Freitag, Juli 27, 2012

SEB Immoinvest – Nächste Auszahlung erst im Dezember 2012 – Welche Ansprüche stehen Anlegern zu?


Welche Ansprüche stehen den Anlegern des aufgelösten Immobilienfonds SEB Immoinvest zu?  Aus Sicht der Anleger des SEB Immoinvest war der Start der Abwicklung des aufgelösten Immobilienfonds erfreulich. Rund ein Fünftel des Anteilswerts wurde an die Anleger ausgeschüttet.


Doch die Abwicklung des offenen Immobilienfonds wird noch bis April 2017 andauern und  gleich die nächste Auszahlung im Dezember 2012 wird nach Angaben des Management des SEB Immoinvest geringer ausfallen als die Auszahlung im Juni. Der Immobilienfonds muss Kredite zurückführen. Die Anleger, die an der Abwicklung teilnehmen, werden also noch eine Weile auf ihr restliches, noch im SEB Immoinvest befindliches Geld warten müssen.

 Auswege aus der Abwicklung

Welche Alternativen gibt es für Anleger, die nicht an der langwierigen Abwicklung teilnehmen möchten? Zum einen können Anleger ihre Anteile des SEB Immoinvest ungeachtet der Abwicklung weiterhin an der Börse verkaufen. Hierbei müssen sie allerdings einkalkulieren, dass sich der Kurs der Anteile momentan unter dem – jetzt um 10,25 Euro reduzierten - Ausgabepreis bewegt, sodass Verluste augenblicklich unumgänglich sind.  Auch werden bei einem Börsenverkauf Gebühren fällig, die ebenfalls bedacht werden müssen.

Doch das Abenteuer Börse oder das monate- und jahrelange Warten auf das übrige Geld entspricht nicht den Vorstellungen jedes Anlegers. Die Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann Anlegern des SEB Immoinvest verschiedene Alternativen hierzu aufzeigen. Eine Möglichkeit ist die Beteiligung an einer Interessengemeinschaft. Hier geht es um Ansprüche gegenüber der SEB direkt, die den SEB Immoinvest auf den Markt brachte. Es wandten sich bereits zahlreiche Anleger an den BSZ e.V. um der Interessengemeinschaft beizutreten.

Des Weiteren kann geprüft werden, wie erfolgreich Anleger des SEB Immoinvest gegen die Banken oder Berater auf Schadensersatz klagen können. Hierfür muss geklärt werden, ob die Beratung durch die Postbank, Volksbank, Sparkassen, Deutsche Vermögensberatung (DVAG), Volkswagen Bank, Santander Bank, Apo Bank oder die Sparkassen ordnungsgemäß ablief oder ob Fehler passierten.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien reichten bereits Klagen für Anleger des SEB Immoinvest bei verschiedenen Gerichten ein, da in den meisten den Kanzleien vorliegenden Fällen Schadensersatz wegen Fehlern bei der Anlageberatung gefordert werden kann. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien haben viel Erfahrung mit offenen Immobilienfonds wie dem SEB Immoinvest und deren speziellen Problematiken. Es gibt bereits verschiedene Gerichtsurteile, die Anlegern offener Immobilienfonds Schadensersatz wegen Falschberatung zusprechen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus der Anlage SEB Immoinvest durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "SEB Immoinvest" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 27. Juli 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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Medico Fonds Nr. 38: Landgericht Hof spricht Anlegerin Schadensersatz zu.


Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Rötlich Rechtsanwälte erstreitet beim Landgericht Hof Schadensersatz für Anlegerin!


In dem von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Rötlich Rechtsanwälte Fachanwälte erstrittenen Urteil vom 27.06.2012 hat die 13. Zivilkammer des Landgerichts Hof die Bonnfinanz Aktiengesellschaft für Vermögensberatung und Vermittlung zum Schadensersatz und damit zur Rückabwicklung der Beteiligung am Medico Fonds Nr. 38 verurteilt.

Im zugrunde liegenden Fall wurde der Klägerin, die zum Zeitpunkt des Abschlusses 24 Jahre alt war, von den Anlageberatern der Bonnfinanz AG eine Beteiligung am Medico Fonds Nr. 38 empfohlen.

Das Landgericht Hof hat zwar hier den Beratungsvertrag lediglich als Anlagevermittlungsvertrag klassifiziert. Auch der Anlagevermittler ist aber nach der Rechtsprechung verpflichtet, den Anleger richtig und vollständig über alle für den Anlageentschluß maßgeblichen Aspekte der Anlage zu informieren. Die Aufklärungs- und Beratungspflichten wurden im entschiedenen Fall nicht hinreichend erfüllt.

Die Klägerin verfügte zum Zeitpunkt des Abschlusses der Beteiligung über keinerlei einschlägige Kenntnisse über Kapitalanlagen, insbesondere hatte sie keine Kenntnisse über geschlossene Immobilienfonds.

Es war daher nach Ansicht des LG Hof nicht ausreichend, dass der Vermittler mit der Anlegerin den Prospekt durchgegangen ist. Im Prospekt werden die Risiken nur stichpunktartig angerissen und nur zum geringen Teil konkret erläutert. Ein Totalverlustrisiko sei aber jedenfalls - so das LG Hof - bei einem Immobilienfonds gegeben. Die Kausalität zwischen Beratungsfehler und Zeichnung der Anlage wurde vermutet.

Die Ansprüche sind auch nicht verjährt; eine Kenntnis der Klägerin lag nicht schon deshalb vor, weil ihr die Rechenschaftsberichte übersandt worden sind. Denn aus diesen musste sich ebenso wenig für die Klägerin erschließen, dass die Anlage mit Risiken verbunden ist.

