Dienstag, März 27, 2018

P&R Container: Wie ist das mit den Vermittleranwälten …

Anleger, die ihr Geld über krisengeschüttelte P&R-Gesellschaften in Container investierten, sind jetzt naturgemäß verunsichert, denn sie fürchten um den Verlust ihrer Ersparnisse. Wir wiederholen an dieser Stelle unseren Rat, dass Anleger zunächst Ruhe bewahren sollten.

Bei den Anwälten, die sich darauf spezialisiert haben, Vermittler von Kapitalanlagen zu vertreten, scheint das allerdings anders zu sein.

Sie werden aktiv und geben schon jetzt Statements in der vertriebsorientierten Presse ab. Die Aussagen geben Anlass zur Vermutung, dass ein regelrechter Kampf zwischen Anleger und Vermittler bevorstehen könnte.

  • Vertriebskräfte, die P & R-Container-Direktinvestments verkauft haben, stecken jetzt natürlich in der Klemme. Das ist nicht verwunderlich, da das Vertrauen ihrer Kunden auf dem Spiel steht und sie auch nicht die künftigen Ereignisse prognostizieren können. Aber noch mehr als das: Ihnen droht die unmittelbare Haftungsfrage.

Die Frage, ob Vermittler gegenüber Anlegern haften, generell mit einem Ja oder Nein zu beantworten ist nicht einfach.

Vermittleranwälte versuchen jetzt zusätzlich möglichst hohe Hürden für einen Schadensersatzprozess aufzubauen: sie raten Außendienstlern, mit kaschierten Serviceleistungen zu trumpfen – und das verbunden mit der Hoffnung auf einen Haftungsverzicht, der von dem Anleger ihnen gegenüber ausgesprochen wird.

Deshalb unser Rat an dieser Stelle:

  • Lassen Sie sich nicht auf solche Deals ein. Ein leichtfertiges Vorgehen des Anlegers kann den bestehenden Anspruch schnell zerstören.

Inzwischen ist bekannt geworden, dass sich ein Netzwerk von Vermittlern – gebündelt durch deren Anwalt – gebildet hat, dessen Ziel es ist, konkret Einfluss auf die Anleger zunehmen.

Dieses Paket soll unter anderem Kommunikationsmaßnahmen für den Vertrieb umfassen und eindeutig dazu dienen, dass die P&R-Investoren ihre Rechte möglichst nicht verfolgen. Auch raten wir davon ab, Vertrieblern jetzt noch Auskünfte über das eigene Vermögen zu geben oder mit den P&R-Gesellschaften geführten Schriftverkehr zur Verfügung zu stellen.

Ob überhaupt gegen einen Vermittler oder eine Bank vorgegangen werden kann, ist ganz eindeutig eine Frage des Einzelfalles.

Konkrete Anhaltspunkte sind dafür vorhanden, so wie es die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte aus vielen Gesprächen mit Anlegern in den vergangenen drei Wochen erfahren haben.

Gerade in letzter Zeit haben Gesetzgeber und Rechtsprechung dafür gesorgt, dass der Schutz der Anleger vor Falschberatung durch Banken wesentlich verbessert wurde.

Der BSZ e.V. weist darauf hin, dass es aber nach wie vor nicht einfach ist, Ansprüche aus einer Falschberatung gegenüber der Bank durchzusetzen. Zumal die Falschberatung ganz genau nachgewiesen werden muss.

Mit dem richtigen Helfer ist auch der argloseste Kunde nicht rechtlos. Verträge hin, Unterschriften her- nur mit der richtigen Strategie und exzellenter Sachkenntnis bekommt er sein Geld zurück.

Gerade wenn viele Anleger und Rechtsanwälte sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln.

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  • Die P & R Transport-Container GmbH führt den Betrieb weiterhin, so dass der Tipp der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte  weiterhin gilt: Fordern Sie Ihre Eigentumszertifikate.

Der BSZ informiert die Fördermitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment  über Aktuelles, wenn sich die Lage ändern sollte.

Bis dahin raten diese Rechtsanwälte dazu, zunächst die nächsten Entwicklungsschritte abzuwarten und keine Maßnahmen zu ergreifen, die nur Kosten verursachen

Für weitere regelmäßige Informationen haben wir die Möglichkeit der Anmeldung zu dem  BSZ e.V. Newsletter recht§billig bereitgestellt. Hierüber erhalten Sie regelmäßig die aktuellsten Informationen, auch zu P&R. Verpassen Sie keinen Artikel mehr indem Sie den Newsletter abonnieren.

Wenn Sie finanziell bei der P&R Gruppe engagiert sind oder Direktinvestments in Container getätigt haben, sollten Sie jetzt unverzüglich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment  beitreten.

Die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte haben langjährige Erfahrung mit dieser Art von Anlageprodukten und dabei erfolgreich die Interessen einiger Tausend geschädigter Anleger vertreten.

Bei der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment haben sich durch die tägliche Berichterstattung bereits eine große Zahl betroffener Anleger gemeldet.

Die Interessengemeinschaft wird durch drei hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut.  Durch Kooperationen mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.

Anleger haben in den letzten Jahren sich gute Geschäfte mit einer Investition in Container versprochen und Milliarden investiert. Dass sich diese Hoffnungen nun nicht erfüllt, müssen die Anleger nun schmerzhaft zur Kenntnis nehmen.

Anleger die sich nicht mit der nunmehr eingetretenen Entwicklung ihrer Containerbeteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten  durch Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment vornehmen lasse.

Wenn Sie finanziell bei der P&R Gruppe engagiert sind oder Direktinvestments in Container getätigt haben, schließen Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment an.

Flankierend zu unserer Online Berichterstattung http://bit.ly/2IpGWGO  bieten wir jeden Sonntag den BSZ e.V. Newsletter „recht§billig“. Wer möchte, kann außerdem die Option nutzen, online den Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft zu wählen.  

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Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf P&R Container-Investments kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


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Telefon: 06071-9816810
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E-Mail:  bsz-ev@t-online.de
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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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