Donnerstag, Mai 17, 2018

Pleitefirma P&R: Kann man mehr Container verkaufen, als man eigentlich besitzt?

Im Zusammenhang mit der Großpleite der Münchener Kapitalanlagegruppe P&R kommen immer mehr Unregelmäßigkeiten ans Tageslicht, schreibt am 15. 5. 2018 das Manager Magazin online.

Dem zufolge schaut sich inzwischen auch die Staatsanwaltschaft München den Fall an. Es stelle sich offenbar auch die Frage, ob die angeblichen 1,2 Millionen Container, die P&R an private Investoren verkauft hat, überhaupt in voller Anzahl existieren, heißt es im Manager Magazin. Insolvenzverwalter Michael Jaffé habe in einem Zwischenbericht bereits darüber informiert, dass P&R in den Jahren 2016 und 2017, als offenbar allmählich das Geld knapp wurde, Container verkauft hatte, um mit dem Erlös Mietzahlungen an andere Investoren leisten sowie versprochene Rückkäufe tätigen zu können. Die dabei eingenommenen Gelder standen also kaum für den Erwerb der entsprechenden Stahlboxen zur Verfügung, schreibt der Autor weiter.

Das hat den Anschein eines klassischen Schneeball-Systems!

Die Süddeutsche Zeitung warf die Frage auf, ob P&R womöglich mehr Container an Investoren veräußert hat, als sich überhaupt im Besitz des Unternehmens befanden. Dem Bericht zufolge könnte P&R 2015 sowie 2016 jeweils mehrere Tausend Container an Anleger verkauft haben, die rein rechnerisch kaum vorhanden sein konnten. Allein für 2015 ist die Rede von mehr als 100.000 derartigen Phantom-Containern.

Doch offen ist nicht nur, ob es alle Container wirklich gab, die von P&R über die Jahre an Anleger vermarktet wurden. Fraglich erscheint vielmehr auch, ob P&R stets jene Container veräußerte, die in den entsprechenden Verkaufsunterlagen angepriesen worden waren.

Bei P&R habe über Jahre "das blanke Chaos geherrscht", schrieb dazu vor wenigen Tagen das "Handelsblatt". Die Zeitung nennt demnach mehrere belegbare Beispiele, in denen sich inzwischen herausgestellt hat, dass Anleger völlig andere Container im Portfolio hatten, als ihnen verkauft worden waren - wenn ihre Behälter nicht sogar schon verschrottet worden waren, wie die Zeitung schreibt.

Den in Auszügen zitierten Artikel aus Manager Magazin online finden Sie  HIER.


Wenn Sie bei der P&R-Gruppe finanziell engagiert sind, können Sie sich jetzt umgehend zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments anmelden. Übrigens: Auch andere Anbieter von Direkt-Investments in Container können in absehbarer Zeit in Schwierigkeiten geraten.

Getäuschte Anleger sollten daher zu Recht die Forderung nach Rückzahlung ihres Investments erheben.

  • Wie das geht, können Sie als Fördermitglied der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Investments in einem Gespräch oder Telefonat mit dem hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht erfahren.

Bei der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment haben sich durch die beinahe tägliche Berichterstattung bereits eine sehr große Zahl betroffener Anleger gemeldet.

Die Interessengemeinschaft wird durch drei hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut.  Durch Kooperationen mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.

Anleger die sich nicht mit der nunmehr eingetretenen Entwicklung ihrer Containerbeteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten  durch Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment vornehmen lasse.

Wenn Sie finanziell bei der P&R Gruppe engagiert sind oder Direktinvestments in Container getätigt haben, schließen Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment an.

Flankierend zu unserer Online Berichterstattung http://bit.ly/2IpGWGO  bieten wir jeden Sonntag den BSZ e.V. Newsletter „recht§billig“  damit sie keinen Artikel über P&R Transport-Container verpassen.

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Weitere Beiträge zu diesem Fall können Sie hier lesen: http://bit.ly/2IpGWGO

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Montag, Mai 14, 2018

Pecunia non olet - Geld stinkt nicht.

Dieses Zitat wird Kaiser Vespasian (9 – 79 n. Chr.) zugeschrieben, der eine  neue Steuer auf öffentliche Bedürfnisanstalten einführte.  Zum Himmel stinkt aber auch das aktuelle deutsche Steuersystem. Jetzt ist dieses Treiben aber offensichtlich sogar dem Bundesfinanzhof (BFH) zu viel geworden. 

Staat kassiert von den Steuerbürgern Wucherzinsen.   

