Mittwoch, Juli 20, 2016

LKW-Kartell: Die höchste Strafe gegen ein Kartell

Idyllisch und gemütlich soll das Hotel gewesen sein. Gemütlich waren die Folgen jedoch nicht. Top-Manager der führenden europäischen Lastwagenhersteller trafen sich in trauter Runde und verabredeten, die Preise für mittlere und schwere Lastwagen künftig abzusprechen.


Auch sollten neue Technologien koordiniert eingeführt werden. Das erspart jedem Hersteller beträchtliche Entwicklungskosten. Dieses Treffen fand bereits 1997 statt. »Das war der Beginn geheimer Absprachen«, stellt die EU-Kommission fest.

Kurz: Ein Kartell. Mit diesen Absprachen konnten die Preise nach oben manipuliert werden, sagt der renommierte Heidelberger Fachanwalt Axel Widmaier: »Für die Kartellanten eine lukrative Sache. Die Preise sind stabil, die Hersteller stehen in keinem Konkurrenzkampf und können damit höchstmögliche Profite erzielen.«

Jetzt die EU den LKW-Herstellern eine erste Rechnung präsentiert: Fünf Hersteller müssen 2,9 Milliarden Euro an Bußgeldern an die Europäische Union überweisen.

Die höchste Strafe, die die EU jemals in einem Kartellverfahren verhängte. Denn, so die Begründung, das Kartell betreffe einen großen Markt. Es habe auch über einen langen Zeitraum bestanden.

Betroffen sind Daimler, die rund eine Milliarde Euro bezahlen müssen, Volvo/Renault sind mit 670 Millionen Euro dabei, Iveco mit 490 Millionen und DAF mit 750 Millionen. Lediglich MAN kommt ungeschoren davon; der Münchner Lastwagenhersteller hatte nach einem Korruptionsskandal 2009 250 Millionen Euro bezahlen müssen, sich dann Ehrlichkeit auf die Fahnen geschrieben und das alte LKW-Kartell auffliegen lassen. Aufgrund der Kronzeugenregelung wird ihm die Buße erlassen.

Lastwagen gehören zu den Kernelementen einer Wirtschaft. Transporte sind essentiell. Rohstoffe, Maschinen, Lebensmittel - das meiste wird mit LKW transportiert.

Der BSZ, Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. in Dieburg sagt: »Durch dieses illegale Verhalten wurden viele Unternehmen bei der Anschaffung neuer Lastwagen durch viel zu hohe Preise erheblich geschädigt. Das hat in der Regel auch dazu geführt, dass die Transportraten gestiegen sind und somit die Transportgüter verteuert wurden.«

Höhere Transportkosten treiben die Preise für Produkte nach oben. Den Schaden hat die Wirtschaft. Aber eines wird dabei meist übersehen, meint Anwalt Widmaier: »Durch die Diskussion in der Öffentlichkeit mit den enormen Bußgeldern, die verhängt werden, wird meist völlig übersehen, was sehr viel wesentlicher ist, dass nämlich die Betroffenen, die Spediteure die Hauptgeschädigten sind.«

Geschädigte können aber auch andere Unternehmen, Verbraucher und staatliche Institutionen sein. Widmaier: »Leidtragende sind auch der Verbraucher und staatliche Institutionen. Man denke dran, dass jede Stadt Lastwagen oder landwirtschaftliche Maschinen kauft, um ihren hoheitlichen Aufgaben nachzukommen. Auch die sind betroffen, weil zu teuer eingekauft. Und damit indirekt auch wieder jeder Bürger in diesem Land, der seine Steuern bezahlt.«

Der Schaden kann also vielfältig sein. Es hat jeder Geschädigte Anspruch auf Ersatz.

