Dienstag, Oktober 09, 2018

P&R – Gläubigerversammlung: Nutzen Sie den Vertretungsservice der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte!

Am 17., 18. und 22. Oktober werden in München die Gläubigerversammlungen für die vier maßgeblichen P&R-Gesellschaften stattfinden. Was viele P&R-Anleger für die Zukunft erwarten können, hängt auch davon ab, wie sie ihr Stimmrecht nutzen. Deshalb ist es für die Containerbesitzer wichtig, auf der P&R-Gläubigerversammlung die Rechte selbst oder durch einen qualifiziert Bevollmächtigten wahrzunehmen.

Parlament der Gläubiger

Die Gläubigerversammlung wird oft auch als das „Parlament der Gläubiger“ eines insolventen Unternehmens bezeichnet. An dieser Stelle können die Anleger, die ihr Geld in Containerinvestments angelegt haben, mitreden, wenn es um wegentscheidende Fragen geht. Und solche Fragen tun sich bei den P&R-Firmen auf:

  • Steht den P&R-Anlegern wirklich kein Eigentumsrecht an den Containern zu, wie es der Insolvenzverwalter behauptet?
  • Wer ist der beste Vertreter für den Gläubigerausschuss, wenn es um die Rechte der vermeintlichen Containerbesitzer geht?
  • Soll der bisherige Insolvenzverwalter weiterhin sein Amt ausüben?
  • Was geschieht mit dem Schweizerischen P&R-Unternehmen?
  • Lohnt sich der weitere Vermietungsbetrieb mit den restlichen Containern?
  • Wie lange wird das Insolvenzverfahren dauern?
  • Werden Anleger Gelder an die insolventen P&R-Betriebe zurückzahlen müssen (Anfechtung)?
  • Werden die angemeldeten Forderungen der P&R-Anleger vollständig anerkannt?

Die hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei vertritt Sie

Wir wissen, dass viele Geschädigte zwar nach München kommen möchten, um die Eindrücke persönlich zu erhalten, wie es um das P&R-Desaster steht, und ihre Rechte wahrnehmen wollen, jedoch dazu keine Möglichkeit haben. Deshalb bieten diese BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte an, Sie als Betroffenen bei diesen insolvenzrechtlich zwingend vorgesehenen Terminen zu vertreten.

Jetzt geht es in den kommenden Gläubigerversammlungen der P&R-Unternehmen darum, Ihre Stimme bestmöglich zur Geltung zu bringen.

Die Anlegerschutzanwälte  erfassen für Sie alle wesentlichen Informationen und werten diese aus, damit für Sie individuell alle wichtigen Entscheidungen getroffen und umgesetzt werden können.

Mit Hilfe dieser BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte soll für Sie erreicht werden, dass:

  • der Gläubigerausschuss ausschließlich im Sinne der P&R-Containerinvestoren besetzt wird
  • die P&R-Anleger bei der Verwendung und Verwertung der noch vorhandenen Containerboxen einen möglichst hohen Ertrag erhalten können
  • der Insolvenzverwalter qualifiziert kontrolliert wird
  • die P&R-Anleger weiterhin kontinuierlich informiert werden
  • die P&R-Anleger schon vor Abschluss des Insolvenzverfahrens Teilauszahlungen erhalten werden

Wenn das Ziele sind, die Ihnen wichtig sind, lassen Sie sich durch diese BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte vertreten.

Nutzen Sie den Vertretungsservice der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte!

  • Die Rechtsanwälte stimmen in Ihrem Sinne ab.
  • Diese Anwälte stellen bohrende Fragen auf der Gläubigerversammlung.
  • Diese Anwälte berichten kontinuierlich.
  • Diese Anwälte stellen Ihre Forderung nach einer möglichst hohen Auszahlquote.

Nutzen Sie das know-how dieser BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte!

Sie haben Fragen, die Sie klären wollen? Über 20 Jahre Erfahrung im Kapitalmarktrecht zeichnen diese BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte aus.

  • Fordern Sie jetzt per Mail oder Telefon die Vollmacht an, damit diese BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte Sie in München vertreten können.

  • Sie werden erstaunt sein, wie günstig, diese BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte für Sie aktiv werden können.

  • Weitere Kosten, Gebühren oder Belastungen werden auf Sie nicht zukommen. Hier gilt die Kostengarantie dieser Rechtsanwälte.

  • Bitte beachten Sie, dass wir Ihre Unterlagen bis zum 14.10.2018 – hier eingehend benötigen.
  
Wenn Sie durch diese BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte auf der Gläubigerversammlung vertreten werden möchten, schließen Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R an. Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail:  bsz-ev@t-online.de

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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen, die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO SICHERN.


Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten, können sich hier in die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de

Dieser Text gibt den Beitrag vom 09.10.2018 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.


Dienstag, Oktober 02, 2018

Geschädigte Kapitalanleger landen oft bei dem Anwalt, der am meisten Verspricht und das ganze auch noch umsonst anbietet!

Eigentlich weiß jeder Kapitalanleger, dass die Finanzprodukte nicht so einfach sind, wie sie im Anlageprospekt dargestellt werden. Aber viele glauben daran, was Ihnen da erzählt und zum Lesen angeboten wird  und so manch einer gibt sich einer durchaus vermeidbaren Selbsttäuschung hin. Wird die Kapitalanlage notleidend, läuft ein immer wiederkehrender Mechanismus ab:  Die Anleger warten ab und beobachten was die anderen machen.