Überall befinden sich die Zinsen auf einem Tiefpunkt. Wer aber dem Fiskus Steuern schuldet, muss nach wie vor 6% Zinsen pro Jahr zahlen. Der Staat kann sich zu historisch niedrigem Zinssatz Geld ausleihen. Er gibt den Zinsvorteil an die Steuerbürger aber nicht weiter.  Die Sparguthaben der Bürger werden weniger, die Altersvorsorge gerät in Schieflage. Der Fiskus kassiert seine Bürger aber weiterhin gnadenlos ab. „Dieses Verhalten hat negative Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung, die soziale Gerechtigkeit  und die Demokratie in unserem Lande“, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Die Politik begünstigt mit einem von ihr selbst geschaffenen chaotischen Steuerrecht Netzwerke aus Banken, Anwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern und hilft beim Schaffen komplexer und undurchsichtiger Finanzstrukturen, die Transparenz vermindern und Steuerflucht ermöglichen. 

Die Globalisierung der Finanzmärkte hat dazu geführt, dass riesige Kapitalmengen ohne jegliche Kontrollen rund um den Globus transferiert werden können. Dieser freie Kapitalverkehr ermöglicht Steuerflucht in bisher ungekanntem Ausmaß. Konzerne verlagern einfach ihre Gewinne über Briefkastenfirmen und komplizierte Rechtskonstruktionen in Steueroasen des Auslandes, und umgehen so die Besteuerung ihrer Gewinne. An dem Rad utopischer Spekulationsgewinne hat die Politik über ihre Landesbanken intensiv mitgedreht. Das was wir heute als Finanzkrise präsentiert bekommen, ist alleine das Werk gieriger Finanzmarktteilnehmer und sich selbst überschätzender eitler Politiker.

Auf der anderen Seite will die Politik ihre Wähler glauben machen, Wirtschafswachstum herbeiführen zu können  indem sie das soziale System bis zur Unkenntlichkeit beschneidet und die schwächsten unserer Gesellschaft, die Arbeitslosen  als   Faulenzer und Leistungserschleicher diskriminiert und mit Hartz IV drangsaliert.

Die Politik jubelt: „Die Steuerquellen sprudeln“ wie schon lange nicht mehr.

Allein der Bund erwartet bis 2022 Steuermehreinnahmen von rund 11 Milliarden Euro.  Ganz bewusst spricht die Politik von einer „sprudelnden Quelle“. Das klingt so schön positiv und weckt keine negativen Emotionen.

In Wahrheit lautet die Nachricht: „Wir pressen das Volk aus wie eine Zitrone.“

  • Der deutsche Arbeitnehmer wird so hoch besteuert wie kaum in einem anderen Land. Einkommensteuer und Sozialabgaben machten 2017 bei alleinstehenden Durchschnittsverdienern 49,7 Prozent der Arbeitskosten aus, wie aus einem von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit (OECD) veröffentlichten Vergleich hervorgeht.

Der OECD-Durchschnitt der 35 untersuchten Länder liegt dagegen bei 35,9 Prozent, in der benachbarten Schweiz beispielsweise nur bei 21,8 Prozent. Dabei ist nicht einmal berücksichtigt, dass die Bürger zusätzlich durch allerlei Ökoabgaben geschröpft werden, um die „Energiewende“ zu finanzieren. Daher ist der Strompreis beispielsweise in Deutschland inzwischen so hoch wie in kaum einem anderen Land der Welt.

Zahlt der deutsche Steuerpflichtige seine Steuern mit Verspätung stellt das Finanzamt 6 Prozent Zinsen pro Jahr in Rechnung.

Will der Steuerbürger für das Alter vorsorgen, ist er aber mit dem Null Zinssatz konfrontiert. Sei Kapital wird weniger statt mehr. Der Staat hingegen profitiert von den extrem niedrigen Zinsen. Ersparnis alleine in den letzten 4 Jahren: 47 Milliarden Euro.

Bei dem BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. stell man die Frage: „Ist das moralisch? Sind das die Reformen die unser Land nach vorne bringen und für ein besseres soziales Klima sorgen?“ Deutschland first? – ja, im Abkassieren! Die Raubritter des Mittelalters erscheinen gegenüber den heutigen staatlichen Raubrittern beinahe als Wohltäter.

Jetzt ist dieses Treiben aber offensichtlich sogar dem Bundesfinanzhof (BFH) zu viel geworden. 

Demnach kann der Staat, wenn die Zinsen am Markt niedrig sind keine 6% Zinsen von seinen Bürgern abkassieren.