Widmaier weiter: »Denn der Europäische Gerichtshof hat schon früh entschieden, dass zum Schaden auch der Vermögensnachteil, den man erleidet, Zinsen und Gewinnausfall gehören. Da können enorme Summen zusammenkommen.«

Allein in Deutschland dürften 10 000 Transportunternehmen ein erheblicher Schaden entstanden sein, der als Schadensersatz eingefordert werden kann. Eine neue sogenannte EU-Kartellschadensrichtlinie gibt genau vor, wie der Schadensausgleich zu erfolgen hat. Bis zum Jahresende müssen die EU-Staaten diese Richtlinie in nationales Recht umgesetzt haben.

Danach kann jede natürliche oder juristische Person, die durch einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht verursachten Schaden erlitten hat, vollständigen Ersatz verlangen. Der Anspruch richtet sich gegen die Verursacher, also gegen die Kartellanten insgesamt.

Axel Widmaier: »Ich muss nicht Daimler verklagen, ich kann mir einen aus der Gruppe heraussuchen. Im Zweifel werde ich natürlich schauen, dass ich, was die EU-Kartellschadensrichtlinie auch zulässt, im Wege der Gesamtschuldnerschaft alle in Anspruch nehmen kann und mir dann, wenn ich ein obsiegendes Urteil erziele, den Solventeren heraussuche.«

Möglich sei auch eine Klage mit Heimvorteil gegen einen LKW Hersteller, der in Deutschland seinen Sitz hat: »Damit habe ich vielfältige Vorteile. Die Gerichtssprache ist deutsch, ich habe die deutsche Rechtsordnung, die ich kenne. Und ich habe kürzere Anfahrtswege. Das kann vielfach dafür sprechen.«

Aber, so warnt Rechtsanwalt Axel Widmaier, man sollte es möglichst nicht zu einer Klage kommen lassen. Denn zu unwägbar ist der damit verbundene Aufwand. Viel sinnvoller ist es, die Interessen zu bündeln und in einem außergerichtlichen Verfahren ein Ergebnis mit den Herstellern zu erzielen.

Widmaier: »Es hat sich gezeigt, dass gerade in diesem Bereich außergerichtliche Lösungen und die Herbeiführung eines sinnvollen Vergleiches der richtige Weg ist. Das Ziel muss dabei sein: Durch eine Zusammenführung einer Vielzahl von Geschädigten, wir nennen das Interessengemeinschaft, diese zu sammeln und dann zu versuchen, mit den Unternehmen zu einer sinnvollen Lösung zu kommen.«

Der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein Dieburg hat jetzt eine Interessensgemeinschaft LKW-Kartell gegründet und bündelt die Interessen der Geschädigten. Jeder Geschädigte kann dieser Interessengemeinschaft beitreten und hat die Möglichkeit einer kostenlosen Erstberatung durch kompetente Fachanwälte. Das macht der BSZ erfolgreich bereits seit 1998 auf vielen Rechtsgebieten.

Je größer die Gruppe der Anspruchsteller, umso größer die Bereitwilligkeit zu Verhandlungen, so die Erfahrungen des BSZ.

Nach den Kartellbußen dürften auf die Hersteller jetzt noch höhere Zahlungen an die Geschädigten hinzukommen.

Der BSZ e.V. hat für die vom LKW-Kartell Betroffenen die BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „LKW-Kartell“ gegründet. Die damit befassten BSZ e.V. Vertrauensanwälte werden für die Betroffenen prüfen, im Rahmen von streitgenössischen Klagen, sog. "Sammelklagen", gegen die verantwortlichen Unternehmen vorzugehen. Der entstandene Schaden dürfte sich im zweistelligen Milliarden Euro Bereich bewegen.

Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche aus unerlaubter Handlung geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Forderung erfolgreich durchzusetzen.

Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ Interessengemeinschaft LKW-Kartell beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundenen Rechtsanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft LKW-Kartell anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft LKW-Kartell kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=86ceb12950b2b530942325fa44710848

Bildquelle: © Andreas Hermsdorf / pixelio.de

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass von beiden Seiten aktiver Anlegerschutz betrieben wird!

Dieser Text gibt den Beitrag vom 20.07.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt


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