Mittwoch, Mai 09, 2018

Arbeitsgemeinschaft: Entschädigung im Abgasskandal (EiA) nimmt Arbeit auf.

Die Abgas-Affäre an sich, ist schon genug Skandal. Doch das skandalöse am Skandal ist das Verhalten der betroffenen Autobauern ihren Kunden gegenüber.

VW-Fahrer halten selbst über die Abgasmanipulation und der drohenden Fahrzeugstilllegung durch das Kraftfahrt Bundes Amt (KBA) hinaus, offensichtlich ihrer Marke die Treue.  Wie anders ist es zu erklären, dass bei ungefähr 2,5 Millionen betroffenen Fahrzeugen nur ca. 16 000 Klagen anhängig sind.

Horst Roosen, Vorstand des BSZ®  Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. hält eher das hohe Kostenrisiko bei einer juristischen Auseinandersetzung für den wahren Grund der Klageunlust der betroffenen VW-Kunden.

Die Autoindustrie ist es natürlich längst technisch möglich, sehr saubere und klimafreundliche Benziner und Diesel zu bauen. Wenn aber eine Regierung nicht die notwendigen gesetzlichen Vorgaben erlässt und diese dann auch nicht konsequent auf deren tatsächlichen Einhaltung kontrolliert, wird der Abgasskandal durchaus erklärbar.

Jetzt hoffen die betroffenen Autofahrer auf die von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Musterfeststellungsklage.

Was gewinnen die Verbraucher durch die Musterfeststellungsklage? 

Die Verjährung ihrer Schadensersatzansprüche wird gehemmt. Die Betroffenen können also abwarten, wie das Gericht entscheidet und gelangen so zu einer „Entscheidungshilfe“ für die Frage, ob sie sich mit ihrem Fall auch vor Gericht trauen. Mehr nicht. 

Das Gericht entscheidet im Musterfeststellungsverfahren nicht über den individuellen Anspruch des Verbrauchers, sondern stellt lediglich abstrakt fest, ob dem Unternehmen ein Vorwurf gemacht werden kann, der berechtigt, Schadensersatz zu verlangen. Steht das fest, muss aber erst noch der individuelle Schaden geltend gemacht werden.

Im Fall von VW bedeutet das, alle müssen ihren individuellen Nutzungsersatz berechnen lassen und können dann VW verklagen. Was gewinnen VW-Käufer also durch die Musterfeststellungsklage? Außer der Verjährungshemmung gar nichts. Im Gegenteil: Das Musterverfahren wird lange dauern. In dieser Zeit fahren Käufer weiter mit Abgas-manipulierten Diesel. Allerdings nur, wer keine Stilllegungsverfügung vom Kraftfahrt-Bundesamt erhält. Dauert das Verfahren dann mehrere Jahre, wovon ausgegangen werden muss, ist am Ende der Nutzungsersatz so groß, dass der Vorteil aufgezehrt sein dürfte. Also viel Lärm um nichts

Vor dem Hintergrund solcher unzureichender Hilfe für die geschädigten VW-Kunden hat sich nun die Arbeitsgemeinschaft  Entschädigung im Abgasskandal (EiA) gegründet.

Teilnehmer sind:

  • UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.,
  • BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.,
  • EXPRESS INKASSO Vermittlungsgesellschaft für Inkasso und Gewinnoptimierungs-Dienstleistungen mbH
  • 4 BSZ e.V. Vertrauensrechtsanwälte
  • Journalisten aus dem  Fachbereich Wissenschaft und Technik 

Vertreten wird die EiA durch den UTR e.V.

Der UTR e.V. meldet für jedes seiner Fördermitglieder im Namen der EiA direkt bei dem Autokonzern die entsprechende Forderung an. Damit wird eine außergerichtliche Einigung angestrebt, die allen Beteiligten die sonst üblichen hohen Kosten erspart.

