Donnerstag, Juli 26, 2012

HCI Schiffsportfolio X leidet unter Problemen – Welche Ansprüche können Anleger geltend machen?


Zwei Schiffe des Schiffsfonds HCI Schiffsportfolio X steuern auf stürmische Gewässer zu. Hilfe für Anleger. Die wirtschaftliche Lage des Schiffsfonds HCI Schiffsportfolio X spitzt sich aufgrund von Problemen der Schiffe zu. Das teilte die Fondsgesellschaft den Anlegern in einem Schreiben mit.


So müssen die Anleger auf Ausschüttungen für die Jahre 2010 und 2011 verzichten. Auch wird auf den Unterschiedsbetrag von 21 % hingewiesen, der sich als steuerlicher Stolperstein für Anleger des HCI Schiffsportfolio X entpuppen kann. Des weiteren bestehen auch Schwierigkeiten auf Ebene der Schiffsgesellschaften, an denen sich der HCI Schiffsportfolio X beteiligt. Der 2005 aufgelegte Schiffsfonds investiert in Gesellschaften, die die Schiffe MS HR Resolution, MS Jork Ranger, MS HR Mastery, MS Weserwolf und MS Vogebulker betreiben. Die Beteiligung an der MS Baltic Castle wurde verkauft.

MS Weserwolf und MS Vogebulker kämpfen mit erheblichen finanziellen Problemen

Bei Krediten der Schiffe MS Weserwolf und MS Vogebulker wurden Klauseln der Kreditverträge verletzt, was zu Konsequenzen von Seiten der finanzierenden HSH Nordbank führen kann. Mögliche Sanktionen könnten auf den Schiffsfonds HCI Schiffsportfolio X zurückwirken. Im Fall des Schiffs MS Vogebulker ist sogar der Fortbestand der Gesellschaft gefährdet. Der HCI Schiffsportfolio X hält rund 30 % des Schiffs MS Vogebulker. Es ist ungewiss, wie die Zukunft dieser Schiffe aussieht. Zumal auch die übrigen drei Schiffe des HCI Schiffsportfolio X sich auf einem Markt bewegen, der aktuell von der Schifffahrtskrise heimgesucht wird.

Ein weiteres Problem der beiden Schiffe MS Weserwolf und MS Vogebulker sind deren Kredite in japanischen Yen. Vor der Finanzkrise waren solche Fremdwährungskredite bei Schiffsfonds sehr beliebt, da sie wegen des Kursgefälles eine günstige Tilgung ermöglichen sollten. Seinerzeit war der Yen eine schwache Währung. Wegen des Kursgefälles gegenüber dem US-Dollar – der Währung, in der das Tagesgeschäft der Schifffahrt abgewickelt wird – ermöglichte dies eine günstige Kredittilgung. Aufgrund des unerwarteten Höhenflugs des Yen kehrte sich dieser Effekt ins Gegenteil um und die Tilgung der Kredite ist jetzt teurer als ursprünglich kalkuliert. Diese Entwicklung brachte bereits die Bilanzen einer Vielzahl von Schiffsfonds ins Ungleichgewicht.

Schadensersatz für Anleger

Anleger des HCI Schiffsportfolio X, die nicht  einfach abwarten wollen, wie sich die Zukunft ihrer Schiffsbeteiligung gestalten wird, können ihre Kapitalanlage einer rechtlichen Überprüfung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht unterziehen lassen. So kann ausgelotet werden, ob Anleger des HCI Schiffsportfolio X sich verlustfrei von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können. Hierfür kann beispielsweise überprüft werden, ob die Anlageberatung durch Banken und Anlageberater Mängel aufwies und daher fehlerhaft war.

Häufig versäumten Banken und Anlageberater, die Anleger über den unternehmerischen Charakter und die Risiken einer Schiffsbeteiligung aufzuklären. Daher war vielen Anlegern nicht bewusst, dass einem Schiffsfond wie dem HCI Schiffsportfolio X erhebliche Risiken innewohnen. Zu diesen Risiken zählt beispielsweise das Totalverlustrisiko, welches aber nicht mit dem Konzept einer sicheren Geldanlage oder gar einer Altersvorsorge zu vereinbaren ist. Weiterhin versäumten Banken und Anlageberater oft, die Anleger über Vermittlungsprovisionen aufzuklären.

Weist das Anlageberatungsgespräch Fehler auf, stehen die Chancen der Anleger des HCI Schiffsportfolio X gut, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können und Schadensersatz fordern können. Anleger, die in den Schiffsfonds HCI Schiffsportfolio X investierten, sollten aufgrund der akuten Probleme der MS Weserwolf und der MS Vogebulker daher nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden, um klären zu lassen, wie gut ihre individuellen Chancen auf Schadensersatz sind.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Anlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/ HCI Schiffsportfolio X" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Bildquelle: © Joujou / PIXELIO    www.pixelio.de

Dieser Text gibt den Beitrag vom 26. Juli 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drst  

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