Steuervorteile musste sich die Klägerin nicht zurechnen lassen. Auch der entgangene Gewinn wurde der Klägerin vom LG Hof zugesprochen.  Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus dieser Anlage durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Medico Fonds" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Donnerstag, Juli 26, 2012

MPC Santa R Schiffe ist insolvenzgefährdet – Schadensersatzansprüche der Anleger drohen zu verjähren


Der Schiffsfonds MPC Santa R Schiffe sieht stürmischen Zeiten entgegen: Schiffen des Fonds könnte die Insolvenz drohen. Anleger, die Schadensersatzansprüche geltend machen wollen, müssen sich wegen drohender Verjährung beeilen.


Der Schiffsfonds Santa R Schiffe des Anbieters ist in eine finanzielle Schieflage geraten. Aufgrund neuer Charterverträge erwirtschaften die Containerschiffe des Fonds nur noch die Hälfte der Charterraten der vorherigen Verträge. Wegen dieser widrigen wirtschaftlichen Bedingungen sind Schiffe des Fonds MPC Santa R Schiffe von der Zahlungsunfähigkeit bedroht. Es soll laut Fondstelegramm sogar eine Kapitalerhöhung angestrebt werden, da vier der Betreibergesellschaften der Schiffe dringend zusätzliches Kapital benötigen, welches auch die Anleger des MPC Santa R Schiffe beisteuern sollen.

MPC Santa R Schiffe ist insolvenzgefährdet

Auch von den Krediten in japanischen Yen kann dem MPC Santa R Schiffe finanzielles Ungemach drohen. Vor der Finanzkrise waren solche Fremdwährungskredite bei Schiffsfonds sehr beliebt, da sie wegen des Kursgefälles eine günstige Tilgung ermöglichen sollten. Seinerzeit war der Yen eine schwache Währung. Wegen des Kursgefälles gegenüber dem US-Dollar – der Währung, in der das Tagesgeschäft der Schifffahrt abgewickelt wird – ermöglichte dies eine günstige Kredittilgung. Aufgrund des unerwarteten Höhenflugs des Yen kehrte sich dieser Effekt ins Gegenteil um und die Tilgung der Kredite ist jetzt teurer als ursprünglich kalkuliert. Diese Entwicklung brachte bereits die Finanzen vieler Schiffsfonds ins Ungleichgewicht.

Die Anleger konnten in den Jahren 2001 und 2002 in den Schiffsfonds MPC Santa R Schiffe investieren. Der Fonds legte das Geld der Anleger in 7 Einschiffsgesellschaften an, die 7 Containerschiffe betreiben. Es handelt sich um die Schiffe MS Santa Rafaela, MS Santa Rebecca, MS Santa Ricarda, MS Santa Roberta, MS Santa Romana, MS Santa Rosanna und MS Santa Rufina. Alle Frachter wurden im Jahr 2002 in Dienst gestellt. Die weitere wirtschaftliche Entwicklung des MPC Santa R Schiffe birgt aufgrund der finanziellen Schwierigkeiten erhebliche Ungewissheiten. Dabei wurde Anlegern die Investition in einen Schiffsfonds oftmals als sichere Geldanlage und Steuersparmodell angepriesen.

Schadensersatz bei falscher Anlageberatung

Anleger des MPC Santa R Schiffe können sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, um klären zu lassen, ob verlustfreie Ausstiegsmöglichkeiten bestehen. Es kann geprüft werden, ob Schadensersatzansprüche der Anleger des MPC Santa R Schiffe wegen fehlerhafter Anlageberatung bestehen. Beispielsweise wurden Anleger nicht immer über den unternehmerischen Charakter eines Schiffsfonds und die damit verbundenen Risiken aufgeklärt. Einem Schiffsfonds wie dem MPC Santa R Schiffe wohnt wie jedem Unternehmen Verlustrisiken inne, die sich möglicherweise jetzt realisieren könnten. Dieses Risiko widerspricht aber dem Konzept einer sicheren Geldanlage. Auch versäumten Banken und Anlageberater in vielen Fällen, die Anleger auf Provisionen hinzuweisen, die bei der erfolgreichen Vermittlung von Beteiligungen an Schiffsfonds oft und üppig flossen.

Drohende Verjährung von Ansprüchen

Wurden Anleger des MPC Santa R Schiffe falsch beraten, bestehen für sie gute Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können und Schadensersatz fordern können. Anleger, die in den Schiffsfonds MPC Santa R Schiffe investierten, sollten aufgrund der drohenden Insolvenz daher nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden, um klären zu lassen, wie gut ihre individuellen Chancen auf Schadensersatz sind. Anleger sollten nicht zu lagen zögern, da die tagesgenau Verjährung von Ansprüchen droht! Anleger sollten daher prüfen, an welchem genauen Datum im Jahr 2002 sie ihre Beteiligung an dem Schiffsfonds MPC Santa R Schiffe erwarben.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Anlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/ MPC Santa R Schiffe" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 26. Juli 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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DCM Immobilienfonds und Prime Office REIT AG: Das finanzielle Desaster der Anleger.


Die Auflösung der Immobilienfonds DCM 16, 18, 22 und DCM 23 bescherte den Anleger große finanzielle Einbußen. Sie erhielten nur wenige Aktien der Prime Office REIT AG und mussten Verluste von bis zu 90 % verkraften. Der BSZ e.V. bietet in Zusammenarbeit mit  Anlegerschutzkanzleien eine Interessengemeinschaft an.


Für einige Anleger ist das Kapitel DCM 16, 18, 22 und DCM 23 vielleicht schon abgeschlossen. Für die Mehrzahl der Anleger, die bei der Übertragung der Prime Office REIT Aktien Anfang Juli von hohen Verlusten schockiert wurden, ist das Thema DCM noch lange nicht abgehakt. Denn sie verloren zwischen 80 und 90 % ihre investierten Geldes. Diese Vernichtung von Kapital steht im Widerspruch zu den Anpreisungen, mit denen den Anlegern vor Jahren die Investition in die Immobilienfonds DCM 16, DCM 18, DCM 22 und DCM 23 schmackhaft gemacht wurde. Viele Anleger der DCM Immobilienfonds fragen sich, wie es zu dem finanziellen Desaster kommen konnte.

