Mittwoch, Juli 20, 2016

LKW-Kartell: Die höchste Strafe gegen ein Kartell

Idyllisch und gemütlich soll das Hotel gewesen sein. Gemütlich waren die Folgen jedoch nicht. Top-Manager der führenden europäischen Lastwagenhersteller trafen sich in trauter Runde und verabredeten, die Preise für mittlere und schwere Lastwagen künftig abzusprechen.


Auch sollten neue Technologien koordiniert eingeführt werden. Das erspart jedem Hersteller beträchtliche Entwicklungskosten. Dieses Treffen fand bereits 1997 statt. »Das war der Beginn geheimer Absprachen«, stellt die EU-Kommission fest.

Kurz: Ein Kartell. Mit diesen Absprachen konnten die Preise nach oben manipuliert werden, sagt der renommierte Heidelberger Fachanwalt Axel Widmaier: »Für die Kartellanten eine lukrative Sache. Die Preise sind stabil, die Hersteller stehen in keinem Konkurrenzkampf und können damit höchstmögliche Profite erzielen.«

Jetzt die EU den LKW-Herstellern eine erste Rechnung präsentiert: Fünf Hersteller müssen 2,9 Milliarden Euro an Bußgeldern an die Europäische Union überweisen.

Die höchste Strafe, die die EU jemals in einem Kartellverfahren verhängte. Denn, so die Begründung, das Kartell betreffe einen großen Markt. Es habe auch über einen langen Zeitraum bestanden.

Betroffen sind Daimler, die rund eine Milliarde Euro bezahlen müssen, Volvo/Renault sind mit 670 Millionen Euro dabei, Iveco mit 490 Millionen und DAF mit 750 Millionen. Lediglich MAN kommt ungeschoren davon; der Münchner Lastwagenhersteller hatte nach einem Korruptionsskandal 2009 250 Millionen Euro bezahlen müssen, sich dann Ehrlichkeit auf die Fahnen geschrieben und das alte LKW-Kartell auffliegen lassen. Aufgrund der Kronzeugenregelung wird ihm die Buße erlassen.

Lastwagen gehören zu den Kernelementen einer Wirtschaft. Transporte sind essentiell. Rohstoffe, Maschinen, Lebensmittel - das meiste wird mit LKW transportiert.

Der BSZ, Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. in Dieburg sagt: »Durch dieses illegale Verhalten wurden viele Unternehmen bei der Anschaffung neuer Lastwagen durch viel zu hohe Preise erheblich geschädigt. Das hat in der Regel auch dazu geführt, dass die Transportraten gestiegen sind und somit die Transportgüter verteuert wurden.«

Höhere Transportkosten treiben die Preise für Produkte nach oben. Den Schaden hat die Wirtschaft. Aber eines wird dabei meist übersehen, meint Anwalt Widmaier: »Durch die Diskussion in der Öffentlichkeit mit den enormen Bußgeldern, die verhängt werden, wird meist völlig übersehen, was sehr viel wesentlicher ist, dass nämlich die Betroffenen, die Spediteure die Hauptgeschädigten sind.«

Geschädigte können aber auch andere Unternehmen, Verbraucher und staatliche Institutionen sein. Widmaier: »Leidtragende sind auch der Verbraucher und staatliche Institutionen. Man denke dran, dass jede Stadt Lastwagen oder landwirtschaftliche Maschinen kauft, um ihren hoheitlichen Aufgaben nachzukommen. Auch die sind betroffen, weil zu teuer eingekauft. Und damit indirekt auch wieder jeder Bürger in diesem Land, der seine Steuern bezahlt.«

Der Schaden kann also vielfältig sein. Es hat jeder Geschädigte Anspruch auf Ersatz.

Widmaier weiter: »Denn der Europäische Gerichtshof hat schon früh entschieden, dass zum Schaden auch der Vermögensnachteil, den man erleidet, Zinsen und Gewinnausfall gehören. Da können enorme Summen zusammenkommen.«

Allein in Deutschland dürften 10 000 Transportunternehmen ein erheblicher Schaden entstanden sein, der als Schadensersatz eingefordert werden kann. Eine neue sogenannte EU-Kartellschadensrichtlinie gibt genau vor, wie der Schadensausgleich zu erfolgen hat. Bis zum Jahresende müssen die EU-Staaten diese Richtlinie in nationales Recht umgesetzt haben.

Danach kann jede natürliche oder juristische Person, die durch einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht verursachten Schaden erlitten hat, vollständigen Ersatz verlangen. Der Anspruch richtet sich gegen die Verursacher, also gegen die Kartellanten insgesamt.

Axel Widmaier: »Ich muss nicht Daimler verklagen, ich kann mir einen aus der Gruppe heraussuchen. Im Zweifel werde ich natürlich schauen, dass ich, was die EU-Kartellschadensrichtlinie auch zulässt, im Wege der Gesamtschuldnerschaft alle in Anspruch nehmen kann und mir dann, wenn ich ein obsiegendes Urteil erziele, den Solventeren heraussuche.«

Möglich sei auch eine Klage mit Heimvorteil gegen einen LKW Hersteller, der in Deutschland seinen Sitz hat: »Damit habe ich vielfältige Vorteile. Die Gerichtssprache ist deutsch, ich habe die deutsche Rechtsordnung, die ich kenne. Und ich habe kürzere Anfahrtswege. Das kann vielfach dafür sprechen.«

Aber, so warnt Rechtsanwalt Axel Widmaier, man sollte es möglichst nicht zu einer Klage kommen lassen. Denn zu unwägbar ist der damit verbundene Aufwand. Viel sinnvoller ist es, die Interessen zu bündeln und in einem außergerichtlichen Verfahren ein Ergebnis mit den Herstellern zu erzielen.

