Bei jedem Investment besteht die Gefahr Geld zu verlieren.
Es gibt eine Vielzahl skrupelloser Marktteilnehmer die den Anlegern das Geld
aus der Tasche ziehen wollen.
Mit attraktiven Gewinnen, wilden Versprechungen, falschen
Kontoauszügen, raffiniert konstruierten Schneeballsystemen oder Billigaktien
die kurz vor dem Raketenstart an der Börse stehen, werden die gutgläubigen
Anleger ins Verderben gestürzt.
Aber auch die scheinbar seriöse Geschäftsbank an der Ecke,
ist scharf auf das Geld der Anleger. Da werden Schiffsfonds zur Altersvorsorge
verkauft und Sicherheit suggeriert, die für den Anleger zu keinem Zeitpunkt
gegeben war. Jahr für Jahr werden so Milliarden von Euro in den Sand gesetzt. Alle
Beteiligten haben ihr Geschäft gemacht, nur der Anleger nicht. Der hat alles
bezahlt!
Der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein
e.V. zeigt, wie betroffene Anleger versuchen können das verlorene Geld wieder
zurückzuholen.
Die gute Nachricht ist, dass es einige Möglichkeiten gibt,
wie man das verlorene Geld wieder zurückholen kann. Die schlechte Nachricht
ist, dass dies nicht in allen Fällen möglich ist und oft auch nur ein Teil des
Verlustes ausgeglichen werden kann.
Es gibt Anlegerschützer, die betroffenen Anlegern raten,
nichts zu unternehmen, da sie ansonsten Gefahr laufen würden „Gutes Geld dem
Schlechten Geld hinterher zu werfen“. „Das braucht man eigentlich nicht zu
kommentieren, da kann sich jeder selbst seinen Reim darauf machen“, sagt Horst
Roosen, Vorstand des BSZ e.V. und seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig.
„Aus einer Vielzahl von Gesprächen mit betroffenen Anlegern
wissen wir, dass es nicht nur um den
finanziellen Schaden geht, oft hat das Desaster auch zu gesundheitlichen
Schäden beigetragen oder die Lebensgemeinschaft ist daran zerbrochen,“ fährt
Roosen fort. Viele Anleger geben sich auch selbst die Schuld an dem Verlust!
Alles unter
den Teppich zu kehren und nichts zu unternehmen ist für den geschädigten
Anleger sicher nicht die Lösung um endlich zur Ruhe zu kommen. Da hilft nur
eine gründliche Aufarbeitung des Geschehens.
Aber Achtung, genau so wie sich im Finanzsektor
eine ganze Kapitalanlageindustrie um das Geld der Anleger gebildet hat, ist
dies auch geschehen im Bereich der „Helfer“ für die geschädigten Anleger. In
beiden Lagern finden sich seriöse und weniger empfehlenswerte Angebote.
So werden geschädigte Kapitalanleger immer öfter von
Rechtsanwälten umworben die ihnen versprechen das verloren gegangene Geld
einzuklagen. Sicher ist das allerdings nicht, warnt Horst Roosen,. Sicher kann
sich der betroffene Anleger nur sein, dass er eine hohe Anwaltsrechnung erhält
und ob sein Anwalt mit seiner rechtlichen Einschätzung richtig liegt, das erfährt
er erst wenn der Richter gesprochen hat.
Manche Fälle legen den Eindruck nahe, als sei es Richtern
leicht gemacht worden, gegen Anleger zu entscheiden, weil mangels einschlägiger
Erfahrungen wichtige Zutaten eines Erfolg versprechenden Vortrags fehlten.
Betroffen waren auch Verfahren, denen Werbung mit vollmundigen Ankündigungen
vorangegangen war, die nicht immer erfüllt werden konnten. Ein
marktschreierisches Auftreten war schon früher nicht unbedingt ein
verlässlicher Hinweis auf Kompetenz und Erfahrung und ist es auch nach dem
partiellen Wegfall des Werbeverbots für Rechtsanwälte nicht.