Die Immobilienfonds DCM 16, 18, 22 und DCM 23 wurden Anfang des Jahrtausends auf den Markt gebracht. Im Jahre 2007 übertrugen die Fonds DCM 16, DCM 18, DCM 22 und DCM 23 ihre Immobilien an die Prime Office REIT AG. Erst im Sommer 2011 schaffte es die Prime Office REIT AG an die Börse, allerdings entsprach der Einstandspreis von knapp 6 Euro nicht den Hoffnungen der Anleger der DCM Fonds. Im April 2012 wurde die Auflösung der vier Fonds beschlossen. Der vorerst letzte Akt im Drama „DCM Fonds und Prime Office REIT AG“ war die Übertragung der Aktien in die Anlegerdepots Anfang Juli 2012.

Fondzeitung: „Enteignung“ der Anleger der DCM Immobilienfonds

Das Vorgehen der DCM wird in einem Kommentar in der Fondszeitung (Ausgabe 14/2012) scharf kritisiert. So sei mit der Übertragung der Prime Office REIT Aktien die „Operation Enteignung abgeschlossen“. Das Geld der Anleger der Fonds DCM 16, 18, 22 und DCM 23 sei „in dreistelliger Millionenhöhe ohne Not verbrannt“ worden. Vor allem die außerbörslichen Verkäufe der Prime Office REIT Aktien zu historischen Tiefstpreisen wirft aus Sicht des Kommentator Alexander Endlweber dringende Fragen auf. Wie könne es sein, dass Anteile, deren Wert einst mit 26 Euro beziffert wurde für gerade einmal 2,90 Euro den Eigentümer wechseln.

Angesichts der erheblichen Verluste wandten sich bereits zahlreiche Anleger der Fonds DCM 16, 18, 22 und DCM 23 sich an die BSZ e.V. Interessengemeinschaft. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien verfolgen die Vorgänge rund um die Fonds DCM 16, 18, 22 und 23 schon seit geraumer Zeit. Da die Geschehnisse rund um die DCM-Fonds Fragen aufwerfen, gründete der BSZ e.V. eine Interessengemeinschaft für Anleger der DCM Immobilienfonds, um Licht in das Dunkel bringen zu können. Anleger der ehemaligen Immobilienfonds DCM 16, 18, 22 und DCM 23, die wissen möchten, was sie gegen dieses finanzielle Fiasko unternehmen können, sollten sich der Interessengemeinschaft anschließen. Parallel zur Interessengemeinschaft kann geprüft werden, ob Anlegern der DCM 16, 18, 22 und DCM 23 auch individuelle Schadenersatzansprüche zustehen.

 Für die Prüfung von Ansprüchen aus dieser Anlage durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "DCM Immobilienfonds und Prime Office REIT AG" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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HCI Schiffsportfolio X leidet unter Problemen – Welche Ansprüche können Anleger geltend machen?


Zwei Schiffe des Schiffsfonds HCI Schiffsportfolio X steuern auf stürmische Gewässer zu. Hilfe für Anleger. Die wirtschaftliche Lage des Schiffsfonds HCI Schiffsportfolio X spitzt sich aufgrund von Problemen der Schiffe zu. Das teilte die Fondsgesellschaft den Anlegern in einem Schreiben mit.


So müssen die Anleger auf Ausschüttungen für die Jahre 2010 und 2011 verzichten. Auch wird auf den Unterschiedsbetrag von 21 % hingewiesen, der sich als steuerlicher Stolperstein für Anleger des HCI Schiffsportfolio X entpuppen kann. Des weiteren bestehen auch Schwierigkeiten auf Ebene der Schiffsgesellschaften, an denen sich der HCI Schiffsportfolio X beteiligt. Der 2005 aufgelegte Schiffsfonds investiert in Gesellschaften, die die Schiffe MS HR Resolution, MS Jork Ranger, MS HR Mastery, MS Weserwolf und MS Vogebulker betreiben. Die Beteiligung an der MS Baltic Castle wurde verkauft.

MS Weserwolf und MS Vogebulker kämpfen mit erheblichen finanziellen Problemen

Bei Krediten der Schiffe MS Weserwolf und MS Vogebulker wurden Klauseln der Kreditverträge verletzt, was zu Konsequenzen von Seiten der finanzierenden HSH Nordbank führen kann. Mögliche Sanktionen könnten auf den Schiffsfonds HCI Schiffsportfolio X zurückwirken. Im Fall des Schiffs MS Vogebulker ist sogar der Fortbestand der Gesellschaft gefährdet. Der HCI Schiffsportfolio X hält rund 30 % des Schiffs MS Vogebulker. Es ist ungewiss, wie die Zukunft dieser Schiffe aussieht. Zumal auch die übrigen drei Schiffe des HCI Schiffsportfolio X sich auf einem Markt bewegen, der aktuell von der Schifffahrtskrise heimgesucht wird.

Ein weiteres Problem der beiden Schiffe MS Weserwolf und MS Vogebulker sind deren Kredite in japanischen Yen. Vor der Finanzkrise waren solche Fremdwährungskredite bei Schiffsfonds sehr beliebt, da sie wegen des Kursgefälles eine günstige Tilgung ermöglichen sollten. Seinerzeit war der Yen eine schwache Währung. Wegen des Kursgefälles gegenüber dem US-Dollar – der Währung, in der das Tagesgeschäft der Schifffahrt abgewickelt wird – ermöglichte dies eine günstige Kredittilgung. Aufgrund des unerwarteten Höhenflugs des Yen kehrte sich dieser Effekt ins Gegenteil um und die Tilgung der Kredite ist jetzt teurer als ursprünglich kalkuliert. Diese Entwicklung brachte bereits die Bilanzen einer Vielzahl von Schiffsfonds ins Ungleichgewicht.