Widmaier: »Es hat sich gezeigt, dass gerade in diesem Bereich außergerichtliche Lösungen und die Herbeiführung eines sinnvollen Vergleiches der richtige Weg ist. Das Ziel muss dabei sein: Durch eine Zusammenführung einer Vielzahl von Geschädigten, wir nennen das Interessengemeinschaft, diese zu sammeln und dann zu versuchen, mit den Unternehmen zu einer sinnvollen Lösung zu kommen.«

Der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein Dieburg hat jetzt eine Interessensgemeinschaft LKW-Kartell gegründet und bündelt die Interessen der Geschädigten. Jeder Geschädigte kann dieser Interessengemeinschaft beitreten und hat die Möglichkeit einer kostenlosen Erstberatung durch kompetente Fachanwälte. Das macht der BSZ erfolgreich bereits seit 1998 auf vielen Rechtsgebieten.

Je größer die Gruppe der Anspruchsteller, umso größer die Bereitwilligkeit zu Verhandlungen, so die Erfahrungen des BSZ.

Nach den Kartellbußen dürften auf die Hersteller jetzt noch höhere Zahlungen an die Geschädigten hinzukommen.

Der BSZ e.V. hat für die vom LKW-Kartell Betroffenen die BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „LKW-Kartell“ gegründet. Die damit befassten BSZ e.V. Vertrauensanwälte werden für die Betroffenen prüfen, im Rahmen von streitgenössischen Klagen, sog. "Sammelklagen", gegen die verantwortlichen Unternehmen vorzugehen. Der entstandene Schaden dürfte sich im zweistelligen Milliarden Euro Bereich bewegen.

Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche aus unerlaubter Handlung geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Forderung erfolgreich durchzusetzen.

Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ Interessengemeinschaft LKW-Kartell beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundenen Rechtsanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft LKW-Kartell anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft LKW-Kartell kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass von beiden Seiten aktiver Anlegerschutz betrieben wird!

Dieser Text gibt den Beitrag vom 20.07.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt


Dienstag, Juli 19, 2016

LKW Kartell muss 2,9 Milliarden Euro Geldbuße zahlen. Geprellte LKW-Käufer schließen sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft an.

Der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. hatte bereits am 02. Juni 2016 darüber berichtet, dass auf die großen europäischen Lastwagenhersteller wegen Bildung eines verbotenen Kartells und  illegaler Preisabsprachen Geldbußen und Schadensersatzforderungen in Milliardenhöhe zukommen könnten und auch gleich die Interessengemeinschaft für geschädigte LKW-Käufer initiiert.  

Nunmehr hat die EU-Kommission gegen vier LKW-Hersteller des Kartells eine hohe Geldbuße verhängt.

Wegen der Preisabsprachen wurden 2,9 Milliarden Euro Geldbuße verhängt. Dem Vernehmen nach hat Daimler mit etwa einer Milliarde Euro die höchste Buße zu zahlen. DAF ca. 753 Millionen Euro, Volvo/Renault 670 Millionen Euro und IVECO 495 Millionen Euro. Die verhängten Bußen müssen innerhalb von 3 Monaten bezahlt werden.   Nach Angaben aus Brüssel sind davon betroffen Daimler, DAF, Iveco, und Volvo/Renault. MAN als Hinweisgeber auf das Kartell bleibt straffrei.

Laut EU-Kommisssion wurde das LKW Kartell 1997 gegründet und war 14 Jahre lang aktiv. Es soll demnach auch Absprachen auf der höchsten Führungsebene gegeben haben.  Die beteiligten Firmen sollen ihre Schuld zugegeben und einem Vergleich zugestimmt haben.  Die Kartellmitglieder haben ihre Verkaufspreise für mittelschwere und schwere Lastwagen abgesprochen und sich auch beim Zeitplan für die Einführung von Technologien zur Minderung schädlicher Emissionen abgesprochen.

Da die am Kartell beteiligten LKW-Hersteller über viele Jahre hinweg ihre Kunden durch illegale Preisabsprachen geprellt haben,  drohen über die Kartellstrafe hinaus hohe Schadensersatzforderungen von Geschädigten. Schätzungen zufolge dürften in Deutschland ca. 10.000 Transportunternehmen erheblicher Schaden durch Mehrkosten entstanden sein, der nun als Schadensersatz eingefordert werden kann.

Der BSZ e.V. hat für die vom LKW-Kartell Betroffenen die BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „LKW-Kartell“ gegründet. Die damit befassten BSZ e.V. Vertrauensanwälte werden für die Betroffenen prüfen, im Rahmen von streitgenössischen Klagen, sog. "Sammelklagen", gegen die verantwortlichen Unternehmen vorzugehen. Der entstandene Schaden dürfte sich im zweistelligen Milliarden Euro Bereich bewegen.

Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche aus unerlaubter Handlung geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Forderung erfolgreich durchzusetzen.

Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.  Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ Interessengemeinschaft LKW-Kartell beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundenen Rechtsanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft LKW-Kartell anschließen.

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BUNDESVERFASSUNGSGERICHT STÄRKT „EWIGES“ WIDERSPRUCHSRECHT BEI LEBENSVERSICHERUNGEN

Der Streit um das „ewige“ Widerspruchsrecht bei Lebensversicherungen und Rentenversicherungen wurde von einem Versicherungskonzern bis vor das Bundesverfassungsgereicht getragen. „Die gute Nachricht für die Verbraucher: Das Bundesverfassungsgericht hat keine Bedenken. Das ewige Widerspruchsrecht bei Lebens- und Rentenversicherungen ist nicht verfassungswidrig“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Jessica Gaber.


