Der Schiffsfonds MPC Santa R Schiffe sieht stürmischen Zeiten entgegen: Schiffen des Fonds könnte die Insolvenz drohen. Anleger, die Schadensersatzansprüche geltend machen wollen, müssen sich wegen drohender Verjährung beeilen.
Der Schiffsfonds Santa R Schiffe des Anbieters ist in eine
finanzielle Schieflage geraten. Aufgrund neuer Charterverträge erwirtschaften
die Containerschiffe des Fonds nur noch die Hälfte der Charterraten der
vorherigen Verträge. Wegen dieser widrigen wirtschaftlichen Bedingungen sind
Schiffe des Fonds MPC Santa R Schiffe von der Zahlungsunfähigkeit bedroht. Es
soll laut Fondstelegramm sogar eine Kapitalerhöhung angestrebt werden, da vier
der Betreibergesellschaften der Schiffe dringend zusätzliches Kapital
benötigen, welches auch die Anleger des MPC Santa R Schiffe beisteuern sollen.
MPC Santa R Schiffe ist insolvenzgefährdet
Auch von den Krediten in japanischen Yen kann dem MPC Santa
R Schiffe finanzielles Ungemach drohen. Vor der Finanzkrise waren solche
Fremdwährungskredite bei Schiffsfonds sehr beliebt, da sie wegen des
Kursgefälles eine günstige Tilgung ermöglichen sollten. Seinerzeit war der Yen
eine schwache Währung. Wegen des Kursgefälles gegenüber dem US-Dollar – der
Währung, in der das Tagesgeschäft der Schifffahrt abgewickelt wird –
ermöglichte dies eine günstige Kredittilgung. Aufgrund des unerwarteten
Höhenflugs des Yen kehrte sich dieser Effekt ins Gegenteil um und die Tilgung
der Kredite ist jetzt teurer als ursprünglich kalkuliert. Diese Entwicklung
brachte bereits die Finanzen vieler Schiffsfonds ins Ungleichgewicht.
Die Anleger konnten in den Jahren 2001 und 2002 in den
Schiffsfonds MPC Santa R Schiffe investieren. Der Fonds legte das Geld der
Anleger in 7 Einschiffsgesellschaften an, die 7 Containerschiffe betreiben. Es
handelt sich um die Schiffe MS Santa Rafaela, MS Santa Rebecca, MS Santa
Ricarda, MS Santa Roberta, MS Santa Romana, MS Santa Rosanna und MS Santa Rufina.
Alle Frachter wurden im Jahr 2002 in Dienst gestellt. Die weitere
wirtschaftliche Entwicklung des MPC Santa R Schiffe birgt aufgrund der
finanziellen Schwierigkeiten erhebliche Ungewissheiten. Dabei wurde Anlegern
die Investition in einen Schiffsfonds oftmals als sichere Geldanlage und
Steuersparmodell angepriesen.
Schadensersatz bei falscher Anlageberatung
Anleger des MPC Santa R Schiffe können sich an einen
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, um klären zu lassen, ob
verlustfreie Ausstiegsmöglichkeiten bestehen. Es kann geprüft werden, ob
Schadensersatzansprüche der Anleger des MPC Santa R Schiffe wegen fehlerhafter
Anlageberatung bestehen. Beispielsweise wurden Anleger nicht immer über den
unternehmerischen Charakter eines Schiffsfonds und die damit verbundenen
Risiken aufgeklärt. Einem Schiffsfonds wie dem MPC Santa R Schiffe wohnt wie
jedem Unternehmen Verlustrisiken inne, die sich möglicherweise jetzt
realisieren könnten. Dieses Risiko widerspricht aber dem Konzept einer sicheren
Geldanlage. Auch versäumten Banken und Anlageberater in vielen Fällen, die
Anleger auf Provisionen hinzuweisen, die bei der erfolgreichen Vermittlung von
Beteiligungen an Schiffsfonds oft und üppig flossen.
Drohende Verjährung von Ansprüchen
Wurden Anleger des MPC Santa R Schiffe falsch beraten,
bestehen für sie gute Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem
Schiffsfonds trennen können und Schadensersatz fordern können. Anleger, die in
den Schiffsfonds MPC Santa R Schiffe investierten, sollten aufgrund der
drohenden Insolvenz daher nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht zu wenden, um klären zu lassen, wie gut ihre individuellen
Chancen auf Schadensersatz sind. Anleger sollten nicht zu lagen zögern, da die
tagesgenau Verjährung von Ansprüchen droht! Anleger sollten daher prüfen, an
welchem genauen Datum im Jahr 2002 sie ihre Beteiligung an dem Schiffsfonds MPC
Santa R Schiffe erwarben.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Anlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/ MPC Santa R Schiffe" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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Anlegerschutzgemeinschaft:
Bildquelle: © Matthias Balzer / PIXELIO www.pixelio.de
Dieser Text gibt den Beitrag vom 26. Juli 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drst
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