Anleger, die ihr Geld über krisengeschüttelte
P&R-Gesellschaften in Container investierten, sind jetzt naturgemäß
verunsichert, denn sie fürchten um den Verlust ihrer Ersparnisse. Wir
wiederholen an dieser Stelle unseren Rat, dass Anleger zunächst Ruhe bewahren
sollten.
Bei den Anwälten, die
sich darauf spezialisiert haben, Vermittler von Kapitalanlagen zu vertreten,
scheint das allerdings anders zu sein.
Sie werden aktiv und geben schon jetzt Statements in der
vertriebsorientierten Presse ab. Die Aussagen geben Anlass zur Vermutung, dass
ein regelrechter Kampf zwischen Anleger und Vermittler bevorstehen könnte.
- Vertriebskräfte,
die P & R-Container-Direktinvestments verkauft haben, stecken jetzt natürlich
in der Klemme. Das ist nicht verwunderlich, da das Vertrauen ihrer Kunden
auf dem Spiel steht und sie auch nicht die künftigen Ereignisse
prognostizieren können. Aber noch mehr als das: Ihnen droht die
unmittelbare Haftungsfrage.
Die Frage, ob Vermittler
gegenüber Anlegern haften, generell mit einem Ja oder Nein zu beantworten ist
nicht einfach.
Vermittleranwälte versuchen jetzt zusätzlich möglichst hohe
Hürden für einen Schadensersatzprozess aufzubauen: sie raten Außendienstlern,
mit kaschierten Serviceleistungen zu trumpfen – und das verbunden mit der
Hoffnung auf einen Haftungsverzicht, der von dem Anleger ihnen gegenüber
ausgesprochen wird.
Deshalb unser Rat an
dieser Stelle:
- Lassen
Sie sich nicht auf solche Deals ein. Ein leichtfertiges Vorgehen des
Anlegers kann den bestehenden Anspruch schnell zerstören.
Inzwischen ist bekannt
geworden, dass sich ein Netzwerk von Vermittlern – gebündelt durch deren Anwalt
– gebildet hat, dessen Ziel es ist, konkret Einfluss auf die Anleger zunehmen.
Dieses Paket soll unter anderem Kommunikationsmaßnahmen für
den Vertrieb umfassen und eindeutig dazu dienen, dass die P&R-Investoren
ihre Rechte möglichst nicht verfolgen. Auch raten wir davon ab, Vertrieblern
jetzt noch Auskünfte über das eigene Vermögen zu geben oder mit den
P&R-Gesellschaften geführten Schriftverkehr zur Verfügung zu stellen.
Ob überhaupt gegen
einen Vermittler oder eine Bank vorgegangen werden kann, ist ganz eindeutig
eine Frage des Einzelfalles.
Konkrete Anhaltspunkte sind dafür vorhanden, so wie es die
BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte aus vielen Gesprächen mit Anlegern in den
vergangenen drei Wochen erfahren haben.
Gerade in letzter Zeit haben Gesetzgeber und Rechtsprechung dafür gesorgt, dass der Schutz der Anleger vor Falschberatung durch Banken wesentlich verbessert wurde.
Der BSZ e.V. weist darauf hin, dass es aber nach wie vor
nicht einfach ist, Ansprüche aus einer Falschberatung gegenüber der Bank
durchzusetzen. Zumal die Falschberatung ganz genau nachgewiesen werden muss.
Mit dem richtigen Helfer ist auch der argloseste Kunde nicht
rechtlos. Verträge hin, Unterschriften her- nur mit der richtigen Strategie und
exzellenter Sachkenntnis bekommt er sein Geld zurück.
Gerade wenn viele Anleger und Rechtsanwälte sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln.
Gerade wenn viele Anleger und Rechtsanwälte sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln.
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Artikel mehr indem Sie unseren Newsletter abonnieren.
- Die
P & R Transport-Container GmbH führt den Betrieb weiterhin, so dass
der Tipp der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte weiterhin gilt: Fordern Sie Ihre
Eigentumszertifikate.
Der BSZ informiert die Fördermitglieder der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft P&R
Container-Direktinvestment über
Aktuelles, wenn sich die Lage ändern sollte.
Bis dahin raten diese
Rechtsanwälte dazu, zunächst die nächsten Entwicklungsschritte abzuwarten und
keine Maßnahmen zu ergreifen, die nur Kosten verursachen
Für weitere regelmäßige Informationen haben wir die Möglichkeit
der Anmeldung zu dem BSZ e.V. Newsletter
recht§billig bereitgestellt. Hierüber erhalten Sie regelmäßig die aktuellsten
Informationen, auch zu P&R. Verpassen Sie keinen Artikel mehr indem Sie den
Newsletter abonnieren.
Wenn Sie finanziell bei der P&R Gruppe engagiert sind
oder Direktinvestments in Container getätigt haben, sollten Sie jetzt
unverzüglich der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment beitreten.
Die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte haben
langjährige Erfahrung mit dieser Art von Anlageprodukten und dabei erfolgreich
die Interessen einiger Tausend geschädigter Anleger vertreten.
Bei der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R
Container-Direktinvestment haben sich durch die tägliche Berichterstattung
bereits eine große Zahl betroffener Anleger gemeldet.
Die Interessengemeinschaft wird durch drei hochqualifizierte
BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien
verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und
praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine
qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden
Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut.
Durch Kooperationen mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern sowie externen
Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen
Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.
Anleger haben in den letzten Jahren sich gute Geschäfte mit
einer Investition in Container versprochen und Milliarden investiert. Dass sich
diese Hoffnungen nun nicht erfüllt, müssen die Anleger nun schmerzhaft zur
Kenntnis nehmen.
Anleger die sich nicht mit der nunmehr eingetretenen
Entwicklung ihrer Containerbeteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche
Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden
Schadensersatzmöglichkeiten durch Beitritt zu der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment vornehmen lasse.
Wenn Sie finanziell bei der P&R Gruppe engagiert sind
oder Direktinvestments in Container getätigt haben, schließen Sie sich gerne
der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment an.
Flankierend zu unserer Online Berichterstattung http://bit.ly/2IpGWGO bieten wir jeden Sonntag den BSZ e.V.
Newsletter „recht§billig“. Wer möchte, kann außerdem die Option nutzen, online
den Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft zu wählen.
Sie wollen weiterhin
informiert bleiben!
Dann melden Sie sich hier zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments an!
Auch Sie wollen Ihre
rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte
überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern
bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne
Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R
Container-Investments anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf P&R Container-Investments kann
kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch
per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
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Weitere Beiträge zu diesem Fall können Sie hier lesen: http://bit.ly/2IpGWGO
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO
SICHERN.
Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis
spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten,
können sich hier in
die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser
Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de
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