Die Vorgeschichte: Der Bundesgerichtshof hatte schon mit mehreren Urteilen entschieden, dass Versicherungsnehmer noch Jahre nach Abschluss einer Lebensversicherung oder Rentenversicherung den Widerspruch erklären können, wenn sie zuvor nicht ordnungsgemäß über ihre Widerspruchsmöglichkeiten belehrt wurden. Rechtsanwältin Gaber: „Der Vorteil im Vergleich zur Kündigung liegt darin, dass beim Widerspruch der Versicherungsvertrag komplett rückabgewickelt wird, der Verbraucher also nicht nur den Rückkaufswert, sondern die geleisteten Prämien zurückerhält. Lediglich für den gewährten Versicherungsschutz muss er sich einen gewissen Abzug gefallen lassen.“

Diese Rechtsprechung wollte ein Versicherungskonzern nicht akzeptieren und reichte beim BVerfG Verfassungsbeschwerde gegen zwei Urteile des BGH ein. Dieser hatte entschieden, dass zwei Verbraucher, die ihre Lebens- bzw. Rentenversicherung in den Jahren 1999 bzw. 2003 nach dem sog. Policenmodell abgeschlossen hatten, auch Jahre später dem Vertrag noch wirksam widersprochen haben. Eine Klausel, nach der das Widerspruchsrecht spätestens ein Jahr nach Zahlung der ersten Prämie erlischt, sei unwirksam, da sie gegen europäisches Recht verstoße. Da die Verbraucher darüber hinaus nicht ordnungsgemäß über ihre Widerspruchsmöglichkeiten aufgeklärt worden waren, sei die Widerrufsfrist nie in Gang gesetzt worden und der Widerspruch auch Jahre später noch wirksam erfolgt.

Gegen diese Rechtsprechung legte ein Versicherungskonzern Verfassungsbeschwerde ein und kassierte eine derbe Abfuhr. Das BVerfG nahm mit jetzt veröffentlichten Beschlüssen vom 23. Mai 2016 (Az.: 1 BvR 2230/15, 1 BvR 2231/15), die Verfassungsbeschwerden nicht an. Das „ewige“ Widerspruchsrechts im Bereich der Lebensversicherungen, wenn der Versicherungsnehmer nicht ordnungsgemäß über sein Widerspruchsrecht belehrt worden war oder die Verbraucherinformation oder die Versicherungsbedingungen nicht erhalten hat, sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, so das Verfassungsgericht.

„Nach diesen Beschlüssen können Versicherungsunternehmen den Widerspruch bei einer Lebens- oder Rentenversicherung nicht mehr mit dem Hinweis, dass das Widerspruchsrecht verfassungswidrig sei, zurückweisen. Für Verbraucher wird es jetzt einfacher, den Widerspruch durchzusetzen“, sagt die BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin.

Die  BSZ e.V. Vertrauensanwälte stehen Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung  bei einem Widerruf /Widerspruch kompetent und engagiert zur Seite. Beginnend bei der kostenlosen Überprüfung der Vertragsabwicklung bis hin zur außergerichtlichen oder gerichtlichen Forderungsdurchsetzung.

Ausgewählte BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte bieten BSZ e.V. Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Unterlagen an. Einem Widerruf sollte immer eine umfassende Prüfung der konkreten Belehrung vorausgehen. Denn ein erfolgreicher Widerruf hängt von einer handfesten juristischen Argumentation zur Fehlerhaftigkeit der Belehrung ab.

Prüfen Sie die Möglichkeit eines Widerspruchs ihrer Kredit, Lebens- oder Rentenversicherungsverträge. Sie sind sich unsicher, ob bei Ihrem Vertrag eine Widerrufsmöglichkeit besteht? Für die kostenlose Erstberatung durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, in diesem Fall der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung.

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 Dieser Text gibt den Beitrag vom 19.07.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.


Freitag, Juli 15, 2016

VW-Skandal: Für viele Kunden war ein niedriger Abgaswert ein wichtiges Kaufargument

 „Niedrige Abgaswerte sind durchaus ein Kaufargument“, sagt BSZ Verbraucheranwalt Joachim Cäsar-Preller mit Blick auf den VW-Abgasskandal. Von daher ginge es nicht, dass Volkswagen seine deutschen Kunden mehr oder weniger ignoriere und anders als in den USA nicht zu Entschädigungen bereit sei.


„Umweltschutz ist doch keine leere Floskel“, so Cäsar-Preller. Daher seien günstige Verbrauchs- oder Abgaswerte heute beim Autokauf ebenso wichtige Argumente wie Leistung, Komfort oder Platzangebot. Durch die manipulierten Abgaswerte bei Diesel-Fahrzeugen habe VW diese Argumente allerdings ad absurdum geführt. „Was nutzt es, wenn das Fahrzeug nachgerüstet wird und dann deutlich schlechtere Werte aufweist? Das Argument für die Kaufentscheidung ist dann nicht mehr gegeben. Daher haben die betroffenen VW-Kunden meiner Meinung nach einen Anspruch auf eine Entschädigung oder Rückgabe des Fahrzeugs“, so Cäsar-Preller.

So ähnlich sieht es wohl auch der Großkunde „Deutsche See“, der seine Fahrzeugflotte mit vermeintlich abgasarmen VW-Dieselfahrzeugen ausgerüstet hat. Rund 450 VW-Fahrzeuge hat der Fischhändler seit 2010 angeschafft. Das Unternehmen habe nach Medienberichten eine Partnerschaft mit „ökologischer Nachhaltigkeit“ mit VW abgeschlossen. Nach dem Abgasskandal könne von ökologischer Nachhaltigkeit allerdings keine Rede sein. Gespräche mit VW seien wenig konstruktiv gewesen. Der Großkunde fühlt sich von Volkswagen hintergangen und das will er nicht auf sich sitzen lassen. Den Berichten zufolge bereitet er daher eine millionenschwere Klage wegen arglistiger Täuschung gegen VW vor und verlangt sein Geld zurück. Umweltschutz ist für „Deutsche See“ keine leere Floskel. 2010 wurde das Unternehmen mit dem Deutschen Nachhaltigkeitspreis ausgezeichnet. „Ebenso haben etliche Kunden einen VW gekauft, weil er eben umweltfreundlich sein sollte. Auch diese Kunden wurden getäuscht und haben ein Recht darauf, entsprechend entschädigt zu werden“, betont Cäsar-Preller.

