Die Mieten für die Magellan-Container fließen zwar – aber nicht auf das Konto der Anleger, sondern auf das der insolventen Magellan Maritime Services er werden als Eigentümer der Container quasi ausgebootet“, sagt ein BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.GmbH. „Die Anleg
Der vorläufige Insolvenzverwalter teilte in einem
Rundschreiben jetzt mit, dass die Mietzahlungen der Reedereien für die
Container geleistet oder angewiesen wurden. Allerdings habe ein rechtliches
Gutachten ergeben, dass die Mietzahlungen der Reedereien nicht den Anlegern als
Eigentümer der Container direkt zustehen, sondern der Magellan Maritime
Services GmbH. Die Konten der Gesellschaft sind durch die Insolvenz allerdings
gesperrt, so dass die Mieten nicht an die Anleger ausgezahlt werden könnten. Da
die Anleger mit rund 90 Prozent ohnehin den größten Teil der Gläubiger
stellten, mache es aber auch kaum einen Unterschied auf welchem Konto die
Mieten nun landen, heißt es weiter in dem Schreiben.
Dem widerspricht ein BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt energisch:
„Die Mieten werden nun Teil der Insolvenzmasse, die an alle Gläubiger
gleichmäßig verteilt wird. Also auch an Gläubiger, die nicht in die Container
investiert haben. Von der Insolvenzmasse werden aber nicht nur die Forderungen
der Gläubiger bestritten, sondern z.B. auch die Verfahrenskosten oder die des
Insolvenzverwalters. Es ist allerdings nicht einzusehen, dass die Anleger quasi
durch die Hintertür an diesen Kosten beteiligt werden sollen.“
Laut dem Gutachten hätte die Magellan Maritime Services die
Mietforderungen bei Vertragsabschluss nicht rechtswirksam an die Investoren
abgetreten und sei daher auch der Inhaber der Mietforderungen. „Diese Ansicht
ist durchaus umstritten. Daher sollten die Verträge noch einmal genau geprüft
werden“, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.
Ende September oder Anfang Oktober soll es eine
Gläubigerversammlung geben. Dabei sollen auch verschiedene Ansätze zur
Fortführung und Sanierung des Unternehmens oder auch zu einer Planinsolvenz und
Verkauf der Gesellschaft präsentiert werden. „Bei allen Optionen kommen auf die
Anleger wahrscheinlich finanzielle Verluste zu. Daher sollten sie ihre rechtlichen
Möglichkeiten jetzt genau prüfen lassen“.
Ergänzung des BSZ
e.V.:
Ein Betroffener teilt dem BSZ e.V. per E-Mail folgendes mit:
„ Im Verwaltungsvertrag ist festgeschrieben Zitat: „Der
Investor beauftragt MMS…. Mit der Vermietung der Container. ….MMS zieht die Mieten für den Investor
ein.“
„Damit hat MMS m.E. eine treuhänderische Tätigkeit
übernommen. Die dem Investor garantierten Mietanteile hatten somit im normalen
Geschäftsgang der MMS nichts zu suchen, sondern hätten gesondert bis zur
Auszahlung an den Investor aufbewahrt werden müssen. Im vorliegenden Fall ist
somit von strafrechtlich zu würdigender schwerer Untreue und Unterschlagung
auszugehen.“
„Jedem Investor ist die Reederei zu benennen, die seine
Container gemietet hat. Der Vorbehalt der den Reedereien zugesicherten
Vertraulichkeit ist mit der entstandenen Situation entfallen.“
„Im Insolvenzverfahren ist darauf zu dringen, dass die
Mietforderungen der Investoren vorrangig bedient werden, da es sich hierbei um
treuhänderisch verwaltete Gelder handelt, die außerhalb des normalen
Geschäftsbetriebs der MMS zu verwahren sind.“
„Sehr wichtig: Die Verwaltung der Container ist in eine
gesonderte Gesellschaft auszugliedern“
Ende der E-Mail.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften
Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen
anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten
Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern
sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Magellan Maritime Services
GmbH anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Magellan Maritime Services GmbH kann kostenlos und
unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost
bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
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durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in
unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter
Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
Dieser Beitrag gibt die Sach- und Rechtslage zum 14.07.2016
wieder. Noch eintretende Änderungen können die Sach- und insbesondere die
Rechtslage verändern.
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