Schadensersatz für Anleger

Anleger des HCI Schiffsportfolio X, die nicht  einfach abwarten wollen, wie sich die Zukunft ihrer Schiffsbeteiligung gestalten wird, können ihre Kapitalanlage einer rechtlichen Überprüfung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht unterziehen lassen. So kann ausgelotet werden, ob Anleger des HCI Schiffsportfolio X sich verlustfrei von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können. Hierfür kann beispielsweise überprüft werden, ob die Anlageberatung durch Banken und Anlageberater Mängel aufwies und daher fehlerhaft war.

Häufig versäumten Banken und Anlageberater, die Anleger über den unternehmerischen Charakter und die Risiken einer Schiffsbeteiligung aufzuklären. Daher war vielen Anlegern nicht bewusst, dass einem Schiffsfond wie dem HCI Schiffsportfolio X erhebliche Risiken innewohnen. Zu diesen Risiken zählt beispielsweise das Totalverlustrisiko, welches aber nicht mit dem Konzept einer sicheren Geldanlage oder gar einer Altersvorsorge zu vereinbaren ist. Weiterhin versäumten Banken und Anlageberater oft, die Anleger über Vermittlungsprovisionen aufzuklären.

Weist das Anlageberatungsgespräch Fehler auf, stehen die Chancen der Anleger des HCI Schiffsportfolio X gut, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können und Schadensersatz fordern können. Anleger, die in den Schiffsfonds HCI Schiffsportfolio X investierten, sollten aufgrund der akuten Probleme der MS Weserwolf und der MS Vogebulker daher nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden, um klären zu lassen, wie gut ihre individuellen Chancen auf Schadensersatz sind.

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H.F.S. Immobilien Deutschland 10: CHF und JPY, zu viele Köche verderben den Brei.


Die Kurse laufen aus dem Ruder und die Kreditverbindlichkeiten werden zur erdrückenden Last. Auf Vorschlag des Emissionshauses WealthCap soll der Fonds nun Verluste in Höhe von mindestens € 114 Mio. realisieren, um sich vor allem seiner Fremdwährungsdarlehen zu entledigen. Ein teurer Spaß für die Anleger.


H.F.S. Immobilien Deutschland 10
Der im Jahr 2005 emittierte Immobilienfonds investierte in ein Büro- und Verwaltungsgebäude in Frankfurt/Main, in ein Einkaufszentrum in Berlin sowie in ein weiteres Einkaufszentrum in Potsdam. Das Gesamtfinanzierungsvolumen beziffert sich hierbei auf rd. € 680 Mio. und besteht zu ca. 50 % aus Fremdkapital. Weite Teile dieses Fremdkapitals valutieren in Schweizer Franken (CHF) und Japanischen Yen (JPY). In den letzten 12 Monaten hat der Euro gegenüber diesen beiden Fremdwährungen stark an Wert verloren, was der Fondsgesellschaft und damit auch den Anlegern teuer zu stehen kommt.

Die Fremdwährungsfalle
Einen Ausweg sieht das Emissionshaus WealthCap allein dahingehend, dass die Fondsgesellschaft ihr gesamtes Finanzierungskonzept umstrukturiert. Auf Anraten von WealthCap sollen jetzt die angehäuften Kursverluste von insgesamt € 48 Mio. realisiert werden, um das schier erdrückende Fremdwährungsrisiko aus dem Fondskonzept zu nehmen. Im Weiteren sollen auch die Euro-Darlehen neufinanziert werden, was zur Folge hätte, dass aufgrund des derzeit negativen Marktwertes bestehender Zinssicherungsgeschäfte weitere € 66 Mio. an Verlusten anfallen würden.

Fragwürdiges Management
Nach Ansicht von kapital-markt intern (k-mi) ist es nicht sinnvoll, derartige Verluste hinzunehmen. Die bis zum Umschuldungsbeschluss noch nicht realisierten Kursverluste hätte man auch mit weiteren Sicherheiten für die Bank hinterlegen und damit zumindest zeitweise überbrücken können. Auch soll ein Großteil der Verluste hinsichtlich der Zinssicherungsgeschäfte auf Euro-Darlehen fallen, die mit der Fremdwährungsproblematik überhaupt nichts zu tun haben. Eine Umschuldung wäre insoweit nicht zwingend erforderlich gewesen. Von einem der größten Emissionshäuser in Europa hätte man jedenfalls mehr Flexibilität erwartet. Nun haben aber die ca. 13.000 Anleger des H.F.S. Immobilien Deutschland 10 Verluste in Höhe von insgesamt € 114 Mio. hinzunehmen. 

Nichtstun ist ggf. noch teurer
Ob die Mieteinnahmen ausreichen werden, um die zusätzlichen Lasten zu schultern ist fraglich. Sicher ist jedenfalls, dass der Fonds jetzt mächtig unter Druck geraten wird. Ob die Fondsanleger die bereits erhaltenen Ausschüttungen dauerhaft behalten dürfen oder zurückzahlen müssen, bleibt abzuwarten. Die aktuelle Entwicklung gibt zwar Anlass zur Besorgnis, ist aber nach Ansicht der auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte kein Grund, sich mit dieser Situation abzufinden. Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat den Anlegerschutz in letzter Zeit entschieden gestärkt. Sie bietet daher gute Voraussetzungen für die erfolgreiche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber den beratenden Banken und Sparkassen.

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Mittwoch, Juli 25, 2012

HC Container-Flotten-Fonds: Was können Anleger nach der Insolvenz des Schiffsfonds unternehmen?


Der Schiffsfonds HC Container-Flotten-Fonds meldete bereits Anfang 2012 Insolvenz an. Was können betroffene Anleger unternehmen?


Bereits vor einem guten halben Jahr mussten die Anleger des HC Container-Flotten-Fonds von der Insolvenzanmeldung erfahren. Die betagten Schiffe des Fonds waren der rauen Konkurrenz nicht mehr gewachsen. Im April 2012 wurde dann das Insolvenzverfahren eröffnet. Für die Anleger, die ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren angemeldet haben, ist die Hoffnung, dass sie ihr Geld vollständig zurückerhalten werden, recht gering. Für die Anleger des HC Container-Flotten-Fonds ist dies umso ärgerlich, da sie bei zwei Sanierungen weiteres Geld zur Verfügung stellten.

Anleger müssen Ansprüche im Insolvenzverfahren anmelden

Der HC Container-Flotten-Fonds wurde im Jahr 2005 von der Hanse Capital Gruppe aufgelegt. Dem Fonds gehörten die Containerfrachter HC Julia, HC Maria, HC Klara und HC Laura. Das Versprechen einer guten Rendite konnte der Schiffsfonds in der Folgezeit nicht eingehalten. Im Gegenteil: Der HC Container-Flotten-Fonds schüttete nie aus und die Anleger wurden aufgefordert, dem Schiffsfonds HC Container-Flotten-Fonds für die Sanierungsbemühungen weiteres Kapital zur Verfügung zu stellen.

Die Anleger des HC Container-Flotten-Fonds sollten angesichts der geringen Aussichten, das investierte Geld über das Insolvenzverfahren zurückzubekommen, jetzt handeln. Bei einer rechtlichen Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann geklärt werden, welche Möglichkeiten Anlegern des Schiffsfonds HC Container-Flotten-Fonds noch offen stehen. So kann beispielsweise geprüft werden, ob die Anlageberatung Fehler aufwies. Wurden Anlegern nicht ordnungsgemäß über die Funktionsweise und die Risiken ihrer Schiffsbeteiligung aufgeklärt, stehen Schadensersatzansprüche im Raum. Anleger des HC Container-Flotten-Fonds sollten in der jetzigen Situation nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Anlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/ HC Container-Flotten-Fonds " gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Dienstag, Juli 24, 2012

CS Euroreal: Hilfe für Anleger, die nicht jahrelang auf ihr Geld warten möchten.


Die erste Immobilie des CS Euroreal ist verkauft, dennoch wird die Abwicklung noch lange andauern. Anlegergemeinschaft für Anleger, die nicht monate- und jahrelang auf ihr Geld warten möchten.


Die Abwicklung des CS Euroreal nimmt Gestalt an. Eine erste Immobilie – die Europa Galerie in Saarbrücken – wurde bereits veräußert. Dennoch wird die Abwicklung sich noch über lange Zeit erstrecken. Bis zum April 2017 hat die Verwaltung des offenen Immobilienfonds Zeit, um die Gebäude des CS Euroreal zu verkaufen. Nach der kürzlich erfolgten ersten Auszahlung in Höhe von 4,30 Euro müssen die Anleger jetzt bis Dezember 2012 warten. Eine lange Zeit, wenn man bedenkt, dass einst die jederzeitige Verfügbarkeit des investierten Geldes angepriesen wurde. Welche Optionen stehen Anlegern des CS Euroreal offen, die nicht jahrelang auf ihr Geld warten möchten?

Anlegergemeinschaft als Alternative zum weiteren Warten

Ein Verkauf der Anteile über die Börse ist trotz der Abwicklung weiterhin möglich, allerdings bergen Kursschwankungen Ungewissheiten. Auch wird eine Verkaufsgebühr fällig, die einkalkuliert werden muss und auch Börsenkurs aktuell deutlich unter dem einstigen Ausgabepreis der Anteile. Eine andere Möglichkeit bietet die Beteiligung an einer Anlegergemeinschaft für Anleger des CS Euroreal. Hier geht es um Ansprüche gegenüber der Credit Suisse, die den CS Euroreal auf den Markt brachte. Es wandten sich bereits zahlreiche Anleger an den BSZ e.V. um der Anlegergemeinschaft beizutreten.

Unabhängig von der Teilnahme an der Anlegergemeinschaft kann auch geprüft werden, ob Anlegern des CS Euroreal individuelle Schadensersatzansprüche zustehen. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien haben reichlich Erfahrung mit offenen Immobilienfonds und reichten bereits Klagen auf Schadensersatz für Anleger des CS Euroreal bei Gericht ein. In den vielen den Kanzleien vorliegenden Fällen bestehen Schadensersatzansprüche weil Anleger fehlerhaft beraten wurden. Die Beratung durch die Postbank, die Commerzbank und Sparkassen ließ häufig zu wünschen übrig. Verschiedene Gerichte sprachen daher Anlegern offener Immobilienfonds Schadensersatz wegen falscher Beratung zu. Oft sollte die Investition in den CS Euroreal als sichere Kapitalanlage oder der Altersvorsorge dienen, obwohl die Risiken, die einem offenen Immobilienfonds innewohnen, dem Konzept einer sicheren Geldanlage widersprechen. Anleger, die dies oder ähnliches erlebten, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.

 Für die Prüfung von Ansprüchen aus der Anlage CS Euroreal durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "CS Euroreal" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Ralf Stoll

Dieser Text gibt den Beitrag vom 24. Juli 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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Montag, Juli 23, 2012

Kein gemeinsamer Gläubigervertreter für die SIAG Schaaf Industrie AG Anleihegläubiger. Was ist nun zu tun?


Die Anleihegläubiger der SIAG Schaaf Industrie AG waren aufgerufen am 18.07.2012 über einen gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger abzustimmen. Aktuell geht der Sachwalter von etwa 15 Mio. EUR an begebenen Anleihen aus. Insgesamt hätten maximal 50 Mio. EUR an Anleihen ausgegeben werden dürfen. Genauere Angaben zur exakten Höhe oder zur Anzahl der Anleihegläubiger konnten nicht gemacht werden. Anwesend auf der Versammlung waren enttäuschend wenige Anleihegläubiger. Weniger als 40 Gläubiger bzw. deren Vertreter nutzten die Gelegenheit zur Anwesenheit und stimmten mit ab.


Im Rahmen der Abstimmungen zu den einzelnen Punkten der festgesetzten Tagesordnung konnte bereits keine Mehrheit für die Einsetzung eines gemeinsamen Gläubigervertreters festgestellt werden. Zu den weiteren Abstimmungen kam es dadurch bereits nicht mehr.

