Der BSZ e.V. berichtet auf seiner Internetseite
www.fachanwalt-hotline.eu beinahe
täglich über den Fall P&R Container. Nachstehend geben wir Ihnen mit
freundlicher Empfehlung des Autors den aktuellen Bericht vom 05. 05.2018 auf
investmentcheck wieder:
P&R-Anleger
erwartet Stress mit dem Finanzamt. Weit über 50.000 falsche Steuererklärungen?
Steuermotive waren schon immer eine starke Triebfeder bei
Geldanlagen. Auch P&R hat Steuervorteile in Aussicht gestellt. Doch das war
immer an die Bedingung gekoppelt, dass die Anleger tatsächlich Eigentümer
werden. Da die Eigentumsfrage allerdings immer mehr zu verneinen ist, sind die
abgegebenen Steuererklärungen womöglich alle falsch.
Ausgangslage.
Sofern Anleger in Deutschland voll steuerpflichtig sind und
ihre Container im Privatvermögen halten, konnten sie laut P&R ihre
Einnahmen um entsprechende Abschreibungen vermindern. Das heißt bei einem
Neucontainer mit einer einheitlichen Nutzungsdauer von zehn Jahren konnte ein
Zehntel des Kaufpreises abgeschrieben werden, so dass die laufenden
Auszahlungen fast steuerneutral erfolgten. Im letzten Verkaufsprospekt
erklärten sie das so: „Diese steuerliche Einstufung der dargestellten
Sachverhalte als ‚Sonstige Einkünfte‘ ist nicht explizit gesetzlich geregelt.
Sie basiert auf der Zuweisung des wirtschaftlichen Eigentums, insbesondere auf
Basis der sogenannten ‚Leasingerlasse‘.“
Eigentumsfrage.
Anders als im Fall Magellan, in dem durch Rechtsanwalt Peter
Mattil aus München eine Bestätigung des Eigentums durch den Insolvenzverwalter
erreicht werden konnte, wird bei P&R die Eigentumsfrage vermutlich negativ
ausfallen. Entgegen dem Versprechen von P&R sind die Anleger
höchstwahrscheinlich hier nicht Eigentümer der Container geworden. In der Folge
wären keine Abschreibungen zulässig gewesen, weshalb die Steuererklärungen von
vermutlich 70.000 Anlegern falsch sind. Die Zahl der betroffenen Anleger ist
weit höher als die vom vorläufigen Insolvenzverwalter genannten 54.000
aktuellen Anleger, da auch vor den Insolvenzanträgen bereits zurückbezahlte
Investments steuerlich falsch erklärt wurden. P&R selbst hat per Ende 2015
zum Beispiel von zu diesem Zeitpunkt investierten 62.000 Anlegern berichtet.
Einkommensteuer.
Inwiefern eine Umqualifizierung der Einkünfte steuerliche
Nachteile für einen Anleger bringt, hängt stark von seiner persönlichen
Steuerlast ab. Zum Beispiel hat P&R den Anlegern in 2013 für die
Neucontainer der Serie 272 vorgerechnet, dass sie in den fünf Jahren ihrer
Vermietung so gut wie keine Steuern auf die Mietzahlungen leisten müssen. Erst
2018 wäre ein Veräußerungsgewinn auf die Differenz zwischen Buchwert und
geplantem Restwert fällig. Wenn das Finanzamt hier nun die Abschreibung oder
etwaige Zinsen aus einer Finanzierung der Container aufgrund des fehlenden
Eigentums streicht, dann wären zumindest die Ertragsanteile der Miete zu
versteuern gewesen (zum Beispiel, wenn Kapitaleinkünfte angenommen werden
würden). Nachträgliche Steuern darauf lösen in den weiter zurückliegenden
Jahren sogar sechs Prozent Strafzinsen aus. Und ein Verlust aus dem nicht wie
geplant zu erwartenden Verkauf der Container durch den Insolvenzverwalter kann
nicht steuerlich geltend gemacht werden.
Altfälle.
Ganz bitter könnte es für Altfälle von P&R werden. Im
März 2009 hat P&R beispielsweise Anleger massiv mit Steuermotiven gelockt.
Unter der Überschrift „Steuerfreie Spitzenrendite“ wurde ihnen eine 2.
Mietphase schmackhaft gemacht: „Das Konzept der 2. Mietphase ist vorwiegend
steuerlich motiviert […] Eine wesentlich verbesserte Rendite kann aufgrund der
alten steuerlichen Regelung realisiert werden, da der Kauf der Container vor
dem 1. Januar 2009 getätigt wurde. Da der Investor weiterhin Eigentümer bleibt,
wird dadurch die steuerliche Gestaltungsmöglichkeit auch ab 2009 voll
ausgenutzt und der Ertrag optimiert.“ Hintergrund war der damals in die Zukunft
verschobene steuerfreie Rückkauf in Verbindung mit im Grunde steuerfreien
Mieten. Das hat Investoren natürlich überzeugt und dem Vertrieb eine
„Pauschalvergütung in Höhe von 5% vom Investitionswert“ beschert.
