Die Abgas-Affäre an sich, ist schon genug Skandal. Doch das
skandalöse am Skandal ist das Verhalten der betroffenen Autobauern ihren Kunden
gegenüber.
VW-Fahrer halten selbst über die Abgasmanipulation und der
drohenden Fahrzeugstilllegung durch das Kraftfahrt Bundes Amt (KBA) hinaus,
offensichtlich ihrer Marke die Treue.
Wie anders ist es zu erklären, dass bei ungefähr 2,5 Millionen betroffenen
Fahrzeugen nur ca. 16 000 Klagen anhängig sind.
Horst Roosen, Vorstand des BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein
e.V. hält eher das hohe Kostenrisiko bei einer juristischen Auseinandersetzung
für den wahren Grund der Klageunlust der betroffenen VW-Kunden.
Die Autoindustrie ist es natürlich längst technisch möglich,
sehr saubere und klimafreundliche Benziner und Diesel zu bauen. Wenn aber eine
Regierung nicht die notwendigen gesetzlichen Vorgaben erlässt und diese dann
auch nicht konsequent auf deren tatsächlichen Einhaltung kontrolliert, wird der
Abgasskandal durchaus erklärbar.
Jetzt hoffen die betroffenen Autofahrer auf die von der
Bundesregierung auf den Weg gebrachte Musterfeststellungsklage.
Was gewinnen die
Verbraucher durch die Musterfeststellungsklage?
Die Verjährung ihrer Schadensersatzansprüche wird gehemmt.
Die Betroffenen können also abwarten, wie das Gericht entscheidet und gelangen
so zu einer „Entscheidungshilfe“ für die Frage, ob sie sich mit ihrem Fall auch
vor Gericht trauen. Mehr nicht.
Das Gericht entscheidet im Musterfeststellungsverfahren
nicht über den individuellen Anspruch des Verbrauchers, sondern stellt
lediglich abstrakt fest, ob dem Unternehmen ein Vorwurf gemacht werden kann,
der berechtigt, Schadensersatz zu verlangen. Steht das fest, muss aber
erst noch der individuelle Schaden geltend gemacht werden.
Im Fall von VW bedeutet das, alle müssen ihren individuellen
Nutzungsersatz berechnen lassen und können dann VW verklagen. Was gewinnen
VW-Käufer also durch die Musterfeststellungsklage? Außer der Verjährungshemmung
gar nichts. Im Gegenteil: Das Musterverfahren wird lange dauern. In dieser Zeit
fahren Käufer weiter mit Abgas-manipulierten Diesel. Allerdings nur, wer keine
Stilllegungsverfügung vom Kraftfahrt-Bundesamt erhält. Dauert das Verfahren
dann mehrere Jahre, wovon ausgegangen werden muss, ist am Ende der
Nutzungsersatz so groß, dass der Vorteil aufgezehrt sein dürfte. Also viel Lärm
um nichts
Vor dem Hintergrund
solcher unzureichender Hilfe für die geschädigten VW-Kunden hat sich nun die
Arbeitsgemeinschaft Entschädigung im
Abgasskandal (EiA) gegründet.
Teilnehmer sind:
- UTR
|Umwelt|Technik|Recht| e.V.,
- BSZ®
Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.,
- EXPRESS
INKASSO Vermittlungsgesellschaft für Inkasso und Gewinnoptimierungs-Dienstleistungen
mbH
- 4
BSZ e.V. Vertrauensrechtsanwälte
- Journalisten aus dem
Fachbereich Wissenschaft und Technik
Vertreten wird die EiA durch den UTR e.V.
Der UTR e.V. meldet für jedes seiner Fördermitglieder im
Namen der EiA direkt bei dem Autokonzern die entsprechende Forderung an. Damit
wird eine außergerichtliche Einigung angestrebt, die allen Beteiligten die
sonst üblichen hohen Kosten erspart.
Der UTR e.V. schreibt einzeln für jedes Fördermitglied den
Vorstand des jeweiligen Autobauers an und bittet für dieses Mitglied, unter
Fristsetzung von 14 Tagen, um Regulierung wie vom jeweiligen Kunden gewünscht,
oder um ein alternatives Angebot und auf den Verzicht der Verjährungseinrede
für die nächsten 12 Monate.
Die geschädigten
Autokäufer sollen wählen können:
- Auto
zurück – Geld zurück.
- Umtausch
gegen ein neues Fahrzeug, welches den gesetzlichen Bestimmungen gerecht
wird.
- Wer
sein Auto behalten möchte: kostenlose Umrüstung des Fahrzeugs mit Garantie
über einen Zeitraum von 10 Jahren und Zahlung von mindesten 5000.-
Euro für Wertminderung.
Autokäufer können sich gerne den kollektiven Maßnahmen gegen
die betroffenen Autokonzerne und involvierten Behörden anschließen. Hauptziel
dabei ist es, dass die Konzerne freiwillig Schadensersatz leisten und die
betroffenen Behörden dem Verbraucherschutz gerecht werden und dieses Vorhaben
entsprechend unterstützen. Als Fördermitglied des UTR e.V./ Arbeitsgemeinschaft
Entschädigung im Abgasskandal (EiA) können Sie kostenlos Ihren
gewünschten Anspruch anmelden lassen.
So liebe Autobosse
gewinnt eine Marke Vertrauen zurück!
Sorgt jetzt dafür, dass an euren Bändern wieder Autobauer
und nicht Rechtsanwälte stehen. Gebt euren Kunden die Möglichkeit, dass sie
gerne euere Vertragswerkstätten aufsuchen und nicht ihr Geld bei den
Rechtsanwälten ausgeben müssen. Jede Klage gegen euch, die nicht erhoben wird,
poliert eure Marke auf. Das VW Emblem ist in der Welt immer noch bekannter als
die Deutsche Flagge. Sorgt dafür, dass wir wieder stolz auf euch sein können.
Liebe Autoindustrie behandle die Autofahrer die wir Dir
melden, genau so wie Du die US-Kunden behandelt hast. Erspare ihnen den Weg zum
Anwalt und zu den Gerichten. Sie werden es Dir danken und Deine Marke
hochhalten.
Der BSZ e.V. ruft alle betroffenen Autofahrer auf, sich an
der Aktion: Entschädigung im
Abgasskandal zu beteiligen.
Link zum Anmeldformular https://gluecktuning.com/anmeldeformular
Und so funktioniert
diese Aktion:
Werden Sie Fördermitglied der Arbeitsgemeinschaft UTR e.V. Entschädigung im Abgasskandal (EiA).
Sie leisten einen einmaligen
Förderbeitrag den Sie in der Höhe selbst bestimmen können, der in diesem
Fall 100.- Euro nicht unterschreiten sollte.
Sie nennen dem UTR e.V. per E-Mail, Telefon, Fax oder
Briefpost Ihre Anschrift und Kommunikationsdaten.
Nach Eingang Ihres einmaligen Förderbeitrags erhalten Sie
innerhalb von 48 Stunden per Mail den Formbogen für die notwendigen Angaben zu
ihrem Fahrzeug.
Der UTR e.V. schreibt einzeln für jedes Fördermitglied den
Vorstand des jeweiligen Autobauers an und bittet für dieses Mitglied, unter
Fristsetzung von 14 Tagen, um Regulierung wie vom jeweiligen Kunden gewünscht,
oder um ein alternatives Angebot und auf den Verzicht der Verjährungseinrede
für die nächsten 12 Monate.
Erhalten Sie innerhalb von 14 Tagen keine Antwort bzw. kein
akzeptables Angebot, können Sie eine kostenlosen Erstberatung durch einen der
BSZ e.V. Vertrauensanwälte in Anspruch nehmen.
Für die Zahlung Ihres einmaligen Förderbeitrags können
Sie gerne den „bitte
zahlen Button“ verwenden.
Sie können aber auch gerne auf das
UTR e.V. Bankkonto überweisen:
Bank: Volksbank Heidelberg
Konto: DE10 6729 0000 0149 6479 29
UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816811
Telefax 06071- 9816829
e-mail: dokudrom@email.de
Internet:
Gesund und glücklich in einer
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