Im Internet schlägt dann die Stunde der Anlegerschützer und Anlegerschutzanwälte. Jetzt beginnt die Schlacht um die vorderen Positionen bei Google. Da werden kostenpflichtige Anzeigen geschaltet und der Klickpreis gegenseitig in die Höhe getrieben nur um an vorderster Stelle zu stehen und möglichst viele betroffene Anleger einzusammeln.  Extra Seiten nur für die jeweils betroffenen Anleger werden ins Netz gestellt. Der Inhalt ist meist eine Sammlung bereits im Netz veröffentlichter Berichte. Einzelne Anwaltskanzleien gründen Interessengemeinschaften. Wozu? Ist der Anleger kein Mandant der Kanzlei sondern lediglich Mitglied dieser Interessengemeinschaft? Wer erbringt dann die notwendige Rechtsberatung?

Die armen Anleger werden überflutet mit Informationen, unfehlbaren Schlussfolgerungen und verlockenden Verheißungen.

Der Anleger verstrickt sich in der Datenflut und flüchtet in seiner Not zu dem, der am meisten Verspricht und das ganze auch noch umsonst anbietet! - Cui bono?  Die Rechnung kommt später!

Der BSZ e.V.  weist darauf hin, dass es von Vorteil ist, spezialisierte Fachanwälte für Bank und Kapitalmarktrecht und gegebenenfalls auch Fachanwälte für Steuerrecht einzuschalten. In Anbetracht der in aller Regel sehr hohen wirtschaftlichen Bedeutung und der nicht unerheblichen Anlagesummen sollten sich Rechtsuchende nicht durch vermeintliche Billigangebote im Bereich der Rechtsberatung davon abhalten lassen, eine sachlich fundierte und verlässliche Rechtsberatung durch spezialisierte Fachanwälte zu erhalten.  Deshalb gilt für alle Betroffenen: Lassen Sie ihre Forderungen durch einen spezialisierten Rechtsanwalt, der mit diesem Fall idealer weise vertraut ist prüfen. Die BSZ e.V. Interessengemeinschaften für geschädigte Kapitalanleger werden wegen des großen Zuspruchs meist von mehreren mit der Materie bestens vertrauten Anwaltskanzleien betreut.

Die betroffenen Anleger sollten sich darüber klar sein, dass Ihnen wegen der meist sehr komplizierten Finanzprodukte nur die besten Rechtsanwälte helfen können. Diese ausgewiesenen Experten arbeiten aber nicht zu Billigtarifen sondern zu den gesetzlichen  Gebühren. Bei der Endabrechnung liegt  der betroffene Anleger dann aber meist wesentlich günstiger als bei den Billiganbietern. Innerhalb der BSZ e.V. Interessengemeinschaft erhalten  betroffene Anleger von den BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten unter verantwortungsvollem Umgang mit Klagen und Rechtsmitteln eine ehrliche Einschätzung von Prozesschancen und –Risiken. Danach kann der Anleger frei entscheiden wie er weiter verfahren möchte.  

Wenn keine Rechtsschutzversicherung besteht oder diese keine Deckungszusage erteilt, kann die  Prozesskostenfinanzierung eine gute Lösung sein, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V.

Der Prozesskostenfinanzierer kommt für die Kosten einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Verfolgung privater oder gewerblicher Rechtsansprüche auf. Führt die Auseinandersetzung zu keinem positiven Ergebnis, trägt der Prozesskostenfinanzierer die Kosten des Verfahrens wie Gerichts-, Anwalts-, Zeugen- und Sachverständigenkosten und nicht der Kläger.

  • Wenn Sie als Kapitalanleger glauben, dass Sie bei Ihrer Kapitalanlage nicht richtig beraten wurden, Ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles mir Rechten Dingen zugeht, können Sie als Mitglied der BSZ® e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice kostenlos eine ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen zum Ausgleich Ihres finanziellen Schadens durch BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte bekommen.

Die Informationen, welche die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte den Unterlagen und Angaben der betroffenen Anleger entnehmen, genügen in aller Regel, um einen ersten und falls erforderlich auch einen zweiten außergerichtlichen Schritt einzuleiten. Oft reicht dies aus, um die Angelegenheit erfolgreich zu beenden.

Führen die außergerichtlichen Bemühungen nicht zum Erfolg, kann  der mit dem Fall betraute Rechtsanwalt durch den damit verbundenen Erkenntnisgewinn eine fundierte Empfehlung für die weitere Vorgehensweise aussprechen. Die Anleger erhalten in diesen Fällen kostenlos ein spezifiziertes Angebot wie weiter verfahren werden könnte, welches sie dann annehmen oder ablehnen können.

Wer also Fallbezogen verlässlich wissen möchte, welche konkreten Möglichkeiten für seine Anlage tatsächlich bestehen, kann wie folgt vorgehen:

Beantragen Sie die BSZ® e.V. Solidar-Fördermitgliedschaft mit Einmal-Förderbeitrag. Den einmaligen Förderbeitrag bestimmen Sie selbst, er sollte aber 150.- Euro nicht unterschreiten.