Der Bundesfinanzhof hat in einem aktuellen Fall nun erstmals Zweifel an der Höhe dieses Zinssatzes geäußert.  Angesichts der dauerhaft niedrigen Zinsen stehe die Verfassungsmäßigkeit des Zinssatzes Infrage, teilte das Gericht mit.  Dies gelte für Verzinsungszeiträume ab dem Jahr 2015.

Jetzt kommt also doch noch so langsam Bewegung in die Zinsfrage, freut man sich bei dem BSZ e.V.

  • Ein mit dem BSZ e.V. kooperierender Fachanwalt für Steuerrecht, rät betroffenen Steuerzahlern gegen alle Steuerbescheide ab dem Jahr 2015, bei denen Zinsen von 6% verhängt wurden, Einspruch einzulegen. Gegen frühere Jahrgänge macht es leider keinen Sinn.

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Freitag, Mai 11, 2018

Schlechte Nachrichten für Anleger der GEOKRAFTWERKE.de GmbH

Nach Mitteilung der hier berichtenden auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei, hat sich die GEOKRAFTWERKE.de GmbH mit einem Informationsschreiben an ihre Anleger gewandt.

Für viele Anleger der GEOKRAFTWERKE.de GmbH haben sich mit diesem Schreiben die schlimmsten Befürchtungen bestätigt. Zwar ist die Presseberichterstattung über die GEOKRAFTWERKE.de und die anderen Gesellschaften der FG.de Unternehmensgruppe bereits seit einiger Zeit negativ, jedoch steht für viele Anleger nunmehr fest, dass faktisch keines der Projekte der Gesellschaften der FG.de Unternehmensgruppe im ursprünglich geplanten Umfang realisiert wurde.

Die GEOKRAFTWERKE.de GmbH (teilweise noch firmierend unter Fröschl Geo Kraftwerke GmbH) vertrieb in der Vergangenheit  Namensschuldverschreibungen. Die so eingesammelten Gelder wurden an verschiedene Projektgesellschaften als Darlehen ausgereicht. Zwischenzeitlich beschränkt sich die GEOKRAFTWERKE.de GmbH nach eigenen Angaben nur noch auf die Verwaltung der an die verschiedenen Projektgesellschaften ausgereichten Darlehen. Allerdings wurden – auf Grund von „verschiedenen Verzögerungen“ – auf diese Darlehen bisher noch keine Zinsen geleistet.

Die GEOKRAFTWERKE.de GmbH hat somit keine Einnahmen.

Nach Angaben der GEOKRAFTWERKE.de gibt es bei dem Projekt in Kirchweidach bereits seit längerem Streitigkeiten mit der Gemeinde bzw. mit deren Tochter Kirchweidacher Energie GmbH. Eine Realisierung dieses Projektes im geplanten Umfang wird deshalb von vielen Anlegern bezweifelt.

Für die Projekte Amerang und Schnaitsee konnten offensichtlich notwendige Investoren noch nicht gefunden werden. Es ist davon auszugehen, dass mit der Realisierung dieser Geothermie Projekte noch nicht einmal begonnen wurde.

Nach eigenen Angaben hat die GEOKRAFTWERKE.de GmbH mit dem „Kraftwerk Portfolio Nr. 1“ rund 30. Mio. Euro eingesammelt. Die Verluste durch die ausgereichten Darlehen wurden dem Anlegerkapital belastet.

Die hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  vertritt bereits zahlreiche Anleger der GEOKRAFTWERKE.de GmbH und andere Gesellschaften der FG.de Unternehmensgruppe, wie der Geo Kraftwerk FG Amerang GmbH.

Einzelne Anleger berichten, dass sie die Auffassung vertreten, von der GEOKRAFTWERKE.de GmbH im Zusammenhang mit dem Erwerb von Namensschuldverschreibungen nicht ordnungsgemäß aufgeklärt worden zu sein.

Anleger, die unmittelbar Darlehen an die einzelnen Projektgesellschaften ausgereicht haben, suchen nach Möglichkeiten, die entsprechenden Darlehensverträge vorzeitig zu beenden um auf diesem Weg das investierte Kapital zu retten.

Die Rechtsanwälte raten allen Anlegern der GEOKRAFTWERKE.de GmbH oder einzelnen Projektgesellschaften, die sich im Zusammenhang mit ihrem jeweiligen Investment nicht ordnungsgemäß aufgeklärt fühlen, den Rat einer spezialisierten Anwaltskanzlei einzuholen. Neben vertraglichen Rückzahlungsansprüchen sind insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung bzw. Anlagevermittlung zu prüfen.

