Nach Mitteilung der hier berichtenden auf Bank- und
Kapitalmarktrecht spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei, hat sich die
GEOKRAFTWERKE.de GmbH mit einem Informationsschreiben an ihre Anleger gewandt.
Für viele Anleger der GEOKRAFTWERKE.de GmbH haben sich mit
diesem Schreiben die schlimmsten Befürchtungen bestätigt. Zwar ist die
Presseberichterstattung über die GEOKRAFTWERKE.de und die anderen
Gesellschaften der FG.de Unternehmensgruppe bereits seit einiger Zeit negativ,
jedoch steht für viele Anleger nunmehr fest, dass faktisch keines der Projekte
der Gesellschaften der FG.de Unternehmensgruppe im ursprünglich geplanten
Umfang realisiert wurde.
Die GEOKRAFTWERKE.de GmbH (teilweise noch firmierend unter
Fröschl Geo Kraftwerke GmbH) vertrieb in der Vergangenheit
Namensschuldverschreibungen. Die so eingesammelten Gelder wurden an
verschiedene Projektgesellschaften als Darlehen ausgereicht. Zwischenzeitlich
beschränkt sich die GEOKRAFTWERKE.de GmbH nach eigenen Angaben nur noch auf die
Verwaltung der an die verschiedenen Projektgesellschaften ausgereichten
Darlehen. Allerdings wurden – auf Grund von „verschiedenen Verzögerungen“ – auf
diese Darlehen bisher noch keine Zinsen geleistet.
Die GEOKRAFTWERKE.de GmbH hat somit keine Einnahmen.
Nach Angaben der GEOKRAFTWERKE.de gibt es bei dem Projekt
in Kirchweidach bereits seit längerem Streitigkeiten mit der Gemeinde
bzw. mit deren Tochter Kirchweidacher Energie GmbH. Eine Realisierung dieses
Projektes im geplanten Umfang wird deshalb von vielen Anlegern bezweifelt.
Für die
Projekte Amerang und Schnaitsee konnten offensichtlich
notwendige Investoren noch nicht gefunden werden. Es ist davon auszugehen, dass
mit der Realisierung dieser Geothermie Projekte noch nicht einmal begonnen
wurde.
Nach eigenen Angaben hat die GEOKRAFTWERKE.de GmbH mit dem
„Kraftwerk Portfolio Nr. 1“ rund 30. Mio. Euro eingesammelt. Die Verluste durch
die ausgereichten Darlehen wurden dem Anlegerkapital belastet.
Die hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei vertritt bereits zahlreiche Anleger der
GEOKRAFTWERKE.de GmbH und andere Gesellschaften der FG.de Unternehmensgruppe,
wie der Geo Kraftwerk FG Amerang GmbH.
Einzelne Anleger berichten, dass sie die Auffassung
vertreten, von der GEOKRAFTWERKE.de GmbH im Zusammenhang mit dem Erwerb von
Namensschuldverschreibungen nicht ordnungsgemäß aufgeklärt worden zu sein.
Anleger, die unmittelbar Darlehen an die einzelnen
Projektgesellschaften ausgereicht haben, suchen nach Möglichkeiten, die
entsprechenden Darlehensverträge vorzeitig zu beenden um auf diesem Weg das
investierte Kapital zu retten.
Die Rechtsanwälte raten allen Anlegern der GEOKRAFTWERKE.de
GmbH oder einzelnen Projektgesellschaften, die sich im Zusammenhang mit ihrem
jeweiligen Investment nicht ordnungsgemäß aufgeklärt fühlen, den Rat einer
spezialisierten Anwaltskanzlei einzuholen. Neben vertraglichen
Rückzahlungsansprüchen sind insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz wegen
fehlerhafter Anlageberatung bzw. Anlagevermittlung zu prüfen.
Auch Sie wollen Ihre rechtlichen Möglichkeiten professionell
durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den
letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern
bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne
Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft GEOKRAFTWERKE.de GmbH anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft GEOKRAFTWERKE.de GmbH kann
kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch
per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
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