„Der Prospekt ist
fehlerhaft, weil er zu Unrecht eine hohe Planungssicherheit der Beteiligung
herausstellt und auf diese Weise die Risikohinweise, die bei isolierter
Betrachtung nicht zu beanstanden sind, entwertet. Auf diese Weise wird ein
irreführender Gesamteindruck erzeugt, der die aufgrund der hohen Volatilität des
Schiffschartermarktes tatsächlich geringe Planungssicherheit dieser Anlage
pflichtwidrig verharmlost.“
„Einem Anleger muss für seine Beitrittsentscheidung ein
richtiges Bild über das Beteiligungsobjekt vermittelt werden; das heißt, er
muss über alle Umstände, die für seine Anlageentscheidung von wesentlicher
Bedeutung sind oder sein können, verständlich und vollständig aufgeklärt
werden, wozu auch eine Aufklärung über Umstände gehört, die den Vertragszweck
vereiteln können.“
Das sind nur zwei
Zitate aus dem Urteil des Landgerichts Düsseldorf,
welches von einer BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei für die von
ihr vertretenen Mandantin erstritten wurde. Aufgrund von Falschangaben im
Emissionsprospekt zum CFB 162 wurde der Mandantin ein vollumfänglicher Schadensersatz
zugesprochen.
Das Urteil hat nicht
nur Signalwirkung für bereits anhängige Rechtsstreitigkeiten,
sondern ist auch interessant für alle
CFB-Schiffsfondsanleger, die ihre Beteiligung in der zweiten Jahreshälfte 2008 oder
später gezeichnet haben und bislang noch nicht klagen.
Auch Sie wollen Ihre
rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte
überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Das Ziel der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte ist es, ihren
Mandanten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv
umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.
Für die kostenlose
Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der
BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende
Anwälte.
Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich
kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft
Schiffsfonds/"CFB 162" anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/"CFB 162" kann
kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch
per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
hh
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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in
unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter
Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
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