Donnerstag, September 13, 2018

Die angekündigte Musterfeststellungsklage im Diesel-Skandal hat mit einer Sammelklage wenig gemeinsam: Viel Lärm um nichts!

Drei Jahre nach Bekanntwerden des Skandals um manipulierte Dieselmotoren gibt der Bundesverband der Verbraucherzentralen und der ADAC bekannt, dass er eine Musterfeststellungsklage durchführen will.

In dem angestrebten Verfahren soll geklärt werden ob der VW-Konzern seine Kunden mit Software-Manipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat.

Ob der Allgemeine Deutsche Automobil-Club e. V. (ADAC) der richtige Initiator für eine Musterfeststellungsklage ist, müssen betroffene Autofahrer selbst entscheiden. Vielen Bürgern ist noch die Manipulation bei der Vergabe des ADAC Preises „Gelber Engel“ in böser Erinnerung.

Hat der ADAC wieder das Vertrauen der Bürger um bei einem neu eingeführten juristischen Instrument wie der Musterfeststellungsklage als Taufpate zu fungieren?

Der ehemals ehrenwerte ADAC hatte sich genau wie der VW-Konzern zu mächtig gefühlt und schlussendlich jegliches Vertrauen verspielt. Bemerkenswert ist, dass es bei dem damaligen Manipulationsfall um die Wahl des VW Golf  zum „Lieblingsauto der Deutschen 2014“ ging. So haben die Beteiligten zumindest eine Gemeinsamkeit – wenn auch eine miese!

  • Positiv bei der geplanten Musterfeststellungsklage ist, dass für Verbraucher keine Kosten entstehen sollen. Klagebefugt sollen nur Verbände sein.

In verschiedenen Presseveröffentlichungen wurde gleich von „Sammelklage für VW-Besitzer“ gesprochen. 

Musterfeststellungsklage: Viel Lärm um nichts!

Allerdings wird es für die Verbraucher durch die Einführung der Musterfeststellungsklage nicht wesentlich einfacher, ihre Ansprüche im Dieselskandal durchzusetzen, da der Gesetzgeber auch hohe Hürden eingebaut hat. Kritiker sprechen deshalb auch von einer Mogelpackung.

„Mit einer Sammelklage wie man sie aus den USA kennt, hat die Musterfeststellungsklage nicht viel zu tun. Entscheidender Unterschied ist, dass die Verbraucher selbst bei einem positiven Urteil im Musterverfahren ihre Ansprüche anschließend immer noch eigenständig geltend machen müssen“,

Nach Meinung  von BSZ e.V. Vertrauensanwälten sind Verbraucher aber auch künftig besser beraten, ihre Ansprüche individuell geltend zu machen.  

  • Geht das Verfahren gewonnen, kostet den Kläger das Verfahren auch nichts. Auf jeden Fall bekommen die betroffenen Geschädigten schneller eine Entscheidung und können etwa Ihren VW gegen einen anderen eintauschen.

Wird in dem Musterverfahren ein Urteil zu Gunsten der Verbraucher gesprochen, sind diese damit noch lange nicht am Ziel. Ihre Ansprüche werden dann nicht automatisch befriedigt, sondern müssen in einem weiteren Verfahren eigenständig geltend gemacht werden. Dadurch werden die Verfahren insgesamt in die Länge gezogen. Kritiker bemängeln diesen bürokratischen Aufwand als wenig verbraucherfreundlich. Dennoch wird das Gesetz am 1. November 2018 in Kraft treten.

Was gewinnen die Verbraucher wenn sie sich zur  Musterfeststellungsklage anmelden?

Die Verjährung der Schadensersatzansprüche wird gehemmt. Die Betroffenen  können also abwarten, wie das Gericht entscheidet.

Die Richter entscheiden im Musterfeststellungsverfahren jedoch nicht über den individuellen Anspruch des Verbrauchers, sondern stellen lediglich abstrakt fest, ob dem Unternehmen ein Vorwurf gemacht werden kann, der zu Schadensersatzforderungen berechtigt.

Steht das fest, muss jeweils der individuelle Schaden benannt werden. Im Fall VW bedeutet das, alle Besitzer müssen ihren persönlichen Nutzungsersatz berechnen lassen und können erst dann den Hersteller verklagen.

Was gewinnen die Verbraucher also durch eine Musterfeststellungsklage?

  • Außer der Verjährungshemmung ehrlich gesagt gar nichts.

  • Im Gegenteil: Das Musterverfahren wird lange dauern. In dieser Zeit fahren Käufer weiter mit abgas-manipulierten Diesel-Fahrzeugen.

  • Allerdings nur, wer keine Stilllegungsverfügung vom KraftfahrtBundesamt erhält.

  • Dauert das Verfahren dann mehrere Jahre, wovon ausgegangen werden muss, ist am Ende der Nutzungsersatz so groß, dass der Vorteil aufgezehrt sein dürfte.

Also viel Lärm um nichts.
Nach Meinung der BSZ e.V. Vertrauensanwälte sind alle Verbraucher - auf jeden Fall die VW-Käufer - besser beraten, ihre Ansprüche individuell geltend zu machen. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte prüfen für Betroffene deren Ansprüche kostenlos und geben ihnen fundierte Entscheidungshilfen, auf die sie sich verlassen können.

Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte erläutern Ihnen gern, was Sie unternehmen müssen, damit Sie am Ende nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben.

Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte wollen Betroffene unterstützen – unabhängig davon, ob sie den Weg über ein Musterverfahren wählen oder von vornherein auf eine individuelle Klage setzen. Am Ende geht es darum, ihre Rechte im Dieselskandal durchzusetzen und inzwischen hat sich eine Vielzahl von Gerichten auf die Seite der Verbraucher gestellt.


Wie sich vom Abgas-Skandal betroffene Autokäufer vor der drohenden Verjährung ihrer Ansprüche schützen können, ist hier zu lesen.

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Treten Sie der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal bei. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte erläutern Ihnen gern, was Sie unternehmen müssen, damit Sie am Ende nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben.

Wenn Sie zu den geschädigten Fahrzeug-Besitzern gehören, bieten die hier berichtenden BSZ e.V. Vertrauensanwälte Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal eine kostenfreie Erstberatung an.

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Betroffene Fahrzeugbesitzer können sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal anschließen und von qualifizierten BSZ e.V. Vertrauensanwälte  ihre Rechte prüfen und wahrnehmen lassen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 13.09.2018 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.



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