 Im Ergebnis bedeutet das für die Anleihegläubiger, dass kein gemeinsamer Gläubigervertreter gewählt wurde und daher jeder Einzelne dazu aufgerufen ist, seine Rechte selbst oder durch qualifizierte Rechtsanwälte ausüben zu lassen.

Insbesondere am Berichtstermin am 25.07.2012 sollten die Anleihegläubiger teilnehmen oder sich zumindest vertreten lassen. Auf dieser Versammlung werden der Sachwalter und der Vorstand für die Fragen der Gläubiger zur Verfügung stehen. Ferner wird über den Fortgang der insolventen Gesellschaften, auch z.B. eine Betriebsveräußerung unter Wert und viele weitere essentielle Dinge abgestimmt werden. Eine Interessenwahrnehmung durch die Anleihegläubiger kann daher nur dringend angeraten werden.

Viele Anleger erhoffen sich auch Antworten auf die Frage, wie es sein kann, dass ein Unternehmenssprecher noch am 23.02.2012 mitgeteilt haben soll, dass der Bestand des Unternehmens nicht gefährdet sei, da erhebliche Reserven vorhanden seien.

Weitere interessante Fragen stellen sich hinsichtlich einer möglichen Haftung der Banken für diese Anleihe bzw. des Vorstandes oder des Aufsichtsrates. Wurde möglicherweise die Situation des Unternehmens in den Prospekten nicht korrekt dargestellt. Insbesondere vor dem im Jahr 2011 bis September entstandenen Verlust in Höhe von 11,5 Mio. EUR in dessen Folge das Eigenkapital auf 4,4 Mio. EUR absank.

Für die Anleihegläubiger sprechen demnach sehr gute Gründe sich der Interessengemeinschaft des BSZ e.V. „ SIAG Schaaf Industrie AG“ anzuschließen.  Nur eine gebündelte Interessenvertretung wird hier für Aufklärung und eine zielgerichtete Durchsetzung der Ansprüche der Anleihegläubiger sorgen können, ist sich der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Torsten Geißler aus der Kanzlei MHG Rechtsanwälte sicher.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Anlagen in SIAG Schaaf Industrie AG durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "SIAG Schaaf Industrie AG“  gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Gerhard Morgenstern

Dieser Text gibt den Beitrag vom 23. Juli 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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Lloyd Fonds Britische Kapital Leben I - VIII: Nicht gerade die feine englische Art.


Zwischenzeitlich hat die Lloyd Fonds AG acht Lebensversicherungsfonds platziert. Jeder dieser Fonds investiert in sog. „britische Zweitmarkt-Kapitallebens-Versicherungen. Die Bilanz ist erschreckend.


Warum britische Lebensversicherungen?
In Großbritannien dient die Kapitallebensversicherung („with-profit-policy“) zumeist nicht dem eigentlich versicherten Risiko, sondern der Tilgung eines beispielsweise für den Hausbau benötigten Hypothekendarlehens. Der aufgenommene Kredit ist hierbei in der Regel als endfällig vereinbart, d.h., er muss erst nach Ablauf einer bestimmten Zeit zurückgezahlt werden. Die bis dahin eingezahlten Versicherungsprämien sowie angefallenen Jahres- und Schlussboni aus den Lebensversicherungen (Policen) sollen dann zur Tilgung verwendet werden.

Gelingt die vorzeitige Ablösung des Darlehens mit anderen Mitteln, wird die Lebensversicherung nicht mehr benötigt. Eine vorzeitige Kündigung lohnt sich meistens nicht, da sie in aller Regel zu einem Rückkaufpreis durch den Versicherer führt, der weit unter dem eigentlichen Wert (innerer Wert) der Lebensversicherung liegt. So hat sich in Großbritannien im Laufe der letzten 150 Jahre ein Zweitmarkt für Lebensversicherungen entwickelt, der mittlerweile zu den größten weltweit gehört. Dort werden Lebensversicherungen über dem Rückkaufpreis der Versicherer, aber unter dem inneren Wert gehandelt. Ein Geschäft, von dem alle Seiten profitieren können.

Lloyd Fonds Britische Kapital Leben I-VIII
Genau hierin versteht sich im Wesentlichen auch der Sinn und Zweck der acht Fondsgesellschaften der Lloyd Fonds AG. Innerhalb einer Investitionsphase soll zunächst ein Portfolio aus verschiedenen britischen Kapitallebensversicherungen angelegt werden. Die entsprechenden Versicherungsunternehmen müssen gemäß einer Anlagerichtlinie über eine bestimmte Bonität (Rating) verfügen. Die auf dem Zweitmarkt erworbenen Versicherungen sollen bei günstiger Lage dann wieder gewinnbringend verkauft bzw. gehandelt werden. Sollte hingegen die versicherte Person sterben oder die Vertragslaufzeit enden, so soll die Ablaufleistung, bestehend aus garantierter Versicherungssumme, Jahresboni und Schlussbonus, von der Fondsgesellschaft vereinnahmt werden. Insgesamt erhoffte man sich einen regen und renditenstarken Handel bei gleichzeitig niedrigen Risiken.

Beträchtliches Risikopotential
Die Realität sieht leider ganz anders aus.

Zunächst einmal ist im Rahmen der Investitionsphase und auch im Weiteren für den Anleger nicht ersichtlich, welche britischen Policen das Fondsmanagement erwerben wird und mit welchen Versicherern es die Fondsgesellschaften zu tun haben werden. Kontrollmöglichkeiten stehen dem Anleger als Kommanditist nur in sehr engen Grenzen zu. Die Beteiligung an solchen Zweitmarkt-Lebensversicherungsfonds birgt daher ein sog. Blind-Pool-Risiko.

