Der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. hatte
bereits am 02. Juni 2016 darüber berichtet, dass auf die großen europäischen
Lastwagenhersteller wegen Bildung eines verbotenen Kartells und illegaler Preisabsprachen Geldbußen und
Schadensersatzforderungen in Milliardenhöhe zukommen könnten und auch gleich
die Interessengemeinschaft für geschädigte LKW-Käufer initiiert.
Nunmehr hat die EU-Kommission gegen vier LKW-Hersteller des
Kartells eine hohe Geldbuße verhängt.
Wegen der Preisabsprachen wurden 2,9 Milliarden Euro
Geldbuße verhängt. Dem Vernehmen nach hat Daimler mit etwa einer Milliarde Euro
die höchste Buße zu zahlen. DAF ca. 753 Millionen Euro, Volvo/Renault 670
Millionen Euro und IVECO 495 Millionen Euro. Die verhängten Bußen müssen
innerhalb von 3 Monaten bezahlt werden. Nach Angaben aus Brüssel sind davon betroffen Daimler,
DAF, Iveco, und Volvo/Renault. MAN als Hinweisgeber auf das Kartell bleibt
straffrei.
Laut EU-Kommisssion wurde das LKW Kartell 1997 gegründet und
war 14 Jahre lang aktiv. Es soll demnach auch Absprachen auf der höchsten
Führungsebene gegeben haben. Die beteiligten
Firmen sollen ihre Schuld zugegeben und einem Vergleich zugestimmt haben. Die Kartellmitglieder haben ihre
Verkaufspreise für mittelschwere und schwere Lastwagen abgesprochen und sich
auch beim Zeitplan für die Einführung von Technologien zur Minderung
schädlicher Emissionen abgesprochen.
Da die am Kartell beteiligten LKW-Hersteller über viele
Jahre hinweg ihre Kunden durch illegale Preisabsprachen geprellt haben, drohen über die Kartellstrafe hinaus hohe
Schadensersatzforderungen von Geschädigten. Schätzungen zufolge dürften in
Deutschland ca. 10.000 Transportunternehmen erheblicher Schaden durch Mehrkosten
entstanden sein, der nun als Schadensersatz eingefordert werden kann.
Der BSZ e.V. hat für die vom LKW-Kartell Betroffenen die
BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „LKW-Kartell“ gegründet. Die damit befassten
BSZ e.V. Vertrauensanwälte werden für die Betroffenen prüfen, im Rahmen von
streitgenössischen Klagen, sog. "Sammelklagen", gegen die
verantwortlichen Unternehmen vorzugehen. Der entstandene Schaden dürfte sich im
zweistelligen Milliarden Euro Bereich bewegen.
Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche
aus unerlaubter Handlung geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von
entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste
ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Forderung erfolgreich durchzusetzen.
Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer
Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl
von Informationen zusammengetragen werden kann. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte
welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich
damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen
zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ Interessengemeinschaft LKW-Kartell beizutreten.
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundenen
Rechtsanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem
Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V.
werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft LKW-Kartell
anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft LKW-Kartell kann kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=86ceb12950b2b530942325fa44710848
Bildquelle: © kaemte / pixelio.de
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Für Unternehmen die in
unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter
Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass von beiden Seiten aktiver
Anlegerschutz betrieben wird!
Dieser Text gibt den Beitrag vom 19.07.2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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