Senden Sie uns, zur Weiterleitung an den BSZ® e.V. Vertrauensanwalt, unverbindlich (soweit noch vorhanden) die schriftlichen Unterlagen oder Kopien der betreffenden Anlage zu, die Sie vor oder anlässlich der Anteilszeichnung oder des – Erwerbs erhalten haben.

Sollte der Anschaffung eine Beratung vorangegangen sein, wäre eine (soweit erinnerlich) kurze Schilderung der Beratungssituation hilfreich.

Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, sollten Sie uns die entsprechenden Daten angeben. In vielen Fällen besteht ein Anspruch auf Kostenübernahme, den die Rechtsanwälte gern vorab mit der Versicherung abklären. Besteht keine Rechtsschutzversicherung wird auf Wunsch die Kostenübernahme durch den Prozessfinanzierer geprüft.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Freitag, September 28, 2018

Schiffsfonds: Insolvenzverwalter verlangt Rückzahlungen bereits erhaltener Ausschüttungen.

Zahlen Sie keine Ausschüttungen zurück! (jedenfalls nicht ohne vorherige Prüfung)

Viele Anleger, die sich an einem Fonds beteiligt haben, taten dies in dem Glauben, damit Rendite erwirtschaften zu können und eine Beteiligung zur Altersvorsorge erworben zu haben.

Nach Jahren erfolgt nun das böse Erwachen, wenn die Fondsgesellschaft in die Krise oder in die Insolvenz geraten ist und der Anleger von verschiedener Seite und mit unterschiedlicher Begründung dem Verlangen einer Rückzahlung seiner Ausschüttungen ausgesetzt ist. Viele Anleger sehen sich zur Rückzahlung verpflichtet.

Beispiel: MS „SANTA-R Schiffe“-Insolvenzverwalter verlangt Rückzahlungen

Der Insolvenzverwalter des MPC-Fonds MS „SANTA-R Schiffe“ mbh & Co. KG fordert die Rückzahlung von Ausschüttungen in erheblicher Höhe. Die Fondsanleger sollen nun 53 Prozent der Zeichnungssumme zurückzahlen, weil angeblich die Haftung wieder aufgelebt sei, heißt es in einem an sie gerichteten Schreiben.

Der Expertenrat an alle Betroffenen: Zahlen Sie vorerst nicht!

Die hier berichtenden BSZ e.V. Vertrauensanwälte sehen nach intensiver Prüfung des Aufforderungsschreibens des Insolvenzverwalters Dr. Hagen Freiherr von Diepenbroick erhebliche Ansatzpunkte, die gegen die Durchsetzbarkeit der Forderung und für eine Verweigerung der Zahlung sprechen.

Zwar sind Anleger grundsätzlich verpflichtet, in bestimmten Fällen Ausschüttungen wieder zurückzuzahlen, wenn es sich dabei nicht um Gewinnausschüttungen handelte. Allerdings müssen dafür eine ganze Reihe weiterer Voraussetzungen vorliegen und vom Insolvenzverwalter auch dargelegt werden, damit der Anspruch tatsächlich durchsetzbar ist.

  • In den letzten Jahren waren davon vorwiegend Schiffsfondsgesellschaften betroffen.

HABEN SIE AUSSCHÜTTUNGEN AN DEN INSOLVENZVERWALTER ZURÜCKBEZAHLT? LASSEN SIE PRÜFEN OB SIE RÜCKZAHLUNG FORDERN KÖNNEN?

Insolvenzverwalter berichten unseren Vertrauensanwälten, dass 60% bis 80% der Anleger, die von Insolvenzverwaltern zur Rückzahlung aufgefordert werden, dass auch nach dem ersten Anschreiben oder spätestens nach Einleitung des Mahnverfahrens Anleger die Ausschüttungen zurückbezahlen.

  • Dem hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt liegen Urteile vor, bei denen die Klagen der Insolvenzverwalter abgewiesen wurden.

Begründet wurden diese Abweisung damit, dass die Insolvenzmassen so „gut gefüllt“ sind, dass weiteres Geld von Kommanditisten nicht benötigt wird. In einem Fall hat das Gericht auch festgestellt, dass Fehler im Insolvenzverfahren dazu geführt haben, dass Gläubiger über den Insolvenzverwalter an Zahlungen von Anlegern gelangen, die ihnen nicht zustehen. In diesen Fällen fordern Insolvenzverwalter zu Unrecht Zahlungen von den Anlegern.

Die Anleger, die zurückbezahlt haben können daher Schadensersatzansprüche gegenüber Insolvenzverwaltern auf Rückzahlung geltend machen.

Rechtsschutzversicherungen werden hierfür Kostenschutz gewähren.

  • Wie Entscheidungen verschiedener Gerichte zeigen, besteht für Anleger eine hinreichende Chance, die Rückzahlung der Ausschüttungen nicht leisten zu müssen.

Da das Thema, Rückforderung von Ausschüttungen, bei vielen betroffenen Anlegern offensichtlich noch ungelöst ist, hat sich der  BSZ e.V. gekümmert und einen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank-und Kapitalmarktrecht welcher seit Jahren mit der Ausschüttungsthematik bestens vertraut ist und über entsprechenden Erfolge und Erfahrungen verfügt, um Beratung seiner Mitglieder gebeten.

  • Dieser Fachanwalt steht den BSZ e.V. Fördermitgliedern der Interessengemeinschaft  Rückforderung von Ausschüttungen für eine kostenlose Erstbewertung ihres jeweiligen Falles  gerne zur Verfügung.