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Donnerstag, Mai 10, 2018

Prospekthaftung: Urteil mit Signalwirkung zu "CFB 162"-Fonds

 „Der Prospekt ist fehlerhaft, weil er zu Unrecht eine hohe Planungssicherheit der Beteiligung herausstellt und auf diese Weise die Risikohinweise, die bei isolierter Betrachtung nicht zu beanstanden sind, entwertet. Auf diese Weise wird ein irreführender Gesamteindruck erzeugt, der die aufgrund der hohen Volatilität des Schiffschartermarktes tatsächlich geringe Planungssicherheit dieser Anlage pflichtwidrig verharmlost.“

„Einem Anleger muss für seine Beitrittsentscheidung ein richtiges Bild über das Beteiligungsobjekt vermittelt werden; das heißt, er muss über alle Umstände, die für seine Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, verständlich und vollständig aufgeklärt werden, wozu auch eine Aufklärung über Umstände gehört, die den Vertragszweck vereiteln können.“

Das sind nur zwei Zitate aus dem Urteil des Landgerichts Düsseldorf,

welches von einer BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei für die von ihr vertretenen Mandantin erstritten wurde. Aufgrund von Falschangaben im Emissionsprospekt zum CFB 162 wurde der Mandantin ein vollumfänglicher Schadensersatz zugesprochen.

Das Urteil hat nicht nur Signalwirkung für bereits anhängige Rechtsstreitigkeiten,

sondern ist auch interessant für alle CFB-Schiffsfondsanleger, die ihre Beteiligung in der zweiten Jahreshälfte 2008 oder später gezeichnet haben und bislang noch nicht klagen.

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Das Ziel der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte ist es, ihren Mandanten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte.

Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/"CFB 162" anschließen.

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Mittwoch, Mai 09, 2018

Arbeitsgemeinschaft: Entschädigung im Abgasskandal (EiA) nimmt Arbeit auf.

Die Abgas-Affäre an sich, ist schon genug Skandal. Doch das skandalöse am Skandal ist das Verhalten der betroffenen Autobauern ihren Kunden gegenüber.

VW-Fahrer halten selbst über die Abgasmanipulation und der drohenden Fahrzeugstilllegung durch das Kraftfahrt Bundes Amt (KBA) hinaus, offensichtlich ihrer Marke die Treue.  Wie anders ist es zu erklären, dass bei ungefähr 2,5 Millionen betroffenen Fahrzeugen nur ca. 16 000 Klagen anhängig sind.

Horst Roosen, Vorstand des BSZ®  Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. hält eher das hohe Kostenrisiko bei einer juristischen Auseinandersetzung für den wahren Grund der Klageunlust der betroffenen VW-Kunden.

Die Autoindustrie ist es natürlich längst technisch möglich, sehr saubere und klimafreundliche Benziner und Diesel zu bauen. Wenn aber eine Regierung nicht die notwendigen gesetzlichen Vorgaben erlässt und diese dann auch nicht konsequent auf deren tatsächlichen Einhaltung kontrolliert, wird der Abgasskandal durchaus erklärbar.

Jetzt hoffen die betroffenen Autofahrer auf die von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Musterfeststellungsklage.

Was gewinnen die Verbraucher durch die Musterfeststellungsklage? 

Die Verjährung ihrer Schadensersatzansprüche wird gehemmt. Die Betroffenen können also abwarten, wie das Gericht entscheidet und gelangen so zu einer „Entscheidungshilfe“ für die Frage, ob sie sich mit ihrem Fall auch vor Gericht trauen. Mehr nicht. 

Das Gericht entscheidet im Musterfeststellungsverfahren nicht über den individuellen Anspruch des Verbrauchers, sondern stellt lediglich abstrakt fest, ob dem Unternehmen ein Vorwurf gemacht werden kann, der berechtigt, Schadensersatz zu verlangen. Steht das fest, muss aber erst noch der individuelle Schaden geltend gemacht werden.

Im Fall von VW bedeutet das, alle müssen ihren individuellen Nutzungsersatz berechnen lassen und können dann VW verklagen. Was gewinnen VW-Käufer also durch die Musterfeststellungsklage? Außer der Verjährungshemmung gar nichts. Im Gegenteil: Das Musterverfahren wird lange dauern. In dieser Zeit fahren Käufer weiter mit Abgas-manipulierten Diesel. Allerdings nur, wer keine Stilllegungsverfügung vom Kraftfahrt-Bundesamt erhält. Dauert das Verfahren dann mehrere Jahre, wovon ausgegangen werden muss, ist am Ende der Nutzungsersatz so groß, dass der Vorteil aufgezehrt sein dürfte. Also viel Lärm um nichts

Vor dem Hintergrund solcher unzureichender Hilfe für die geschädigten VW-Kunden hat sich nun die Arbeitsgemeinschaft  Entschädigung im Abgasskandal (EiA) gegründet.

