Idyllisch und gemütlich soll das Hotel gewesen sein. Gemütlich waren die Folgen jedoch nicht. Top-Manager der führenden europäischen Lastwagenhersteller trafen sich in trauter Runde und verabredeten, die Preise für mittlere und schwere Lastwagen künftig abzusprechen.
Auch sollten neue Technologien koordiniert eingeführt
werden. Das erspart jedem Hersteller beträchtliche Entwicklungskosten. Dieses
Treffen fand bereits 1997 statt. »Das war der Beginn geheimer Absprachen«,
stellt die EU-Kommission fest.
Kurz: Ein Kartell. Mit diesen Absprachen konnten die Preise
nach oben manipuliert werden, sagt der renommierte Heidelberger Fachanwalt Axel
Widmaier: »Für die Kartellanten eine lukrative Sache. Die Preise sind stabil,
die Hersteller stehen in keinem Konkurrenzkampf und können damit höchstmögliche
Profite erzielen.«
Jetzt die EU den LKW-Herstellern eine erste Rechnung präsentiert:
Fünf Hersteller müssen 2,9 Milliarden Euro an Bußgeldern an die Europäische
Union überweisen.
Die höchste Strafe, die die EU jemals in einem Kartellverfahren
verhängte. Denn, so die Begründung, das Kartell betreffe einen großen Markt. Es
habe auch über einen langen Zeitraum bestanden.
Betroffen sind Daimler, die rund eine Milliarde Euro bezahlen
müssen, Volvo/Renault sind mit 670 Millionen Euro dabei, Iveco mit 490
Millionen und DAF mit 750 Millionen. Lediglich MAN kommt ungeschoren davon; der
Münchner Lastwagenhersteller hatte nach einem Korruptionsskandal 2009 250
Millionen Euro bezahlen müssen, sich dann Ehrlichkeit auf die Fahnen
geschrieben und das alte LKW-Kartell auffliegen lassen. Aufgrund der
Kronzeugenregelung wird ihm die Buße erlassen.
Lastwagen gehören zu den Kernelementen einer Wirtschaft.
Transporte sind essentiell. Rohstoffe, Maschinen, Lebensmittel - das meiste
wird mit LKW transportiert.
Der BSZ, Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
in Dieburg sagt: »Durch dieses illegale Verhalten wurden viele Unternehmen bei
der Anschaffung neuer Lastwagen durch viel zu hohe Preise erheblich geschädigt.
Das hat in der Regel auch dazu geführt, dass die Transportraten gestiegen sind
und somit die Transportgüter verteuert wurden.«
Höhere Transportkosten treiben die Preise für Produkte nach
oben. Den Schaden hat die Wirtschaft. Aber eines wird dabei meist übersehen,
meint Anwalt Widmaier: »Durch die Diskussion in der Öffentlichkeit mit den
enormen Bußgeldern, die verhängt werden, wird meist völlig übersehen, was sehr
viel wesentlicher ist, dass nämlich die Betroffenen, die Spediteure die Hauptgeschädigten
sind.«
Geschädigte können aber auch andere Unternehmen, Verbraucher
und staatliche Institutionen sein. Widmaier: »Leidtragende sind auch der
Verbraucher und staatliche Institutionen. Man denke dran, dass jede Stadt
Lastwagen oder landwirtschaftliche Maschinen kauft, um ihren hoheitlichen
Aufgaben nachzukommen. Auch die sind betroffen, weil zu teuer eingekauft. Und
damit indirekt auch wieder jeder Bürger in diesem Land, der seine Steuern bezahlt.«
Der Schaden kann also vielfältig sein. Es hat jeder Geschädigte
Anspruch auf Ersatz.
