Bei dem BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. melden sich täglich verzweifelte Kleinanleger die Ihr Erspartes und damit ihre Altersvorsorge verloren haben. Nach den Erfahrungen des BSZ e.V. sind es nicht unbedingt die dubiosen Anbieter des ungeregelten Kapitalmarkts bei denen das meiste Anlegergeld versenkt wird. Oft wurden diese Anleger von „seriösen“ Geschäftsbanken, meist der eigenen Haubank in für sie nicht geeignete Anlageprodukte „hineinberaten“. Da wurde offensichtlich auch noch der letzte Euro eingesammelt, egal ob Rentner oder Kleinverdiener! Egal ob Immobilen-, Film-, Medien- oder Schiffsfonds, der versprochene Geldsegen ist bei der Bank und nicht auf den Konten der Anleger gelandet.
„Anlageberatung ist für viele Verbraucherinnen und Verbraucher oft ein
Glücksspiel wie Roulette“, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. Durch
falsche Anlageberatung verlieren Verbraucherinnen und Verbraucher laut einer
Studie für das Verbraucherministerium jedes Jahr bis zu 30 Milliarden Euro. Das
ist skandalös!
Anlageberatung muss sich am Bedarf
der Kundinnen und Kunden orientieren. Deshalb muss sie unabhängig sein und
nicht auf Provisionen für den Verkauf irgendwelcher Produkte aufbauen. Deshalb
sind Anlegerschutzvereine wie der BSZ e.V. extrem wichtig da sie den
Finanzmarkt aufmerksam wie ein Wachhund beobachten und bei Gefahr sofort Alarm
schlagen. Wer diese Vereine unterstützt, hilft aktiv mit den Markt von
Schrottanlagen zu bereinigen.
Aber was ist, wenn Anleger bei
ihrer Anlageentscheidung getäuscht werden?
Die Anbieter unterliegen zwar bestimmten gesetzlichen Regeln und
Vorschriften, dass diese aber nicht immer integraler Bestandteil einer
Anlageberatung sind, dürfte wohl kaum bestritten werden können. Für den BSZ
Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. im hessischen Dieburg ist
es somit keine Überraschung wenn jedes Jahr Anlegergelder wegen falsch/schlecht
Beratung vernichtet werden. Auffällig ist, dass zunehmend Senioren Opfer
solcher „Beratungen“ werden. So sind viele Rentner von ihren Hausbanken in die
Lehmann Brothers Papiere oder in Schiffsfonds gedrängt worden.
Mit kostenlosen Kapitalanlage-Seminaren,
mit E-Mails oder unbestellten Telefonanrufen werden gerne Finanzprodukte
vorgestellt. Sogenannte "Experten" bieten den Betroffenen die
Möglichkeit hohe Profite zu kassieren. Natürlich ganz ohne Risiko für das
eingesetzte Kapital.
Der BSZ e.V. kennt keine Investition bei der kein Risiko bestünde. Wer so etwas behauptet, hat keine
guten Absichten. Also Vorsicht! Das Versprechen schneller und großer Gewinne
soll den Anleger gierig machen. Niemand kann genau vorhersagen, wie sich eine
Investition entwickelt. Gerade die so „vorgestellten lukrativen Investitionen
sind auch oft sehr riskant.
Es gibt viele Anleger die glauben
Sie hätten aufgrund ihrer Investments eine sichere Alterversorgung. Dabei wird
es nicht wenige Anleger geben die dann umsonst auf ihr Geld warten.
Hunderttausende von Anlegern sitzen nämlich auf zweifelhaften Anlagen wie auf
einer tickenden Zeitbombe ohne es auch nur zu ahnen.
Immer mehr Investoren und Aktionäre fragen sich, ob sie tatsächlich
richtig beraten wurden und ob ihre Berater und Banken nicht doch überwiegend
ihre eigenen Interessen vertreten haben.
Ein guter Kriminalroman ist da oft
näher an der Realität als so manches Beratungsgespräch der Bankprofis.
Leider fehlt vielen Investoren das
Know-how solches Fehlverhalten zu erkennen. Die BSZ® e.V. Fachanwälte für Bank-
und Kapitalmarktrecht haben sowohl das Wissen und die juristische Erfahrung um
ein solches Fehlverhalten aufzudecken und festzustellen was passiert ist.
Denken Sie daran, jede Beratungssituation ist einzigartig, und das rechtliche
Vorgehen hängt von verschiedenen Faktoren, einschließlich der Art, Umfang und
Höhe der Investition ab!
Der beste Anlegerschutz ist, wenn sich die geschädigten Anleger wehren.
Nur durch massenhafte Klagen wird
sich diese Abzockerei von selbst erledigen.
Wenn klar wird, dass man über den Tisch gezogen worden ist, gibt es nur
eine Rettung: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Dieser Kapitaleinsatz
rechnet sich in den meisten Fällen. Eine erste Adresse ist immer der Fachanwalt
für Bank- und Kapitalmarktrecht. Wenn dieser noch mit einer
Interessengemeinschaft für geschädigte Anleger kooperiert, bestehen ideale
Voraussetzungen für ein positives Ergebnis.
Wo aktiver Anlegerschutz wie bei dem BSZ e.V. betrieben wird, sind
natürlich die Abmahnanwälte nicht weit.
Abmahnungen sind nicht nur eine
nervige sondern auch eine kostenintensive Sache, aber in den üblichen Dosen
inzwischen Alltag. Doch wenn Abmahnungen hauptsächlich mit dem Zweck Einnahmen
zu generieren gezielt an Anlegerschützer verschickt werden, ist dies nicht nur
für die betroffenen Anlegerschützer übel, sondern auch für die Anleger.
So wurde jüngst auch wieder der BSZ
e.V. Opfer einer solchen Aktion. Der BSZ e.V. war mit einem
Unterlassungsbegehren konfrontiert in dem ein Anwalt ein vom Landgericht wegen
seines betrügerischen Anlagemodells bereits verurteiltes Unternehmen vertritt.
Man muss sich wirklich fragen, ob ein Organ der öffentlichen Rechtspflege –
also der Abmahnanwalt – nicht verpflichtet werden kann, zu prüfen ob er mit
seiner Tätigkeit ein unredliches Geschäftsmodell unterstützt. Vom kleinen
Anlageberater erwartet man, dass er sein Angebot kritisch prüft und
hinterfragt, ehe er es seinen Kunden anbietet.
Damit ist das Geschäft für die Abmahnkanzlei aber noch nicht gelaufen.
Da es praktisch unmöglich ist, im
Internet Texte vollständig zu löschen, tut sich für den Abmahner eine weitere
lukrative Einnahmequelle auf. Es gibt Kanzleien die Hunderte manche sogar
Tausende von Unterlassungserklärungen erwirkt haben. Das ist für diese
„seriösen Wirtschaftskanzleien“ der eigentliche Goldklumpen. Mit speziellen
Programmen wird täglich geprüft, ob gegen eine Unterlassungserklärung verstoßen
wurde. Ist dies der Fall wird eine Vertragsstrafe meist 5000- Euro für jeden
einzelnen Verstoß in Rechnung gestellt und auch beigetrieben. Dem BSZ e.V. wird
nun auch eine Rechnung von über 10 000.- Euro präsentiert. (Der BSZ e.V. hofft auf die finanzielle Unterstützung der Leser dieses
Beitrags)
Dieses Abmahnunwesen mit seinen
abstrusen Kosten ist eine aus dem Ruder gelaufene Paralelljustiz die den
Anlegerschutz aushebelt. Es gibt in Deutschland Anlageunternehmen die schon
jahrelang im Fokus der Kritik des Anlegerschutzes stehen. Aber dort ist der
Abmahnkrieg so perfektioniert worden, dass selbst große Wirtschaftszeitungen
eingeknickt sind. So werden mittlerweile viele große Anlagepleiten in
Deutschland durch diese Abmahnschlachten künstlich verlängert. Die Anleger
sollten sich einmal fragen, mit welchem Geld diese Schlachten finanziert
wurden.