Weiter und v.a. ist zu berücksichtigen, dass britische Kapitallebensversicherungen erst dann im Wert steigen und für den Handel am Zweitmarkt attraktiv werden bzw. für den Fonds rentable Ablaufleistungen in Aussicht stellen, wenn neben der anfangs garantierten Versicherungssumme satte Jahres- und Schlussboni gutgeschrieben werden. Eine Garantieverzinsung, wie man sie bei deutschen Lebensversicherungen kennt, gibt es hier gerade nicht. Da sich britische Versicherungsunternehmen hauptsächlich mit Aktienengagements versuchen, orientieren sich die Jahresboni an der Entwicklung der Aktienmärkte und können entsprechend gering ausfallen oder gar ausbleiben, so auch der Schlussbonus. Das immer wieder so stark beworbene Glättungsverfahren („smoothing“), d.h., in guten Jahren werden Teile der Jahresboni zurückgestellt, um in schlechteren Jahren dennoch Boni gutschreiben zu können, hat sich in der Vergangenheit kaum bewährt. Verkaufserlös und Ablaufleistung, mithin der Erfolg der gesamten Fondsgesellschaft sind damit von Kapitalmarktentwicklungen abhängig, die für einen Anleger eigentlich nicht mehr zu überschauen sind, sofern er hiervon überhaupt wusste. 

Da die laufenden Kosten und Umsätze aus dem Handel am Zweitmarkt oder aus den vereinnahmten Ablaufleistungen in britischen Pfund abgewickelt werden, das Eigenkapital des Fonds sowie die geplanten Ausschüttungen aber in Euro erfolgen sollen, besteht zudem ein nicht zu unterschätzendes Währungsrisiko.

Zum Leid der Anleger wurden diese beispielhaft angerissenen Risikofaktoren noch in eine geschlossene Fondsbeteiligung gekleidet, welche eine unternehmerische Beteiligung mit weiteren Risiken darstellt. So müssen sich Anleger im Klaren sein, dass eine solche Beteiligung einen Totalverlust der Einlage mit sich bringen kann. Zudem kann durch Ausschüttungen, die nicht aus echten Gewinnen herrühren, eine persönliche Haftung des Anlegers entstehen. Eine solche Fondsbeteiligung bedeutet in der Regel auch ein langfristiges Investment, d.h., dass ein Verkauf der Fondsanteile mangels eines institutionalisierten Zweitmarktes oftmals, wenn überhaupt, nur mit einem erheblichen Preisabschlag möglich ist.

Keine guten Aussichten
Aus den Leistungsbilanzen aller acht Fondsgesellschaften ist zu entnehmen, dass die Jahres- und v.a. die Schlussboni in den letzten Jahren stark rückläufig geworden sind. So ist beispielsweise der Anteil des Schlossbonus bei einer 25-jährigen Police mittlerweile auf rund 19 %, gemessen an der gesamten Laufleistung, gefallen. Vor ca. 10 Jahren waren es immerhin noch 60 %. Hintergrund hierfür ist insbesondere  die schwierige Lage an den Aktienmärkten. Gerade die Weltwirtschaftskrise sowie die anhaltende Schuldenkrise in der EU haben zu einem sehr schwankungsanfälligen Geschäftsklima geführt. Verschärfend kommt hinzu, dass Standard & Poor´s in den vergangenen Jahren eine große Zahl britischer Versicherungsunternehmen herabgestuft hat.

Diese Ereignisse haben sich letztlich negativ auf den Zweitmarkt für britische Lebensversicherungen ausgewirkt. Die Nachfrage war entsprechend gering, sodass der Handel nur sehr eingeschränkt möglich war. Die Planwerte aller acht Fondsgesellschaften für das Jahr 2010 wurden daher deutlich unterschritten. Ausschüttungen hat es letztmalig und diese auch nur anteilig für das Jahr 2008 gegeben. Anleger der Lloyd Fonds Britische Kapital Leben VI-VIII sind sogar seit Zeichnung gänzlich leer ausgegangen. Aufgrund der Tatsache, dass alle acht Fondsgesellschaften eine relativ hohe Fremdkapitalquote aufweisen und diese Forderungen vorrangig bedient werden müssen, dürften Ausschüttungen weiterhin ausbleiben.

Schadensersatz
Die aktuelle Entwicklung auf den Kapitalmärkten und die damit einhergehenden Auswirkungen auf die Lloyd Fonds Britische Kapital Leben I-VIII bietet für die Anleger zwar Anlass zur Besorgnis, ist aber nach Auffassung der auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte kein Grund, sich mit dieser Situation abzufinden. So zeigt die Erfahrung, dass Anleger im Rahmen der damaligen Beratung regelmäßig nicht hinreichend über die Risiken einer solchen Fondsbeteiligung aufgeklärt wurden. Banken und Sparkassen klären zudem immer wieder pflichtwidrig nicht über die ihnen zugeflossenen Provisionen („Kick-Backs“) auf. Eine solche fehlerhafte Anlageberatung löst Schadensersatzansprüche aus, die den Anleger zur Rückabwicklung seiner Fondsanteile berechtigen. Diese Chance sollten Anleger nutzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Anlagen in Lloyd Fonds Britische Kapital Leben durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Lloyd Fonds Britische Kapital Leben" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Felix Schönfleisch

Dieser Text gibt den Beitrag vom 23. Juli 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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Schiffsfonds - Rückforderung von Ausschüttungen, was tun?


Schadensersatz für Anleger von Schiffsfonds. Was tun bei Schiffsfonds, wenn der Fonds die Ausschüttungen, also die bisherigen jährlichen Auszahlungen an die Anleger, zurückbezahlt haben will? Diese Frage stellen sich viele Schiffsfonds Anleger in der Krise.


Für die Anleger ist es ein Alptraumszenario: Ihre Schiffsbeteiligung ist pleite, das investierte Geld ist oft verloren und im Hintergrund droht auch noch eine Haftung. Realisiert sich die Haftung, müssen die Anleger zu den Kapitalverlusten auch noch die erhaltenen Ausschüttungen zurück zahlen. Doch warum besteht überhaupt ein Haftungsrisiko für Anleger? Die Beteiligung an einem geschlossenen Schiffsfonds ist in rechtlicher Sicht eine Beteiligung an einem Unternehmen, das in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten kann. Nach der Pleite eines geschlossenen Schiffsfonds stellt sich meistens die Frage, wer für die Schulden des Schiffsfonds gegenüber den Gläubigern aufzukommen hat. Der Grund für das Haftungsrisiko der Anleger findet sich in einem unscheinbaren Verweis. In vielen Gesellschaftsverträgen geschlossener Schiffsfonds finden sich Sätze wie der folgende: "Auf § 172 Abs. 4 HGB wird verwiesen." Was verbirgt sich hinter diesem Satz?