Für die Prüfung von RÜCKFORDERUNG von AUSSCHÜTTUNGEN (auch bereits bezahlter) durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht  hat der BSZ e.V. die  Interessengemeinschaft  RÜCKFORDERUNG von AUSSCHÜTTUNGEN    gegründet. Es bestehen gute Gründe hier den Sachverhalt prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte können Ihnen auch positive Nachrichten mitteilen!

Die Aussage ist: es ist kein Selbstläufer für die Gegenseite bei den Anlegern die Zahlungen einzufordern. Im Gegenteil: Anleger können sich erfolgreich wehren.

Über die BSZ e.V. Interessengemeinschaften:

In vielen Fällen konnten die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte, die aus Sicht des BSZ e.V. bestehende bundesweite Sonderstellung bei gerichtlichen Erfolgen für Ihre Mandanten unter Beweis stellen. Nur wenige Kanzleien können bundesweit solche Erfolge vorweisen. Da wundert es dann nicht wenn es auch Anwälte gibt welche auf den fahrenden Zug aufspringen wollen - auch ohne eigene erstrittene Urteile.

Zögern Sie nicht und schließen Sie sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft RÜCKFORDERUNG von AUSSCHÜTTUNGEN an.  Die hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte sind Experten für Kapitalanlagerecht und verfügen über jahrzehntelange Erfahrungen gerade auch auf dem Gebiet der Schiffsfonds. Die Anwälte prüfen für Sie im Rahmen einer kostenfreien Erstberatung alle Möglichkeiten zur Abwehr der Rückzahlungsforderung.

Wenn Sie von der Rückforderung von Ausschüttungen betroffen sind, schließen Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Rückforderung von Ausschüttungen an.

Zur individuellen, unverbindlichen und persönlichen Erstberatung benötigen die Rechtsanwälte einige Unterlagen und Informationen.

  • Anspruchsschreiben des Insolvenzverwalters, der Bank oder des Fonds
  • ggf. Zeichnungsschein der Kapitalerhöhung (oder der sonstigen Kapitalmaßnahme)

Zahlen Sie keine Ausschüttungen zurück! (jedenfalls nicht ohne vorherige Prüfung)


Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf Rückforderung von Ausschüttungen  kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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E-Mail:  bsz-ev@t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu      

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Mittwoch, September 26, 2018

Kapitalanlageverluste werden oft nicht mehr eingeklagt. Irgendwann sind sie dann verjährt!

Der Kapitalanlagemarkt ist  für viele Anleger  ein völlig undurchschaubares Gebilde.  Jedes Jahr werden private Vermögen in Milliardenhöhe vernichtet.

Anleger die versuchen im Alleingang Ihr Geld bei Gericht einzuklagen, müssen oft die bittere Erfahrung machen, dass der Rechtsweg für sie zum unkalkulierbaren Risiko geworden ist. Vor allem finanziell.  Zwar hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt gemahnt, der grundgesetzlich garantierte gleiche Zugang zum Recht dürfe nicht auf der Finanzierungsseite in Gefahr geraten. Das würde in der Praxis bedeuten, dass sich jeder Bürger notfalls den Gang vor Gericht leisten kann, ohne eine Privatinsolvenz zu riskieren.

  • Tatsächlich ist es jedoch so, dass viele Ansprüche in Deutschland mittlerweile nicht mehr gerichtlich durchgesetzt werden, weil die Betroffenen schlichtweg die Kosten nicht aufbringen können. Zumal es auch nie zu 100% sicher ist, ob die gerichtliche Auseinandersetzung letztlich Erfolg hat.

Wenn es darum geht, das verlorene Geld wieder zu beschaffen oder zumindest den Schaden zu begrenzen, sind viele geprellte Anleger nicht mehr bereit professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, geschweige denn dafür zu bezahlen. Der unsägliche Spruch vom „guten Geld“ was man dem „schlechten Geld“ nicht hinterherwerfen möchte muss dann als absurde Begründung herhalten. Diese Haltung freut die Kapitalvernichter! Von interessierter Seite wird der geprellte Anleger oft noch in dieser falschen Meinung  bestärkt.

Wenn keine Rechtsschutzversicherung besteht oder diese keine Deckungszusage erteilt, kann die  Prozesskostenfinanzierung eine gute Lösung sein, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V.

Der Prozesskostenfinanzierer kommt für die Kosten einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Verfolgung privater oder gewerblicher Rechtsansprüche auf. Dabei wird jedoch nicht der Rechtsanspruch des Klägers an den Prozesskostenfinanzierer abgetreten, sondern es besteht lediglich die Disposition auf die Durchführung des Prozesses für den Kläger. Führt die Auseinandersetzung zu keinem positiven Ergebnis, trägt der Prozesskostenfinanzierer die Kosten des Verfahrens wie Gerichts-, Anwalts-, Zeugen- und Sachverständigenkosten und nicht der Kläger.

  • Wenn Sie als Kapitalanleger glauben, dass Sie bei Ihrer Kapitalanlage nicht richtig beraten wurden, Ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles mir Rechten Dingen zugeht, können Sie als Mitglied der BSZ® e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice kostenlos eine ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen zum Ausgleich Ihres finanziellen Schadens durch BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte bekommen.