Wie der BSZ erfahren hat, sollen Besitzer  und Leasingnehmer von Autos mit 2,0-Liter-Dieselmotoren aus den Jahren 2009 bis 2015 dem Vernehmen nach in den USA eine Entschädigung von im Schnitt 5000 Dollar erhalten.

In unseren Großstädten ist die Belastung mit Stickoxiden ein ernstes Problem und die geltenden Grenzwerte werden regelmäßig überschritten. Die EU-Kommission fordert aber, dass die europaweit geltenden Grenzwerte auch in deutschen Städten eingehalten werden müssen. Ansonsten drohen Klagen. Deswegen wurde jetzt die Diskussion über eine Blaue Umweltplakette begonnen. Demnach können dann nur noch  Dieselfahrzeuge mit geringen Stickoxidemissionen in belastete Gebiete einfahren.

Das Thema „saubere Atemluft“ wird von der Bevölkerung erstaunlich wenig ernst genommen. „Wahrscheinlich liegt das darin begründet, dass sich viele Menschen der absoluten Gesundheitsgefahren denen sie sich bei hohen Stickoxidemissionen aussetzen überhaupt nicht bewusst sind“ sagt Horst Roosen Vorstand des BSZ e.V. Mittlerweile sind sogar solche erhöhten Werte selbst in geschlossenen Räumen anzutreffen.

Wenn  die Blaue Plakette tatsächlich kommen sollte, würde diese nur an Autos ausgegeben, welche die Schadstoffnorm Euro 6 erfüllen. Die Fahrer von Dieselautos würden dabei leer ausgehen und draußen bleiben müssen. Schätzungen zufolge würde das 13 Millionen Dieselfahrzeuge betreffen und somit politisch kaum durchführbar sein. 

Diesel-Fahrer sind also nicht nur die Luftverpester sondern auch die betrogenen Geschädigten. Von VW mit getürkten Abgaswerten zum Kauf gelockt und eventuell von den Städten ausgesperrt.

Verursacher des Desasters sind hauptsächlich die Autohersteller. Aber auch die Politik hat durch ihre jahrelange Untätigkeit mit zu dieser Umweltkatastrophe beigetragen. Erstaunlicherweise ist der Diesel in Deutschland auch weiterhin der Favorit der Autokäufer.

Die Politik in den USA reagiert da wesentlich schärfer. So hat nach Meldung von  „dpa/Reuters“ die kalifornische Umweltbehörde Carb einen von Volkswagen vorgelegten Rückruf-Plan zur Beilegung des Abgasskandals abgelehnt. Die Vorlagen zur Reparatur von VW-, Audi- und Porsche-Dieselfahrzeugen mit 3,0-Liter-Motoren seien "unvollständig, erheblich unzureichend" und blieben hinter den gesetzlichen Anforderungen zurück, erklärte die Carb in einem veröffentlichten Brief.
Da die Autohersteller nach Experten-Einschätzung kurzfristig gar nicht deutlich sauberere Diesel-Autos bauen können, sollten sich Autokäufer überlegen ob sie nicht lieber mit Benzin oder Strom fahren sollten, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V.

Es spielt keine Rolle, ob ein VW-Fahrzeug mit manipulierten Abgaswerten durch Amerika rollt oder auf Europas Straßen fährt. Der Schaden ist für die Kunden der Gleiche. Niedrigerer Wiederverkaufswert, steigende Betriebskosten und ggf. Leistungseinbußen. „Abgaswerte dürfen in Deutschland ebenso wenig manipuliert werden wie in den USA. Daher dürfte sich VW gegenüber seinen betroffenen Kunden auch hier schadensersatzpflichtig gemacht haben. Die Kunden sollten ihr Recht auch einfordern“, so der BSZ e.V. Vertrauensanwalt.

Wie bleibt man als VW-Aktionär und als VW-Autokäufer über wichtige Entwicklungen informiert und kann Anwälte des BSZ e.V. Netzwerks VW-Abgasskandal beauftragen?

Der BSZ e.V. ist Anlaufstelle und Sprachrohr für Betroffene und bündelt deren Interessen für eine effektive Öffentlichkeitsarbeit. Auf Grund der hohen Nachfrage nach kompetenter individueller Beratung durch Rechtsanwälte bietet die BSZ e.V. Interessengemeinschaft VW Abgasskandal ein Netzwerk kompetenter Wirtschaftskanzleien die Betroffene bei der Sicherung ihrer Rechte und Durchsetzung ihrer Ansprüche unterstützen. Es stehen dazu BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien in nachstehenden Städten zur Verfügung, die aber auch Betroffene Bundesweit vertreten: Berlin, Hamburg, Frankfurt am Main, Wiesbaden, Heidelberg, Stuttgart und München.

Der BSZ e.V. bündelt dabei die Ansprüche von Geschädigten, um die Interessen mit der nötigen Kraft vertreten zu können. Betroffene Aktionäre aber auch Autokäufer können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft VW-Abgasskandal anschließen. Die Tätigkeit des BSZ® e.V. umfasst alle Aktivitäten und Initiativen zur Unterstützung und Förderung einer nachhaltigen Entwicklung für eine gesunde Umwelt, ökologischen Wohlstand und Rechtssicherheit. Er informiert durch medienwirksame Kampagnen die Öffentlichkeit über die Interessengemeinschaft, Entwicklungen und deren Folgen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Bildquelle: © H. Thimm / www.pixelio.de

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 Dieser Text gibt den Beitrag vom 15.07.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.



Donnerstag, Juli 14, 2016

Anlegerschutz und Bankenschutz und wer schützt die Anlegerschutzvereine? Aufruf zur finanziellen Unterstützung!

