Menschen, die Geld durch Anlagebetrug verloren haben,
erholen sich mitunter nicht mehr von ihren Verlusten. „Meist haben diese
Anleger den Versprechen der Finanzberater von garantiert hoher Rendite bei
minimalem Risiko vertraut“, sagt Horst Roosen Vorstand des BSZ Bund für
soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. und seit 1998 aktiv im Anlegerschutz
tätig.
Kein seriöser Anlageberater garantiert seinen Kunden Ergebnisse.
Der Anlageberater kann nur darüber informieren wie sich die Anlage in der
Vergangenheit entwickelt hat und dass sich daraus auf keinen Fall eine
Vorhersage für die Zukunft ableiten lässt, die jegliches Risiko ausschließen
würde.
- Anleger
die Verluste erlitten haben, sollten auf der Hut sein, wenn ihnen Angebote
ins Haus flattern, die ihnen die Rückholung ihres verlorenen Kapitals
versprechen. Hier wird oft die Not der Anleger zum eigenen Vorteil
missbraucht.
Mit den Listen von
Anlegern die Geld verloren haben, oder Opfer eines Anlagebetrugs geworden sind,
wird ein schwunghafter Handel betrieben.
Die falschen Helfer versprechen, das verlorene Geld wieder
zu beschaffen, oder bieten sogar den Kauf der Anlage an. Meist dienen diese
Versprechen nur als Köder um hohe Gebühren zu kassieren.
Mitunter verbünden sich sogar Rechtsanwälte mit den jeweils
betreffenden Anlageberatern und gelangen so, gegen das Versprechen, nicht gegen
die Berater vor zu gehen, an die Adressen der Anleger. Aus diesem Handel erklärt
sich dann auch, warum manche Anwälte in kürzester Zeit Hunderte mitunter sogar
Tausende geschädigte Anleger „vertreten“.
Anlegerlisten werden
sogar mehrmals verkauft.
Dahinter steckt die Theorie, dass Menschen die einmal einem
Betrug aufgesessen sind auch ein zweites
oder drittes Mal getäuscht und abkassiert werden können.
Die in den „Hilfsangeboten“ formulierten „guten
Erfolgsaussichten“ sind oft nicht Anderes als juristisch verbrämte
Unverbindlichkeiten. Aufgestellte Behauptungen erweisen sich oft als falsch
oder frei erfunden.
Vorsicht ist auch bei
kostenlosen Angeboten angebracht!
Niemand kann eine ehrliche Leistung ohne Lohn erbringen.
Mehr ist dazu nicht zu sagen!
- Wenn
Sie Ihre Anlage professionell überprüfen lassen möchten und sich auf den
letzten Stand der Dinge bringen lassen möchten, stehen die BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälte für Fragen
gerne jederzeit zur Verfügung.
Fördermitglieder einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft können sich von den BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälten kostenlos beraten lassen. Für die kostenlose Erstberatung
durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V.
seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie
können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von
Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.
- Wenn es um die Verfolgung oder
die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht,
ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung.
Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche
Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V.
empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft
anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen
zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer
solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für
die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften.
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und
prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft
beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene
Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits
seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des
BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft
anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen, die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO
SICHERN.
Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis
spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten,
können sich hier in
die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser
Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de