Die Informationen, welche die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte den Unterlagen und Angaben der betroffenen Anleger entnehmen, genügen in aller Regel, um einen ersten und falls erforderlich auch einen zweiten außergerichtlichen Schritt einzuleiten. Oft reicht dies aus, um die Angelegenheit erfolgreich zu beenden.

Führen die außergerichtlichen Bemühungen nicht zum Erfolg, kann  der mit dem Fall betraute Rechtsanwalt durch den damit verbundenen Erkenntnisgewinn eine fundierte Empfehlung für die weitere Vorgehensweise aussprechen. Die Anleger erhalten in diesen Fällen kostenlos ein spezifiziertes Angebot wie weiter verfahren werden könnte, welches sie dann annehmen oder ablehnen können.

Wer also Fallbezogen verlässlich wissen möchte, welche konkreten Möglichkeiten für seine Anlage tatsächlich bestehen, kann wie folgt vorgehen:

Beantragen Sie die BSZ® e.V. Solidar-Fördermitgliedschaft mit Einmal-Förderbeitrag. Den einmaligen Förderbeitrag bestimmen Sie selbst, er sollte aber 150.- Euro nicht unterschreiten.

Senden Sie uns, zur Weiterleitung an den BSZ® e.V. Vertrauensanwalt, unverbindlich (soweit noch vorhanden) die schriftlichen Unterlagen oder Kopien der betreffenden Anlage zu, die Sie vor oder anlässlich der Anteilszeichnung oder des – Erwerbs erhalten haben.

Sollte der Anschaffung eine Beratung vorangegangen sein, wäre eine (soweit erinnerlich) kurze Schilderung der Beratungssituation hilfreich.

Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, sollten Sie uns die entsprechenden Daten angeben. In vielen Fällen besteht ein Anspruch auf Kostenübernahme, den die Rechtsanwälte gern vorab mit der Versicherung abklären. Besteht keine Rechtsschutzversicherung wird auf Wunsch die Kostenübernahme durch den Prozessfinanzierer geprüft.


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Montag, September 24, 2018

Tausende Versicherte erleiden durch ihre Lebensversicherung massive Verluste. Aus Versicherten werden Geschädigte!

Viele Versicherte erhalten nicht die vertraglich vereinbarten Renditen und oft sogar weniger, als sie eingezahlt haben.  Aus Versicherten werden Geschädigte!

Aus den Versprechungen Ihrer Versicherung – von Vermögenszuwachs, bis hin zu übermäßig hohen Renditen - wurde nichts. Ganz im Gegenteil: Heute bereitet Ihnen Ihre fondsgebundene Lebensversicherung schlaflose Nächte, da Sie voraussichtlich weniger Geld herausbekommen, als Sie einbezahlt haben.

Das muss nicht sein!

Vertrauen Sie der mit dem BSZ e.V. kooperierenden Prozessfinanzierungsgesellschaft - und den erfahrenen Anwälten... wie dies bereits sehr viele Geschädigte fondsgebundener Lebensversicherungen tun.

Warum sollten Sie der Prozessfinanzierungsgesellschaft vertrauen?

  • Die wissen, wovon sie reden!

Vertrauensanwälte sichten und beurteilen für die Fördermitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung  deren Versicherungsunterlagen kostenlos. Mehrere unabhängige Spezialgutachten unterstützen die jahrelange Vorgehensweise im Kampf gegen sämtliche namhafte Versicherungsunternehmen.

Das sagen der Prozessfinanzierer und sein Team:

  • Wir setzen Ihre Rechtsansprüche gegenüber Banken und Versicherungen durch.
  • Wir holen das Maximum für Sie heraus.
  • Wir sind ein Team von Experten und Anwälten mit langjähriger Erfahrung im Kapitalmarktbereich.
  • Kostenlose Rechtsberatung für Geschädigte aus Deutschland, Österreich und Liechtenstein.

  • Holen Sie sich zurück, was Ihnen zusteht:
  • Mit uns erhalten Sie
  • Kostenlose Rechtsberatung,
  • Prozesskostenfinanzierung und
  • unsere volle Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Rechtsansprüche vor Gericht!

Wir fassen Ihren Fall mit den vieler anderer Geschädigte zusammen und vertreten Sie gemeinsam vor Gericht: 1.000 Stimmen sind lauter als eine einzelne – wir vertreten schon über 1.200 Geschädigte.

Kündigen Sie JETZT Ihre Lebensversicherung bevor sich Ihr Kapital eventuell in Luft auflöst.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


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Dienstag, September 18, 2018

P&R Container: Dinglicher Arrest gegen Heinz Roth ergangen. BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei sichert Vermögen für ihren Mandanten.

Das Münchener Landgericht hat einem von einer BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei beantragten sogenannten dinglichen Arrest gegen den P&R-Firmengründer Heinz Roth zugestimmt. Damit hat soweit bekannt erstmals ein Richter im P&R-Anlageskandal anerkannt, dass es Haftungsansprüche von Anlegern gegen P&R-Gründer Roth geben könnte.“

Das Landgericht München hat in einem so genannten Arrestbeschluss die Vollstreckung in Vermögenswerte von Heinz Roth für einen P&R-Mandanten dieser BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  ermöglicht. Der BSZ e.V.  freut sich darüber, dass es dieser Kanzlei gelungen ist, Gelder bei dem Unternehmenslenker Roth für Anleger zu sichern.