Bei dem BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. melden sich täglich verzweifelte  Kleinanleger die Ihr Erspartes und damit ihre Altersvorsorge verloren haben. Nach den Erfahrungen des BSZ e.V. sind es nicht unbedingt die dubiosen Anbieter des ungeregelten Kapitalmarkts bei denen das meiste Anlegergeld versenkt wird.   Oft wurden diese Anleger von „seriösen“ Geschäftsbanken, meist der eigenen Haubank in für sie nicht geeignete Anlageprodukte „hineinberaten“. Da wurde offensichtlich auch noch der letzte Euro eingesammelt, egal ob Rentner oder Kleinverdiener! Egal ob Immobilen-, Film-, Medien- oder Schiffsfonds, der versprochene Geldsegen ist bei der Bank und nicht auf den Konten der Anleger gelandet.


„Anlageberatung ist für viele Verbraucherinnen und Verbraucher oft ein Glücksspiel wie Roulette“, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V.   Durch falsche Anlageberatung verlieren Verbraucherinnen und Verbraucher laut einer Studie für das Verbraucherministerium jedes Jahr bis zu 30 Milliarden Euro. Das ist skandalös!

Anlageberatung muss sich am Bedarf der Kundinnen und Kunden orientieren. Deshalb muss sie unabhängig sein und nicht auf Provisionen für den Verkauf irgendwelcher Produkte aufbauen. Deshalb sind Anlegerschutzvereine wie der BSZ e.V. extrem wichtig da sie den Finanzmarkt aufmerksam wie ein Wachhund beobachten und bei Gefahr sofort Alarm schlagen. Wer diese Vereine unterstützt, hilft aktiv mit den Markt von Schrottanlagen zu bereinigen.

Aber was ist, wenn  Anleger bei ihrer Anlageentscheidung getäuscht werden? 
Die Anbieter unterliegen zwar  bestimmten gesetzlichen  Regeln und  Vorschriften, dass diese aber nicht immer integraler Bestandteil einer Anlageberatung sind, dürfte wohl kaum bestritten werden können. Für den BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. im hessischen Dieburg ist es somit keine Überraschung wenn jedes Jahr Anlegergelder wegen falsch/schlecht Beratung vernichtet werden. Auffällig ist, dass zunehmend Senioren Opfer solcher „Beratungen“ werden. So sind viele Rentner von ihren Hausbanken in die Lehmann Brothers Papiere oder in Schiffsfonds gedrängt worden.

Mit kostenlosen Kapitalanlage-Seminaren, mit E-Mails oder unbestellten Telefonanrufen werden gerne Finanzprodukte vorgestellt. Sogenannte "Experten" bieten den Betroffenen die Möglichkeit hohe Profite zu kassieren. Natürlich ganz ohne Risiko für das eingesetzte Kapital. 

Der BSZ e.V. kennt keine Investition bei der kein Risiko bestünde. Wer so etwas behauptet, hat keine guten Absichten. Also Vorsicht! Das Versprechen schneller und großer Gewinne soll den Anleger gierig machen. Niemand kann genau vorhersagen, wie sich eine Investition entwickelt. Gerade die so „vorgestellten lukrativen Investitionen sind auch oft sehr riskant.

Es gibt viele Anleger die glauben Sie hätten aufgrund ihrer Investments eine sichere Alterversorgung. Dabei wird es nicht wenige Anleger geben die dann umsonst auf ihr Geld warten. Hunderttausende von Anlegern sitzen nämlich auf zweifelhaften Anlagen wie auf einer tickenden Zeitbombe ohne es auch nur zu ahnen.

Immer mehr Investoren und Aktionäre fragen sich, ob sie tatsächlich richtig beraten wurden und ob ihre Berater und Banken nicht doch überwiegend ihre eigenen Interessen vertreten haben.
Ein guter Kriminalroman ist da oft näher an der Realität als so manches Beratungsgespräch der Bankprofis.

Leider fehlt vielen Investoren das Know-how solches Fehlverhalten zu erkennen. Die BSZ® e.V. Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht haben sowohl das Wissen und die juristische Erfahrung um ein solches Fehlverhalten aufzudecken und festzustellen was passiert ist. Denken Sie daran, jede Beratungssituation ist einzigartig, und das rechtliche Vorgehen hängt von verschiedenen Faktoren, einschließlich der Art, Umfang und Höhe der Investition ab!

Der beste Anlegerschutz ist, wenn sich die geschädigten Anleger wehren.
Nur durch massenhafte Klagen wird sich diese Abzockerei von selbst erledigen.  Wenn klar wird, dass man über den Tisch gezogen worden ist, gibt es nur eine Rettung: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Dieser Kapitaleinsatz rechnet sich in den meisten Fällen. Eine erste Adresse ist immer der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Wenn dieser noch mit einer Interessengemeinschaft für geschädigte Anleger kooperiert, bestehen ideale Voraussetzungen für ein positives Ergebnis.

Wo aktiver Anlegerschutz wie bei dem BSZ e.V. betrieben wird, sind natürlich die Abmahnanwälte nicht weit.
Abmahnungen sind nicht nur eine nervige sondern auch eine kostenintensive Sache, aber in den üblichen Dosen inzwischen Alltag. Doch wenn Abmahnungen hauptsächlich mit dem Zweck Einnahmen zu generieren gezielt an Anlegerschützer verschickt werden, ist dies nicht nur für die betroffenen Anlegerschützer übel, sondern auch für die Anleger.

So wurde jüngst auch wieder der BSZ e.V. Opfer einer solchen Aktion. Der BSZ e.V. war mit einem Unterlassungsbegehren konfrontiert in dem ein Anwalt ein vom Landgericht wegen seines betrügerischen Anlagemodells bereits verurteiltes Unternehmen vertritt. Man muss sich wirklich fragen, ob ein Organ der öffentlichen Rechtspflege – also der Abmahnanwalt – nicht verpflichtet werden kann, zu prüfen ob er mit seiner Tätigkeit ein unredliches Geschäftsmodell unterstützt. Vom kleinen Anlageberater erwartet man, dass er sein Angebot kritisch prüft und hinterfragt, ehe er es seinen Kunden anbietet.

