Freitag, Mai 11, 2018

Schlechte Nachrichten für Anleger der GEOKRAFTWERKE.de GmbH

Nach Mitteilung der hier berichtenden auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei, hat sich die GEOKRAFTWERKE.de GmbH mit einem Informationsschreiben an ihre Anleger gewandt.

Für viele Anleger der GEOKRAFTWERKE.de GmbH haben sich mit diesem Schreiben die schlimmsten Befürchtungen bestätigt. Zwar ist die Presseberichterstattung über die GEOKRAFTWERKE.de und die anderen Gesellschaften der FG.de Unternehmensgruppe bereits seit einiger Zeit negativ, jedoch steht für viele Anleger nunmehr fest, dass faktisch keines der Projekte der Gesellschaften der FG.de Unternehmensgruppe im ursprünglich geplanten Umfang realisiert wurde.

Die GEOKRAFTWERKE.de GmbH (teilweise noch firmierend unter Fröschl Geo Kraftwerke GmbH) vertrieb in der Vergangenheit  Namensschuldverschreibungen. Die so eingesammelten Gelder wurden an verschiedene Projektgesellschaften als Darlehen ausgereicht. Zwischenzeitlich beschränkt sich die GEOKRAFTWERKE.de GmbH nach eigenen Angaben nur noch auf die Verwaltung der an die verschiedenen Projektgesellschaften ausgereichten Darlehen. Allerdings wurden – auf Grund von „verschiedenen Verzögerungen“ – auf diese Darlehen bisher noch keine Zinsen geleistet.

Die GEOKRAFTWERKE.de GmbH hat somit keine Einnahmen.

Nach Angaben der GEOKRAFTWERKE.de gibt es bei dem Projekt in Kirchweidach bereits seit längerem Streitigkeiten mit der Gemeinde bzw. mit deren Tochter Kirchweidacher Energie GmbH. Eine Realisierung dieses Projektes im geplanten Umfang wird deshalb von vielen Anlegern bezweifelt.

Für die Projekte Amerang und Schnaitsee konnten offensichtlich notwendige Investoren noch nicht gefunden werden. Es ist davon auszugehen, dass mit der Realisierung dieser Geothermie Projekte noch nicht einmal begonnen wurde.

Nach eigenen Angaben hat die GEOKRAFTWERKE.de GmbH mit dem „Kraftwerk Portfolio Nr. 1“ rund 30. Mio. Euro eingesammelt. Die Verluste durch die ausgereichten Darlehen wurden dem Anlegerkapital belastet.

Die hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  vertritt bereits zahlreiche Anleger der GEOKRAFTWERKE.de GmbH und andere Gesellschaften der FG.de Unternehmensgruppe, wie der Geo Kraftwerk FG Amerang GmbH.

Einzelne Anleger berichten, dass sie die Auffassung vertreten, von der GEOKRAFTWERKE.de GmbH im Zusammenhang mit dem Erwerb von Namensschuldverschreibungen nicht ordnungsgemäß aufgeklärt worden zu sein.

Anleger, die unmittelbar Darlehen an die einzelnen Projektgesellschaften ausgereicht haben, suchen nach Möglichkeiten, die entsprechenden Darlehensverträge vorzeitig zu beenden um auf diesem Weg das investierte Kapital zu retten.

Die Rechtsanwälte raten allen Anlegern der GEOKRAFTWERKE.de GmbH oder einzelnen Projektgesellschaften, die sich im Zusammenhang mit ihrem jeweiligen Investment nicht ordnungsgemäß aufgeklärt fühlen, den Rat einer spezialisierten Anwaltskanzlei einzuholen. Neben vertraglichen Rückzahlungsansprüchen sind insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung bzw. Anlagevermittlung zu prüfen.

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Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft GEOKRAFTWERKE.de GmbH anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft GEOKRAFTWERKE.de GmbH kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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