Roth, der mittlerweile in Untersuchungshaft sitzt, muss sich damit abfinden, dass das Geld jetzt für den P&R-Anleger „reserviert“ ist. Roth hat allerdings die Möglichkeit sich „freizukaufen“, indem er den Gegenwert von etwa € 180.000,00 bei Gericht für den Anleger dieser Kanzlei quasi in bar hinterlegt. Außerdem muss er noch für die gerichtlich verursachten Kosten einstehen. Vorausgegangen war eine Zahlungsaufforderung, die Roth jedoch missachtete.

P&R-Unternehmenslenker Roth steht in der Verantwortung

Das Münchener Gericht bestimmt mit diesem Arrestbeschluss unseres Wissens erstmalig in Deutschland, dass ein P&R-Investor einen Anspruch auf Schadensersatz von Roth haben kann. Es bestätigt nach Erachten dieser BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  mit dem erlassenen Arrest eindeutig, dass Eile geboten ist und schließt sich damit der juristischen Argumentation dieser Anwälte vollständig an.

Vermögen muss offen gelegt werden

Neben der Möglichkeit, Vermögensgegenstände für sich zu sichern, kann der Mandant dieser Kanzlei konkrete Auskünfte von Roth zu dessen Verhältnissen verlangen, so z. B. über Konten und Firmenbeteiligungen. Und es geht noch darüber hinaus: unter Umständen muss Roth erklären, was in der Vergangenheit auf andere Personen übertragen hat. Im Ergebnis kann es unter Umständen dazu kommen, dass dem P&R-Geldgeber die Vermögenswerte von Roth eher und vollständiger bekannt werden, als allen anderen bisher am Verfahren beteiligten Personen. Ein Pluspunkt, wenn es darum geht, den Schaden effektiv, sicher und zeitnah ersetzt zu erhalten

Der BSZ e.V. gratuliert diesen BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten, dass deren Arbeit der vergangenen Monate mit dem dinglichen Arrest einen greifbaren Erfolg für deren Mandanten hat. Damit besteht zwar nicht für alle 54.000 P&R-Anleger die Möglichkeit, sich Vermögenswerte bei Roth zu sichern, jedoch für diejenigen, die jetzt aktiv werden.

Damit hat der Mandant dieser Kanzlei einen Anspruch, sich wegen seines möglichen Schadens aus dem Vermögen von Heinz Roth – dem Unternehmensgründer und –Lenker – bereits jetzt zu besichern. Nicht nur der Investitionsbetrag steht zur Pfändung an, sondern darüber hinaus auch die angefallenen Rechtsverfolgungskosten (Gericht / Anwalt).

Die Anwälte werden im nächsten Schritt für ihren Mandanten die Sicherung umsetzen. Das bedeutet, dass der Vermögensanteil für diesen Mandanten „reserviert“ ist.

Danach kann das ordentliche Gerichtsverfahren vor dem Zivilgericht gestartet werden. Die Rechtsanwälte sind der Meinung, dass es jetzt für ihren Mandanten nicht (mehr) darauf ankommt, ob der spiritus rector Roth auch strafrechtlich belangt wird.

Warum ein dinglicher Arrest?

Ein dinglicher Arrest soll geldwertes Vermögen für den Berechtigten sichern! So kann derjenige, der zur Zahlung verpflichtet ist,  diesen Vermögenswert nicht mehr an andere Personen übertragen. Der Vermögensanteil steht damit nur demjenigen zu, der aktiv geworden ist.

Hier hat das Landgericht München auf Grund der Darstellung der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei
des Sachverhalts angenommen, dass Herr Roth Maßnahmen in die Wege geleitet hat, um seine Vermögenswerte der Vollstreckung zu entziehen.

Was ist ein dinglicher Arrest?

Unter einem dinglichen Arrest versteht man, dass Vermögenswerte konkret „festgefroren“ werden. Es gilt dabei das Prinzip, dass derjenige, der zuerst die Initiative ergriffen hat, auch als erster an dem Vermögensgegenstand – unter Ausschluss anderer – berechtigt ist. Das gibt dem Anspruchssteller bis Ende des Zivilverfahrens eine Sicherheit. Damit ein dinglicher Arrest erlassen wird, muss ein entsprechend ausführlich begründeter Antrag bei Gericht gestellt werden.

Nicht nur gegenüber bereits bekanntem Vermögen kann der Anspruch festgesetzt werden. Die Rechte gehen noch weiter:  Es besteht durchaus die Möglichkeit, Kenntnis zu erlangen, welche weiteren Vermögensbestandteile zur Sicherung für Geschädigte herangezogen werden können.

Wie geht es nach dem dinglichen Arrest weiter?

Man darf nicht auf halben Wege stehen bleiben: Nachdem die Sicherung ausgebracht worden ist, muss der Schadensersatzanspruch in einem normalen gerichtlichen Verfahren für einem Zivilgericht geltend gemacht werden. Wenn dieser Verfahrensschritt auch gewonnen wird, kann der bereits gepfändete Vermögenswert verwertet werden und so wird der Schaden wieder gutgemacht.

Betroffene die mehr zu dem dinglichen Arrest wissen möchten und ob auch sie davon profitieren können, fordern das Anmeldeformular zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft „P&R“ Container  per E-Mail an: BSZ-ev@web.de

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gödd


Sonntag, September 16, 2018

P&R-Container: BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt sichert Vermögenswerte für seine Mandanten!

