German Pellets: bei Genussrechten der GP Genussrechte GmbH droht Verjährung von Ansprüchen aus Prospekthaftung Anfang August 2016.
Genussrechtsinhaber haben in einer Insolvenz des
Unternehmens grundsätzlich eine sehr schwache Position, da alle anderen
Gläubiger im Rahmen des Insolvenzverfahrens vorab befriedigt werden. So verhält
es sich auch bei den Genussrechtsinhabern der German Pellets Genussrechte GmbH.
Deshalb empfahl die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB seit Beginn des Insolvenzdramas Anfang
Februar 2016 allen Gläubigern, ihre Schadenersatzansprüche gegen die
Prospektverantwortlichen, namentlich Herrn Peter Leibold prüfen zu lassen.
Nun droht den Genussrechtsgläubigern, die alte Genussrechte
ab 2010 gezeichnet hatten, dass ein wichtiger Anspruch gegen die
Prospektverantwortlichen Anfang August 2016 verjährt. Dies bedeutet, dass zu
spät eingereichte Klagen nicht mehr auf diesen Anspruch gestützt werden können,
da mit Erhebung der Einrede der Verjährung diese Ansprüche, selbst wenn sie
gegeben wären, nicht mehr durchsetzbar sind.
Hintergrund ist, dass Anlageprospekte, die vor dem
01.06.2012 erstellt wurden, noch den alten Regelungen des
Verkaufsprospektgesetzes und dem Börsengesetz in seiner alten Fassung
unterfallen und dort sehr kurze Verjährungsfristen gelten.
Vor diesem Hintergrund raten die Rechtsanwälte dringend
allen Genussrechtsgläubigern, die sich noch nicht anwaltlich vertreten lassen,
möglichst schnell ihre schadenersatzrechtlichen Ansprüche gegen den
Geschäftsführer Peter Leibold prüfen zu
lassen.
Klagen gegen Herrn Leibold, die sich auf Prospekthaftung im
engeren Sinne stützen, müssen nach Auffassung der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei
CLLB bis Anfang August 2016 eingereicht werden!
Grundsätzlich kann Schadenersatz auch auf deliktische
Ansprüche gestützt werden. Jedoch fehlen derzeit noch wichtige Erkenntnisse,
die eine deliktische Haftung von Herrn Leibold stützen. Ermittlungsverfahren
der Staatsanwaltschaft Rostock gegen Herrn Leibold laufen derzeit noch. Dies
führt zu Verzögerungen, die gerade in diesem Fall zum Nachteil der Gläubiger
werden können.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte sehen gute Chancen,
Ansprüche aus Prospekthaftung im engeren Sinne direkt gegen Herrn Leibold durchzusetzen,
da nach deren Einschätzung die Wertpapierprospekte gravierende Prospektfehler
enthalten. Klageverfahren gegen Herrn Leibold laufen bereits.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte vertreten bereits mehrere
Anleger. Sie helfen Ihnen bei der Durchsetzung
und Wahrung Ihrer Rechte direkt gegen Herrn Peter Leibold und andere
Prospektverantwortliche.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung,
fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen
ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen
zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer
Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl
von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche
mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit
optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft German Pellets anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft German Pellets kann kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt István Cocron
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veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 21.07.2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.