Widmaier weiter: »Denn der Europäische Gerichtshof hat schon
früh entschieden, dass zum Schaden auch der Vermögensnachteil, den man
erleidet, Zinsen und Gewinnausfall gehören. Da können enorme Summen
zusammenkommen.«
Allein in Deutschland dürften 10 000 Transportunternehmen
ein erheblicher Schaden entstanden sein, der als Schadensersatz eingefordert
werden kann. Eine neue sogenannte EU-Kartellschadensrichtlinie gibt genau vor,
wie der Schadensausgleich zu erfolgen hat. Bis zum Jahresende müssen die
EU-Staaten diese Richtlinie in nationales Recht umgesetzt haben.
Danach kann jede natürliche oder juristische Person, die
durch einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht verursachten Schaden erlitten
hat, vollständigen Ersatz verlangen. Der Anspruch richtet sich gegen die
Verursacher, also gegen die Kartellanten insgesamt.
Axel Widmaier: »Ich muss nicht Daimler verklagen, ich kann
mir einen aus der Gruppe heraussuchen. Im Zweifel werde ich natürlich schauen,
dass ich, was die EU-Kartellschadensrichtlinie auch zulässt, im Wege der Gesamtschuldnerschaft
alle in Anspruch nehmen kann und mir dann, wenn ich ein obsiegendes Urteil
erziele, den Solventeren heraussuche.«
Möglich sei auch eine Klage mit Heimvorteil gegen einen LKW
Hersteller, der in Deutschland seinen Sitz hat: »Damit habe ich vielfältige
Vorteile. Die Gerichtssprache ist deutsch, ich habe die deutsche Rechtsordnung,
die ich kenne. Und ich habe kürzere Anfahrtswege. Das kann vielfach dafür
sprechen.«
Aber, so warnt Rechtsanwalt Axel Widmaier, man sollte es
möglichst nicht zu einer Klage kommen lassen. Denn zu unwägbar ist der damit
verbundene Aufwand. Viel sinnvoller ist es, die Interessen zu bündeln und in
einem außergerichtlichen Verfahren ein Ergebnis mit den Herstellern zu
erzielen.
Widmaier: »Es hat sich gezeigt, dass gerade in diesem Bereich
außergerichtliche Lösungen und die Herbeiführung eines sinnvollen Vergleiches
der richtige Weg ist. Das Ziel muss dabei sein: Durch eine Zusammenführung
einer Vielzahl von Geschädigten, wir nennen das Interessengemeinschaft, diese
zu sammeln und dann zu versuchen, mit den Unternehmen zu einer sinnvollen Lösung
zu kommen.«
Der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein
Dieburg hat jetzt eine Interessensgemeinschaft LKW-Kartell gegründet und
bündelt die Interessen der Geschädigten. Jeder Geschädigte kann dieser Interessengemeinschaft
beitreten und hat die Möglichkeit einer kostenlosen Erstberatung durch
kompetente Fachanwälte. Das macht der BSZ erfolgreich bereits seit 1998 auf
vielen Rechtsgebieten.
Je größer die Gruppe der Anspruchsteller, umso größer die
Bereitwilligkeit zu Verhandlungen, so die Erfahrungen des BSZ.
Nach den Kartellbußen dürften auf die Hersteller jetzt noch
höhere Zahlungen an die Geschädigten hinzukommen.
Der BSZ e.V. hat für die vom LKW-Kartell Betroffenen die
BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „LKW-Kartell“ gegründet. Die damit befassten
BSZ e.V. Vertrauensanwälte werden für die Betroffenen prüfen, im Rahmen von
streitgenössischen Klagen, sog. "Sammelklagen", gegen die
verantwortlichen Unternehmen vorzugehen. Der entstandene Schaden dürfte sich im
zweistelligen Milliarden Euro Bereich bewegen.
Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche
aus unerlaubter Handlung geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von
entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste
ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Forderung erfolgreich durchzusetzen.
Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer
Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl
von Informationen zusammengetragen werden kann. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte
welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich
damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen. Es bestehen gute
Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ
Interessengemeinschaft LKW-Kartell beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung
durch mit dem BSZ e.V. verbundenen Rechtsanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft LKW-Kartell anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft LKW-Kartell kann kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
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Bildquelle: © Andreas Hermsdorf / pixelio.de
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 20.07.2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
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