Logistik-Unternehmen aus der Transport-Branche, Reedereien
oder Schifffahrtsgesellschaften finanzieren Ihre Unternehmen bzw. Container-Auslastung
durch privates Kapital. Die Anleger investieren in die Erweiterung der
Containerflotte oder in das sog. Replacement, also das Ersetzen alter Container
durch neue.
Das Investitionsmodell basiert auf starken
Marktentwicklungen. Diese äußern sich durch den konstanten Wachstum in der
Anzahl an Waren, die durch Container transportiert werden.
Viele Anleger haben in den letzten Jahren sich gute
Geschäfte mit einer Investition in Container versprochen und Milliarden
investiert. Dass sich diese Hoffnungen nun nicht erfüllt, müssen die Anleger
jetzt schmerzhaft zur Kenntnis nehmen.
Die P&R Gruppe (P&R AG) besteht aus mehreren
Gesellschaften und wurde im Jahr 1975 mit dem Ziel gegründet,
Finanzierungsbedarfe für Transport-Unternehmen, Reedereien, im Allgemeinen
gesprochen für die Logistik-Industrie, durch private Finanzierungsmodelle zu
decken. Sprich: privaten Anlegern Investments in Transport-Unternehmen
anzubieten. Die P&R Gruppe bezeichnet sich selbst als Marktführer in ihrem
Segment mit einem Gesamtvolumen von 1,25 Mio. Containereinheiten bei über
50.000 Anlegern. Mit einem platzierten Kapital von rund 440 Millionen Euro in
2017 gilt das 1975 gegründete Unternehmen als größter Anbieter von
Container-Direktinvestments. In den vergangenen zehn Jahren soll ein
Containerverkaufsvolumen von mehr als sieben Milliarden Euro abgewickelt worden
sein.
Die Anbieter lockten mit festen Mietzahlungen, vergleichsweise
kurzen Laufzeiten und einem "Rundum-sorglos-Paket": Sie kümmerten
sich um die Vermietung und wollten die Container am Ende der Laufzeit sogar
zurückkaufen.
P&R Container –
Was ist konkret passiert?
19. März 2018: Das Amtsgericht München eröffnet das
vorläufige Insolvenzverfahren für folgende Gesellschaften:
- P&R
Container Vertriebs- und Verwaltungs GmbH
- P&R
Container Leasing GmbH
- P&R
Gebraucht-Container Vertriebs- und Verwaltungs GmbH
- 15.
März 2018: Die drei o.g. Gesellschaften stellen den Insolvenzantrag
P&R Container –
Wie geht es weiter?
Zuerst einmal werden die vorläufigen Insolvenzverwalter die
Situation bei P&R Container analysieren und entscheiden, wie es weitergehen
könnte. Eine Prüfung, ob die Unternehmen fortgeführt werden können oder
Container verkauft werden steht derzeit im Raum. Sollte jedoch ein reguläres
Insolvenzverfahren eröffnet werden, können die Anleger und Investoren ihre
Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Was allerdings am Ende für sie
übrig bleibt, steht in den Sternen.
Was jetzt getan werden
kann
P&R-Anleger haben verschiedene Optionen, ihren Schaden
zu reduzieren bzw. gänzlich wieder gut zu machen. Die hier berichtenden BSZ
e.V. Anlegerschutzanwälte wissen aus
jahrzehntelanger Erfahrung, dass es für jeden einzelnen Anleger nicht einfach
ist, Entscheidungen in einer solchen Krisenlage zu treffen, selbst wenn
(scheinbar) alle Fakten auf dem Tisch liegen. Auch da lassen die BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälte die Anleger nicht
alleine.
Geld zurück als
Schadensersatzforderung
Die hier berichtenden erfahrenen BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälte kennen solche Fälle
zu Genüge. Trotz Insolvenzverfahren müssen Anleger mit hohen Verlusten rechnen.
Die Erfahrung zeigt, dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass die
Insolvenzmasse ausreicht, um alle Gläubiger auszuzahlen.
Zum einen können Anleger in vielen Fällen Ihre Ansprüche auf
Schadensersatz geltend machen und so Ihr in Container investiertes Geld zurück
erhalten. Haftbar sind ebenso Banken, die in den Vertrieb eingebunden sind.
Ebenfalls können Ansprüche gegen die Verantwortlichen in Betracht kommen, die
das Direktinvestment „Container“ initiiert haben (so genannte
Prospektverantwortliche). Dieser Weg ist allerdings kein so genannter
Selbstläufer; hierfür benötigen Sie versierte Unterstützung.
Container-Direktinvestments
gelten als hochriskante Anlagen.
Berater und Anlagenvermittler müssen Anleger über bestehende
Risiken, die weit mehr als nur der Totalverlust des Geldes darstellen können,
umfassend aufklären. Falls dies nicht in ausreichendem Maße geschehen ist, kann
Anspruch auf Schadensersatz bestehen.
Inzwischen ist bekannt
geworden, dass sich ein Netzwerk von Vermittlern – gebündelt durch deren Anwalt
– gebildet hat, dessen Ziel es ist, konkret Einfluss auf die Anleger zunehmen.