Teilnehmer sind:

  • UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.,
  • BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.,
  • EXPRESS INKASSO Vermittlungsgesellschaft für Inkasso und Gewinnoptimierungs-Dienstleistungen mbH
  • 4 BSZ e.V. Vertrauensrechtsanwälte
  • Journalisten aus dem  Fachbereich Wissenschaft und Technik 

Vertreten wird die EiA durch den UTR e.V.

Der UTR e.V. meldet für jedes seiner Fördermitglieder im Namen der EiA direkt bei dem Autokonzern die entsprechende Forderung an. Damit wird eine außergerichtliche Einigung angestrebt, die allen Beteiligten die sonst üblichen hohen Kosten erspart.

Der UTR e.V. schreibt einzeln für jedes Fördermitglied den Vorstand des jeweiligen Autobauers an und bittet für dieses Mitglied, unter Fristsetzung von 14 Tagen, um Regulierung wie vom jeweiligen Kunden gewünscht, oder um ein alternatives Angebot und auf den Verzicht der Verjährungseinrede für die nächsten 12 Monate.

Die geschädigten Autokäufer sollen wählen können:

  • Auto zurück – Geld zurück.
  • Umtausch gegen ein neues Fahrzeug, welches den gesetzlichen Bestimmungen gerecht wird.
  • Wer sein Auto behalten möchte: kostenlose Umrüstung des Fahrzeugs mit Garantie über einen Zeitraum von 10 Jahren und  Zahlung von mindesten 5000.- Euro für Wertminderung.

Autokäufer können sich gerne den kollektiven Maßnahmen gegen die betroffenen Autokonzerne und involvierten Behörden anschließen. Hauptziel dabei ist es, dass die Konzerne freiwillig Schadensersatz leisten und die betroffenen Behörden dem Verbraucherschutz gerecht werden und dieses Vorhaben entsprechend unterstützen. Als Fördermitglied des UTR e.V./ Arbeitsgemeinschaft Entschädigung im Abgasskandal (EiA) können Sie kostenlos  Ihren gewünschten Anspruch anmelden lassen.

So liebe Autobosse gewinnt eine Marke Vertrauen zurück!
  
Sorgt jetzt dafür, dass an euren Bändern wieder Autobauer und nicht Rechtsanwälte stehen. Gebt euren Kunden die Möglichkeit, dass sie gerne euere Vertragswerkstätten aufsuchen und nicht ihr Geld bei den Rechtsanwälten ausgeben müssen. Jede Klage gegen euch, die nicht erhoben wird, poliert eure Marke auf. Das VW Emblem ist in der Welt immer noch bekannter als die Deutsche Flagge. Sorgt dafür, dass wir wieder stolz auf euch sein können.

Liebe Autoindustrie behandle die Autofahrer die wir Dir melden, genau so wie Du die US-Kunden behandelt hast. Erspare ihnen den Weg zum Anwalt und zu den Gerichten. Sie werden es Dir danken und Deine Marke hochhalten.

Der BSZ e.V. ruft alle betroffenen Autofahrer auf, sich an der Aktion: Entschädigung im Abgasskandal zu beteiligen.


Und so funktioniert diese Aktion:

Werden Sie Fördermitglied der Arbeitsgemeinschaft UTR e.V. Entschädigung im Abgasskandal (EiA).

Sie leisten einen einmaligen Förderbeitrag den Sie in der Höhe selbst bestimmen können, der in diesem Fall 100.- Euro nicht unterschreiten sollte.

Sie nennen dem UTR e.V. per E-Mail, Telefon, Fax oder Briefpost Ihre Anschrift und Kommunikationsdaten. 

Nach Eingang Ihres einmaligen Förderbeitrags erhalten Sie innerhalb von 48 Stunden per Mail den Formbogen für die notwendigen Angaben zu ihrem Fahrzeug.

Der UTR e.V. schreibt einzeln für jedes Fördermitglied den Vorstand des jeweiligen Autobauers an und bittet für dieses Mitglied, unter Fristsetzung von 14 Tagen, um Regulierung wie vom jeweiligen Kunden gewünscht, oder um ein alternatives Angebot und auf den Verzicht der Verjährungseinrede für die nächsten 12 Monate.

Erhalten Sie innerhalb von 14 Tagen keine Antwort bzw. kein akzeptables Angebot, können Sie eine kostenlosen Erstberatung durch einen der  BSZ e.V. Vertrauensanwälte in Anspruch nehmen.

Für die Zahlung  Ihres einmaligen Förderbeitrags können Sie gerne den „bitte zahlen Button“ verwenden.