Verweis auf § 172 HGB birgt Haftungsrisiken

In § 172 des Handelsgesetzbuchs (HGB) geht es um die Haftung des Kommanditisten. Geschlossene Schiffsfonds haben in Deutschland üblicherweise die Form einer Kommanditgesellschaft (KG). Als Kommanditist wird ein bestimmter Typ von Gesellschafter an einer solchen KG bezeichnet. Der Clou eines Kommanditisten ist die beschränkte Haftung gegenüber Gläubigern der Gesellschaft. Das bedeutet, dass ein Kommanditist nicht unbeschränkt mit dem Privatvermögen haftet, sondern nur mit dem Kapital, das er in die Kommanditgesellschaft einbringt (Kommanditeinlage). Zwar beteiligen sich Anleger selten als Direktkommanditisten, sondern meist mittelbar als Treugeber eines sog. Treuhandkommanditisten. Jedoch werden die Rechte und Pflichten des Treuhandkommanditisten meistens auf die Treugeber - also die Anleger - übertragen. Auf die Anleger der geschlossenen Schiffsfonds umgemünzt bedeutet das, dass sie mit dem Betrag haften, den sie in ihre Kapitalanlage investierten. Hat ein Anleger seine Kommanditeinlage vollständig eingezahlt, droht ihm "nur" der Verlust des investierten Geldes, aber er muss darüber hinaus nicht haften.

Ausschüttungen sind keine Renditen wie bei einem Sparbuch

Da die allermeisten Anleger das Geld, das sie investieren möchten, sofort vollständig in den Schiffsfonds eingezahlt haben, stellt sich die Frage, warum für sie dennoch ein Haftungsrisiko bestehen kann. Der Grund hierfür sind die Auszahlungen der geschlossenen Schiffsfonds an die Anleger. Meistens werden geschlossene Schiffsfonds als Steuersparmodelle mit attraktiven Ausschüttungen von 5 % p.a. und mehr ab dem ersten Beteiligungsjahr angepriesen. Nur in den seltensten Fällen kann ein Schiffsfonds jedoch soviel Geld erwirtschaften, um die Ausschüttungen aus echten Gewinnen finanzieren zu können. Vor allem in der Anlaufphase eines geschlossenen Schiffsfonds entstehen hohe Kosten für die Planung, Verwaltung, Garantien usw., die den erwirtschafteten Gewinn aufbrauchen. Um die Anleger trotzdem zufrieden zu stellen, wird auch das investierte Geld der Anleger für Ausschüttungen verwendet. Im Klartext heißt das, die Anleger bekommen Teile ihrer Kommanditeinlage zurückgezahlt. Der Knackpunkt ist also, dass Auszahlungen bei geschlossenen Schiffsfonds keine gewinngedeckten Ausschüttungen oder Zinsen wie bei einem klassischen Sparbuch sind, sondern dass auch das investierte Geld an die Anleger zurückgezahlt werden kann.

Wird die Kommanditeinlage nun durch die Ausschüttungen an die Anleger zurückgezahlt, lebt die Haftung des Kommanditisten - oder des Treugebers - wieder auf. Denn in § 172 Abs. 4 HGB heißt es: "Soweit die Einlage eines Kommanditisten zurückbezahlt wird, gilt sie den Gläubigern gegenüber als nicht geleistet." Erhält ein Anleger Auszahlungen von seiner Kapitaleinlage unter dem Deckmantel einer Ausschüttung, reduziert sich sein "Kapitalkonto". Der Anleger haftet dann für den Unterschiedsbetrag zwischen seiner ursprünglichen Investitionssumme und dem tatsächlichen Kontostand seines "Kapitalkontos", wenn Forderungen von Gläubigern an den Schiffsfonds herangetragen werden. Zwar spielt dies bei den meisten, alltäglichen Verbindlichkeiten eines Schiffsfonds keine besondere Rolle. Im Fall einer Insolvenz aber kann die Haftung des § 172 HGB für ein böses Erwachen sorgen. Denn im Notfall muss der Insolvenzverwalter zugunsten der Gläubiger alle geleisteten Ausschüttungen von den Anlegern zurückfordern.

Ein doppeltes Risiko tragen jene Anleger, die aus steuerlichen Gründen einen Kredit aufgenommen haben, um ihre Schiffsfondsbeteiligung zu finanzieren. Denn der Kredit muss unabhängig vom Schicksal des Schiffsfonds getilgt werden. Solche Anleger können in die Situation einer doppelten Belastung geraten. Einerseits müssen sie die Auszahlungen (mit denen das Darlehen bedient wurde) an die Gesellschaft zurückzahlen und gleichzeitig müssen sie weiterhin den Kredit tilgen.

Hilfe für Anleger

Schon allein diese kurze Zusammenfassung zeigt, dass sich hinter dem scheinbar harmlosen Verweis auf eine gesetzliche Vorschrift handfeste Risiken verbergen können. Daher müssen Anleger vor der Investition in einen geschlossenen Schiffsfonds über solche und ähnliche Risiken aufgeklärt werden. Wurden Haftungsrisiken verschwiegen, stehen Schadensersatzansprüche wegen falscher Beratung im Raum. Anleger, die bezüglich ihrer Haftungsrisiken oder hinsichtlich ihres geschlossenen Schiffsfonds Fragen haben, sollten sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht oder einem Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht beraten lassen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Anlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/Rückforderungen" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Bildquelle: © Gerd Altmann / PIXELIO    www.pixelio.de

Dieser Text gibt den Beitrag vom 23. Juli 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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