Ohne Eigeninitiative und Zusammenschluss betroffener Kapitalanleger ist kaum damit zu
rechnen, dass es einen Ausgleich für unmittelbare und mittelbare Schäden gibt. „Wir
raten in diesem Zusammenhang von Provisorien, wie der Einleitung von
Schlichtungsverfahren, ab“, sagt Roosen. Wer rechtzeitig vorgeht, kann auf
Umwege verzichten. Auch so manches „Sonderangebot“ entpuppt sich als
Verschwendung von Zeit und Geld.
Wer damit wirbt in der betreffenden Sache bereits Hunderte
oder gar Tausende betroffener Anleger zu vertreten, dem sollte man mit Skepsis
begegnen. Der rechtliche Erfolg basiert nämlich auf einer gründlichen
Vorbereitung jedes einzelnen
Rechtsstreits, die Wochen in Anspruch nimmt und nicht nur Tage.
Durch ein operatives Netzwerk unabhängiger Rechtsanwälte für
Bank- und Kapitalmarktrecht und Steuerrecht, Sachverständiger, einer
Prozessfinanzierungsgesellschaft und dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung,
werden die Rechte der Anleger wesentlich gestärkt und die bestmögliche
rechtliche Vertretung gewährleistet. Für den BSZ e.V. ist es wichtig zu
erreichen, dass der Zugang der geschädigten Kapitalanleger zur Rechtsdurchsetzung einfacher und kostengünstiger
wird. Das wird mit dem BSZ e.V. initiierten Solidarservice exakt erfüllt.
Die BSZ® e.V. Solidargemeinschaft informiert mit dieser
gemeinsamen Initiative Kapitalanleger über Risiken bei der Kapitalanlage und über unseriöse Anbieter bzw. Anlagemodelle.
Unzulässige Vertriebspraktiken sollen offen gelegt und das Finanzwissen der
Anleger verbessert werden.
Darüber hinaus bietet
der BSZ e.V. Solidar-Service seinen Fördermitgliedern über BSZ
Vertrauensanwälte kostenlos die Prüfung von Schadensersatzansprüchen und die
Durchführung erster außergerichtlicher Schritte.
Möglich macht das die Kooperationsgemeinschaft
Solidarservice. Die Initiatoren des Solidarservice treten ein für
verbraucherorientierte Beratung im Zusammenhang mit Immobilien-, Kapitalanlage-
und Bankrecht und betreuen geschädigte Kapitalanleger, aus dem gesamten
Bundesgebiet einzeln und in Form von Interessengemeinschaften -, um ihnen zum
rechtlichen und wirtschaftlichen Erfolg zu verhelfen. Der
Kreis der Betroffenen besteht überwiegend aus Geschädigten, die durch
Falschberatung und Fehlfinanzierung wirtschaftliche Verluste erlitten haben.
Die BSZ® e.V.
Solidargemeinschaft nimmt geschädigten Kapitalanlegern das Kostenrisiko ab.
Hochqualifizierte Erstberatung durch BSZ e.V-Vertrauensanwälte.
Der BSZ e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die mit zu den
führenden Kanzleien für Kapitalanlagerecht und Anlegerschutz in Deutschland
gehören. Der BSZ e.V. Solidar-Service bietet seinen Fördermitgliedern über BSZ
Vertrauensanwälte kostenlos die Prüfung von Schadensersatzansprüchen und die
Durchführung erster außergerichtlicher Schritte, selbstverständlich unter
besonderer Berücksichtigung des speziellen Einzelfalls. Jeder einzelne Fall in
diesem Bereich ist anders und muss individuell betrachtet werden, dies ist bei
der Anmeldung zu einer BSZ e.V.-Interessengemeinschaft hervorragend
gewährleistet, so dass Geschädigte hier eine fundierte Einschätzung erhalten,
ob, gegen wen und in welcher Höhe erfolgreich Schadensersatzansprüche
durchgesetzt werden müssen.
Die Informationen,
welche die Rechtsanwälte den eingereichten Unterlagen und Angaben entnehmen,
genügen in aller Regel, um einen ersten und falls erforderlich auch einen
zweiten außergerichtlichen Schritt einzuleiten. Oft reicht dies aus, um die
Angelegenheit erfolgreich zu beenden
- Als
Mitglied der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice zahlt man im
Erfolgsfall von der beigetriebenen Summe lediglich einen Förderbeitrag an
die BSZ e.V. Fördergemeinschaft.