Damit ist das Geschäft für die Abmahnkanzlei aber noch nicht gelaufen.
Da es praktisch unmöglich ist, im Internet Texte vollständig zu löschen, tut sich für den Abmahner eine weitere lukrative Einnahmequelle auf. Es gibt Kanzleien die Hunderte manche sogar Tausende von Unterlassungserklärungen erwirkt haben. Das ist für diese „seriösen Wirtschaftskanzleien“ der eigentliche Goldklumpen. Mit speziellen Programmen wird täglich geprüft, ob gegen eine Unterlassungserklärung verstoßen wurde. Ist dies der Fall wird eine Vertragsstrafe meist 5000- Euro für jeden einzelnen Verstoß in Rechnung gestellt und auch beigetrieben. Dem BSZ e.V. wird nun auch eine Rechnung von über 10 000.- Euro präsentiert. (Der BSZ e.V. hofft auf die finanzielle Unterstützung der Leser dieses Beitrags)

Dieses Abmahnunwesen mit seinen abstrusen Kosten ist eine aus dem Ruder gelaufene Paralelljustiz die den Anlegerschutz aushebelt. Es gibt in Deutschland Anlageunternehmen die schon jahrelang im Fokus der Kritik des Anlegerschutzes stehen. Aber dort ist der Abmahnkrieg so perfektioniert worden, dass selbst große Wirtschaftszeitungen eingeknickt sind. So werden mittlerweile viele große Anlagepleiten in Deutschland durch diese Abmahnschlachten künstlich verlängert. Die Anleger sollten sich einmal fragen, mit welchem Geld diese Schlachten finanziert wurden.

Es ist wichtig, dass in Deutschland ein unabhängiger und nicht staatlich organisierter Anlegerschutz die Verbraucher informiert und fachkundige Hilfe vermitteln kann. Es ist zwingend die Forderung nach einer politischen Lösung zu stellen. Aber welcher Berufsstand ist in unserer Regierung überdurchschnittlich stark vertreten? Natürlich die Juristen!!

Wer sich ungerecht behandelt fühlt, sollte einmal darüber nachdenken ob es der Reputation seines Unternehmens nicht dienlicher sein kann, wenn er auf die Abmahnkeule verzichtet und sich stattdessen der Möglichkeit der Gegendarstellung bedient. Die Gegendarstellungen müssen ohne Prüfung des Wahrheitsgehalts veröffentlicht werden, wenn der Gegendarsteller durch einen öffentlich verbreiteten Text in seinen Rechten beeinträchtigt ist. In die Gegendarstellung kann der in seinen Rechten Verletzte die volle Güte seines Angebotes hineinpacken. Die Gegendarstellung ist eine der seltenen Ausnahmen zum vermeintlichen Grundsatz, dass man gegen Rechtsverletzungen nur mit Abmahnung und Gericht vorgehen kann.

Diese wünschenswerte Vorgehensweise ist aktiver Verbraucherschutz, denn hier wird nicht durch finanzielle Nötigung eine Nachricht unterdrückt, sondern dem Verbraucher werden zwei Sichtweisen auf einen Sachverhalt aufgezeigt und er kann daraus seine eigenen Schlüsse ziehen.

Seit der Gründung des BSZ e.V. im Jahre 1998 haben wir viele Verbraucherschutzorganisationen kommen und gehen sehen, sagt Horst Roosen Vorstand des BSZ e.V. Einige sind der normalen und üblichen „Marktbereinigung“ zum Opfer gefallen. Es sind aber auch Verbraucherschützer durch den Abmahnwahnsinn zur Aufgabe gezwungen worden. Traurig ist auch, dass der Anlegerschutz in Deutschland ein so schlechtes Ansehen hat. Dies rührt nach meiner Beobachtung, sagt Roosen, an der kräftigen Lobbyarbeit interessierter Kreise, die finanziell bestens ausgestattet, dafür sorgt, dass möglichst keine Veränderungen eintreten.

Bei dem BSZ e.V. findet man das Abmahnunwesen als eine gründlich aus dem Ruder gelaufene Paralleljustiz die erheblich eingeschränkt werden sollte.
Es ist zwingend die Forderung nach einer politischen Lösung zu stellen. Wenn das geltende Recht einen Missstand legalisiert, wenn die bloße Anwendung des Rechts nicht ausreicht, eine solche asoziale Handlungsmöglichkeit zu bekämpfen, dann muss das geltende Recht überprüft werden. Wenn tatsächlich Wettbewerbs- und Urheber- Rechtsverstöße lückenlos verfolgt werden sollen, dann gehört diese Aufgabe nicht in private Verfügungsgewalt. Wenn die allzu verlockenden Spitzengebühren für Abmahntätigkeit wegfallen sollen, dann dürfen keine selbsterfundenen Streitwerte und Vertragsstrafen der Abmahner mehr von den Gerichten einfach durchgewinkt werden.

Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten sowie der Abmahnkosten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung unter dem Stichwort „Abmahnunwesen“ an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger -und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke!

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BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
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Magellan-Container: Mieten fließen nicht auf die Konten der Anleger

Die Mieten für die Magellan-Container fließen zwar – aber nicht auf das Konto der Anleger, sondern auf das der insolventen Magellan Maritime Services er werden als Eigentümer der Container quasi ausgebootet“, sagt ein BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.GmbH. „Die Anleg


Der vorläufige Insolvenzverwalter teilte in einem Rundschreiben jetzt mit, dass die Mietzahlungen der Reedereien für die Container geleistet oder angewiesen wurden. Allerdings habe ein rechtliches Gutachten ergeben, dass die Mietzahlungen der Reedereien nicht den Anlegern als Eigentümer der Container direkt zustehen, sondern der Magellan Maritime Services GmbH. Die Konten der Gesellschaft sind durch die Insolvenz allerdings gesperrt, so dass die Mieten nicht an die Anleger ausgezahlt werden könnten. Da die Anleger mit rund 90 Prozent ohnehin den größten Teil der Gläubiger stellten, mache es aber auch kaum einen Unterschied auf welchem Konto die Mieten nun landen, heißt es weiter in dem Schreiben.

