Ungereimtheiten in den P&R-Bilanzen werfen Fragen auf –
Anleger müssen weiter um ihr Geld bangen.
Die Insolvenz der P&R-Gesellschaften wirft immer neue
Fragen auf, die für die Anleger sehr beunruhigend sind. Wie die „Süddeutsche
Zeitung“ am 7. Mai 2018 online berichtet, könnte ein Teil der Containerflotte
gar nicht existieren.
Nach eigenen Angaben hatten die inzwischen insolventen
P&R-Gesellschaften einem Bestand von rund 1,2 Millionen Containern und mehr
als 50.000 Anleger haben in die Container investiert. Sie sind davon
ausgegangen, das Eigentum an den Containern erworben zu haben. Wie sich
inzwischen herausgestellt hat, ist das oftmals nicht der Fall. Nach Angaben des
vorläufigen Insolvenzverwalters haben rund 90 Prozent der Anleger kein
entsprechendes Zertifikat angefordert, so dass sich die Container und die
daraus resultierenden Mieteinnahmen keinem bestimmten Anleger zuordnen lassen.
Das bedeutet auch, dass die Container nicht ausgesondert werden können, sondern
in die Insolvenzmasse einfließen.
Allerdings könnte der Containerbestand geringer sein als
vermutet und damit auch die Insolvenzmasse schmälern.
Wie die „Süddeutsche Zeitung“ am 7. Mai online berichtet,
könnte ein Teil der Container überhaupt nicht existieren und die Anlegergelder
dazu genutzt worden sein, die Mietzahlungen und Rückkäufe zu realisieren. Dabei
beruft sich das Blatt auf Aussagen des Finanzexperten Stefan Loipfinger vom
Portal investmentcheck.de. Demnach weisen die P&R-Bilanzen einige
Ungereimtheiten auf.
Laut Jahresabschluss 2015 der P&R Container Vertriebs-
und Verwaltungs GmbH hätten sich die Umsatzerlöse im Vergleich zum Vorjahr um
60 Prozent auf rund 610 Millionen Euro erhöht. Ein großer Teil des Umsatzes,
etwa zwei Drittel, stammt von den Anlegern und hätte in neue Container
investiert werden müssen. Für den Kauf der Container wäre die in der Schweiz
ansässige P&R Equipment & Finance zuständig gewesen. Diese habe aber
nur etwa 146 Millionen Euro in neue Container investiert. Hinzu kommt,
berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ weiter, dass in Branchenkreisen schon
länger über einen erheblichen Rückgang der Container-Neubestellungen gemunkelt
wurde. Allerdings habe P&R auch über eine Tochterfirma in der Karibik neue Container
bestellt.
„Die Ungereimtheiten nehmen zu und es stellt sich die Frage,
was mit den Anlegergeldern tatsächlich passiert ist und ob mit ihrem Geld auch
vertragsgemäß immer neue Container angeschafft wurden“, sagt der hier
berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt. Es dürfte klar sein, dass die
Aufarbeitung durch die Insolvenzverwaltung noch einige Zeit in Anspruch nehmen
wird. Erst wenn die Insolvenzverfahren regulär eröffnet sind, können die
Anleger auch ihre Forderungen anmelden. Allerdings müssen sie auch im
Insolvenzverfahren mit erheblichen Verlusten rechnen.
Unabhängig vom Insolvenzverfahren können Anleger aber schon
jetzt ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen. „Forderungen können sich
beispielsweise gegen die Anlageberater und Vermittler richten, wenn diese die
Anleger nicht ordnungsgemäß aufgeklärt haben“, erklärt der Rechtsanwalt.
Bei der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment haben sich durch die
beinahe tägliche Berichterstattung bereits eine sehr große Zahl betroffener
Anleger gemeldet.
Die BSZ e.V. Interessengemeinschaft wird durch drei
hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte
dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische
Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen
Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es
werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut. Durch Kooperationen mit Steuerberatern,
Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese
Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und
Verhandlungsstrategie.
Anleger die sich nicht mit der nunmehr eingetretenen
Entwicklung ihrer Containerbeteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche
Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden
Schadensersatzmöglichkeiten durch Beitritt zu der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment vornehmen lasse.
Wenn Sie finanziell bei der P&R Gruppe engagiert sind
oder Direktinvestments in Container getätigt haben, schließen Sie sich gerne
der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment an.
Flankierend zu unserer Online Berichterstattung http://bit.ly/2IpGWGO bieten wir jeden Sonntag den BSZ e.V.
Newsletter „recht§billig“ und darüber hinaus erhalten die Mitglieder der BSZ
e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments, damit sie keinen
Artikel über P&R Transport-Container oder der Containernummer verpassen,
den speziellen Newsletter der hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei.
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informiert bleiben!
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Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern
bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne
Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R
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Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf P&R Container-Investments kann
kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch
per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
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BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
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glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
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