Der UTR e.V. schreibt einzeln für jedes Fördermitglied den Vorstand des jeweiligen Autobauers an und bittet für dieses Mitglied, unter Fristsetzung von 14 Tagen, um Regulierung wie vom jeweiligen Kunden gewünscht, oder um ein alternatives Angebot und auf den Verzicht der Verjährungseinrede für die nächsten 12 Monate.

Die geschädigten Autokäufer sollen wählen können:

  • Auto zurück – Geld zurück.
  • Umtausch gegen ein neues Fahrzeug, welches den gesetzlichen Bestimmungen gerecht wird.
  • Wer sein Auto behalten möchte: kostenlose Umrüstung des Fahrzeugs mit Garantie über einen Zeitraum von 10 Jahren und  Zahlung von mindesten 5000.- Euro für Wertminderung.

Autokäufer können sich gerne den kollektiven Maßnahmen gegen die betroffenen Autokonzerne und involvierten Behörden anschließen. Hauptziel dabei ist es, dass die Konzerne freiwillig Schadensersatz leisten und die betroffenen Behörden dem Verbraucherschutz gerecht werden und dieses Vorhaben entsprechend unterstützen. Als Fördermitglied des UTR e.V./ Arbeitsgemeinschaft Entschädigung im Abgasskandal (EiA) können Sie kostenlos  Ihren gewünschten Anspruch anmelden lassen.

So liebe Autobosse gewinnt eine Marke Vertrauen zurück!
  
Sorgt jetzt dafür, dass an euren Bändern wieder Autobauer und nicht Rechtsanwälte stehen. Gebt euren Kunden die Möglichkeit, dass sie gerne euere Vertragswerkstätten aufsuchen und nicht ihr Geld bei den Rechtsanwälten ausgeben müssen. Jede Klage gegen euch, die nicht erhoben wird, poliert eure Marke auf. Das VW Emblem ist in der Welt immer noch bekannter als die Deutsche Flagge. Sorgt dafür, dass wir wieder stolz auf euch sein können.

Liebe Autoindustrie behandle die Autofahrer die wir Dir melden, genau so wie Du die US-Kunden behandelt hast. Erspare ihnen den Weg zum Anwalt und zu den Gerichten. Sie werden es Dir danken und Deine Marke hochhalten.

Der BSZ e.V. ruft alle betroffenen Autofahrer auf, sich an der Aktion: Entschädigung im Abgasskandal zu beteiligen.


Und so funktioniert diese Aktion:

Werden Sie Fördermitglied der Arbeitsgemeinschaft UTR e.V. Entschädigung im Abgasskandal (EiA).

Sie leisten einen einmaligen Förderbeitrag den Sie in der Höhe selbst bestimmen können, der in diesem Fall 100.- Euro nicht unterschreiten sollte.

Sie nennen dem UTR e.V. per E-Mail, Telefon, Fax oder Briefpost Ihre Anschrift und Kommunikationsdaten. 

Nach Eingang Ihres einmaligen Förderbeitrags erhalten Sie innerhalb von 48 Stunden per Mail den Formbogen für die notwendigen Angaben zu ihrem Fahrzeug.

Der UTR e.V. schreibt einzeln für jedes Fördermitglied den Vorstand des jeweiligen Autobauers an und bittet für dieses Mitglied, unter Fristsetzung von 14 Tagen, um Regulierung wie vom jeweiligen Kunden gewünscht, oder um ein alternatives Angebot und auf den Verzicht der Verjährungseinrede für die nächsten 12 Monate.

Erhalten Sie innerhalb von 14 Tagen keine Antwort bzw. kein akzeptables Angebot, können Sie eine kostenlosen Erstberatung durch einen der  BSZ e.V. Vertrauensanwälte in Anspruch nehmen.

Für die Zahlung  Ihres einmaligen Förderbeitrags können Sie gerne den „bitte zahlen Button“ verwenden.

Sie können aber auch gerne auf das
UTR e.V. Bankkonto überweisen:
Bank: Volksbank Heidelberg
Konto: DE10 6729 0000 0149 6479 29

UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816811
Telefax 06071- 9816829
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