Auf ihrer Internetseite teilt die GENO eG per 29.Juni 2018 die
Ergebnisse der außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 28. Juni 2018 mit.
Wie dort zu lesen ist wurden alle amtierenden Aufsichtsratsmitglieder
sowie alle amtierenden Vorstandsmitglieder der GENO eG in ihren Ämtern
bestätigt. Die Suspendierung des
Vorstandsmitglieds Jens Meier und Martin Däuber wurden aufgehoben.
Der Aufsichtsrat hat in einer der Mitgliederversammlung
vorangehenden Sitzung Heribert Kailbach mit Wirkung vom 27. Juni 2018 als
weiteres neues Mitglied in den Vorstand der GENO eG berufen. Der ausgebildete
Bankkaufmann und Betriebswirt soll über 40 Jahre Führungserfahrung in Banken
und Bausparkassen sowie in der Sanierung von Banken verfügen. Er soll die
Neuausrichtung der GENO eG begleiten und aktiv vorantreiben.
Weiter teilt die GENO eG mit: „Der ausdrückliche Wunsch der
Mitgliederversammlung ist es, das Unternehmen durch eine Insolvenz in
Eigenverwaltung nachhaltig zu sanieren und fortzuführen. Vorstand und
Aufsichtsrat werden unter Aufsicht des vorläufigen Sachwalters mit höchster
Priorität einen Kostensenkungsplan aufstellen und umsetzen. Gleichzeitig wird
eine Strategie entwickelt, mit der die Genossenschaft wieder in eine
erfolgreiche Zukunft geführt werden kann.“
Wie der bisherige vorläufige Sachwalter Dr. Dietmar Haffa
mitteilt, hat das Amtsgericht Ludwigsburg,
auf Grund der erheblichen widerstreitenden Interessen
innerhalb des von zwei auf fünf Vorstandsmitglieder angewachsenen
Vorstandsgremiums, Dr. Dietmar Haffa von Schultze & Braun zum vorläufigen
Insolvenzverwalter bestellt.
Nach der voraussichtlichen Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Anfang August wird die Gläbigerversammlung darüber befinden wie es mit der GENO
weitergehen soll.
Wie der vorläufige Insolvenzverwalter weiter mitteilt
werden wegen der ungeklärten Zukunftsaussichten
derzeit auch keine neuen Genossen mehr aufgenommen oder WohnSparVerträge
abgeschlossen.
Zu der Situation der GENO eG teilt der vorläufige
Insolvenzverwalter mit: Ursächlich für
die wirtschaftlichen Schwierigkeiten sind neben den Streitigkeiten innerhalb
der Genossenschaftsorgane sehr hohe Ausgaben für Vertrieb und Personal sowie
hohe Kündigungszahlen bei Altmitgliedern. Die GENO Wohnbaugenossenschaft eG
hatte in den vergangenen Jahren erhebliche Verluste erwirtschaftet. Die
Genossenschaft kann deshalb die Auseinandersetzungsguthaben von mehr als 2000
ehemaligen Genossen voraussichtlich nicht bezahlen, wobei auf Grund mehrerer
Satzungsänderungen Streit über den Zeitpunkt der Fälligkeit der Auseinandersetzungsguthaben
besteht.“
Der BSZ e.V. sagte in seinem Beitrag vom 04.06.2018, dass
ein besserer Anleger- und Verbraucherschutz nur durch ständige
Berichterstattung über heikle Anlageangebote zu erreichen ist und dass man sich
mit solch einer engagierten Berichterstattung nicht nur Freunde macht und die
Finanzindustrie gerne die Abmahnkeule schwingt.
So hatte der BSZ e.V., welcher schon seit 1998 aktiv im
Anlegerschutz tätig ist, in einem Bericht über die GENO Wohnbaugenossenschaft
u.a. den Inhalt einer Fernsehsendung eines öffentlich rechtlichen Senders
zitiert. Darin kam auch die Geno selbst zu Wort. Es gab für den BSZ e.V.
somit keinen Grund eine Stellungnahme bei Geno einzuholen.
