Donnerstag, Mai 10, 2018

Prospekthaftung: Urteil mit Signalwirkung zu "CFB 162"-Fonds

 „Der Prospekt ist fehlerhaft, weil er zu Unrecht eine hohe Planungssicherheit der Beteiligung herausstellt und auf diese Weise die Risikohinweise, die bei isolierter Betrachtung nicht zu beanstanden sind, entwertet. Auf diese Weise wird ein irreführender Gesamteindruck erzeugt, der die aufgrund der hohen Volatilität des Schiffschartermarktes tatsächlich geringe Planungssicherheit dieser Anlage pflichtwidrig verharmlost.“

„Einem Anleger muss für seine Beitrittsentscheidung ein richtiges Bild über das Beteiligungsobjekt vermittelt werden; das heißt, er muss über alle Umstände, die für seine Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, verständlich und vollständig aufgeklärt werden, wozu auch eine Aufklärung über Umstände gehört, die den Vertragszweck vereiteln können.“

Das sind nur zwei Zitate aus dem Urteil des Landgerichts Düsseldorf,

welches von einer BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei für die von ihr vertretenen Mandantin erstritten wurde. Aufgrund von Falschangaben im Emissionsprospekt zum CFB 162 wurde der Mandantin ein vollumfänglicher Schadensersatz zugesprochen.

Das Urteil hat nicht nur Signalwirkung für bereits anhängige Rechtsstreitigkeiten,

sondern ist auch interessant für alle CFB-Schiffsfondsanleger, die ihre Beteiligung in der zweiten Jahreshälfte 2008 oder später gezeichnet haben und bislang noch nicht klagen.

Auch Sie wollen Ihre rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Das Ziel der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte ist es, ihren Mandanten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.

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hh

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