Dieser Pakt soll unter anderem Kommunikationsmaßnahmen für
den Vertrieb umfassen und eindeutig dazu dienen, dass die P&R-Investoren
ihre Rechte möglichst nicht verfolgen. Deshalb raten die hier berichtenden
Rechtsanwälte davon ab, Vertrieblern jetzt noch Auskünfte über das eigene
Vermögen zu geben oder mit den P&R-Gesellschaften geführten Schriftverkehr
zur Verfügung zu stellen.
Der BSZ e.V. weist darauf hin, dass es aber nach wie vor
nicht einfach ist, Ansprüche aus einer Falschberatung durchzusetzen. Zumal die
Falschberatung ganz genau nachgewiesen werden muss. Mit dem richtigen Helfer
ist auch der argloseste Kunde nicht rechtlos. Verträge hin, Unterschriften her-
nur mit der richtigen Strategie und exzellenter Sachkenntnis bekommt ein
Anleger sein Geld zurück.
Bei der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment haben sich durch die umfangreiche Berichterstattung bereits eine große Zahl betroffener Anleger gemeldet.
Bei der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment haben sich durch die umfangreiche Berichterstattung bereits eine große Zahl betroffener Anleger gemeldet.
Am 09.03. 2018 Veröffentlichte der BSZ e.V. auf seiner
Homepage www.fachanwalt-hotline.eu
den ersten Beitrag mit dem Titel:
P&R Container-Investments in Schieflage? Mittlerweile sind es 30 Beiträge
geworden. Mit den nachstehend aufgeführten Beiträgen haben wir mit Hilfe der
BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten die in vielen Hundert Telefongesprächen mit
betroffenen P&R Anlegern aufgeworfenen Fragen beantwortet:
- Wie
ist das mit der Forderungsanmeldung
- Wie
ist das mit der Gläubigerversammlung
- Wie
ist das mit der Containernummer
- Wie
ist das mit den Anlageberatern
- Wie
ist das mit den Vermittleranwälten
- Wie
ist das mit den Prospekten
- Wie
ist das mit dem Wirtschaftsprüfer
- Wie
ist das mit dem Rückkauf
- Wie
ist das mit dem drohenden Forderungsausfall
- Wie
ist das mit dem Eigentumsnachweise
- Wie
ist das mit dem Schadensersatz bei fehlerhafter Anlageberatung
- Wie Container-Anleger zu den
Hintergründen bereits am 26.06.2017 durch einen Bericht von
Investmentcheck hätten mehr erfahren können.
Alle
Beiträge können Sie hier lesen: http://www.fachanwalt-hotline.eu/Interessengemeinschaft/1023_PundR-Container-Investments
Der BSZ informiert die Fördermitglieder der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft P&R
Container-Direktinvestment über
Aktuelles, wenn sich die Lage ändern sollte.
Bis dahin raten die
Rechtsanwälte dazu, zunächst die nächsten Entwicklungsschritte abzuwarten und
keine Maßnahmen zu ergreifen, die nur Kosten verursachen
Für weitere regelmäßige Informationen haben wir die Möglichkeit
der Anmeldung zu dem BSZ e.V. Newsletter
recht§billig bereitgestellt. Hierüber erhalten Sie regelmäßig die aktuellsten
Informationen, auch zu P&R. Verpassen Sie keinen Artikel mehr indem Sie den
Newsletter abonnieren.
Wenn Sie finanziell bei der P&R Gruppe engagiert sind
oder Direktinvestments in Container getätigt haben, sollten Sie jetzt
unverzüglich der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment beitreten.
- Die
hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte haben langjährige
Erfahrung mit dieser Art von Anlageprodukten und dabei erfolgreich die
Interessen einiger Tausend geschädigter Anleger vertreten.
Die
Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment wird durch drei hochqualifizierte BSZ e.V.
Anlegerschutzkanzleien betreut.
Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem
Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir
können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch
Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten
Bundesgebiet betreut. Durch Kooperationen
mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen
erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess-
und Verhandlungsstrategie.
Anleger die sich nicht mit der nunmehr eingetretenen
Entwicklung ihrer Containerbeteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche
Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden
Schadensersatzmöglichkeiten durch Beitritt zu der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment vornehmen lasse.
Wenn Sie finanziell bei der P&R Gruppe engagiert sind
oder Direktinvestments in Container getätigt haben, schließen Sie sich gerne
der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment an.
Flankierend zu unserer Online Berichterstattung http://bit.ly/2IpGWGO bieten wir jeden Sonntag den BSZ e.V.
Newsletter „recht§billig.
Sie wollen weiterhin
informiert bleiben!
Dann melden Sie sich hier zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments an!
Auch Sie wollen Ihre
rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen
lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern
bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne
Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R
Container-Investments anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf P&R Container-Investments kann
kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch
per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
Weitere Beiträge zu diesem Fall können Sie hier lesen: http://bit.ly/2IpGWGO
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO
SICHERN.
Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis
spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten,
können sich hier in
die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser
Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de