Außerdem ist jeder BSZ Beitrag ist mit folgendem Satz
versehen: „Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.“
Die GENO hätte also die Möglichkeit gehabt, ihr fabelhaftes
Anlagemodell den Besuchern und Mitgliedern der BSZ Infoplattform
vorzustellen.
Das hat sie aber nicht getan. Sie hat es vorgezogen den BSZ
abmahnen zu lassen. In ihrer Abmahnung erläutert die Kanzlei CBH
Rechtsanwälte das Geschäftsmodell ihrer Mandantin als eine erfolgreiche
alternative Möglichkeit um Wohnraum zu erwerben. Auf welchen Fakten diese
positive Darstellung beruht, wurde leider nicht erläutert. Die einschlägigen
Fachmedien zeichnen da schon seit längerer Zeit ein anderes Bild.
Unter Berücksichtigung des „Neustarts“ der GENO
Wohnbaugenossenschaft EG durch ein Insolvenzplanverfahren in Eigenverwaltung
hatte der BSZ e.V. den zitierten Beitrag vom 04.06.2018 versöhnlich beendet:
„Wir wünschen der GENO Wohnbaugenossenschaft eG, dass sie im
Wege der Durchführung des Insolvenzplanverfahrens in Eigenverwaltung das
Unternehmen tatsächlich für ihre Mitglieder wieder zu einem fairen und
transparenten Partner machen kann“.
Als Dankeschön muss sich der BSZ e.V. nach wie vor mit
juristischen Mitteln gegen die GENO Wohnbaugenossenschaft wehren, welche bei
dem Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung beantragt hatte.
Der BSZ e.V. wird auch
weiterhin die Entwicklung im Interesse der Anleger kritisch verfolgen.
Seit der Gründung des BSZ e.V. im Jahre 1998 haben wir viele
Verbraucherschutzorganisationen kommen und gehen sehen, sagt Horst Roosen
Vorstand des BSZ e.V. Einige sind der normalen und üblichen „Marktbereinigung“
zum Opfer gefallen. Es sind aber auch Verbraucherschützer durch den
Abmahnwahnsinn zur Aufgabe gezwungen worden. Traurig ist auch, dass der
Anlegerschutz in Deutschland ein so schlechtes Ansehen hat. Dies rührt nach
meiner Beobachtung, sagt Roosen, an der kräftigen Lobbyarbeit interessierter
Kreise, die finanziell bestens ausgestattet, dafür sorgt, dass möglichst keine
Veränderungen eintreten.
So ist der BSZ e.V. immer wieder von Abmahnungen betroffen,
die eine Kosten- und Gebührenlawine auslösen können, die vom Verein alleine
nicht mehr gestemmt werden kann. Wir hoffen auf finanzielle Unterstützung
sowohl von Anlegern als auch von Finanzmarkt Teilnehmern.
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und
Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
Unterstützung angewiesen. Eine finanzielle Zuwendung unter dem Stichwort
„Abmahnunwesen“ an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form,
sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und
trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei.
Danke!
Sie können aber auch unter dem Stichwort „Abmahnkosten“ auch
gerne auf das BSZ e.V. Bankkonto überweisen:
Bank: Postbank Frankfurt/M
IBAN: DE55500100600548200608
BIC: PBNKDEFF
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Fazit des BSZ e.V.:
Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher
finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter
Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben
Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste
auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre
Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften
Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben
können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu
lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer zusammen
zu schließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen
zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte, welche mit einem
solchen Zusammenschluß zusammenarbeiten, können sich damit optimal für die
Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger
die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko
durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und
befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen
ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer
hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung,
den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit
der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir
gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen,
mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern
bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen, die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO
SICHERN.
Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis
spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten,
können sich hier in die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf
dieser Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de
Dieser Text gibt den Beitrag vom 05.07.2018 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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