Dem widerspricht ein BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt energisch: „Die Mieten werden nun Teil der Insolvenzmasse, die an alle Gläubiger gleichmäßig verteilt wird. Also auch an Gläubiger, die nicht in die Container investiert haben. Von der Insolvenzmasse werden aber nicht nur die Forderungen der Gläubiger bestritten, sondern z.B. auch die Verfahrenskosten oder die des Insolvenzverwalters. Es ist allerdings nicht einzusehen, dass die Anleger quasi durch die Hintertür an diesen Kosten beteiligt werden sollen.“

Laut dem Gutachten hätte die Magellan Maritime Services die Mietforderungen bei Vertragsabschluss nicht rechtswirksam an die Investoren abgetreten und sei daher auch der Inhaber der Mietforderungen. „Diese Ansicht ist durchaus umstritten. Daher sollten die Verträge noch einmal genau geprüft werden“, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Ende September oder Anfang Oktober soll es eine Gläubigerversammlung geben. Dabei sollen auch verschiedene Ansätze zur Fortführung und Sanierung des Unternehmens oder auch zu einer Planinsolvenz und Verkauf der Gesellschaft präsentiert werden. „Bei allen Optionen kommen auf die Anleger wahrscheinlich finanzielle Verluste zu. Daher sollten sie ihre rechtlichen Möglichkeiten jetzt genau prüfen lassen“.

Ergänzung des BSZ e.V.:

Ein Betroffener teilt dem BSZ e.V. per E-Mail  folgendes mit: 
„ Im Verwaltungsvertrag ist festgeschrieben Zitat: „Der Investor beauftragt MMS…. Mit der Vermietung der Container.    ….MMS zieht die Mieten für den Investor ein.“
„Damit hat MMS m.E. eine treuhänderische Tätigkeit übernommen. Die dem Investor garantierten Mietanteile hatten somit im normalen Geschäftsgang der MMS nichts zu suchen, sondern hätten gesondert bis zur Auszahlung an den Investor aufbewahrt werden müssen. Im vorliegenden Fall ist somit von strafrechtlich zu würdigender schwerer Untreue und Unterschlagung auszugehen.“
„Jedem Investor ist die Reederei zu benennen, die seine Container gemietet hat. Der Vorbehalt der den Reedereien zugesicherten Vertraulichkeit ist mit der entstandenen Situation entfallen.“
„Im Insolvenzverfahren ist darauf zu dringen, dass die Mietforderungen der Investoren vorrangig bedient werden, da es sich hierbei um treuhänderisch verwaltete Gelder handelt, die außerhalb des normalen Geschäftsbetriebs der MMS zu verwahren sind.“
„Sehr wichtig: Die Verwaltung der Container ist in eine gesonderte Gesellschaft auszugliedern“

Ende der E-Mail.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Magellan Maritime Services GmbH anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Magellan Maritime Services GmbH kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.


Dieser Beitrag gibt die Sach- und Rechtslage zum 14.07.2016 wieder. Noch eintretende Änderungen können die Sach- und insbesondere die Rechtslage verändern.

Mittwoch, Juli 13, 2016

Raus aus riskanten und zweifelhaften Kapitalanlagen!

Die Tugend "sparen" treibt Anleger oft in riskante Kapitalanlagen und mitunter zum falschen Anwalt. Dabei sitzen Hunderttausende von Anlegern  auf zweifelhaften Anlagen wie auf einer tickenden Zeitbombe ohne es auch nur zu ahnen.


Wer glaubt, dass er bei seiner Kapitalanlage nicht richtig beraten wurde, ihm wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles mir Rechten Dingen zugeht, für den ist der Rechtsweg stets die beste Option. Der BSZ e.V. Solidar-Service bietet Mitgliedern der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice kostenlos einen fokussierten Ansatz, der ihnen eine ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen zum Ausgleich Ihres finanziellen Schadens vermittelt. Möglich macht das die Kooperation zwischen dem BSZ e.V., dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung, drei Prozessfinanzierungsgesellschaften, Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwälten für Steuerrecht.

"Schnelles Geld" ist leider eine Illusion, auf die viel zu viele Menschen zu gerne hereinfallen. Um diese Erfahrung sind viele Kapitalanleger mit Schrottimmobilien, Schiffsfonds, Medienfonds, Steuersparmodellen usw. reicher und auf Ihrem Konto ärmer geworden. 

Der Traum vom Reichtum über Nacht lässt bei vielen Menschen eine Sicherung durchbrennen, die es dem "Kapitalmarkt" leicht macht, bei Anlegern viel Geld einzusammeln.

Dazu werden die deutschen Anleger vom Gesetz wenig geschützt. Der Schutz gilt mehr dem Kapitalmarkt, wer oder was sich auch immer hinter diesem Begriff verbirgt.  Der Anleger ist nur der Geldlieferant, kann auch kaum dem Kapitalmarkt als zugehörig betrachtet werden  und kann somit vernachlässigt werden.

Allerdings verfügen die deutschen Haushalte immerhin  über ein Nettovermögen von etlichen Milliarden Euro. Dieses Vermögen ist in der Regel nicht für ein bestimmtes Ziel angespart worden, sondern aus Prinzip. Weil sparen eine Tugend sein soll. Das zeigt sich auch darin, dass sieben von zehn Ruheständlern Ihr Vermögen nicht ausgeben, sondern weiter sparen und das Vermögen ausbauen. Stolz ist man auch noch auf sein erspartes Vermögen, weil es schlussendlich durch persönlichen  Konsumverzicht angehäuft wurde. 

Sich reich sparen, das funktioniert aber nur für den Einzelnen, nie für alle und vor allen Dingen nur für einen kurzen Zeitraum. Vor allem die Wohlhabenden können ihren Reichtum vergrößern. Die Arbeitseinkommen vieler Menschen haben sich dagegen deutlich verringert. Die sozialen Unterschiede in Deutschland verschärfen sich weiter: Reiche werden reicher, Arme ärmer!