Es ist wichtig, dass in Deutschland
ein unabhängiger und nicht staatlich organisierter Anlegerschutz die
Verbraucher informiert und fachkundige Hilfe vermitteln kann. Es ist zwingend
die Forderung nach einer politischen Lösung zu stellen. Aber welcher
Berufsstand ist in unserer Regierung überdurchschnittlich stark vertreten?
Natürlich die Juristen!!
Wer sich ungerecht behandelt fühlt, sollte einmal darüber nachdenken ob es der
Reputation seines Unternehmens nicht dienlicher sein kann, wenn er auf die
Abmahnkeule verzichtet und sich stattdessen der Möglichkeit der
Gegendarstellung bedient. Die Gegendarstellungen müssen ohne Prüfung des
Wahrheitsgehalts veröffentlicht werden, wenn der Gegendarsteller durch einen
öffentlich verbreiteten Text in seinen Rechten beeinträchtigt ist. In die
Gegendarstellung kann der in seinen Rechten Verletzte die volle Güte seines
Angebotes hineinpacken. Die Gegendarstellung ist eine der seltenen Ausnahmen
zum vermeintlichen Grundsatz, dass man gegen Rechtsverletzungen nur mit
Abmahnung und Gericht vorgehen kann.
Diese wünschenswerte Vorgehensweise
ist aktiver Verbraucherschutz, denn hier wird nicht durch finanzielle Nötigung
eine Nachricht unterdrückt, sondern dem Verbraucher werden zwei Sichtweisen auf
einen Sachverhalt aufgezeigt und er kann daraus seine eigenen Schlüsse ziehen.
Seit der Gründung des BSZ e.V. im Jahre 1998 haben wir viele
Verbraucherschutzorganisationen kommen und gehen sehen, sagt Horst Roosen
Vorstand des BSZ e.V. Einige sind der normalen und üblichen „Marktbereinigung“
zum Opfer gefallen. Es sind aber auch Verbraucherschützer durch den
Abmahnwahnsinn zur Aufgabe gezwungen worden. Traurig ist auch, dass der
Anlegerschutz in Deutschland ein so schlechtes Ansehen hat. Dies rührt nach
meiner Beobachtung, sagt Roosen, an der kräftigen Lobbyarbeit interessierter
Kreise, die finanziell bestens ausgestattet, dafür sorgt, dass möglichst keine
Veränderungen eintreten.
Bei dem BSZ e.V. findet man das Abmahnunwesen als eine gründlich aus dem
Ruder gelaufene Paralleljustiz die erheblich eingeschränkt werden sollte.
Es ist zwingend die Forderung nach
einer politischen Lösung zu stellen. Wenn das geltende Recht einen Missstand
legalisiert, wenn die bloße Anwendung des Rechts nicht ausreicht, eine solche
asoziale Handlungsmöglichkeit zu bekämpfen, dann muss das geltende Recht
überprüft werden. Wenn tatsächlich Wettbewerbs- und Urheber- Rechtsverstöße
lückenlos verfolgt werden sollen, dann gehört diese Aufgabe nicht in private
Verfügungsgewalt. Wenn die allzu verlockenden Spitzengebühren für
Abmahntätigkeit wegfallen sollen, dann dürfen keine selbsterfundenen
Streitwerte und Vertragsstrafen der Abmahner mehr von den Gerichten einfach
durchgewinkt werden.
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung
seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten sowie
der Abmahnkosten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen
dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung
unter dem Stichwort „Abmahnunwesen“ an den BSZ® e.V. ist die einfache und
unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem
Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger -und
Verbraucherschutz Projekte bei. Danke!
Für Ihre Zuwendung können Sie den
„bitte zahlen“ Button verwenden. Hier können Sie sich auch in die
Unterstützerliste eintragen.
Wer seinen Beitrag via
Banküberweisung tätigen möchte: IBAN: DE 555 001 006 005 482 006 08
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein
e.V.
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Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
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