- Führen
die außergerichtlichen Bemühungen nicht zum Erfolg entstehen dem Mitglied
der Fördergemeinschaft keine Kosten.
- Der
mit dem Fall betraute Rechtsanwalt kann aber durch den damit verbundenen
Erkenntnisgewinn eine fundierte Empfehlung für die weitere Vorgehensweise
aussprechen. Das Fördermitglied erhält in diesen Fällen kostenlos ein
spezifiziertes Angebot wie weiter verfahren werden könnte, welches es dann
annehmen oder ablehnen kann.
- Außerdem
wird, falls gewünscht, die Kostenübernahme durch den Prozessfinanzierer
geprüft.
- Bei
positiver Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft das
Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg
beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen,
ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung
übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die
Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass
eigenes Geld eingesetzt werden muss.
Außergerichtliche
Möglichkeiten ausloten:
Anlegerklagen können sehr teuer werden! Die BSZ® e.V.
Vertrauensanwälte raten daher zuerst außergerichtliche Schritte prüfen zu
lassen. Juristische Auseinandersetzungen mit Finanzdienstleistern vor Gericht
sollten immer nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn alle außergerichtlichen
Möglichkeiten nicht zum gewünschten Ergebnis geführt haben, oder juristische
Erwägungen diesen Weg ausschließen. Alleine schon wegen der drohenden hohen
Kosten lohnt sich die außergerichtliche Vorgehensweise immer. Das gilt auch für
den Personenkreis der über eine Rechtsschutzversicherung verfügt.
Aber Achtung!
Auch der normale außergerichtliche Weg mit einem
Rechtsanwalt kann schnell teuer werden. Schließlich können selbst für
Briefwechsel und Beratung oder Telefonate mit der Gegenseite hohe Honorare
anfallen. Die Geschäftsgebühr, sie richtet sich nach dem Streitwert, die Ihnen
der Anwalt für seine außergerichtliche Tätigkeit berechnet beträgt in etwa bei
einem Streitwert von: 10.000,- Euro – 745.40 Euro +19% USt., bei einem
Streitwert von 100.000,- Euro – Honorar = 1.973,90 Euro + 19% USt.
Grundsätzliches zum Schadenersatz bei Fondsanlagen:
Es hat sich heute weitgehend herumgesprochen, dass es sich
in nahezu jedem Fall einer Anlage in offenen oder geschlossenen Fonds lohnt,
Schadenersatzansprüche schon frühzeitig geltend zu machen, damit das mit sich
meist nicht erfüllenden Hoffnungen verbundene Abwarten der weiteren Entwicklung
nicht zum Verlust der Ansprüche führt, – Stichwort Verjährung!
Zu Recht sehen sich viele Anleger angesichts des
erschreckend häufig desolaten Verlaufs einer Fondsbeteiligung massiv geschädigt
und in ihrer Lebensplanung beeinträchtigt. Sie werden sich wünschen, die
Beteiligung eher heute als morgen wieder los zu sein.
Und in der Tat sind
die Aussichten dafür oft vielversprechend.
Beim Vertrieb solcher Beteiligungen gegenüber einem
typischen Anleger dürfte es sich meist um einen „klassischen Fall“ für eine
Haftung der beratenden Bank oder Sparkasse handeln. Die gegen das
Kreditinstitut zu erhebenden Vorwürfe beruhen in fast allen Fällen auf immer
wieder zu beobachtenden Abläufen bei der Beratung im Vorfeld der Zeichnung von
Fondsbeteiligungen. Oft ist eine Haftung auf Schadensersatz schon wegen
verheimlichter Interessenkonflikte (Stichwort „Rückvergütungen“) gegeben.
Häufig treten weitere Beratungsfehler hinzu, die ebenfalls den
Schadensersatzanspruch auslösen können. So wurden Anlagen oft unzutreffend als
„sicher“ beschrieben und allgemeine Risiken, etwa des Totalverlusts oder
mangelnder Veräußerbarkeit der Beteiligung, verschwiegen. Diese und weitere
Themen können, wenn und soweit sie konkret relevant sind, in einer
Auseinandersetzung als zusätzliche Argumente genutzt werden.
Der durch jede fehlerhafte Beratung entstandene
Schadensersatzanspruch ist darauf gerichtet, so gestellt zu werden, als wäre
die Anlage nie gezeichnet worden.
Sie ist vollständig rückabzuwickeln. Neben Erstattung des
Anlagebetrags nebst Agio und der Verfahrenskosten wäre auch ein für eine
alternative Anlage entgangener Gewinn zu ersetzen. Steuervorteile verbleiben in
der Regel beim Anleger. Soweit eine Fondsbeteiligung finanziert wurde, besteht
Anspruch auf Erstattung der aufgewendeten Zinsen, wie von Ausschüttungen, die
zurückgezahlt werden mussten. Je früher sich Geschädigte entschließen, etwas zu
unternehmen, umso eher kommen sie zusätzlich in den Genuss hoher Verzugs- und
Prozesszinsen von fünf Prozentpunkten über Basiszins.
Die Aussichten, mit
versierter anwaltlicher Unterstützung erfolgreich Schadensersatzansprüche
durchzusetzen, darf man grundsätzlich als überdurchschnittlich gut bezeichnen.
- Das
Ziel der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte ist es,
- ihren
Mandanten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese
effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht
zu verhelfen. Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden
die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Sach- und Rechtslage angemessene
Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer
Mandanten vor Gericht zu vertreten.
- Wenn
Sie fallbezogen verlässlich wissen möchte, welche konkreten Möglichkeiten
für Ihre Anlage tatsächlich bestehen, können Sie wie folgt vorgehen:
- Beantragen
Sie die BSZ® e.V. Solidar-Fördermitgliedschaft mit Einmal-Förderbeitrag.
Den einmaligen Förderbeitrag bestimmen Sie selbst, er sollte aber 150.-
Euro nicht unterschreiten.
- Senden
Sie uns, zur Weiterleitung an den BSZ e.V. Vertrauensanwalt, unverbindlich
(soweit noch vorhanden) die schriftlichen Unterlagen oder Kopien der
betreffenden Anlage zu, die Sie vor oder anlässlich der Anteilszeichnung
oder des – Erwerbs erhalten haben.
- Sollte
der Anschaffung eine Beratung vorangegangen sein, wäre eine (soweit
erinnerlich) kurze Schilderung der Beratungssituation hilfreich.
- Wenn
Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, sollten Sie uns die
entsprechenden Daten angeben. In vielen Fällen besteht ein Anspruch auf
Kostenübernahme, den die Rechtsanwälte gern vorab mit der Versicherung
abklären.
Einleitung
außergerichtlicher Schritte
Die Informationen, welche die Rechtsanwälte den Unterlagen
und Angaben entnehmen, genügen in aller Regel, um einen ersten und falls
erforderlich auch einen zweiten außergerichtlichen Schritt einzuleiten. Oft
reicht dies aus um die Angelegenheit erfolgreich zu beenden. Sie als Mitglied
der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice zahlen von der beigetriebenen
Summe einen Förderbeitrag in Höhe von 20% an die BSZ e.V. Fördergemeinschaft.
Rechtsschutzversicherte Fördermitglieder zahlen nichts.
Haben die außergerichtlichen Bemühungen nicht zu dem gewünschten
Ergebnis geführt,
entstehen dem Auftraggeber bis dahin keine Kosten. Der
Rechtsanwalt kann aber durch den damit verbundenen Erkenntnisgewinn eine
fundierte Empfehlung für die weitere Vorgehensweise aussprechen. Der
Auftraggeber erhält in diesen Fällen kostenlos ein spezifiziertes Angebot wie
weiter verfahren werden könnte, welches er dann annehmen oder ablehnen kann.
Außerdem wird die Kostenübernahme durch den
Prozessfinanzierer geprüft.
Bei positiver
Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und
ist lediglich am Erfolg beteiligt.
Sie können Ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne
selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt
alle Kosten Sie beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im
Erfolgsfall am Erlös, ohne dass Sie eigenes Geld einsetzen.
Hier können Sie den Beitritt zu der BSZ e.V.
Fördergemeinschaft Solidarservice beantragen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
“RECHT § BILLIG“ DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO FÜR
DAS JAHR 2017 SICHERN.
https://sammelklagen.wordpress.com/anmeldung-zum-bezug-des-bsz-e-v-newsletter-recht-%C2%A7-billig