Landgericht München erlässt dinglichen Arrest gegen ehemaligen P&R-Geschäftsführer. Sicherung von Vermögenswerten möglich. „Da die Vermögenswerte von Roth nicht für alle rund 54.000 Anleger ausreichen werden, ist  zügiges Handeln sinnvoll“, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. und seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig.
                                                                                                                                                            
Das LG München hat mit Beschluss vom 14.09.2018 einem von einer BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei gleichentags beantragten dinglichen Arrest gegen Heinz Roth stattgegeben und den dinglichen Arrest in dessen Vermögen wegen einer Forderung von mehr als 180.000 € angeordnet.

Roth kann die Vollziehung des Arrestes nur durch Hinterlegung eines entsprechenden Geldbetrages – der auch die angefallenen Rechtskosten umfasst – hemmen, andernfalls muss der die Pfändung dulden.

LG München sieht Haftung von Roth als gegeben an

Aufgrund der Ermittlungen dieser BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei ist davon auszugehen, dass die Käufer von Containern in den P&R-Gesellschaften, in denen er Geschäftsführer war, Ansprüche auf Schadensersatz haben können. Daher nahm das LG München einen Sicherungsanspruch als gegeben an.

Das LG München sah auch einen Sicherungsgrund an und bejahte die Eilbedürftigkeit. Aufgrund des bisherigen Sachstandes besteht die Besorgnis, dass die Vollstreckung eines gegen Roth gerichteten Titels ohne Sicherungsmaßnahmen erheblich erschwert wäre.

Roth war in verschiedenen Gesellschaften der P&R-Unternehmensgruppe Geschäftsführer. Nach aktuellen Presseberichten befindet er sich seit kurzem in Untersuchungshaft, da die Staatsanwaltschaft München die Haftgründe der Flucht- und Verdunklungsgefahr gesehen hatte.

Anleger können Vermögenswerte für sich sichern

Der zuständige BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt sieht für enttäuschte Anleger Hoffnung: „Wir freuen uns für unseren Mandanten. So sind nach den von uns durchgeführten Recherchen Werte bei Heinz Roth vorhanden.“ Denn mit dem vorliegenden Arrest ist es nun möglich, die gegenüber dem Insolvenzverwalter verweigerte Vorlage einer Vermögensauskunft zwangsweise durchzusetzen und unabhängig davon in bekannte Vermögenswerte zur Sicherung zu vollstrecken. Durch den Arrestbeschluss werden vorhandene Vermögenswerte vor einer Verschiebung bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens geschützt. Klar ist, dass die Vermögensverwerte von Roth nicht für alle rund 54.000 Anleger ausreichen werden; weshalb zügiges Handeln sinnvoll ist.

Bei der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment haben sich durch die beinahe tägliche Berichterstattung bereits eine sehr große Zahl betroffener Anleger gemeldet.

Die Interessengemeinschaft wird durch vier hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut. 

  • Durch Kooperationen mit Fachanwälten für Steuerrecht, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.

Anleger die sich nicht mit der nunmehr eingetretenen Entwicklung ihrer Containerbeteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche und steuerrechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten  durch Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment vornehmen lasse.

Wenn Sie finanziell bei der P&R Gruppe engagiert sind oder Direktinvestments in Container getätigt haben, schließen Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment an.

Flankierend zu unserer Online Berichterstattung http://bit.ly/2IpGWGO  bieten wir jeden Sonntag den BSZ e.V. Newsletter „recht§billig“ damit sie keinen Artikel über P&R Transport-Container verpassen

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Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf P&R Container-Investments kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen, die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 16.09.2018 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.


Donnerstag, September 13, 2018

Die angekündigte Musterfeststellungsklage im Diesel-Skandal hat mit einer Sammelklage wenig gemeinsam: Viel Lärm um nichts!

Drei Jahre nach Bekanntwerden des Skandals um manipulierte Dieselmotoren gibt der Bundesverband der Verbraucherzentralen und der ADAC bekannt, dass er eine Musterfeststellungsklage durchführen will.

In dem angestrebten Verfahren soll geklärt werden ob der VW-Konzern seine Kunden mit Software-Manipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat.

Ob der Allgemeine Deutsche Automobil-Club e. V. (ADAC) der richtige Initiator für eine Musterfeststellungsklage ist, müssen betroffene Autofahrer selbst entscheiden. Vielen Bürgern ist noch die Manipulation bei der Vergabe des ADAC Preises „Gelber Engel“ in böser Erinnerung.

Hat der ADAC wieder das Vertrauen der Bürger um bei einem neu eingeführten juristischen Instrument wie der Musterfeststellungsklage als Taufpate zu fungieren?

Der ehemals ehrenwerte ADAC hatte sich genau wie der VW-Konzern zu mächtig gefühlt und schlussendlich jegliches Vertrauen verspielt. Bemerkenswert ist, dass es bei dem damaligen Manipulationsfall um die Wahl des VW Golf  zum „Lieblingsauto der Deutschen 2014“ ging. So haben die Beteiligten zumindest eine Gemeinsamkeit – wenn auch eine miese!

  • Positiv bei der geplanten Musterfeststellungsklage ist, dass für Verbraucher keine Kosten entstehen sollen. Klagebefugt sollen nur Verbände sein.