Umsatzsteuer.
Völlig unklar ist außerdem, wie sich eine fehlende
Eigentümerstellung der Anleger auf abgegebene Umsatzsteuererklärungen auswirkt.
Dazu heißt es im Verkaufsprospekt des Angebots 5005: „Mit Erwerb der
Standardcontainer durch den Anleger von der Emittentin zu Beginn der Mietphase
wird die Verfügungsmacht von der Emittentin an den Anleger übertragen, da
dieser im eigenen Namen über die beweglichen, körperlichen Gegenstände
(Standardcontainer) verfügen kann. Umsatzsteuerlich sind deshalb sämtliche
Tatbestandsmerkmale einer Lieferung erfüllt.“ An anderer Stelle heißt es
lapidar: „Der Anleger hat die Umsatzsteuer anzumelden und abzuführen.“ Was ist,
wenn die Erklärungen alle falsch waren? Wie wären die Investments
umsatzsteuerlich zu behandeln gewesen, wenn keine Eigentumsübertragung
angenommen wird?
Bilanzen.
In Zusammenhang mit falschen Steuererklärungen stellt sich
in der Regel die Frage, ob die Erklärung absichtlich oder unwissend falsch
eingereicht wurde. Im Falle der Anleger kann sicherlich von Unwissenheit
ausgegangen werden. Aber was ist mit den Steuererklärungen der inzwischen
insolventen P&R-Gesellschaften? Inwiefern sind diese falsch abgegeben
worden, wenn Anleger nie Eigentümer der Container wurden? Hätte das Heinz Roth,
der als Geschäftsführer für die letzten veröffentlichten Jahresabschlüsse 2015
verantwortlich war, das wissen können oder müssen? Und zu guter Letzt stellt
sich die Frage nach eventuellen Verfehlungen des Wirtschaftsprüfers Werner
Wagner-Gruber. Schließlich ist seine Prüfung „so zu planen und durchzuführen,
dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den
Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und
durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.“
Loipfinger’s Meinung.
Wie groß der Schaden für die Containerinvestoren durch das
Insolvenzverfahren am Ende ausfällt kann heute noch niemand seriös vorhersagen.
Aber unstrittig ist, dass die Anleger Verluste erleiden werden. Jetzt kommt zu
dieser Unsicherheit noch eine weitere unangenehme Problematik hinzu: Wie
reagiert das Finanzamt, wenn die Anleger nie Eigentümer der Container wurden
und ihre Steuererklärungen aber so ausfüllten, als wären sie es? Einige
Vermittler von P&R-Containern sollen schon Kunden angesprochen haben, ihre
Steuererklärungen neu zu berechnen. Bei größeren Anlagesummen ist ein Gespräch
mit dem eigenen Steuerberater dringend anzuraten.
Link zum Beitrag: http://www.investmentcheck.de/?nv=5814&id=3756
Im neu erschienen Buch
„Achtung, Anlegerfallen!“
ist ab Seite 221 einiges zu P&R zu lesen. Seit
27.02.2018 ist das neue Buch „Achtung, Anlegerfallen!“ von
investmentcheck-Herausgeber Stefan Loipfinger im Buchhandel erhältlich. Es zeigt auch für Laien verständlich die
Fallstricke der verbal einfallsreichen und immer komplexeren Kreationen von
Banken und Versicherungen auf.
Bei der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R
Container-Direktinvestment haben sich durch die beinahe tägliche
Berichterstattung bereits eine sehr große Zahl betroffener Anleger gemeldet.
Die Interessengemeinschaft wird durch drei hochqualifizierte
BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien
verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und
praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine
qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden
Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut.
Durch Kooperationen
mit Fachanwälten für Steuerrecht, Wirtschaftsprüfern sowie externen
Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen
Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.
Anleger die sich nicht mit der nunmehr eingetretenen
Entwicklung ihrer Containerbeteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche
und steuerrechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus
ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten durch Beitritt zu der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment vornehmen lasse.
Wenn Sie finanziell bei der P&R Gruppe engagiert sind
oder Direktinvestments in Container getätigt haben, schließen Sie sich gerne
der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment an.
Flankierend zu unserer Online Berichterstattung http://bit.ly/2IpGWGO bieten wir jeden Sonntag den BSZ e.V.
Newsletter „recht§billig“ damit sie keinen Artikel über P&R Transport-Container
verpassen
Sie wollen weiterhin informiert bleiben!
Dann melden Sie sich hier zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments an!
Auch Sie wollen Ihre
rechtlichen und steuerrechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V.
Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der
Dinge bringen lassen?
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern
bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne
Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R
Container-Investments anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf P&R Container-Investments kann
kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch
per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
Weitere Beiträge zu diesem Fall können Sie hier lesen: http://bit.ly/2IpGWGO
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO
SICHERN.
Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis
spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten,
können sich hier in
die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser
Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen