Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Rötlich Rechtsanwälte erstreitet beim Landgericht Hof Schadensersatz für Anlegerin!
In dem von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Rötlich Rechtsanwälte
Fachanwälte erstrittenen Urteil vom 27.06.2012 hat die 13. Zivilkammer des
Landgerichts Hof die Bonnfinanz Aktiengesellschaft für Vermögensberatung und
Vermittlung zum Schadensersatz und damit zur Rückabwicklung der Beteiligung am
Medico Fonds Nr. 38 verurteilt.
Im zugrunde liegenden Fall wurde der Klägerin, die zum
Zeitpunkt des Abschlusses 24 Jahre alt war, von den Anlageberatern der
Bonnfinanz AG eine Beteiligung am Medico Fonds Nr. 38 empfohlen.
Das Landgericht Hof hat zwar hier den Beratungsvertrag
lediglich als Anlagevermittlungsvertrag klassifiziert. Auch der
Anlagevermittler ist aber nach der Rechtsprechung verpflichtet, den Anleger
richtig und vollständig über alle für den Anlageentschluß maßgeblichen Aspekte
der Anlage zu informieren. Die Aufklärungs- und Beratungspflichten wurden im
entschiedenen Fall nicht hinreichend erfüllt.
Die Klägerin verfügte zum Zeitpunkt des Abschlusses der
Beteiligung über keinerlei einschlägige Kenntnisse über Kapitalanlagen,
insbesondere hatte sie keine Kenntnisse über geschlossene Immobilienfonds.
Es war daher nach Ansicht des LG Hof nicht ausreichend, dass
der Vermittler mit der Anlegerin den Prospekt durchgegangen ist. Im Prospekt
werden die Risiken nur stichpunktartig angerissen und nur zum geringen Teil
konkret erläutert. Ein Totalverlustrisiko sei aber jedenfalls - so das LG Hof -
bei einem Immobilienfonds gegeben. Die Kausalität zwischen Beratungsfehler und
Zeichnung der Anlage wurde vermutet.
Die Ansprüche sind auch nicht verjährt; eine Kenntnis der
Klägerin lag nicht schon deshalb vor, weil ihr die Rechenschaftsberichte
übersandt worden sind. Denn aus diesen musste sich ebenso wenig für die
Klägerin erschließen, dass die Anlage mit Risiken verbunden ist.
Steuervorteile musste sich die Klägerin nicht zurechnen
lassen. Auch der entgangene Gewinn wurde der Klägerin vom LG Hof zugesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus dieser Anlage durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Medico Fonds" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
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Anlegerschutzgemeinschaft:
Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Dr. Inge Rötlich
Dieser Text gibt den Beitrag vom 27. Juli 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drirö
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