Sie können aber auch gerne auf das
UTR e.V. Bankkonto überweisen:
Bank: Volksbank Heidelberg
Konto: DE10 6729 0000 0149 6479 29

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Dienstag, Mai 08, 2018

P&R – Existieren einige Container nur auf dem Papier?

Ungereimtheiten in den P&R-Bilanzen werfen Fragen auf – Anleger müssen weiter um ihr Geld bangen.

Die Insolvenz der P&R-Gesellschaften wirft immer neue Fragen auf, die für die Anleger sehr beunruhigend sind. Wie die „Süddeutsche Zeitung“ am 7. Mai 2018 online berichtet, könnte ein Teil der Containerflotte gar nicht existieren.

Nach eigenen Angaben hatten die inzwischen insolventen P&R-Gesellschaften einem Bestand von rund 1,2 Millionen Containern und mehr als 50.000 Anleger haben in die Container investiert. Sie sind davon ausgegangen, das Eigentum an den Containern erworben zu haben. Wie sich inzwischen herausgestellt hat, ist das oftmals nicht der Fall. Nach Angaben des vorläufigen Insolvenzverwalters haben rund 90 Prozent der Anleger kein entsprechendes Zertifikat angefordert, so dass sich die Container und die daraus resultierenden Mieteinnahmen keinem bestimmten Anleger zuordnen lassen. Das bedeutet auch, dass die Container nicht ausgesondert werden können, sondern in die Insolvenzmasse einfließen.

Allerdings könnte der Containerbestand geringer sein als vermutet und damit auch die Insolvenzmasse schmälern.

Wie die „Süddeutsche Zeitung“ am 7. Mai online berichtet, könnte ein Teil der Container überhaupt nicht existieren und die Anlegergelder dazu genutzt worden sein, die Mietzahlungen und Rückkäufe zu realisieren. Dabei beruft sich das Blatt auf Aussagen des Finanzexperten Stefan Loipfinger vom Portal investmentcheck.de. Demnach weisen die P&R-Bilanzen einige Ungereimtheiten auf.

Laut Jahresabschluss 2015 der P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs GmbH hätten sich die Umsatzerlöse im Vergleich zum Vorjahr um 60 Prozent auf rund 610 Millionen Euro erhöht. Ein großer Teil des Umsatzes, etwa zwei Drittel, stammt von den Anlegern und hätte in neue Container investiert werden müssen. Für den Kauf der Container wäre die in der Schweiz ansässige P&R Equipment & Finance zuständig gewesen. Diese habe aber nur etwa 146 Millionen Euro in neue Container investiert. Hinzu kommt, berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ weiter, dass in Branchenkreisen schon länger über einen erheblichen Rückgang der Container-Neubestellungen gemunkelt wurde. Allerdings habe P&R auch über eine Tochterfirma in der Karibik neue Container bestellt.

„Die Ungereimtheiten nehmen zu und es stellt sich die Frage, was mit den Anlegergeldern tatsächlich passiert ist und ob mit ihrem Geld auch vertragsgemäß immer neue Container angeschafft wurden“, sagt der hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt. Es dürfte klar sein, dass die Aufarbeitung durch die Insolvenzverwaltung noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Erst wenn die Insolvenzverfahren regulär eröffnet sind, können die Anleger auch ihre Forderungen anmelden. Allerdings müssen sie auch im Insolvenzverfahren mit erheblichen Verlusten rechnen.

Unabhängig vom Insolvenzverfahren können Anleger aber schon jetzt ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen. „Forderungen können sich beispielsweise gegen die Anlageberater und Vermittler richten, wenn diese die Anleger nicht ordnungsgemäß aufgeklärt haben“, erklärt der Rechtsanwalt.

 Bei der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment haben sich durch die beinahe tägliche Berichterstattung bereits eine sehr große Zahl betroffener Anleger gemeldet.

Die BSZ e.V. Interessengemeinschaft wird durch drei hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut.  Durch Kooperationen mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.

Anleger die sich nicht mit der nunmehr eingetretenen Entwicklung ihrer Containerbeteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten  durch Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment vornehmen lasse.

Wenn Sie finanziell bei der P&R Gruppe engagiert sind oder Direktinvestments in Container getätigt haben, schließen Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment an.

Flankierend zu unserer Online Berichterstattung http://bit.ly/2IpGWGO  bieten wir jeden Sonntag den BSZ e.V. Newsletter „recht§billig“ und darüber hinaus erhalten die Mitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments, damit sie keinen Artikel über P&R Transport-Container oder der Containernummer verpassen, den speziellen Newsletter der hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei.

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Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf P&R Container-Investments kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail:  bsz-ev@t-online.de
cllbbrau

Weitere Beiträge zu diesem Fall können Sie hier lesen: http://bit.ly/2IpGWGO

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Sonntag, Mai 06, 2018

P&R Container: Neue Hiobsbotschaft für die Anleger. Stress mit dem Finanzamt?

Der BSZ e.V. berichtet auf seiner Internetseite www.fachanwalt-hotline.eu  beinahe täglich über den Fall P&R Container. Nachstehend geben wir Ihnen mit freundlicher Empfehlung des Autors den aktuellen Bericht vom 05. 05.2018 auf investmentcheck wieder:

P&R-Anleger erwartet Stress mit dem Finanzamt. Weit über 50.000 falsche Steuererklärungen?

Steuermotive waren schon immer eine starke Triebfeder bei Geldanlagen. Auch P&R hat Steuervorteile in Aussicht gestellt. Doch das war immer an die Bedingung gekoppelt, dass die Anleger tatsächlich Eigentümer werden. Da die Eigentumsfrage allerdings immer mehr zu verneinen ist, sind die abgegebenen Steuererklärungen womöglich alle falsch.

Ausgangslage.

Sofern Anleger in Deutschland voll steuerpflichtig sind und ihre Container im Privatvermögen halten, konnten sie laut P&R ihre Einnahmen um entsprechende Abschreibungen vermindern. Das heißt bei einem Neucontainer mit einer einheitlichen Nutzungsdauer von zehn Jahren konnte ein Zehntel des Kaufpreises abgeschrieben werden, so dass die laufenden Auszahlungen fast steuerneutral erfolgten. Im letzten Verkaufsprospekt erklärten sie das so: „Diese steuerliche Einstufung der dargestellten Sachverhalte als ‚Sonstige Einkünfte‘ ist nicht explizit gesetzlich geregelt. Sie basiert auf der Zuweisung des wirtschaftlichen Eigentums, insbesondere auf Basis der sogenannten ‚Leasingerlasse‘.“

Eigentumsfrage.

Anders als im Fall Magellan, in dem durch Rechtsanwalt Peter Mattil aus München eine Bestätigung des Eigentums durch den Insolvenzverwalter erreicht werden konnte, wird bei P&R die Eigentumsfrage vermutlich negativ ausfallen. Entgegen dem Versprechen von P&R sind die Anleger höchstwahrscheinlich hier nicht Eigentümer der Container geworden. In der Folge wären keine Abschreibungen zulässig gewesen, weshalb die Steuererklärungen von vermutlich 70.000 Anlegern falsch sind. Die Zahl der betroffenen Anleger ist weit höher als die vom vorläufigen Insolvenzverwalter genannten 54.000 aktuellen Anleger, da auch vor den Insolvenzanträgen bereits zurückbezahlte Investments steuerlich falsch erklärt wurden. P&R selbst hat per Ende 2015 zum Beispiel von zu diesem Zeitpunkt investierten 62.000 Anlegern berichtet.

Einkommensteuer.

Inwiefern eine Umqualifizierung der Einkünfte steuerliche Nachteile für einen Anleger bringt, hängt stark von seiner persönlichen Steuerlast ab. Zum Beispiel hat P&R den Anlegern in 2013 für die Neucontainer der Serie 272 vorgerechnet, dass sie in den fünf Jahren ihrer Vermietung so gut wie keine Steuern auf die Mietzahlungen leisten müssen. Erst 2018 wäre ein Veräußerungsgewinn auf die Differenz zwischen Buchwert und geplantem Restwert fällig. Wenn das Finanzamt hier nun die Abschreibung oder etwaige Zinsen aus einer Finanzierung der Container aufgrund des fehlenden Eigentums streicht, dann wären zumindest die Ertragsanteile der Miete zu versteuern gewesen (zum Beispiel, wenn Kapitaleinkünfte angenommen werden würden). Nachträgliche Steuern darauf lösen in den weiter zurückliegenden Jahren sogar sechs Prozent Strafzinsen aus. Und ein Verlust aus dem nicht wie geplant zu erwartenden Verkauf der Container durch den Insolvenzverwalter kann nicht steuerlich geltend gemacht werden.

Altfälle.

