gesamte
eingesetzte Kapital verloren geht. Es kann sogar sein, dass Nachschüsse zu
erbringen sind oder der Fiskus auch noch Ansprüche anmeldet. Es kann aber auch
sein, dass man von seiner Hausbank zu einer fragwürdigen Investition gedrängt
wird.
Die Geldhäuser haben zum Beispiel ihren Kunden Schiffsfonds
als sehr lukratives und sicheres
Investment dargestellt. Die Bankberater sind damit immer noch auf
Kundenfang gegangen als schon klar war, dass einfach zu viele Schiffe in den
Markt gedrückt wurden. Die Initiatoren und Vertriebe verdienten ihr Geld nicht
mit den Schiffen sondern an den Schiffen. Eine klassische Blase wurde
geschaffen. Als diese platzte wurde der Mythos einer Krise aufgebaut. Mit einer
Krise hat das aktuelle Schiffsdebakel jedoch nichts zu tun. Hier wird mit dem
Wort der Krise ein Mythos aufgebaut, weil einfach zu viele Schiffe in den Markt
gedrückt wurden. Es wurde über den Fonds gutes Geld verdient. Es wird auch von
anderen über einen pyramidenartigen Aufbau von Schiffen gesprochen, der nie
eine wirtschaftliche Chance gehabt habe.
Aus Geld Geld zu machen ist ein komplexes Unterfangen mit
vielen wenn und aber und in seiner Entwicklung kaum sicher vorhersehbar. Mit
komplexen Entscheidungen die eine schier unübersehbare Menge von Variablen
beinhalten sind die Anleger überfordert. Also wird die Entscheidung
ausschließlich nach Faustregeln getroffen. Zinsen realistisch, Berater ist
freundlich und macht einen kompetenten Eindruck, Produkt hört sich gut an, Arbeitskollege
findet es auch gut. Also Ja!
Ausgeblendet wird, dass die schönsten Pläne scheitern
können, auch am Markt gut positionierte Unternehmen plötzlich zusammenbrechen
können. Falls dies doch kritisch hinterfragt wird, hat der geschulte Berater
noch sein Ass im Ärmel: Das Angebot mit Kapitalschutz und fester Rendite!
Mit diesem Argument und dem ständig wiederkehrenden Wort
"sicher" im Anlageprospekt werden sogar windige Schneeballsysteme an
die Frau und den Mann gebracht. Das passt wunderbar in das Anlegerbedürfnis
nach einfachen Regeln und Sicherheit.
Der Anleger hinterfragt in der Regel auch nicht mit welchem
Geld die Anbieter denn eigentlich ihre aufwendigen und kostenintensiven
Werbeaktionen zur Neukundengewinnung finanzieren. Wenn in einem Fußballstadion
die gesamte Bandenwerbung von einem einzigen Anbieter belegt wird - aus welcher
Kasse wird das wohl bezahlt. Die Überschwemmung Deutscher Briefkästen mit
Prokon Werbebriefen und Prospekten wurde auch nicht aus der Portokasse
finanziert.
Ein wirksamer Schutz für Anleger wäre die Sammelklage. Jetzt
ist es doch so, wenn von einer Anlagepleite 50 000 Anleger betroffen sind,
müssen alle Anleger einzeln ihre Ansprüche gerichtlich durchsetzen. Wenn
Anbieter windiger Kapitalanlagen von vornherein befürchten müssen, dass sie mit
einer Sammelklage überzogen werden könnten, würde so manches Angebot vom Markt
verschwinden oder gar nicht erst angeboten werden. Und die betroffenen Anleger
müssten finanziell nicht Kopf und Kragen riskieren um zu ihrem Recht zu kommen.
So lange aber die Anleger mehr Zeit in die Planung
ihres Urlaubs oder in einen Autokauf
investieren als für ihre Kapitalanlage, wird es immer wieder zu sogenannten
Anlageskandalen kommen. Jeder Anleger
hat die Anlage die er verdient!
Da jede Kapitalanlage mit Risiken behaftet ist, sollte der
Anleger für sich alleine klären, ob er das Risiko tragen möchte, ob das Risiko
vermeidbar oder zu minimieren ist. Er sollte bei seinen Überlegungen stets
daran denken, dass auch sogenannte seriöse Anbieter in der Vergangenheit durch zügellose Skrupellosigkeit und Betrug
aufgefallen sein könnten. Man sollte nie
vergessen, dass sich hinter jeder Geldanlage eine Betrügerei verbergen kann.