In verschiedenen Presseveröffentlichungen wurde gleich von „Sammelklage für VW-Besitzer“ gesprochen. 

Musterfeststellungsklage: Viel Lärm um nichts!

Allerdings wird es für die Verbraucher durch die Einführung der Musterfeststellungsklage nicht wesentlich einfacher, ihre Ansprüche im Dieselskandal durchzusetzen, da der Gesetzgeber auch hohe Hürden eingebaut hat. Kritiker sprechen deshalb auch von einer Mogelpackung.

„Mit einer Sammelklage wie man sie aus den USA kennt, hat die Musterfeststellungsklage nicht viel zu tun. Entscheidender Unterschied ist, dass die Verbraucher selbst bei einem positiven Urteil im Musterverfahren ihre Ansprüche anschließend immer noch eigenständig geltend machen müssen“,

Nach Meinung  von BSZ e.V. Vertrauensanwälten sind Verbraucher aber auch künftig besser beraten, ihre Ansprüche individuell geltend zu machen.  

  • Geht das Verfahren gewonnen, kostet den Kläger das Verfahren auch nichts. Auf jeden Fall bekommen die betroffenen Geschädigten schneller eine Entscheidung und können etwa Ihren VW gegen einen anderen eintauschen.

Wird in dem Musterverfahren ein Urteil zu Gunsten der Verbraucher gesprochen, sind diese damit noch lange nicht am Ziel. Ihre Ansprüche werden dann nicht automatisch befriedigt, sondern müssen in einem weiteren Verfahren eigenständig geltend gemacht werden. Dadurch werden die Verfahren insgesamt in die Länge gezogen. Kritiker bemängeln diesen bürokratischen Aufwand als wenig verbraucherfreundlich. Dennoch wird das Gesetz am 1. November 2018 in Kraft treten.

Was gewinnen die Verbraucher wenn sie sich zur  Musterfeststellungsklage anmelden?

Die Verjährung der Schadensersatzansprüche wird gehemmt. Die Betroffenen  können also abwarten, wie das Gericht entscheidet.

Die Richter entscheiden im Musterfeststellungsverfahren jedoch nicht über den individuellen Anspruch des Verbrauchers, sondern stellen lediglich abstrakt fest, ob dem Unternehmen ein Vorwurf gemacht werden kann, der zu Schadensersatzforderungen berechtigt.

Steht das fest, muss jeweils der individuelle Schaden benannt werden. Im Fall VW bedeutet das, alle Besitzer müssen ihren persönlichen Nutzungsersatz berechnen lassen und können erst dann den Hersteller verklagen.

Was gewinnen die Verbraucher also durch eine Musterfeststellungsklage?

  • Außer der Verjährungshemmung ehrlich gesagt gar nichts.

  • Im Gegenteil: Das Musterverfahren wird lange dauern. In dieser Zeit fahren Käufer weiter mit abgas-manipulierten Diesel-Fahrzeugen.

  • Allerdings nur, wer keine Stilllegungsverfügung vom KraftfahrtBundesamt erhält.

  • Dauert das Verfahren dann mehrere Jahre, wovon ausgegangen werden muss, ist am Ende der Nutzungsersatz so groß, dass der Vorteil aufgezehrt sein dürfte.

Also viel Lärm um nichts.
Nach Meinung der BSZ e.V. Vertrauensanwälte sind alle Verbraucher - auf jeden Fall die VW-Käufer - besser beraten, ihre Ansprüche individuell geltend zu machen. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte prüfen für Betroffene deren Ansprüche kostenlos und geben ihnen fundierte Entscheidungshilfen, auf die sie sich verlassen können.

Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte erläutern Ihnen gern, was Sie unternehmen müssen, damit Sie am Ende nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben.

Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte wollen Betroffene unterstützen – unabhängig davon, ob sie den Weg über ein Musterverfahren wählen oder von vornherein auf eine individuelle Klage setzen. Am Ende geht es darum, ihre Rechte im Dieselskandal durchzusetzen und inzwischen hat sich eine Vielzahl von Gerichten auf die Seite der Verbraucher gestellt.


Wie sich vom Abgas-Skandal betroffene Autokäufer vor der drohenden Verjährung ihrer Ansprüche schützen können, ist hier zu lesen.

Diese BSZ e.V. Vertrauensanwälte sind Experten für Schadensersatz.

Diese Rechtsanwälte vertreten Sie gegen alle Hersteller -, auch um technische Hardware-Lösungen durchzusetzen. Die Autohersteller haben betrogen und müssen jetzt die Kosten für die geeignete Abhilfe tragen.

Treten Sie der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal bei. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte erläutern Ihnen gern, was Sie unternehmen müssen, damit Sie am Ende nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben.

Wenn Sie zu den geschädigten Fahrzeug-Besitzern gehören, bieten die hier berichtenden BSZ e.V. Vertrauensanwälte Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal eine kostenfreie Erstberatung an.

Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte prüfen für betroffene Autobesitzer Verjährung, Rücktritts-, Rückabwicklungs- und Schadensersatzansprüche.

Betroffene Fahrzeugbesitzer können sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal anschließen und von qualifizierten BSZ e.V. Vertrauensanwälte  ihre Rechte prüfen und wahrnehmen lassen.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal  anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 13.09.2018 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.