Dienstag, Mai 08, 2018

P&R – Existieren einige Container nur auf dem Papier?

Ungereimtheiten in den P&R-Bilanzen werfen Fragen auf – Anleger müssen weiter um ihr Geld bangen.

Die Insolvenz der P&R-Gesellschaften wirft immer neue Fragen auf, die für die Anleger sehr beunruhigend sind. Wie die „Süddeutsche Zeitung“ am 7. Mai 2018 online berichtet, könnte ein Teil der Containerflotte gar nicht existieren.

Nach eigenen Angaben hatten die inzwischen insolventen P&R-Gesellschaften einem Bestand von rund 1,2 Millionen Containern und mehr als 50.000 Anleger haben in die Container investiert. Sie sind davon ausgegangen, das Eigentum an den Containern erworben zu haben. Wie sich inzwischen herausgestellt hat, ist das oftmals nicht der Fall. Nach Angaben des vorläufigen Insolvenzverwalters haben rund 90 Prozent der Anleger kein entsprechendes Zertifikat angefordert, so dass sich die Container und die daraus resultierenden Mieteinnahmen keinem bestimmten Anleger zuordnen lassen. Das bedeutet auch, dass die Container nicht ausgesondert werden können, sondern in die Insolvenzmasse einfließen.

Allerdings könnte der Containerbestand geringer sein als vermutet und damit auch die Insolvenzmasse schmälern.

Wie die „Süddeutsche Zeitung“ am 7. Mai online berichtet, könnte ein Teil der Container überhaupt nicht existieren und die Anlegergelder dazu genutzt worden sein, die Mietzahlungen und Rückkäufe zu realisieren. Dabei beruft sich das Blatt auf Aussagen des Finanzexperten Stefan Loipfinger vom Portal investmentcheck.de. Demnach weisen die P&R-Bilanzen einige Ungereimtheiten auf.

Laut Jahresabschluss 2015 der P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs GmbH hätten sich die Umsatzerlöse im Vergleich zum Vorjahr um 60 Prozent auf rund 610 Millionen Euro erhöht. Ein großer Teil des Umsatzes, etwa zwei Drittel, stammt von den Anlegern und hätte in neue Container investiert werden müssen. Für den Kauf der Container wäre die in der Schweiz ansässige P&R Equipment & Finance zuständig gewesen. Diese habe aber nur etwa 146 Millionen Euro in neue Container investiert. Hinzu kommt, berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ weiter, dass in Branchenkreisen schon länger über einen erheblichen Rückgang der Container-Neubestellungen gemunkelt wurde. Allerdings habe P&R auch über eine Tochterfirma in der Karibik neue Container bestellt.

„Die Ungereimtheiten nehmen zu und es stellt sich die Frage, was mit den Anlegergeldern tatsächlich passiert ist und ob mit ihrem Geld auch vertragsgemäß immer neue Container angeschafft wurden“, sagt der hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt. Es dürfte klar sein, dass die Aufarbeitung durch die Insolvenzverwaltung noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Erst wenn die Insolvenzverfahren regulär eröffnet sind, können die Anleger auch ihre Forderungen anmelden. Allerdings müssen sie auch im Insolvenzverfahren mit erheblichen Verlusten rechnen.

Unabhängig vom Insolvenzverfahren können Anleger aber schon jetzt ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen. „Forderungen können sich beispielsweise gegen die Anlageberater und Vermittler richten, wenn diese die Anleger nicht ordnungsgemäß aufgeklärt haben“, erklärt der Rechtsanwalt.

 Bei der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment haben sich durch die beinahe tägliche Berichterstattung bereits eine sehr große Zahl betroffener Anleger gemeldet.

Die BSZ e.V. Interessengemeinschaft wird durch drei hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut.  Durch Kooperationen mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.

Anleger die sich nicht mit der nunmehr eingetretenen Entwicklung ihrer Containerbeteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten  durch Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment vornehmen lasse.

Wenn Sie finanziell bei der P&R Gruppe engagiert sind oder Direktinvestments in Container getätigt haben, schließen Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment an.

Flankierend zu unserer Online Berichterstattung http://bit.ly/2IpGWGO  bieten wir jeden Sonntag den BSZ e.V. Newsletter „recht§billig“ und darüber hinaus erhalten die Mitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments, damit sie keinen Artikel über P&R Transport-Container oder der Containernummer verpassen, den speziellen Newsletter der hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei.

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