Daran ändert auch nichts wenn sich der Graumarktanbieter der werblichen
Unterstützung durch Prominente aus
Politik und Wirtschaft bedient. Diese prominenten Köpfe und deren im
Anlageprospekt abgedruckten "Anlage-Lyrik" buhlen nur um das
Vertrauen der Anleger. Die Herrschaften die hier ihre Stimme -natürlich gegen
Honorar- hergeben, haften den Anlegern für eventuell später eintretende Schäden
natürlich nicht. Daher ist diese "vertrauensbildende Maßnahme"
gleichzusetzen mit der Werbung für Tütensuppen oder Gummibärchen.
Als Anleger sollte man sich
nie unter Zeitdruck setzen lassen. Stattdessen gilt es die eigene Gier
im Zaum zu halten und zunächst einmal alle Details sorgfältig zu prüfen. Der
beste Schutz: Misstrauen!
Für den Schutz der eigenen Person und des persönlichen
Eigentums wie Haus und Auto treiben die Bürger teilweise erheblichen
technischen und finanziellen Aufwand. Mit Erfolg - wie viele
Polizeidienststellen berichten können. Einbruchmeldeanlagen und
Diebstahlsicherungen haben die Zahl der Wohnungseinbrüche und des
Autodiebstahls drastisch reduziert. Wenn
es jedoch darum geht sein Geld gewinnbringend anzulegen, wird meist auf jeden
Schutz verzichtet. Man rechnet auch nicht damit, dass man Opfer eines
Anlagebetruges werden könnte, berichtet
der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. Der heiße Anlagetipp
aus dem Bekannten- oder Kollegenkreis, die Telefonofferte über die einmalige Gelegenheit sein Geld zu
vervielfachen oder die auswendig gelernte Anlagelyrik eines Allfinanz-Strukkis
reichen in der Regel aus, um die Anlegerbrieftasche weit zu öffnen.
Auch der Philosoph
Schopenhauer ist dem Irrtum unterlegen, dass man einem Anleger nur einmall das
Fell über die Ohren ziehen kann. (Kein Geld ist vorteilhafter angelegt als das,
um welches wir uns haben prellen lassen; denn wir haben dafür unmittelbar Klugheit
eingehandelt. Artur Schopenhauer, Philosoph (1788-1860).)
Wenn Anleger glauben, dass Sie bei Ihrer Anlage nicht
richtig beraten wurden, Ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder
nicht alles mir Rechten Dingen zugeht,
kann der Rechtsweg die beste Option sein. Die BSZ e.V.
Interessengemeinschaften bieten einen fokussierten Ansatz, der den Anlegern
eine ehrliche Einschätzung ihrer Chancen zum Ausgleich ihres finanziellen Schadens vermittelt.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte sind hochqualifizierte und
seit vielen Jahren am Markt tätige Anwaltskanzleien, die von zahlreichen
Dritten, also nicht nur vom BSZ® e.V., als bundesweit renommierte
Anwaltskanzleien empfohlen werden. Diese Kanzleien haben nachweislich weit
überdurchschnittliche Erfolge seit vielen Jahren im Bereich des
Kapitalanlagerechts zu verzeichnen.
Fazit:
Ein wehrhafter Anleger ist der beste Anlegerschutz und ein
engagierter Anlegerschutzanwalt ist kein Abzocker sondern der tatkräftige
Helfer seines Mandanten.
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen
gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten
Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist
gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden
können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Prozessfinanzierung
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht
auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu
haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende
Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten
Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei einem Streitwert ab 50. 000.-
Euro gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der
Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht -
geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche
Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! -
Sie haben nicht das geringste Risiko!
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht,
gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier
die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten
BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch
mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer BSZ e.V.
Interessengemeinschaft anschließen.
Weitere Informationen so wie ein
Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V.
Interessengemeinschaft können kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Wir bauen auf Ihre
Unterstützung!
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und
Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
Unterstützung angewiesen. Der BSZ® e.V.
finanziert seit 18 Jahren seine
Tätigkeit ohne öffentliche Mittel und nimmt keine Steuerprivilegien in
Anspruch. Eine finanzielle Zuwendung an
den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich
zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der
BSZ e.V. Anleger- und Verbraucherschutz
Projekte bei. Danke!
Für Ihre Zuwendung können Sie den „bitte zahlen Button“
verwenden. (PayPal oder alle gängigen Kreditkarten). Sie überweisen mit
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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in
unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter
Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO FÜR
DAS JAHR 2017 SICHERN.
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