Dienstag, Juli 19, 2016

LKW Kartell muss 2,9 Milliarden Euro Geldbuße zahlen. Geprellte LKW-Käufer schließen sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft an.

Der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. hatte bereits am 02. Juni 2016 darüber berichtet, dass auf die großen europäischen Lastwagenhersteller wegen Bildung eines verbotenen Kartells und  illegaler Preisabsprachen Geldbußen und Schadensersatzforderungen in Milliardenhöhe zukommen könnten und auch gleich die Interessengemeinschaft für geschädigte LKW-Käufer initiiert.  

Nunmehr hat die EU-Kommission gegen vier LKW-Hersteller des Kartells eine hohe Geldbuße verhängt.

Wegen der Preisabsprachen wurden 2,9 Milliarden Euro Geldbuße verhängt. Dem Vernehmen nach hat Daimler mit etwa einer Milliarde Euro die höchste Buße zu zahlen. DAF ca. 753 Millionen Euro, Volvo/Renault 670 Millionen Euro und IVECO 495 Millionen Euro. Die verhängten Bußen müssen innerhalb von 3 Monaten bezahlt werden.   Nach Angaben aus Brüssel sind davon betroffen Daimler, DAF, Iveco, und Volvo/Renault. MAN als Hinweisgeber auf das Kartell bleibt straffrei.

Laut EU-Kommisssion wurde das LKW Kartell 1997 gegründet und war 14 Jahre lang aktiv. Es soll demnach auch Absprachen auf der höchsten Führungsebene gegeben haben.  Die beteiligten Firmen sollen ihre Schuld zugegeben und einem Vergleich zugestimmt haben.  Die Kartellmitglieder haben ihre Verkaufspreise für mittelschwere und schwere Lastwagen abgesprochen und sich auch beim Zeitplan für die Einführung von Technologien zur Minderung schädlicher Emissionen abgesprochen.

Da die am Kartell beteiligten LKW-Hersteller über viele Jahre hinweg ihre Kunden durch illegale Preisabsprachen geprellt haben,  drohen über die Kartellstrafe hinaus hohe Schadensersatzforderungen von Geschädigten. Schätzungen zufolge dürften in Deutschland ca. 10.000 Transportunternehmen erheblicher Schaden durch Mehrkosten entstanden sein, der nun als Schadensersatz eingefordert werden kann.

Der BSZ e.V. hat für die vom LKW-Kartell Betroffenen die BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „LKW-Kartell“ gegründet. Die damit befassten BSZ e.V. Vertrauensanwälte werden für die Betroffenen prüfen, im Rahmen von streitgenössischen Klagen, sog. "Sammelklagen", gegen die verantwortlichen Unternehmen vorzugehen. Der entstandene Schaden dürfte sich im zweistelligen Milliarden Euro Bereich bewegen.

Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche aus unerlaubter Handlung geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Forderung erfolgreich durchzusetzen.

Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.  Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ Interessengemeinschaft LKW-Kartell beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundenen Rechtsanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft LKW-Kartell anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft LKW-Kartell kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Direkter Link zum Kontaktformular:

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass von beiden Seiten aktiver Anlegerschutz betrieben wird!

Dieser Text gibt den Beitrag vom 19.07.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.






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