Die Angst vor der Altersarmut wird von vielen "Finanzberatern" massiv zur Neukundenwerbung genutzt.
Gerne bietet man da eine kostenlose Rentenberechnung an. Sie soll die Deckungslücke offen legen, für welche eine private Altersversorgung notwendig ist. Natürlich hat der Berater das passende Angebot in seinem Aktenköfferchen parat.

Wenn es darum geht sein Geld gewinnbringend anzulegen, wird meist auf jeden Schutz verzichtet. Man rechnet auch nicht damit, dass man Opfer einer Falschberatung werden könnte,  berichtet der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. (Dieburg). Der heiße Anlagetipp aus dem Bekannten- oder Kollegenkreis, die Telefonofferte über  die einmalige Gelegenheit sein Geld zu vervielfachen oder die auswendig gelernte Anlagelyrik eines Allfinanz-Strukkis reichen in der Regel aus, um die Anlegerbrieftasche weit zu öffnen.

Immer wieder glauben Anleger an Investments welche wesentlich höhere Erträge versprechen, als sie die Hausbank oder der eigene Vermögensberater offerieren können. Dass man sich bei einem solchen Sachverhalt jedoch getrost von seinem Geld verabschieden kann, dass wollen die Anleger offensichtlich am eigenen Leibe verspüren. So ist es auch möglich, dass Schneeballsysteme immer wieder viele  Tausende Geschädigte produzieren.

Hier werden sagenhaft anmutende Gewinne in Aussicht gestellt. Die Frage von kritischen Marktteilnehmern wie die versprochenen Gewinne denn eigentlich entstehen sollen bleiben in der Regel unbeantwortet. Wird vor diesen Systemen gewarnt, hagelt es in sektenartiger Weise Kritik, die diese "geniale Idee des sehr erfolgreichen Unternehmens" vehement verteidigt und für die ausgesprochene Warnung beschimpft und mit Abmahnungen überzieht. Dazu Horst Roosen Vorstand des BSZ® e.V.: „Diese Finanzbetrüger leisten sich auf Kosten ihrer Anleger teure Anwälte, die mit allen juristischen Raffinessen versuchen Kritiker mundtot zu machen.“ Dabei entsteht leicht der Eindruck, dass der Schutz der Finanzhaie wichtiger ist, als der Schutz der gutgläubigen Kapitalanleger.“  

Man sollte nie vergessen, dass sich hinter jeder Geldanlage eine Betrügerei verbergen kann.
Daran ändert auch nichts wenn sich der Anbieter der werblichen Unterstützung durch  Prominente aus Politik und Wirtschaft bedient. Diese prominenten Köpfe und deren im Anlageprospekt abgedruckten "Anlage-Lyrik" buhlen nur um das Vertrauen der Anleger. Die Herrschaften die hier ihre Stimme -natürlich gegen Honorar- hergeben, haften den Anlegern für eventuell später eintretende Schäden natürlich nicht. Daher ist diese "vertrauensbildende Maßnahme" gleichzusetzen mit der Werbung für Tütensuppen oder Gummibärchen.  Als Anleger sollte man sich  nie unter Zeitdruck setzen lassen. Stattdessen gilt es die eigene Gier im Zaum zu halten und zunächst einmal alle Details sorgfältig zu prüfen. Der beste Schutz: Misstrauen!

Ist es schon durch diese Umstände schwer genug, Verbraucher vor zweifelhaften Kapitalanlagen zu warnen, ist auch der  Umgang der Anlegerschützer untereinander ganz erheblich verbesserungswürdig. Es ist immer die gleiche Clique, die versucht die Arbeit der Anlegerschützer  durch Verunglimpfung, Desinformation und Abmahnaktionen zu untergraben. Dabei sitzen Hunderttausende von Anlegern  auf zweifelhaften Anlagen wie auf einer tickenden Zeitbombe ohne es auch nur zu ahnen.

Wenn Sie glauben, dass Sie bei Ihrer Kapitalanlage nicht richtig beraten wurden, Ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles mir Rechten Dingen zugeht, ist der Rechtsweg die beste Option. Der BSZ e.V. Solidar-Service bietet Mitgliedern der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice kostenlos einen fokussierten Ansatz, der Ihnen eine ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen zum Ausgleich Ihres finanziellen Schadens vermittelt. Möglich macht das die Kooperation zwischen dem BSZ e.V., dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung, drei Prozessfinanzierungsgesellschaften, Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwälten für Steuerrecht.

Sie möchten eine Bearbeitung auf Erfolgsbasis ohne eigenes finanzielles Risiko?
Wenn Sie glauben, dass Sie bei ihrer Kapitalanlage nicht richtig beraten wurden, ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles mir Rechten Dingen zugeht, sollten Sie die Prüfung von Schadensersatzansprüchen und gegebenenfalls die Durchführung erster außergerichtlicher Schritte in die Wege leiten. Die mit dem BSZ e.V. verbundenen Prozessfinanzierer finanzieren Fördermitgliedern des BSZ e.V. auf Wunsch die Durchsetzung außergerichtlicher und gerichtlicher Rechtsansprüche. Führen die außergerichtlichen Bemühungen nicht zum Erfolg entstehen Ihnen als Fördermitglied keine Kosten! Die enge Kooperation mit Fachanwälten ermöglicht es, Ihre Rechtsansprüche rasch und effizient zu prüfen und die Erfolgsaussichten in einem möglichen Gerichtsverfahren auszuloten. Im positiven Fall werden sämtliche Kosten übernommen, Auslagen und Gebühren, insbesondere Rechtsanwalts-, Gutachterkosten und sonstiger Honorare. Sie haben nicht das geringste finanzielle Risiko.

Für einen einmaligen Förderbeitrag den Sie selbst bestimmen können beantragen Sie via Online-Formular den Beitritt zu der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice“.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

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