Ganz bitter könnte es für Altfälle von P&R werden. Im März 2009 hat P&R beispielsweise Anleger massiv mit Steuermotiven gelockt. Unter der Überschrift „Steuerfreie Spitzenrendite“ wurde ihnen eine 2. Mietphase schmackhaft gemacht: „Das Konzept der 2. Mietphase ist vorwiegend steuerlich motiviert […] Eine wesentlich verbesserte Rendite kann aufgrund der alten steuerlichen Regelung realisiert werden, da der Kauf der Container vor dem 1. Januar 2009 getätigt wurde. Da der Investor weiterhin Eigentümer bleibt, wird dadurch die steuerliche Gestaltungsmöglichkeit auch ab 2009 voll ausgenutzt und der Ertrag optimiert.“ Hintergrund war der damals in die Zukunft verschobene steuerfreie Rückkauf in Verbindung mit im Grunde steuerfreien Mieten. Das hat Investoren natürlich überzeugt und dem Vertrieb eine „Pauschalvergütung in Höhe von 5% vom Investitionswert“ beschert.

Umsatzsteuer.

Völlig unklar ist außerdem, wie sich eine fehlende Eigentümerstellung der Anleger auf abgegebene Umsatzsteuererklärungen auswirkt. Dazu heißt es im Verkaufsprospekt des Angebots 5005: „Mit Erwerb der Standardcontainer durch den Anleger von der Emittentin zu Beginn der Mietphase wird die Verfügungsmacht von der Emittentin an den Anleger übertragen, da dieser im eigenen Namen über die beweglichen, körperlichen Gegenstände (Standardcontainer) verfügen kann. Umsatzsteuerlich sind deshalb sämtliche Tatbestandsmerkmale einer Lieferung erfüllt.“ An anderer Stelle heißt es lapidar: „Der Anleger hat die Umsatzsteuer anzumelden und abzuführen.“ Was ist, wenn die Erklärungen alle falsch waren? Wie wären die Investments umsatzsteuerlich zu behandeln gewesen, wenn keine Eigentumsübertragung angenommen wird?

Bilanzen.

In Zusammenhang mit falschen Steuererklärungen stellt sich in der Regel die Frage, ob die Erklärung absichtlich oder unwissend falsch eingereicht wurde. Im Falle der Anleger kann sicherlich von Unwissenheit ausgegangen werden. Aber was ist mit den Steuererklärungen der inzwischen insolventen P&R-Gesellschaften? Inwiefern sind diese falsch abgegeben worden, wenn Anleger nie Eigentümer der Container wurden? Hätte das Heinz Roth, der als Geschäftsführer für die letzten veröffentlichten Jahresabschlüsse 2015 verantwortlich war, das wissen können oder müssen? Und zu guter Letzt stellt sich die Frage nach eventuellen Verfehlungen des Wirtschaftsprüfers Werner Wagner-Gruber. Schließlich ist seine Prüfung „so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.“

Loipfinger’s Meinung.

Wie groß der Schaden für die Containerinvestoren durch das Insolvenzverfahren am Ende ausfällt kann heute noch niemand seriös vorhersagen. Aber unstrittig ist, dass die Anleger Verluste erleiden werden. Jetzt kommt zu dieser Unsicherheit noch eine weitere unangenehme Problematik hinzu: Wie reagiert das Finanzamt, wenn die Anleger nie Eigentümer der Container wurden und ihre Steuererklärungen aber so ausfüllten, als wären sie es? Einige Vermittler von P&R-Containern sollen schon Kunden angesprochen haben, ihre Steuererklärungen neu zu berechnen. Bei größeren Anlagesummen ist ein Gespräch mit dem eigenen Steuerberater dringend anzuraten.

Im neu erschienen Buch „Achtung, Anlegerfallen!“

ist ab Seite 221 einiges zu P&R zu lesen. Seit 27.02.2018 ist das neue Buch „Achtung, Anlegerfallen!“ von investmentcheck-Herausgeber Stefan Loipfinger im Buchhandel erhältlich.  Es zeigt auch für Laien verständlich die Fallstricke der verbal einfallsreichen und immer komplexeren Kreationen von Banken und Versicherungen auf.

Bei der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment haben sich durch die beinahe tägliche Berichterstattung bereits eine sehr große Zahl betroffener Anleger gemeldet.

Die Interessengemeinschaft wird durch drei hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut. 

Durch Kooperationen mit Fachanwälten für Steuerrecht, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.

Anleger die sich nicht mit der nunmehr eingetretenen Entwicklung ihrer Containerbeteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche und steuerrechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten  durch Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment vornehmen lasse.

Wenn Sie finanziell bei der P&R Gruppe engagiert sind oder Direktinvestments in Container getätigt haben, schließen Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment an.

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Auch Sie wollen Ihre rechtlichen und steuerrechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf P&R Container-Investments kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail:  bsz-ev@t-online.de


Weitere Beiträge zu diesem Fall können Sie hier lesen: http://bit.ly/2IpGWGO

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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